Zur Richtigstellung.

Gegen den in der Freitagsnummer deS Enztälers ver- -ffentlicbtcn mitX." gezeichneten Sitzungsbericht des Gemein­derats sieht fick der Arbeiterrat Neuenbürg veranlaßt, öffentlich Stellung zu nehmen. Wir sind, um Kenntnis von den Ver­handlungen des Gemeinde,ats zu erhalten, nicht auf derartige Veröffentlichungen angewiesen, da unseren Mitgliedern das Recht zusteht, jeder Sitzung anzuwobnen. Unsere Orientierung über die Vorgänge auf dem Rathaus ist eine objektivere, als sie durch eine solche Berichterstattung möglich wäre. Dagegen könnte es von der übrigen Einwohnerschaft nur als äußerst wünschenswert begrüßt werden, wenn auch sie ourch diese Sitzungsberichte über die allgemeinen Fragen unterrichtet würde. Um aber auch darüber Entscheidung treffen zu können, ob die gewählten Vertreter sich des ihnen geschenkten Vertrauens wür­dig zeigen, hätte eine Ergänzung der Berichte dahin zu erfolgen, ob und welche Stellung diese zu den das Schicksal der Gemeinde bestimmenden Fragen einnehmen. Wenn das Beurteilungsoer­mögen der Bürger nicht so gering eingeschätzt würde, müßte die Bekanntgabe der Sitzungen bei der geringen Fühlungnahme der Vertreter mit der Eii wohnerschaft als notwendige Maßnahme empfunden werden. Nun ist es aber nicht allein für uns, sondern auch für die Uneingeweihten direkt auffallend, daß seit Bestehen des Arbeilerrats nur solche Sitzungsberichte zur Ver­öffentlichung kamen, die in irgend einer Weise mit uns in Verbindung zu bringen sind. Die Absicht, die diesem Prinzip zu Grunde liegt ist unverkennbar, dem Zweck dürfte aber wenig gedient sein, da wir dem Artikelschreiber bestätigen können, daß wir uns durch ein derartiges Vorgehen in keiner Weise in unseren Handlungen beeinflussen lassen werden, umsomehr als wir uns in unserer Tätigkrit im vollsten Einvernehmen milden Aufsichtsbehörden und der Unterstützung des größten Teils der Einwohnerschaft, insbesondere auch solcher Kreise wissen, die dem^."-Korrespondenten sehr nahe sieben dürsten und bis jetzt bei der Durchführung unserer berechtigten Forderungen nur mit Widerständen bei dem Gemeindekollegium und der Lebens­mittelversorgungsstelle, die beide demselben Einfluß ausgesctzt find, zu rechnen waren, deren Abstellung uns noch besonders angelegen sein wird.

Die bekannt gegebene Darstellung der Angelegenheit des Kaufmanns Meisel ist darauf abgezielt, bei den Lesern eine unrichtige Auffassung hervorzurufen. Wir fühlen uns daher gezwungen, eine Klarstellung des Vorgangs, der zu dem Ab­gang des Meisel führte und zwar wie dazu aufgefordert, öffentlich zu geben, was sich erübngt hätte, wenn der von uns zum zweiten Male gestellte und zwei Tage vor der Sitzung bei dem Stadtschullheißenamt abgegebene Antrag auf Enthebung des Meisel von seinen sämtlichen Nebenämtern mit unserer Begründung vo.schriftsmäßig behandelt, dem Kollegium vorge­tragen und gleichfalls mit der Erklärung des Meisel öffentlich bekannt gegeben worden wäre. Nachdem der Arbeiterrat be­stellt war, hielten wir es für unsere Pflicht, den schon seit Jahr und Tag über die Tätigkeit des Meisel bei der Lebensmittel- verteilung in der Stadt umgehenden und auch uns zugegangenen Gerüchten auf den Grund zu gehen. Von einer Bücherkontrolle mußten wir abseben, da nach unseren Erkundigungen über die sämtlichen Verkäufe von Lebensmitteln jede Unterlage fehlt, die einen Aufschluß über die tatsächlich abgegebenen Lebensmittel unh deren Bezugsberechtigten geben könnten. Nach den Ver­käufen wurde das Geld als angebliche Einnahme abgeliefert, daß es dabei nicht immer stimmte, ist erwiesen. Es kann hierbei der Lebensmittelkommission und den Gemeindekollegien der Vorwurf nicht erspart bleiben, daß sie es ohne weitere Aufklärungen bei dieser Sachlage bewenden ließen, obwohl be­reits der Gemeinderat schon vor Jahren in zwei ganz beson­deren Fällen einzugreisen hatte, keine genauere Kontrolle aus­übte, von Meisel die bei Behörden sonst vorgeschriebenen genauen Nachweise über seine Tätigkeit nicht verlangte und so Tür und Tor zu jeder willkürlichen Handlungsweise öffnete. Wenn nun auch eine gewisse Lotterwirtschaft stillschweigend geduldet war, so hätte nach unserer Ansicht schon im eigenen Interesse jede Person, die mit einem maßgebenden Posten be­traut wird und Rechenschaft über ihre Handlungen zu geben hat, darauf bedacht zu sein, wenn nicht andere Zwecke damit verfolgt werden, in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ihre Tätigkeit festzulegen. Dies hätte von Meisel umsomehr erwartet werden sollen, da er doch als Kaufmann mit der Buchführung vertraut sein dürfte. Der erste Anlaß zu Miß­trauen in die Meisel'sche Geschäftsführung war dadurch gegeben. Bei unseren weiteren Erhebungen waren wir nun auf die Aus­sagen von Personen angewiesen, auf welche d-e umgehenden Gerüchte zurückgesührt und die mittel- oder unmittelbar mit Msrsek str Berührung gebracht werden konnten. Dies erforderte Zeit und Vorsicht, es ist uns aber gelungen, die verantwortliche Vernehmung verschiedener Personen zu veranlassen, deren Aus­sagen uns als Beweis vollständig dafür genügte, um Meisel wegen Vergehen der Unterschlagung u. a., die sich teilweise auf erhebliche Mengen erstrecken soll, der zuständigen Staatsanwalt­schaft zur Anzeige zu bringen. Das eingeleitete Verfahren wird das Weitere ergeben. Trotzdem Meisel wissen mußte, daß der ArbeitdrÄt die Kontrolle über seine Tätigkeit führte, war es bei eindr Butterverteilung vor etwa drei Wochen wieder möglich, daß bstji der Nachprüfung mit Ausnahme eines kleinen Mankos das, Wjk-isür die abgegebene Butter stimmte, aber volle 17 Buttermarken fehlten. Unser Vorsitzender versäumte nicht, den MeisZ sofort bei der nächsten Zusammenkunft der NahrungS- «ittelÄoMtnission auf die einzige hiefür bestehende Möglichkeit

