^ EZ Unkrautbekämpfung
Es Halden Anschein, als ob auch in diesem Jahr die Verunkrautung der Felder eine sehr starke »erden wird und ist es sowohl im Interesse der Allgemeinheit, als auch in dem jeden Landwirts .«legen, mit allen Mitteln das Unkraut zu bekämpfen. Außerordentlich stark treten jetzt schon Ackersenf und Hederich in den Sommersaaten auf und muß dem- ftlben energisch auf den Leib gerückt werden, wenn «»e empfindliche Schmälerung des Ertrages vermieden werden soll. Ein wirksames Mittel ist schon das Eggen der Sommersaaten bei gut abgetrock- uetem Boden, mit dem schon einige Tage nach der Aussaat begonnen werden soll und das, wenn das Getreide fingerlang ist, wiederholt wird. Dabei gehe« viele der bereits aufgegangenen Hederich- pßänzchen zu Grunde. Auch das Eggen der Wintergetreidefelder ist, soweit noch nicht geschehen, baldigst vorzunehmxn. Wenn der Hederich in der -ntmicklung weiter vorgeschritten ist und ungefähr das 3—4 Blatt gebildet hat, kommt die Bekämpfung desselben mit chemischen Mitteln in Betracht. Kieker gehört in erster Linie das Bespritzen mit einer Gisenvitriollösung »on 25°/», d. h. auf 100 Liter Wasser werden 25 Eisenvitriol verwendet. Bei «armer, trockener Witterung wird diese Lösung in den Mittagsstunden ungefähr von 10 bis 3 Uhr «,f die abgetrockneten Pflanzen in Mengen von 200—300 Liter je Morgen ausgespritzt. Voraussetzung ist das Vorhandensein einer möglichst fahrbaren Hederichspritze. In den Gemeinden, wo eine solche vorhanden ist, sollte das Bespritzen des Hederichs gemeinsam für die ganze Markung oder ei» Gewand geschehen, was von der Gemeinde in die Hand genommen werden sollte. Die ganze Bekämpfung, deren Erfolg vom richtigen Auspassen der Witterung abhängt, kann, wenn sie gemeinsam »orgenommen wird, viel rationeller gestaltet werden. Vielfach werden benachbarte Gemeinden oder größere Gutsbetriebe in der Lage sein, solchen Orten, in welchen keine Hederichspritze vorhanden ist, auszuhelfen. Für rechtzeitige Beschaffung des Eisen- «triols ist Sorge zu tragen; unter Zugrundelegung der oben angegebenen Mengen von Spritzflüssigkeit ßad es für den Morgen 50—75 Pfund Eisenvitriol z» rechnen. Vielfach erprobt und bewährt zur Bekämpfung des Hederichs sind feingemahlener Kaimt u«d Kalkstickstoff, die an einem schönen Tag auf die taunassen Pflanzen in der Frühe ausgestreut werden. Vorn Kainit werden auf den Morgen ungefähr 6 Ztr., vom Kalkstickstoff 80 Pfund gegeben, doch kann auch ein Gemenge beider und zwar 40
bis 50 Pfd. Kalkstickstoff und 3—4 Ztr. Kainit angewandt werden. Auf schwerem Boden ist das Letztere wegen der Gefahr der Verkrustung dem reinen Kainit vorzuziehen. Diese Bekämpfunsmittel sind vielleicht etwas weniger sicher als Eisenvitriol, haben jedoch den Vorzug größerer Einfachheit in ihrer Handhabung und auch die der düngenden Wirkung.
