' Bekanntmachung

des ftellv. Generalkommandos 13. (K.W.) Armeekorps.

Das stell*. Generalkommando bringt die Bekannt­machung vom 27. Juni 1917 (Staatsanzeiger Nr. 150 vom 30. 6. 17 Seite 1141) in Erinnerung, wonach unter Straf­androhung verboten ist, Gartenfrüchte, Feldfrüchte oder andere der Ernährung von Menschen und Haustieren dienende Boden­erzeugnisse von Gärten, Aeckern und Wiesen zu entwenden oder fremden Grund und Boden zu betreten.

Stuttgart, den 23. April 1918.

Der ftellv. kommandierende General v. Schaefer.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Ernennung eines Bezirksobmanns zur stän­digen Beaufsichtigung der Rebpflanzen in dem Oberamtsbezirk Neuenbürg.

Nachdem der seitherige Bezirksobmann für den die wein­bautreibenden Gemeinden des Oberamts Neuenbürg umfassenden Aufsichtsbezirk seinen Rücktritt erklärt hat, ist gemäß der Ver­fügung des K. Ministeriums des Innern betr. die Bekäinpfung der Reblaus vom 1. März 1907 (Reg.Bl. S. 85) der Land­wirt und Gemeinderat Wilhelm Glauner in Gräfenhausen zum Bezirksobmann für den obeogenannten Aufsichtsbezirk ernannt worden.

Stuttgart, den 15. April 1918._Sting.

5k. Oberami Neuenbürg.

Unkrautbekämpfung.

Auf den in der heutigen Nummer des Enztälers erschei­nenden von sachverständiger Seite verfaßte Aufsatz über Un-' krautbekämpfung werden die Landwirte zur sorgfältigen Beach­tung hingewiesen.

Den 25. April 1918. Obe^ämtmann Ziegele.

Volksschule Neuenburg.

Die diesjährige Schüler-Aufnahme

erfolgt am

Mittwoch, den 1. Mai, vormittags S/- Ahr

im Lokal der Unterklasse.

Zum Eintritt in die Schule sind verpflichtet: Sämt­liche im Jahre 1911, sowie die vor 1. Mai 1912 Geborenen. Die in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September 1912 Gebo­renen können nur insoweit Aufnahme finden, als sie gehörig entwickelt sind oder bei Knaben späterer Besuch der Realschule in Frage kommt.

Den 27. April 1918.

Orlsschulratsvorstand:

Stadtschultheiß Stirn.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Karteu-Ausgabe

am Mittwoch, den 1. Mai,

vorm. 89 Uhr für Inhaber der Fleischkarten Nr. 1150,

9-10 Uhr. 151-300,

10-11 Uhr ., 301^450,

nachm. 23 Uhr 451600,

3 > 601-721.

Stadt. Lebensmittelstelle. Knödel.

K. OSeramt Neuenbürg.

MW m AuslandSMiii.

Ueber die Einfuhr von Wein aus dem Ausland hat der Bundesrat eine Verordnung erlassen, welche in der Beilage zum Staatsanzeiger Nr. 87 vom 15. April 1918 veröffentlicht worden ist.

Auf die Beachtung der in ihr enthaltenen Vorschriften wird mit dem Anfügen hingewiesen, dafi Zuwiderhandlungen mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu. 10000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft werden.

Den 24. April 1918. Oberamtmann Ziege le.

Stadt Wildbad

, Stammholz-Verkauf

am Dienstag, 30. April, vormittags 9 Uhr aus dem Rathaus in Wildbad in schriftlichem Aufstreich aus dem Stadtwald I Nkeisteru:

3 ) Abteilung 9 k Jägerwegle:

293 St. forchenes Langholz 1. bis 4. Kl.

mit zusammen 383,62 Fm.

20 Sr. fprchenes Sägholz 1. bis 3. Kl.

', mit zusammen

7 St. tannenes Langholz 3. bis 4. Kl.

mit zusammen 2. St. tannenes Sägholz 2. bis 3. Kl.

mit zusammen

d) Abteilung 10 k Ziegelsteigle:

250 St. forchenes Langholz 1. bis 4. Kl.

mit zusammen 440,97 12 St. forchenes Sägholz 1. bis 3. Kl.

mit zusammen 12,38 15 St. tannenes' Langholz 2. bis 4. Kl.

mit zusammen 12,26

15,19

6,12

1,08

871,62 Fm.

Die verschlossenen, vom. Bieter Unterzeichneten, bedingungs­losen, in ganzen und Zehntelsprozenten ausgedrückten Angebote mit der AufschriftAngebot auf Forchenstammholz" wollen spätestens zu oben genannter Stunde dem Stadtschultheißenamt übergeben werden. Der alsbald auf dem Rathaus hier er­folgenden Eröffnung können die Bieter anwohnen. Klassen­einteilung und Taxpreise pro 1918, der Ausschuß ist zu 100°/° der Taxpreise angeschlagen.

Wildbad, den 19. April 1917.

Stadtschultheitzenamt.

Baetzner.

Gemeinde Aichelberg.

Forchenstammhoiz Verkauf

im schriftlichen Aufstreich

aus Gemeindewald bei Aichelberg:

Langholz Kl. I 32 Stück mit 88,21 Fm.

ll 63 mit 114,74 Fm.

III 9 mit 10,78 Fm.

IV 2 mit 1,68 Fm.

V 3 mit 1,76 Fm.

VI 1 mit 0,65 Fm.

Sägholz Kl. I 3 Stück mit 5,39 Fm.

II 2 1,61 Fm.

Bedingungslose, in ganzen Prozenten der Taxpreise. An­gebote sind schriftlich und verschlossen mit der AufschriftGebot auf Forchenstammholz" bis spätestens

Samstag, den 4. Mai, vormittags 11 Ahr

beim Schultheißenamt einzureichen.

Den 20. April 1918. Schultheitzenamt:

Frey.

Neuenbürg, 28. Aprst 1918.

ToSes-KngÄgs.

Heute früh wurde meine liebe Frau, unsre gute Mutter, Schwester, Schwägerin und Tante von ihrem langen Leiden durch einen sanften Tod erlöst.

Im Namen der Hinterbliebenen:

Lhr. Rainer.

Neuenbürg.

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NenenbÜrg, 28. April 1918.

panklagung.

Für die vielen Beweise wohltuender Teilnahme an unserem

unerlstZlichen Verluste

sagen innigsten Dank

die trauernden Hinterbliebenen:

Familie Wilhelm Schönthaler.

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Druck und Verlag der C Meeh'scheu Buchdrucker« des Enztälers. Verantwortlicher Redakteur T. Meeh in Neuenbürg