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22. Januar 1919.
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77. Jahrgang.
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DeullchlanS.
Stuttgart, 21. Jan. Die sozialdemokratische Fraktion der verfassunggebenden Landesversammlung hat gestern ihre konstituierende Sitzung abgehalten. Es wurde laut „Schwäb. Tagwacht" einstimmig beschlossen, für das Amt des Präsidenten der Lan- desversammlnng den Abgeordneten Keil vorzuschlagen.
Stuttgart, 22. Jan. Auf eine Anfrage, die ein württ. Großindustrieller an Finanzminister Lie- sching richtete, erhielt derselbe folgenden wörtlichen Bescheid: „Von Staatsbankerott keine Rede, wenn Landesversammlung sparsame Finanzpolitik treibt." Die Empfänger von Militär- und anderen Renten brauchen also einstweilen nicht be,orgt sein, daß der Staat sie im Stiche läßt.
Biberach, 21. Januar. Am Vorabend der Wahlen zur Nationalversammlung fand hier eine große Zentrumsversammlung unter dem Vorsitz des Rechtsanwalts Wagner statt. Am Schluß der Versammlung wurde einstimmig folgende Entschließung angenommen: „1. Wir protestieren gegen die Waffenstillstandsbedingungen, die uns von unseren Feinden auferlegt sind, insbesondere gegen die Fortdauer der Blockade und gegen die Verwendung deutscher Kriegsgefangener zum „Wiederaufbau" Belgiens und Nordfrankreichs. 2. Wir protestieren gegen die Einverleibung von Elsaß Lothringen in das französische Staatsgebiet. 3. Wir protestieren gegen die Wegnahme unserer Kolonien. 4. Wir protestieren gegen das Verlangen der Franzosen nach dem Besitz des linken Rheinufers. 5. Wir protestieren gegen das Vorgehen der Polen und Tschechen gegen deutsche Länder. 6. Wir protestieren gegen alle weiteren von den feindlichen Völkern und in der feindlichen Presse uns zugemuteten Vergewaltigungen. 7. Wir verlangen als großes Volk einen Frieden des Rechts und der Gerechtigkeit. (Ob sich die Verfechter der „Gerechtigkeit" im Ententelager um diese Proteste wohl kümmern? Schrift!.)
Karlsruhe, 22. Jan. Hinsichtlich des Aufenthalts Demobilisierter in der neutralen Zone wird von gut unterichteter Seite mitgeteilt, daß der von französischen Offizieren für Mannheim gestellte kurzfristige Termin — 26. Januar — wohl kaum für die ganze neutrale Zone als maßgebend angesehen werden könne. Allein schon die Aufstellung der Liften usw. würde sich keinesfalls bis zu diesem Termin ermöglichen lassen.
Mannheim, 22. Jan. Behufs Aufhebung oder Milderung des Aufenthaltsverbots Demobilisierter in der neutralen Zone hat sich Abgeordneter Geck telegraphisch an das Auswärtige Amt gewandt.
Nach einer telephonischen Mitteilung, die dem Mannheimer Bürgermeisteramt auf seine Anfrage vom Ministerium des Innern zuging, haben in Karlsruhe am Montag Besprechungen zwischen dem Ministerium und dem französischen Oberst Wiwpffen stattgefunden, in welchen der französische Offizier eine genaue Durchführung des Verbots ankündigte und wegen der angeregten Auslegungen und Milderungen lediglich seinem Chef, dem General Gerard, Mitteilung zu machen versprach. Hierbei wurde lt. N. Bad. Ldsztg. seitens der badischen Regierung vorgeschlagen, daß Gesuche um Ausnahmebewilligungen bei den Bezirksämtern angebracht werden dürfen.
Am Sonntag abend fand sich am Moltkedenk- mal eine vielhundertköpfige Menschenmenge zusammen, um in öffentlicher Aussprache über Maßnahmen gegen die Ausweisung aus der neutralen Zone zu beraten. Bald an zwanzig Redner suchten von den Stufen des Denkmals aus ihre Ansichten der wartenden Menge in gemäßigten, wie auch sehr erregten und zügellosen Reden kundzutun. Für viele hundert Ausländsdeutsche, welche sich bei Kriegsausbruch in ihrem engeren Vaterland zu den Waffen gemeldet haben und bei der Ausweisung aus Elsaß und nunmehr aus der neutralen Zone ebenfalls und abermals heimatlos geworden, sprach in tiefgehenden Worten einer der Betroffenen.
München, 21. Jan. Ein zweiter Transport von Mitgliedern der deutschen Kolonie in Konstan- tinopcl, bestehend aus 340 Zivilpersonen, ist heute Nacht hier eingetroffen.