hinzuweisen. Gleichzeitig faßten wir aber den Beschluß, da Meisel nach solchen Vorgängen das erforderliche Vertrauen nicht mehr besitzen kann, seine sofortige Enthebung von seinen sämtlichen Nebenämtern zu veranlassen. Ein entsprechender Antrag wurde auch alsbald bei dem Gemeinderat eingereicht. Bis dahin hätte Meisel reichlich Gelegenheit gehabt, die jetzt zur Schau getragene beleidigte Miene aufzusetzen und die Kon­sequenzen aus unserem Vorgehen bis zum Beweis seiner Un­schuld selbst zu ziehen. Er nahm aber keinerlei Veranlassung, die von unserem Vorsitzenden gegen ihn direkt erhobene An­schuldigung zu widerlegen oder auch nur zu entkräften, geschweige denn auf unfern Antrag, über den in der Sitzung der Kolle­gien beraten und der Meisel zur Einsicht vorgelegt wurde, die jetzige Unschuldsbeteuerung zu äußern. Zu dem ablehnenden Verhallen des Gemeinderats haben wir alsbald Stellung ge­nommen und unser Begehren in dem bereits oben erwähnten zweiten Antrag wiederholt niedergelegt. An sich ist nun der Fall Meisel so weit gediehen, daß unserem Zweck bereits ge­dient wäre; obwohl wir uns mit dem Kulissen verfahren noch nicht ganz einig erklären können, wollen wir unsere Einwen­dungen bis zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt zurückstellen. Unseren Mitbürgern können wir aber nach dem gegebenen Tatbestand mit Ruhe die Beurteilung überlassen, inwieweit Meisel durch unsere selbstverständliche Maßnahmen ein Unrecht geschehen ist.

Zu welchen unliebsamen Auseinandersetzungen es führen kann, wenn eine Stelle ein regierungsseitig eingesetztes Organ i und dessen Einfluß auf gemeinnützigen Gebieten etc. nicht anzu- ^ erkennen glaubt, zeigt der gegenwaitige Fall. Wir sind gerne ! bereit, praktisch mitzuarbeiten, müssen aber verlangen, daß uns ! endlich die Stellung eingeräumt wird, die wir zum allerwenig­sten beanspruchen können. Einen anderen Standpunkt werden wir auch weiterhin bekämpfen.

z Neuenbürg, 10. Febr. 1919. Der Vors.: König.

Höfen a. Enz.

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am Montag, dm 17. Frbruar d. I, vormittags 11 Uhr, laus dem Rathaus dahier im schriftlichen Aufstreich aus iden hiesigen Gemeindewaldungen, j Stammholz

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Die verschlossenen, vom Bieter Unterzeichneten, bedingungs­losen, in ganzen und Zehntelsprozenten ausgedrückten Angebote mit der AufschriftAngebot auf Stammholz" wollen spätestens zu obengenannter Stunde dem Schultheißenamt übergeben werden. Der alsbald auf dem Rathaus erfolgenden Eröffnung können die Bieter anwohnen. Klasseneinteilung und Taxpreise von 1919. Der Ausschuß ist zu 100 °/o der Taxpreise berechnet.

^ Anschließend an diesen Verkauf kommen im öffentlichen Aufstreich gleichfalls auf dem Rathause zum Verkauf:

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Fichten: Baust.: 64 St. Is, 77 St. Ib, 26 St. !!., 6 St. III.; Hagst.: 33 St. I., 79 St. II., 4 St. Hl.; Hopfenst.: 93 St. I., 25 St. II., 7 St. IV. Kl.

Tannen: Baust.: W St. Is, 66 St. Ib, 91 St. II., 72 St. III.; Hagst.: 79 St. II., 99 St. III.; Hopfenst.: 238 St. I., 267 St. II.. 60 St. III., 80 St. IV., 80 St. V.; Rebst.: 285 St. I. Kl.; Bohnenstecken: 100 St.

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