ftlr Rumänien der Kriegszustand zu Ende. Der Friede ist nicht mehr fern: Wir gehen nach Hause, so riefen alle drei. Aber für Natalia war die Freudenbotschaft so überwältigend, daß sie noch in jener Rächt Haus und Dienst verließ, um die erste Gelegenheit der Rückkehr nach Braila nicht zu versäumen. Die Nachricht vom Waffenstillstand schon hatte ihr völlig die Ueberlegung geraubt, wie wird sie es ertragen, wenn erst der Friede angesagt wird?
L. IV
Lenzgedanken.
Nun kehrt der Frühling wieder ins Land Mit seinen wonnigen Tagen.
Die Veilchen blühen am Grabenrand And lockend die Finken schlagen.
Doch wer hat Heuer der Düfte acht.
Wer möchte den Sängern lauschen.
Wo fernher die Stimmen der Wetternacht Ans grollend entgegenrauschen?
Wo das Herz sich krampst ob der Brüder Weh, Und die Wimpern mit Tränen sich feuchten? — Da ist kein Frühling, da deckt noch der Schnee Die schimmernden Blütenleuchten. —
Doch wenn um die Fahnen der Sieg sich wand. In Nacht versinken die Klagen,
Dann kehrt auch der Frühling wieder ins Land Mit seinen wonnigsten Tagen!
Albert Korn.
Vermischtes.
Bon der bayrischen Grenze, 24. April. Eine Katze hat in Baiershofen bei Zusmarshausen einen fünfjährigen Knaben angefallen und ihn ins Ohr gebissen. Da Tollwutverdacht bestand, wurde das gebissene Kind nach Berlin verbracht und dort wurde die Tollwut der Katze bestätigt. In Baiershofen wurden nun sämtliche Katzen getötet und es wurde Hundespeere verfügt.
LstZts Aachrichtsn u. CLlcgrSMm«,,
Berlin, 26. April? (WTB.) Um den Wald von Hangard wurde wechselvoll gekämpft. Die östlichen Ausläufer des Höhenzuges zwischen dem Wald von Hangard und dem Dorfe Hangard fielen schließlich in deutsche Hand. Damit war das Dorf' selbst umfaßt, sodaß es konzentrisch unter Feuer genommen werden konnte. Die Franzosen, die hier die Verteidigung hatten, schienen den in der letzten Zeit schon häufig heißumkämpften Ort unter allen Umständen halten zu wollen. Zur Mittagsstunde hellte das Wetter ein wenig aus. Hangard wurde von schwerstem Feuer zugedeckt und die darin versteckten Feinde unschädlich gemacht. Noch am Abend des 24. April wurde nach erbittertem Häuserkampf das stark besetzte Dorf genommen. Hier allein wurden 500 Gefangene gemacht. Starke, wiederholte Gegenangriffe des Feindes gegen das Dorf und Wald Hangard scheiterten blutig. Lange Gefangenen- kolonuen, hauptsächlich Engländer, wurden von dem
Kampffeld abtransportiert. - Weiter südlich von Hangard, westlich der Avre, gelang es den Deutschen, die Höhe nordwestlich Castel zu nehmen.
Berlin, 25. April. Der „Züricher Anzeiger" meldet: An der italienischen und namentlich mazedonischen Front beginnen sich die Anzeichen kommender großer Kämpfe täglich deutlicher abzuzeichnen. Nach neuesten direkten Berichten haben die Kämpfe vom Prespa-See bis zur Strumamündung auf einer Front von über 250 Kilometern in schlagartiger Weise in den letzten Tagen eingesetzt. (GKG.)
Berlin, 26. April. (WTB.) Nach übereinstimmenden Aussagen gefangener französischer Offiziere ist man in Frankreich und besonders in militärischen Kreisen aufs höchste ausgebracht, über die geringe Widerstandskraft, die die Engländer gegenüber dem deutschen Ansturm bewiesen und über ihre versagende Führung. Hätten die Engländer jetzt nicht in die Unterstellung der englischen Front unter französischen Oberbefehl gewilligt, so hätte die Weigerung mit Sicherheit zum Bruch geführt. Ohne ganz zwingende Gründe hätte der englische Nationalstolz diese Konzession gewiß nicht gemacht.
Briefkasten d. Red.
Nach C. Wir würden Ihr Einges. für den .,Brief!." gerne aufnehmen, können dies aber nicht, solange Sie Ihre Angaben nicht mit Ihrem werten Namen vertreten. Es ist und bleibt bekanntermaßen Grundsatz aller Zeitungsredaktionen, anonyme Zuschriften unberücksichtigt zu lassen.
ttmtlich« Bekanntmachungen unS Nrivat-bnzetgen.
