irkanntmachung deS Reichskmzlers über eine einmalige Sonderzuteilung von K. A.-Seife.

Vom 9. April 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 181).

Auf Grund des H 1 der Bekanntmachung über den Ver- hr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Wasch- itteln vom 18. April 1916 (RGBl. S. 307)* wird folgendes stimmt:

Ueber die im 1 Nr. 1 der Bekanntmachung betr. Aus- hrungsbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit eife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln, vom t. Juni 1917 (RGBl. S. 846)** vorgesehene Menge Feinseife naus dürfen während der Monate April oder Mai 1918 ein- al 50 Gramm K. A.-Seife,egen Vorlage der Seifenkarte ab­geben werden.

Der Veräußerer ist verpflichtet, die Abgabe auf dem tamme der Seifenkarte unter Angabe des Datums mit Tinte ^er Farbstempel zu vermerken.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des vorstehen- » Absatzes werden mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder rt Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.

Berlin, den 9. April 1918.

Der Reichskanzler.

In Vertretung Freiherr von Stein.

* Staatsanzeigcr l«I6 Nr. 109.

** Staatsanzeiger UN7 Nr. 152 und 1S18 Rr. 24.

erfüguug des Ministeriums des Innern über die Betriebs« ,lutzstunde und Polizeistuude wahrend der Sommerzeit.

lieber die Dauer der diesjährigen Sommerzeit (15. April s 16. September) wird die in der Ministerialverfügung vom /. September 1917, Staatsanzeiger vom 18. September 1917 r. 218, geregelte Betriebsschlußstunde und Polizeistunde für le Gemeinden des Landes einschließlich der im Befehlsbereich s Kaiser!. Gouvernements Ulm gelegenen auf abends 11 Uhr itgesetzt.

Stuttgart, den 12. April 1918. Köh l er.

K. Oberamt Neuenbürg.

'ohleiwcrsorgmig der Haushaltungen, der Landwirtschaft und des Kleingewerbes.

Mit dem 1. Mai 1918 beginnt ein neues Hausbrand- rtschaftsjahr 1918/19.

Der Bezug von Brennstoffen für die Haushaltungen, die mdwirtschaft und das Kleingewerbe ist durch Verfügung des nchkommissars vom 30. März 1918 (Staatsanzeiger Nr. 87) u geregelt worden und erfolgt künftighin auf Grund von szugsscheinen, welche die Händler und die unmittelbaren Be­cher vom Oberamt erhalten. Die seitherigen Bestellscheine clieren mit Ablauf des 30. April ds. I. ihre Giltigkeit.

' Wegen Zuteilung der Bezugsscheine wird folgendes ange- snet:

1. Die Ortsvorsteher und ihre Beauftragten legen für jeden für ihre Gemeinde in Betracht kommenden Kohlenhändler und für jeden unmittelbaren Kohlenbezieher je eine be­sondere Liste an.

Ein Muster für diese Liste wird den Ortsvorstehern von hier aus zugehen. Als unmittelbare Bezieher gelten hier solche Bezieher, die unmittelbar bei einem Großlieferer Kohlen beziehen und, ohne selbst Händler zu sein, Kohlen an Verbraucher abgeben.

2. Jeder Verbraucher hat sich bis spätestens 5. Mai d. I

beim Ortsvorsteher seines Wohnorts in die Liste (Kunden­liste) eines Händlers oder unmittelbaren Beziehers einzu­tragen unter Angabe der Menge und Art der Brenn­stoffe, welche er beziehen will. Die angegebene Menge, bei deren Bemessung die vorhandenen Vorräte zu berück­sichtigen sind, soll den Verbrauch im letzten Wirtschaftsjahr (Mai 1917April 1918) nicht überschreiten.

In der Liste ist außer der Gesamtbedarfsmenge noch besonders der Bedarf für diesen Sommer (MaiSept.) anzugeben nach Menge und Art des Brennstoffs. Der Ortsvorsteher prüft die Angaben auf ihre Angemessenheit und stellt sie erforderlichenfalls richtig.

3. Unmittelbare Bezieher, welche Kohlen für andere Ver­braucher nicht abgeben, haben die Angaben Ziff. 2 spä­testens bis 5. Mai d. I. beim Ortsvorsteher schriftlich einzureichen.

4. Die Ortsvorsteher schließen die Listen Ziff. 2 am 6. Mai ds. Js. ab und legen sie unter Anschluß der Anmeldungen Ziff. 3 dem Oberamt vor.

Die (Stadt-)Schulthe ßenämter werden ersucht, die Be­ugten auf vorstehende Anordnungen alsbald hinzuweisen.

» Händler und unmittelbaren Bezieher sind noch besonders .auf aufmerksam zu machen, daß sie die ihnen zugeteilten zugsscheine mit der Bestellung an ihre Großlieferer weiter geben haben.

Den 23. April 1918. Oberamtmann Ziegels.