Soweit noch nicht geschehen, ist jetzt die schleunige Beschaffung der Bekämpfungsmittel dringend geboten. Bei den mit der Maschine gesäten Getreidefeldern ist die Reinhaltung sehr erleichtert, wenn die Reihenentfernung so gewählt wurde, daß sie ein Hacken des Getreides zuläßt. Leider ist die Maschinensaat in hiesiger Gegend noch zu wenig verbreitet. Den Disteln wird im Allgemeinen fleißig nachgegangen, einer Mühe, der man sich mit besonderem Eifer wohl deshalb unterzieht, weil dieses Unkraut bei der Ernte besonders lästig ist. Es ist wohl allgemein bekannt, daß das Ausziehen der Disteln bei genügender Feuchtigkeit des Bodens wesentlich wirksamer ist, als das Abstechen. Daß auch bezüglich der Reinerhaltung der Mohn-, Flachs-, Kartoffel- und Rübenfelder nichts versäumt werden darf, ist jedem Landwirt ^bekannt und geschieht im Allgemeinen bei diesen Kulturen auch Aller was möglich ist. Vielfach könnte auch hier durch geeignete Kulturmaßnahmen die Arbeit wesentlich.erleichtert werden. Bei dem allgemein herrschenden Mangel an Arbeitskräften muß jede Hilfe für die bevorstehenden Pflegearbeiten unserer Kulturpflanzen angenommen und ausgenützt werden. Es sei deshalb auf die Hilfe durch die Schuljugend hingewiesen, welche ganz besonders zu den eben erwähnten Arbeiten geeignet erscheint und von welcher in größerem Umfang gebraucht werden sollte. Das Vorurteil, welches man über dieselben da und dort findet, sollte überwunden werden; in mehreren Gemeinden Württembergs und auch außerhalb unseres engeren Vaterlandes, sind die Erfahrungen, welche man mit der Jugendhilfe gemacht Hut, recht ermunternd. Es wäre unverantwortlich, wenn lediglich eines Vorurteiles wegen, tausende von willigen Arbeitskräften ungenützt bleiben würden, während draußen die Felder verunkrauten und eine geringe Ernte liefern zum Schaden des Landwirts und der Allgemeinheit. Der Bedarf an den erwähnten Hilfskräften ist bei den Schultheißenämtern unverzüglich anzumelden, die die Anmeldungen an die Kriegswirtschaftsstelle weiterleiten, von wo aus das Weitere bei den , Vorsitzenden des Ausschusses für Vermittlung der § landw. „Schülerhilfe" veranlaßt wird.
Letzte Nachrichten rr. TsLegramme
Berlin, 28. April. Der preußische Vertretertag der Nationalliberalen hat sich heute mit 490 Stimmen gegen 127 für das gleiche Wahlrecht erklärt, und er hat zugleich ausgesprochen, daß bei Neuwahlen nur solche Wahlbewerber als Partei- kandidaten anerkannt werden könnten, die für die Einführung dieses Wahlrechts eintreten.
-Berlin, 29. April. (WTB.) Unerbittlich dem Gegner hart auf den Fersen bleibend, dringen die deutschen Truppen in sieghaftem Ansturm gegen die englischen Linien vor. Briefe, die in den letzten Kämpfen den französischen Gefangenen abgenommen wurden, schildern in beredten Worten die Bestürzung und das Elend der dortigen Bevölkerung, die an eine siegreiche Gegenwehr nachgerade nicht mehr zu glauben wagt, trotzdem immer aufs neue französische Truppen den geschlagenen englischen Streitkräften zu Hilfe eilen.
Zürich, 28. April. Der „Tagesanzeiger" meldet, daß die Engländer sich fieberhaft rüsten und bemüht sind, durch aufs höchste gesteigerten Nachschub aus der Heimat ihre immer mehr bedrohte Kanalstellung zu festigen. Im Verlauf der beiden letzten Wochen sind erneut einige englische Divisionen, die man schon längst im Mutterlands zusammengestellt hatte, nach dem französischen Kampfplatz geworfen worden.
Berlin, 29. April. (WTB.) Einwohner aus Morasnontiers (nordwestlich Montdidier) sagen aus, sie seien nicht geflüchtet, da sie ihr Eigentum nicht im Stich lassen wollten. Gelegenheit zum Abtransport habe man ihnen nicht gegeben. Die Engländer hätten bet* ihrem Rückzug in der ganzen Gegend geplündert. Einem Manne sei durch englische Soldaten die Taschenuhr weggenommen worden mit den Worten: „Zouvemr". Zouvemr sei überhaupt bei den Engländern das Deckwort für Stehlen und Plündern.