K. Oberamt Neuenbürg.
MmimchW detr. Schlacht- Md Waich.
In Nr. 84 des Staatsanzeigers ist eine Verfügung der Fleischversorgungsstelle für Württemberg und Hohenzollern, Ver- «altungsabteilung betr. Schlacht- und Nutzvieh vom 11. April 1918 veröffentlicht. Der wesentliche Inhalt dieser Verfügung ist folgender:
I. Die in 8 10 der Verfügung der Fleischversorgungsstelle Kr Württemberg und Hohenzollern, Verwaltungsabteilung betr. Liehaufbringung vom 21. November 1917 vorgesehenen Schlachtvieh-Vormerkungslisten sind in allen Gemeinden unverzüglich anzulegen. In diese Listen ist alles für die Schlachtung in den nächsten 3 Monaten in Betracht kommende Rindvieh (mit Ausnahme von Saugkälbern) aufzunehmen.
II. Die in die Vormerkungslisten aufgenommenen Tiere
gelten als Schlachtvieh. Dieselben dürfen nur noch an die Fleischversorgungsstelle, Geschäftsabteilung, durch deren Auf- «iufer verkauft werden: jede anderweitige Veräußerung ist nichtig und strafbar. Auch das Ausschreiben zum Verkauf oder das >nbieten an andere Personen als die Ankäufer der Fleischcker- »rgungsstelle ist mit Strafe bedroht. /
III. Die Vormerkungslisten müssen regelmäßig auf Grund besonderer Nachschau in den Stallungen ergänzt werden. Bei der Nachschau wird der Verbleib der etwa fehlenden Tiere jeftgestellt; es ergibt sich also mit aller Sicherheit, ob ein Vieh- »esttzer sich durch den Verkauf von Schlachtvieh an andere Personen als die Aufkäufer der Fleischversorgungsstelle strafbar ge- »einacht hat.
IV. Als Nutz- oder Zuchtvieh gilt nur solches Rindvieh (mit Ausnahme von Saugkälbern) welches nicht in die Lormerknngsliste aufgenommeu ist. Nur solche Tiere dürfen «ach den für die Veräußerung und den Erwerb von Nutz- und Zuchtvieh geltenden Bestimmungen verkauft oder gekauft werden Daneben ist aber für jede Veräußerung solcher Tiere, wie auch schon zum Angebot zur Veräußerung eine Bescheinigung des Ortsvorstehers, -aß das Tier nicht in -er Schlachtvieh-Vormerkungsliste ausgenommen ist, erforderlich. Diese Bescheinigungen hat der Führer oder Begleiter des Tieres bei ßch zu tragen, den Polizeibeamten sowie den Angestellten und Aufkäufern der Fleischversorgungsstelle auf Verlangen vorzuweisen und bei jeder Uebergabe eines Tieres mit zu übergeben. Die Bescheinigung ist auch bei der Beförderung auf der Bahn »vrzulegen.
V. Zur Ausstellung der Bescheinigungen sind nur die hierfür von Fleischversorgungsstelle herausgegebenen amtlichen Vor- nucke zu benützen. Alle anderen Bescheinigungen sind ungültig. Drc Bescheinigungen sind von dem Erwerber des Tieres bei Erstattung der vorgeschriebenen Anzeige dem Ortsvorsteher des »euen Standorts zu übergeben und von diesem aufzubewahren. M Ablauf einer Woche vom Tage der Ausstellung ab erlischt M Gültigkeit der Bescheinigungen.
VI. Diese Bestimmungen gelten sowohl für den Umsatz von Acren unmittelbar von Viehhalter zu Viehhalter als für den Verkauf durch den Handel und auf Märkten. Auf Märkte
,1. ln Zukunft nur noch Rindvieh zugelassen werden, für Elches der Begleiter eine ordnungsmäßige Bescheinigung des ^Vorstehers des Standortes, daß das Tier nicht in die Vor- »erkungslisten ausgenommen ist, bei sich führt.
*11- In Marktorten dürfen an Markttagen vor Ablauf »" vorgeschriebenen oder üblichen Marktstunden Nutz- und liUHtvreh-Verkäufe nur auf dem Marktplatz abgeschloffen werden. » VIII. Diese Bestimmungen sind bereits in Kraft getreten. ""Verhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten
oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Auch sind! Verträge, welche diesen Bestimmungen zuwiderlaufen, nichtig.