Köln, 21. Jan. Die „Köln. Ztg." schreibt: Der Mangel an zugeteilten Nahrungsmitteln ist derart, daß jeder Arbeitende, wenn er leistungsfähig sein und bleiben will, darauf angewiesen ist, sich neben den ihm zustehenden Nahrungsmitteln noch weitere sehr kostspielige Nährstoffe auf irgend welche Weise zu beschaffen. Es ist wohl offenes Geheimnis, daß die hier in Frage kommenden wertvollsten Nahrungsmittel etwa folgende Phantasiepreise bedingen: das Pfund Butter 26 bis 32 Mk., Speck 26 bis 28 Mk., Wurst 8 bis 10 Mk., frisches Fleisch 6 bis 9 Mk., Fisch 3.50 bis 5 Mk., Eier das Stück 1.20 bis 2 Mk., Milch das Liter etwa 1 Mk., Käse das Pfund etwa 8 Mk., Kaffee das Pfund 24 Mk. usw. Wenn wir bei vernünftiger Ueberlegung zugeben müssen, daß die Beschaffung derartiger Lebensmittel nebenher für jeden angespannt Arbeitenden eine Notwendigkeit ist, dann ist die Forderung sehr hoher Löhne zu begreifen, zumal alle andern Erfordernisse der Lebensunterhaltung, wie Kleidung, Wohnung, Beleuchtung und Feuerung, auch außerordentliche Kosten einem jeden von uns verursachen. Diese traurigen Verhältnisse können nur dann sich bessern, und zwar ziemlich bald, wenn billige Lebensmittel in genügender Menge wieder auf den Markt kommen. Ist die Hauptsorge um unsere Lebenshaltung, die Frage der Ernährung, erst gelöst, w:> u.mittelbar eine Herabsetzung der Lohne fvlgen neu und gutwillig vom Arbeiter lfingcnom.nen w, en. Schickt also Amerika uns bald in ausreichender Menge Gefrierfleisch, Schmalz, Speck, Fleischkonserven, Büchsenmilch, Mehl, Reis, Hülsensrüchte und Kaffee, so wird mit einem Schlag die Frage der hohen Löhne mit ihren Gefahren für unsere gesamte Finanzpolitik gelöst sein.
Berlin, 21. Jan Herr Schlicke, der bisher der Zentrale der Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands als Vertreter der Arbeitnehmergruppe angehörte, ist zum Arbeitsminifter für Württemberg ernannt worden.
Berlin, 21. Jan. Berlin ist heute im Dunkeln: Die Elektrizitätswerke streiken. Man spricht von einem allgemeinen Ausstand als Protest gegen die Tötung Liebknechts und Rosa Luxemburgs.
Berlin, 21. Jan. Nach dem allgemeinen Zusammenbruch des Spartakusbundes war Radek aus Berlin verschwunden. Wie eine Nachrichtenstelle mitteilt, ist er seit zwei Tagen wieder aufgetaucht und hat bereits versucht, die Verbindung mit den Führern der Spartakusbewegung wieder aufzunehmen. Radek hat, dem Muster anderer Spartakisten folgend, keine feste Wohnung, sondern hält sich bald hier, bald dort bei Freunden, meist Russen oder Polen, auf. Man hat wiederholt beobachtet, daß er in einer kleinen Villa des vornehmen Westens abzusteigen pflegt. Neuerdings ist er von einem russischen Arzt begleitet, da er fürchtet, hier vergiftet zu werden.
Berlin, 22. Jan. Die Wirkung der Blockade während des Krieges auf die Sterblichkeit in Deutschland, namentlich im Herbst 1916 bis Ende 1918 ist inzwischen genau festgestellt worden. Es hat sich die erschreckende Tatsache ergeben, daß mehr als 500000 Todesfälle lediglich auf die Ernährungsschwierigkeiten zurückzuführen sind. Es handelt sich besonders um schwache Frauen, um alte Personen und Kinder. Nur Angehörige der Zivilbe- vö'kerung sind gezählt worden.
Berlin, 21. Jan. Auf der internationalen sozialistischen Konferenz in Bern wird die deutsche Sozialdemokratie durch Hermann Müller, Otto Wels und Molkenbuhr vertreten sein.
Berlin, 21. Jan. Wie die „Deutsche Allg. Zeitung" von maßgebender Seite erfährt, ist die Ha»asmeldung, daß die Goldreserve der Reichsbank,
deren Entfernung von der Entente verlangt wurde, aus Berlin weggeschafft worden sei, im ganzen Umfange unrichtig.
Berlin, 21. Jan. Wie die „B. Z." hört, steht es fest, daß Generalfeldmarschall Hindenburg die Leitung der zum Grenzschutz notwendigen Operationen übernehmen wird. Wo er sein Hauptquartier aufschlagen wird, ist noch unbestimmt. In Pommern, Ostpreußen und in Westpreußen sind freiwillige Volkswehren im Entstehen.
Danzig, 22. Jan. Auf die Bitte des Danziger Magistrats an Hindenburg, Danzig und die Provinz Westpreußen dem Vaterland zu eryalten, ist eine Antwort eingegangen, in der er sagt, daß von der obersten Heeresleitung schon seit langem die Maßnahmen vorbereitet werden, die für den Schutz der bedrohten Provinzen erforderlich sind.
Aus dem neuen Reichsverfaflungs-Eutwurf.
