Warnung!
Dem Ernährungsministerium gehen seit gestern aus zahlreichen Gemeinden des Landes Eingaben um Erhöhung des Mitchpreises zp. Der Text der Eingaben ist durch Druck hergestellt. Es scheint sich also um eine planmäßige Machenschaft zu handeln. In der Eingabe wird gedroht, die Milchlieferung ab 1. März d. I. einzustellen, wenn bis dahin nicht der Milchpreis auf 50 Pfennig für das Liter erhöht wird.
Die Einstellung der Milchlieferung würde ein Vergehen gegen Z 1 Abs. I Ziff. 5 der Verordnung gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918 (RGBl. S. 395), sowie gegen andere gesetzliche Bestimmungen bedeuten und hätte Gefängnis- und hohe Geldstrafen zur Folge. Auch die Drohung mit der Einstellung und die Sammlung von Unterschriften zu dieser Drohung verstoßen gegen das Strafgesetz. Die Landwirte werden ernstlich gewarnt, an solchen Machenschaften sich zu beteiligen. Tatsächliche Verweigerung der Milchlieferung müßte durch strenge Ungehorsamstrafen gebrochen werden.
Die Oberämter werden beauftragt, diese Warnung in allen Gemeinden sofort öffentlich bekannt zu machen.
Stuttgart, den 20. Februar 19 l9.
Ernährungsministerium: Baumann.
Die (Stadt-)Schultheißenümter
werden um ortsübliche Bekanntmachung vorstehender Verfügung des Ernährungsministeriums vom 20. ds. Mts. ersucht. Neuenbürg, den 21. Febr. 1919. Oberamt.
O.R.A. Gaiser.
Geschäftsstelle des Kommunalverbandes Neuenbürg-Enz.
Abgabe von Nahrungsmitteln.
An Nahrungsmitteln werden an die Gemeinden abgegeben: 35 ckr Gries, Höchstpreis für Kleinverkauf pro Pfd. 48 L,
46 ckr Graupen, Höchstpreis für Kleinverkauf pro Pfd. 44 .
Neuenbürg, den 21. Februar 1919.
Oberamtspfleger Kübler.
Forstamt Neuenbürg.
Holzhauer -Auszeichnung.
Dem Hauerobmann Wilhelm Schaible, l
den Holzhauern Karl Christian Ruff > von Dobel und Jakob Friedrich Walters — den beiden Erstgenannten zum zweiten Mal — ist durch Entschließung des Finanzministeriums in Anerkennung der langjährigen, treuen Dienstleistungen in den Staatswaldungen eine Urkunde und eine Geldbelohnung von 50 Mark aus der Forst- kaffe verwilligt worden.
Forstamt Langenbrand.
In Anerkennung langjähriger, treuer Dienstleistungen im Staatswalde find die Holzhauer
Johann Jakob Keppler, Obmann,
David Theurer, alt,
Joh. Ulrich Oehlschlager,
sämtlich von Schömberg, je mit einer Geldbelohnung von 50 Mk. und einem Diplom ausgezeichnet worden.
Langenbrand, 23. Februar 1919.
Forstmeister Or. Eberhard.
Forstamt Calmbach.
Den Holzhauern
Friß Kübler in Calmbach,
Gottfried Burkhardt in Dobel
ist — dem elfteren wiederholt — in Anerkennung ihrer langjährigen, treuen Dienstleistung in den Staatswaldungen je ein Diplom sowie eine Geldbelohnung von 50 Mk. verwilligt worden. Den 25. Februar 1919. Forstmeister vr. Ramm.
Handwerkskammer Reutlingen.
Gesellenprüfungen
finden für alle bis Ende September 1919 auslernenden männlichen und weiblichen Lehrlinge, welche eine geordnete Lehrzeit Nachweisen können, demnächst statt. Die Anmeldungen hiezu mit allen Beilagen sind spätestens bis 5. März 1919 an den Prüfungsvorsitzenden Herrn Etadtbaumeister Stribel- Neuenbürg, für das Bäcker-Gewerbe an den Jnnungsobermeister Herrn Ehr. Kain er-Neuenbürg einzureichen, an welchen auch die auf 8 Mk. erhöhten Prüfungsgebühren zu entrichten sind.
Solche Lehrlinge, welche ihre Lehrzeit infolge des Krieges unterbrechen mußten, haben begründete Gesuche der Handwerkskammer vorzulegen. Anmeldungsformulare werden den Lehrherren der bei uns angemeldeten Lehrlinge übersandt; weitere Formulare können unentgeltlich von der Handwerkskammer oder i den Prüfungsvorsitzenden bezogen werden, welche zu jeder noch gewünschten Auskunft gerne bereit sind. Nach dem genannten Termine eingehende Anmeldungen können nicht mehr berück,ichtigt werden. Jeder Lehrherr hat bei Strafvermeidung die gesetzliche Verpflichtung, seinen Lehrling zur Ablegung dieser Prüfung anzuhalten, wobei die Frauenberufe keine Ausnahme machen. Reutlingen, den 20. Februar 1919.
Der Vorstand der Handwerkskammer:
Vorsitzender: K. Vollmer. Syndikus: I. V. Eberhardt.
verficherungsamt Neuenbürg.
Die LrMHSrdeil für die WeitmetzicherW
werden, soweit noch rückständig, an umgehende Einsendung der Liste 8 über die besonders eingeschätzten Umlagekapitale von landwirtschaftlichen Betrieben erinuert.
Den 21. Februar 1919. O.R.A. G aiser.
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