Bekanntmachung
des stellt». Generalkommandos Xlll. (K. W.) Armeekorps.
Am. 29. Mai 1918 ist eine neue Bekanntmachung Nr. G. 700/5. 18 KRA. betr. Beschlagnahme und Vorratserhebung von Gummibereifungen für Kraftfahrzeuge jeder Art erschienen, die an Stelle der in der Beilage zum Staatsanzeiger vom 17. Mai 1915 Nr. 113 veröffentlichten Bekanntmachung Nr. B. I. 622/4. 15 KRA. getreten ist. Durch die neue Bekanntmachung werden sämtliche Gummibereifungen (Decken, Schläuche, Vollreifen) für Kraftfahrzeuge jeder Art (Kraftwagen, Krafträder) beschlagnahmt, gleichgültig, ob sie sich an Wagen (auch an zugelafsenen) befinden oder nicht, ob sie von irgend einer Stelle früher freigegeben oder ob sie im Inlands oder Ausland erworben sind. Nicht beschlagnahmt sind lediglich die Bereifungen, die sich im Eigentum der Heeres- oder Marineverwaltung befinden.
Trotz der Beschlagnahme bleibt jedoch die Benutzung der Bereifung auf Grund einer schriftlichen Benutzungserlaubnis der Inspektion der Kraftfahrtruppen gestattet. Nach dem 15. Aug. 1918 haben jedoch nur solche Benutzungserlaubnis-Scheine Gültigkeit, die nach dem 29. Mai 1918 erteilt sind. Im übrigen sind Veränderungen und rechtsgeschäftliche Verfügungen über beschlagnahmte Gegenstände nur mit Einwilligung der Inspektion der Kraftfahrtruppen erlaubt.
Gleichzeitig ist für die beschlagnahmten Gegenstände eine Meldepflicht angeordnet. Die Meldungen sind auf besonderen amtlichen Meldescheinen bis zum 20. Juni 1918 an die Inspektion der Kraftfahrtruppen und an das Württ. Kriegsministerium, Abt. Weka, zu erstatten.
Es muß damit gerechnet werden, daß ein Teil der beschlagnahmten Gegenstände von der Heeresverwaltung in An- s pruch genommen werden wird. Es empfiehlt sich daher, auf ysnfordern der Heeresverwaltung die Gegenstände freiwillig an f,;ese zu verkaufen, da sonst eine Enteignung vorgenommen werden müßte.
Der Wortlaut der Bekanntmachung ist im Staatsanzeiger vom 29. Mai 1918 veröffentlicht und dort einzusehen.
Stuttgart, den 29. Mai 1918.
K. Oberamt Neuenbürg.
Kirschenverkehr.
Nach der Verfügung der Landesversorgungsstelle über Kirschen vom 18. Mai 1Y18 unterliegt der Absatz, der Erwerb und die Beförderung von Kirschen grundsätzlich einer Genehmigung-
Gesuche um Genehmigung des Absatzes, des Erwerbs und der Beförderung von Kirschen sind an die Landesversorgungsstelle in Stuttgart einzureichen, soweit es sich um Len Versand von Kirschen an einen Ort außerhalb des württembergisch- hohenzollernschen Versorgungsgebiets handelt, im übrigen an die Ortsvorsteher des Orts, wo sich die Kirschen befinden.
Die näheren Bestimmungen der Verfügung über Krrschen sind im Staatsanzeiger Nr. 121 vom 27. Mai 1918 enthalten und können auf dem Rathaus eingesehen werden.
Den 1. Juni 1918. O.R.A. Gaiser.
bsnZenbranck, den 2. duni 1918.
8 clrmer 2 erMIt macken vir Verwandten, breunden und bekannten die traurige MtteilllnZ-, dass mein kerrensZuter ?4ann, unser treubesorZter Vater, Oross- und 5ckvie§ervater, 5ckvaZer und Onkel
Kurkau8bk8ikö>'
nack kurzem, schwerem, mit grosser Oeduld ertragenem beiden im bereits vollendeten 65. bebensjakre sankt entscklaken ist.
In tiekern beid:
Oie Oattin bmma Kramer, ged. Osnn. Kickard Kramer und bamilie.
Karl Oann, 2 . 2t. im beide, und bamilie.
Oie beuerbestattung findet in pkorrkeim statt.