In 4 großen Abschnitten mit 73 Paragraphen veröffentlicht der Reichsanzeiger den Wortlaut der neuen Reichs- Verfassung vom Staatssekretär des Innern, Dr. Preuß, wie er der am 6. Februar zusammentretenden Nationalversammlung vorgelegt werden soll. Die neue Reichsvcrsas- sung ist von tiefeinschncidcnder Wirkung namentlich auch für die süddeutschen Staaten, besond-rs Bayern und Württemberg, insofern sie sich ihrer Sonderrechte auf allen Gebieten begeben, Deutsch-Oesterreich schließt sich der neuen Republik an. Wir entnehmen dem Wortlaut folgendes:
Das Deutsche Reich besteht aus seinen bisberigen Gliedstaaten sowie aus den Gebieten, deren Bevölkerung krast des Selbstbestimmungsrechts Aufnahme in das Reich begehrt und durch Reichsgesetz ausgenommen wird. Alle Staatsgewalt liegt beim deutschen Volke. Das Reich erkennt das geltende Völkerrecht als bindend-n Bestandteil seines eigenen Rechtes an. Reichsangelegenheiten, die aus- scglteßHcg der Gesetzgebung und Verwaltung des Reichs unterliegen, sind: Die Beziehungen zum Ausland, Verteidigung des Reichs, Zölle, Handel, das öffentliche Verkehrswesen. Der Gesetzgebung des Reichs unterliegen: Die Staatsangehörigkeit, Freizügigkeit, Armen- und Paßwescn, Fremdenpolizei, Ein- und Auswandern, das bürgerliche und Strafrecht, das gerichtliche Verfahren, Arbeiterrecht, insbe- jpndere Arbeiterveisicherung und Arbeiterschutz, Gewerberecht, Seeschiffahrt, Bodengesetzgebung, Steuern und Abgaben, Einrichtung von Betrieben sür Reichszwecke, Presse, Vereins- und Versammlungsrecht, Gesundheits- und Versicherungswesen, Küche und Schule.
Reichsrecht bricht Landesrecht. Die bisherigen Gesetze bleiben in Krast, soweit ihnen nicht diese Verfassung ent- gegensteht. Die Befugnisse, die bisher dem deutschen Kaiser zustanden, gehen auf den Reichspräsidenten unter verantwortlicher Mitwirkung der Minister über, die Verwaltungsbefugnisse des Bundesrats aus die zuständigen Reichs- Ministerien, die Befugnisse des bisherigen Reichstags auf das Volks- und Staatenhaus. Die Reichsregicrung hat die Pflicht unv bas Recht, die Ausführung der Reichsgesetze zu überwachen und kann zu diesem Zweck in die deutschen Freistaaten Beanitragte entsenden, denen die Akten vorzulegen sind und jede gewünsche Auskunst erteilt werden muß. Nach Maßgabe eines Reichsgesetzes wird ein Staatsgerichtshof sür das Deutsche Reich errichtet.
Dem deutschen Volke steht es frei, ohne Rücklicht aus die bisherigen Landesgrenzcn neue deutsche Freistaaten innerhalb des Reichs zu errichien. Neu errichtete Freistaaten sollen mindestens 2 Millionen Einwohner umfassen. Zur Loslösung der Bevölkerung eines Landcstcils aus dem bisherigen Staatsverband, um sich mit einem oder mehren anderen deutschen Freistaaten zu vereinigen, bedarf es einer Volksabstimmung. Jeder deutsche Freistaat muß eine Lan- desveriassung haben. Es muß eine aus einer Kammer bestehende Volksvertretung vorhanden sein. Die Landesregierung muß dieser Volksvertretung verantwortlich und von ihrem Vertrauen abhängig sein. Gemeinden und Gemeinde- Verbänden steht die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten zu. D>e Ortspolizei ist grundsätzlich Säche der Gemeinde» oder «emeindeverbänden.
lieber Versassungsstreitigkeiten innerhalb eines deutschen Freistaates sowie über Streitigkeiten nicht privatrecht- sicher Natur zwischen verschiedenen deutschen Freistaaten entscheidet auf Verlangen der Staatsgerichtshof sür das Deutsche Reich.
Die Regierungen der deutschen Freistaaten haben daS Recht, zur Reichsregierung Vertreter zu entsenden: diese können im Reichstag den Standpunkt ihrer Regierungen vertreten und müssen während der Beratung auf Verlange» jederzeit gehört «erden. Die Angehörigen jeden deutschen Freistaates dabei in allen anderen deutschen Freistaaten die gleichen Rechte und Pflichten wie die eigenen StaatS- »ngehöngen.
Alle Deutschen find vor dem Gesetze gleichberechtigt. Alle Vorrechte ober rechtlichen Nachteile ber Geburt, des Etanbek, Berufs «ber Glaubens sind beseitigt, ihre Wiederherstellung durch Gesetz ober Verwaltung verfassungswidrig. Jeder Deutsche hat v»lle Gl«ubenS-..und GcwifsenSfreiheit. Die freie Ausübung gottesdienstlicher Handlungen ist inner-