Die Viehbesitzer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Tiere, welche in dem bisherigen Stall nicht in die Vormerkungsliste ausgenommen waren, wenn sie den Besitzer gewechselt haben, bei der nächsten Nachschau in die Vormerkungsliste ausgenommen werden können, von da ab also nur noch als Schlachtvieh verkauft werden dürfen. Es wird deshalb dringend empfohlen. Nutz- und Zuchtvieh der Rindergattung künftig nur noch nach Lebendgewicht und nur zu Preisen zu kaufen, welche die Schlachtviehpreise nicht erheblich übersteigen. Bei Bezahlgung höherer Preise für Nutz- und Zuchtvieh müßten die Käufer unter Umständen mit nicht unerheblichen Verlusten rechnen.
Der Wortlaut der neuen Verfügung betr. Schlacht- und Nutzvieh kann während der üblichen Geschäftsstunden aus dem Rathaus eingesehen werden.
Der wesentliche Inhalt dieser Bekanntmachung, insbesondere der Inhalt von Ziffer IV, ist ortsüblich bekannt zu machen.
Den 20. April 1918. Oberamtmann Ziegele.
K. Forstamt Liebenzell.
Nadelholz - Stangen- Verkaus
am Donnerstag, den 2. Mai, vorm. V-12 Uhr im Gasthof z. Ochsen in Liebenzell aus Staatswald II 7 Vord. Auzenbiegel, II 9 Vordere All- mand, IV 2, 6 Haag und VIll 16 Obere Bieselsteig: Stück: Baustangen: 702 la, 211 Ib, 19 II. Kl. Hagstangen: 454 !., 208 II. und 34 III. Kl. Hopfenstangen: 1751., 30»., 40 IV. und 25 V. Kl. u. 25 Rebftecken I. Kl. Losverzeichnisse durch die Geschäftsstelle für Holzverkauf, Stuttgart, Militärstr. 15.
K. Oberamt Neuenbürg.
Jngendwehr.
Der Arbeitsausschuß der Württ. Jugendwehr hat Herrn
Reaklehrer Widmaier in Neuenbürg als stellv. Bezirksvorsitzenden bestellt.
Den 25. April 1918. Oberamtmann Ziegele.
BezirksgetreidesteÜe Neuenbürg.
Abgabe von Nahrungsmitteln.
An die Gemeinden werden
95V kg Gerstenmehl und Haferflocken in Paketen, 900 kg Zwieback in Pakete»
abgegeben zur Verwendung für Kinder, Wöchnerinnen, Kranke und alte Leute.
Diese Nährmittel dürfen nicht im ganzen verteilt, sondern sie müssen von der Gemeinde oder einem von ihr Beauftragten aus Lager genommen und nach Bedarf an die Bezugsberechtigten abgegeben werden.
Für die Abgabe ist eine zuverlässige Kontrolle einzuführen und es sind zum Bezüge berechtigt:
1. Kinder im Alter bis zu 1 Jahr.
2. Wöchnerinnen mit Zeitbeschränkung auf 6 Wochen.
3. Kranke.
4. Personen über 70 Jahre.
Selbstversorger sind von dem Bezüge ausgeschlossen, soweit sie eigene Gersten- und Hafernährmittel haben. Von Gerstenmehl und Haferflocken soll auf je 2 Wochen nur 1 Pfund-Paket abgegeben werden.
Der Kleinverkausspreis beträgt
für Gerstenmehl 1 Pfund-Paket 74 Pfg.,
„ » ^2 „ 38 „
„ Haferflocken 1 „ 68 „
„ Zwieback 1 Paket L 124 Gr. 40 „
Der Zwieback darf nur gegen Brotmarken abgegeben werden, dabei ist der Zwieback der Menge, das heißt dem Gewicht nach, dem Brot gleichzustellen.
Neuenbürg, den 26. April 1918.
Bezirksgetreidestelle.
Ktlbler.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
Ger
werden abgegeben am Samstag, den 27. April> vorm. 8'/? Uhr für Kranke, vorm. 9 Vs Uhr für Nr. 314—420, vorm. 10 Uhr für Nr. 421 bis etwa Nr. S00.
Stadt. Lebensmittelstelle
Knödel.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
Die bestellten
Wen SantkartoM
werden — soweit nicht schon abgeholt — am Samstag nachm. 1 Uhr am Rathaus (Mühlgasse) abgegeben. Es können auch noch Liebhaber berücksichtigt werden, die nicht bestellt haben.
StSdt. Lebensmittelstelle.
Knödel.
Grömbach St. Altensteig. Habe wegen Entbehrlichkeit einen schweren, 8jähr., blinden, im schweren Zug vorzüglichen
BrM-WMeu
(Belgier-Schlag) oder ein recht kräftiges, 11 jähriges
Raffe-Pserd
(Braunwallach), im Trab schwerfällig, geeignet für Lastfuhrwerk, zu verkaufen. Beide Tiere find ohne Untugend.
Wurst» Telefonamt.