L>cki>i>mß-Liikni>e fti KrieMWigte.
Deutschland kämpft seinen schwersten Kampf; das Ringen drängt zum Ende. Tausende und Abertausende der Kämpfer in Heer und Flotte kehren zurück, die Glieder verstümmelt, die Gesundheit erschüttert.
Ihre Kraft dem deutschen Wirtschaftsleben zurückzugewinnen, ihre Zukunft zu sichern, is! 'Dankespflicht der Heimat.
Die Rentenversorgung liegt ausschließlich dem Reiche ob, Sozialfürsorge muß sie ergänze». Sie auszuüben, sind die im Reichsausschuß der Kriegsbeschädigtenfürsorge zusammengefaßten Organisationen berufen.
Das gewaltige soziale Werk auszubauen, ist das Ziel der Ludendorff-Spende.
Darum gebt! Macht aus sorgenvollen Opfern des Kriegs freudige Mitarbeiter an Deutschlands Zukunft! Ehret die Männer, die für uns kämpften und litten!
Nur wenn alle zusammenstehen, wird das hohe Ziel erreicht.
SerlrMrieserverdsuü lleieadiirs.
Am Sonntag, den S. Juni, nachm. 2 Uhr,
findet im „Bären" in Neuenbürg eine
SeM5verssmml«W
statt, wozu die Herren Vertreter der Vereine hiermit eingeladen werden. Auch sonstige Kameraden sind willkommen. Die Tagesordnung ist den Vereinen, direkt zugegangen.
Bezirksobmann Holzapfel.
sillss staunt
von Hindenburg,
' Generalfeldmarschall.
Graf von Hertling,
Reichskanzler.
' Wildbad.
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für die Küche zur Bedienung der Spülmaschine zum sofortigen Eintritt.
Kiefer, „Deutscher Hof".
Von den vorgeschriebenen
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sind noch zu haben in der
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über meine reinen cieutscke
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von Stein, vi>. Kaempf,
Kriegsminister, General der Artillerie. Präsident des Reichstags.
Der Ehrenvorsitzende:
Ludendorff,
Erster Generalquartiermeister, General der Infanterie.
Die Arbeit der Kriegsbeschädigtenfürforge wie sie in vorstehendem Aufruf gekennzeichnet ist, wird im Bezirk Neuenbürg bei dem hier oft und glänzend bewährten Gemeinsinn volles Verständnis finden und einer warmen Aufnahme sicher sein.
Die Krieger, die unter harten Entbehrungen und heldenhaften Leistungen ihre Gesundheit dem Vaterland zum Opfer gebracht oder den Verlust eines Glieds erlitten haben, dürfen und müssen eine werktätige Hilfe der Heimat bei der Wiedergewinnung eines bürgerlichen Berufs erwarten. Dazu und zu weiterer Hilfstätigkeit für die Siechen, die nicht mehr arbeiten können, insbesondere für die zahlreichen Lungenleidenden und ihrer Familien, bedarf es sehr bedeutender Mittel auf viele Jahre hinaus. Sie sollen durch die über das ganze Reich sich erstreckende Geldsammlung, die nach ihrem Ehrenvorsitzenden und tatkräftigen Förderer den Namen „Ludendorff- Spende" trägt, aufgebracht werden. Das Ergebnis der Sammlung in Württemberg wird ausschließlich dem Württembergischen Landesausschuß für Kriegsivalidenfürsorge zufließen. Als Bezirkssammelstelle für unfern Bezirk ist die Oberamtssparkasse bestellt.
Wir richten an alle Bezirksangehörigen die herzliche und dringende Bitte, mit aller Kraft zu der Sammlung beizusteuern. Die Herren Geistlichen, Lehrer und Ortsvorsteher ersuchen wir, die Sammlung in den Gemeinden tatkräftig in die Hand zu nehmen und durchzuführen. Gaben bitten wir an die genannte Bezirkssammelftelle abzuführen. Auch wir selbst sind zur Entgegennahme gerne bereit.
Neuenbürg, den 16. Mai 1918.
Oberamtmann Ziegels. Dekan Uhl. Schulrat Baumann.
Oberamtssparkassier Holzapfel. ,
Hon
Druck und Verlag d:r T. Merh'schen Buchdruckerei des Enztälers. — Verantwortlicher Redakteur C. Meeh in Neuenbürg.