Berlin, 29. April. (Priv.-Tel.) Eine Genfer Depesche des „Berl. Lokalanz." besagt: Infolge stark beunruhigender Sonderberichte aus dem belgischen Hauptquartier hegt man in Paris ernste Besorgnis für den Abschnitt nördlich von Ipern. — Aus Amiens über die Bestattung Richthofens stammende Meldungen besagen: Die Leichenschau ergab sechs Spuren von Maschinengewehrkugeln.
ttmtliche Bekanntmachungen uns Privat-Knzeigen.
K. Oberamt Neuenbürg.
Ernteflächenerhebung 1S18
I. In der Zeit vom 6. Mai bis 1. Juni 1918 hat nach den Vorschriften der Bundesratsverordnung vom 21 . März und 2er Min.Verf. vom 16. April d. I. —^ beide abgedruckt in der Beilage zu Nr. 91 des Staatsanzeigers vom 19. April — eine Anbau- und Ernteflächenerhevung stattzufinden.
II. Die Ausführung der Erhebung ist Aufgabe der Ortsvorsteher in Verbindung mit den zu diesem Zweck etwa bestellten Sachverständigen oder Vertrauensleuten (Zählern). Zuständig ist in Württemberg — abweichend von § 5 der Bundesratsverordnung — der Ortsvorsteher des Betriebssitzes des Grundstücksinhabers, und zwar auch für die außerhalb der eigenen Gemeindemarkung gelegenen Grundstücke (8 3 Absatz 2 der Min.Verf.).
IU. Die (Stadt-)Schultheißenämter werden auf die genannten Vorschriften zur sorgfältigen Beachtung hingewiesen und beauftragt, dieselben, soweit erforderlich, ortsüblich bekannt zu «achen.
IV. Die zur Durchführung der Erhebung nötigen Orts- listen und ein gedruckter Erlaß des K. Statistischen Landes- »mts vom 19. April 1918 Nr. 1348 ist ihnen bereits zuge- jangen. Auch dieser Erlaß und die Anleitung zur Ausfüllung der Ortslifte muß sorgfältig beachtet werden. An die Stelle der in Ziffer 3 Abs. 3 des Erlasses des Statistischen.Landes- ««ts genannten Wirtschaftskarten treten im Bezirk Neuenbürg drr von den Gemeinden weiterzuführenden Unternehmerbogen. (Ä« vergl. Ziff. 11 Abs. 2 der sog. Selbstversorgerverfügung v. 16- August 1917, Staatsanz. Nr. 191.)
Fragebogen, die etwa von Ortsvorstehern gemäß § 4 Abs. 3 tzer Min.Verf. bestellt worden sind, werden ihnen durch Vermittlung des Oberamts zugehen.
V. Die Ortslisten sind, vorschriftsmäßig ausgefüllt, gebruft und abgeschlossen, spätestens bis 15. Juni 1918 hierher vorzulegen. Die Einhaltung dieses Termins ist unbedingt nötig, damu die dem Oberamt obliegende Weiterbearbeitung rechtzeitig 4M» ordnungsmäßig erfolgen kann.
einzelnen wird noch Folgendes hervorgehoben:
1- Nach ßH 5 und 6 der eingangs genannten Min.Verf. hat vor Beginn der eigentlichen Erhebung ein Vorverfahren durch Ausfüllung der Spalten 1 , 2 , 5—8 der Ortsliste auf Grund der Einkommens- und Teileinkommens- uachweisungen stattzufinden. Näheres hierüber bestimmt der mehr genannte Erlaß des Statistischen Landesamts in
Ziff. 1 und 2. Für Ausmärkervefitz innerhalb Landes können die Teileinkommensnachweisungen, für denjenigen außerhalb Landes können die Bemerkungen in Spalte 32 der Einkommensnachweisungen über auswärtigen Vermögensbesitz Anhaltspunkte an die Hand geben.