K. Ev. Bezirksschulamt Neuenbürg.

Sie Schulvorstände, ersten »nd einzige» Lehrer

:den ersucht, den zugestellten Erlaß der K. Oberschulräte n 10. April d. I. Nr. 3541 und 3704 betr. die Teuerupgs» -läge nach genommener Einsicht den örtlichen Kaffen zu- eellen.

Den 24. April 1918. Schulrat Bau mann.

Dezirksgetreidesteke Neuenbürg-

Abgabe von Nahrungsmitteln.

An Nahrungsmitteln werden an die Gemeinden abgegeben:

7S Itr. Suppeneinlagen.

Die Unterausteilung ist Sache der Gemeinden. Diese sind jedoch verpflichtet, aus den zugewiesenen Nahrungsmitteln den Schwer-, Rüstungs- und Schwerstarbeitern 300 A Zulagen für ihre Person, nicht für die Familie, vorweg zuzuteilen und es bleibt den Gemeinden überlassen, solche Arbeiter, die zugleich Selbstversorger sind, zu Gunsten der klebrigen etwas zu kürzen.

Außer dieser Zulage haben die Schwer-, Rüstungs- und Schwerstarbeiter selbstverständlich noch Anspruch auf die ordent­liche Verteilungsration.

Den 25. April 1918. Beztrksgetreidestelle.

Kübler.

Gaistal, den 25. April 1918. ^

ToSes-KnZLigL. W

Schmerzerfüllt geben wir Verwandten, Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß unser lieber treuer unvergeßlicher Sohn und Bruder

Geki'Liter'

Otto Keller

Infanterie-Regiment 126, 4. Romp. Inhaber Ses Eisernen Rreuzes 2. Rl. unS Ser Silb. verSienstmeSaille

am 22. März durch einen Kopfschuß im Alter von 24^/s Jahren nach 42 Monate langer treuer Pflicht­erfüllung den Heldentod fürs Vaterland gestorben ist.

Die trauernden Elter« und Geschwister.

Der Trauergottesdrenst findet Dienstag, den 30. April, nachmittags 2 Uhr statt.

Ein ordentliches, fleißige«

MSSchen

welches kochen kann für 1. Juli oder früher nach Göppinge» gesucht.

Frau Fabrikant Kübler.

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Frau Pauline Schmid,

WUdbad, Rennbachstr. 216.

Obernhausen, den 25. April 1918.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme an­läßlich des Todes unsres fürs Vaterland gestorbenen, inniqstqeliebten Bruders, Schwagers und Onkels

Zrttz Schüttle

für die zahlreiche Leichenbegleitung zu seiner letzten Ruhestätte, insbesondere seitens einer 35 Mann starken Abteilung der Brötzinger Masch.-Gew.-Komp., welche unter Leitung eines Feldwebels die üblichen Ehren­salven abgab, und einer kleineren Abordnung Soldaten vom Krankenhaus Neuenbürg, sowie für die vielen Kranzspenden und Niederlegung zweier Kränze am Grabe von seiten seiner Schulkameraden sprechen ihren tiefgefühlten Dank aus die Geschwister.

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Im Namen derselben:

Adolf Schüttle zurLinde

MWHrMrsMinluug in Wildbad

Sonntag, den 28. April, nachmittags 2 Uhr

m Gasthaus zur alten Linde (K. Rometsch).

Tagesordnung: Jahresbericht, Kassenbericht, Zuckerbezug. Zortrag des Vorstands: Der Schwarzwaldimker oder ie Behandlung der Völker zur Erzielung guter Erträge im öebiete des Schwarzwalds.

Die örtliche» Vertrauensmänner werden gebeten:

1. Die erhaltenen Zuckersäcke im Laufe dieser Woche porto­frei und mit Adresse des Absenders versehen, an mich zurückzusenden,

2. Erhebungen darüber anzustellen, welche Mitglieder ihres Orts zugleich Mitglieder des landwirtschaftl. Vereins sind,

3) die Wachsvorräte der einzelnen Imker durch Umfrage festzustellen,

4. das Ergebnis der Erhebungen und Umfrage längstens bis 28. ds. Mts. mir schriftlich mitzuteilen,

5. Die Mitglieder u. a. Imker, sowie Jmkerfrauen zum Be­such der Versammlung dringend einzuladen.

Ottenhausen. Vorstand : «l. »Srlrlv, Oberlehrer.

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Bestellungen auf den

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ins ZelS

nimmt jederzeit an

die Geschäftsstelle ds. Bl

Weuenbürg.

Heute Freitag abend 8 Uhr Trauerfeier in hiesiger Kirche für die im Felde gefallenen Ge­meindeglieder Wilh. F inkbeiner,

Eduard Koppler, «ich. Keck, Karl Malmsheimer, Herman» Rothfuß, Karl Schönthaler, Emil Vogt. _

Druck und Verlag der C Meeh'scheu Buchdruckerei deS EnztälerS. Verantwortlicher Redakteur C. Merh in Neuenbürg.