Mit dem Vorverfahren ist unverzüglich zu beginnen
2. Die Ortsliste ist in Spalte 5—62 zusammenzuzählen und abzuschließeu. Insbesondere hat der Ortsvorsteher am Schluß der Ortsliste, bei mehreren Ortslisten am Schluß der letzten Ortsliste, zu bescheinigen, daß sämtliche zur Angabe verpflichteten Betriehsinhaber ihre Angabe gemacht haben und die Prüfung der Angaben der Betriebsinhaber vorgenommen worden ist.
3. Bei den einzelnen Betriebsinhabern und am Schluß der Ortsliste muß die Summe der Spalten 10—13 mit der Spalte 9, die Summe der Spalten 14—19 mit der Spalte 13 und die Summe der Spalten 32, 41, 46, 54, 59, 62 mit der Spalte 14 übereinstimmen.
4. Wer vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht, oder die nötigen Angaben verweigert ist strafbar.
Den 22. April 1918. Oberamtmann Ziegele.
Stadtgemeinde Neuenbürg.
Brennholzversorgung 1918/19.
Die erste Auslosung findet wieder statt am
Mittwoch, den 1. Mai ds. 3s., morgens 10 Uhr.
Zur Berücksichtigung kommen nur diejenigen Haushaltungen, welche ihren Bedarf bei der Lebensmittelstelle angemeldet haben und zwar vorläufig mit einem Quantum von je 2 Rm.
Die Auslosung geschieht auf seither übliche Weise in alphabetischer Reihenfolge; am Mittwoch für die Haushaltungen von Allmendinger bis Karl Blaich.
Durch Beschluß des Gemeinderats wurde der Preis des Holzes wie folgt festgesetzt:
Für 1 Rm. Tannen- oder Forchen-Holz 17 Mark
Für 1 Rm. Buchen-, Eichen- oder Birken-Holz 20 Mark ab Wald bezw. Lagerplatz.
Für das bei der Turnhalle lagernde Holz sind 6 -^ extra als Beifuhrbeitrag zur Stadtkasse zu entrichten.
Den 29. April 1918.
Stadtschultheißenamt:
Stirn.
Overamtsstadt Neuenbürg.
Ms LebeilsontleluMke Z
entfallen 160 Gr. Teigwaren, abzuholen bis 7. Mai bei Kfm. Lustnauer oder Ehr. Mayer.
Ms LebeuMtlelMrke 4
entfallen 200 Gr. Kunsthonig, abzuholen bis 7. Mai bei Kfm. Pfister.
Städt. Lebensmittelstelle
Knödel.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
Ein Teil der
Käsemarke 8
kann mit 120 Gr. Delikateß- käse oder 150 Gr. Weichkäse bei Kaufm. Lustnauer, Pfann- kuch, Rail eingelöst werden.
Schwerarbeiter erhalten ihre Käse bei Frau Gauß. Die Karten gelten für 375 Gr. und werde» am nächsten Kartenausgabetag ausgegeben. Betriebe können ihre Anweisungen am Dienstag hier abholen.
Städt. Lebensmittelstelle.
Knödel.
koslksrlvn
von cier krönt, einkorbiZ, 100 54uster 51k. 3.—; lorbenpliotoZiokiocke ^uk- nsbmen, 8 Serien — 48 bunte Korten 51k. 3.—50 Liumenkorten 51k. 3.
KlaspLpivr
klintpopier, 8onäpopier, Zeld ociet Zrou, 28 : 23 cm ocler 68 : 56 cm, mit kleinen keblern 100 KZ 54ork 140.—; krodepostpock 5 KZ 54k. 8 kleine /kdkollstücke 10—15 cm Zroö 5 KZ Hk. 4.— ob kier ZeZ. biockn.
kLlll 8vM, klMsustM 314
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