gültige Entscheidung im Westen noch nicht gefallen. England bleibe ein gefährlicher Gegner, vermöge seiner großen Zähigkeit und seiner außerordentlichen Politischen Gewandtheit. Worauf es ankomme, sei, daß das Deutschtum gegenüber dem Anglo-Amsri- kanertum gesicherter dastehe, daß der Rohstoffbezug für unsere Industrie gewährleistet sei, unser Kolo­nialreich wieder aufgebaut werden könne und daß uns in irgend einer Form Enschädigung für die er­littenen Verluste werde. Eine Entschließung, die sich in diesen Gedankengängen bewegt, fand ein­stimmige Annahme.

Stuttgart, 24. April. Privatpakete und Pri­vatfrachtstücke nach der Westfront können wieder beim Militürpaketamt Stuttgart bezw. bei den Post­ämtern aufgeliefert werden. Die Päckchensperre (Feldpostpäckchen) bleibt jedoch noch weiter bestehen.

Für den Reformationsdank ist in Würt­temberg bis 1. April 1918 die stattliche Summe ,on 568144 Mk. 72 Pfg. eingegangen. 30 Prozent der Summe sind demEvang. Preffeverband für Deutschland" in Berlin, dessen Geschäfte jetzt der bisherige württembergische Presseverbandsleiter, Pfar­rer Hinderer, übernommen hat, als Grundlage für selne zentrale Arbeit zur Verfügung zu stellen So verbleiben für Württemberg rund 400 000 Mk. die durch den Ausschuß des Evang. Presfeverbands verwaltet werden. Die dadurch ermöglichte Er­weiterung der Arbeit des Evang. Presseverbands wird schrittweise erfolgen- eine Abteilung für Volks­bildungswesen mit besonderem Ausschuß, die zu­nächst der Volkshochschulesache dienen will, ist be­reits in Tätigkeit.

Kus StaSt. Bezirk uvS Umgebung.

Neuenbürg, 23. April. Nach der jetzt er­schienenen Zusammenstellung der im Jahre 1917 in Württemberg gesammelten Gaben für denRe­formationsdank" hat der hiesige Bezirk durch die Sammelstellen und Ortsausschüsse abgeliefert 9472 Mk. Dazu kommt noch eine weitere Spende eines einzelnen Gebers aus dem Bezirk mit 5000 Mk., so daß im Ganzen 14472 Mk. als Bezirksergebnis zu verzeichnen sind.. Das Gesamtergebnis in Würt­temberg beziffert sich auf 568144,72 M. Nirgends im ganzen Deutschen Reich war die Sammlung von so erfreulichem Erfolg begleitet wie in Würt­temberg. Daß man die Schwaben nicht nur an der Front, sondern auch hinter der Front besonders gut brauchen kann, beweist unter anderm auch die Berufung des früheren Leiters des Evangelischen Presseverbands in Stuttgart, Pfarrer Hinderer, nach Berlin, wo er als Direktor desEvange­lischen Presseverbands für Deutschland" eine neue, großzügige Aufgabe zu übernehmen hatte. Wie im Feld, so auch in der HeimatSchwaben voran!"

Birkenfeld, 25. April. Landjäger Braun konnte 3 Franzosen, die vor 14 Tagen einem Gefangenenlager entweichen konnten, auf der alten PforzheimerNeuenbürger Höhestraße" festnehmen und an das Kgl. Oberamt einliefern. Dieselben

Erreichtes Ziel.

Roman von L. Waldbröhl.

SSt (Nachdruck verboten.»

Und einzig der Umstand, daß die Eheschließung in England stutlgesundenhatte.mochte sür eine solche Annahme sprechen. Jedenfalls legte Herbert die Urkunde heute nicht wieder an ihren Platz zurück, sondern barg sie sorgfältig in seiner Brieftasche, in der Absicht, sie bei nächster Gelegenheit dem Iustizrat zu zeigen, der sie vielleicht doch zum Ausgangspunkt für weitereNachforschungen machen konnte. Denn darüber, daß er feinen Platz lieber einem Blutsverwandten des Verstorbenen, einem in Wahrheit rechtmäßigen Erben, geräumt Hütte, als seinem wirklichen oder angeblichen Namens­vetter aus Amerika, war Herbert sich vollständig klar.

Noch war der erste Tag nach seiner Rück­kehr aus Berlin nicht zu Ende gegangen, als ihm die Post einen Brief brachte, auf dessen Um­schlag der Name eines Berliner Rechtsanwalts zu lesen stand. Und der Inhalt des langen Schrei­bens war nicht darnach angetan, die grüblerisch ernste Stimmung des jungen Schloßherrn in eine frohe und zuversichtliche zu verwandeln. Denn schon aus den ersten Zeilen ergab sich, daß der Gerettete von derAlabama" die erhaltene Geld­summe teilweise dazu verwendet haben mußte, sich des Beistandes eines Advokaten zu versichern, der jetzt mit allem Nachdruck als der Verfechter seiner vermeintlichen Rechte auftrat. Der Mann schlug einen bei aller Höflichkeit doch sehr ener­gischen, offenbar auf Einschüchterung berechneten Ton an, erklärte, von der Rechtmäßigkeit des Erbanspruchs seines Klienten vollkommen überzeugt zu sein, und stellte dem Empfänger des Briefes in aller Form eine äußerste Frist von vierzehn

waren vollständig zivil gekleidet und hatte» in ihren Reisesäcken ihre Uniformen mit guten Lebens­mitteln: Schokolade, Dürrschnitten usw., waren die Flüchtlinge reichlich versehen.

Maisenbach. Zur 8. Kriegsanleihe wurden von den hiesigen Schülern 1011 Mk. gezeichnet. Durch die Zeichnungsstelle wurden Zeichnungen in der Höhe von 18850 Mk. vermittelt. Rechnet man noch direkte Zeichnungen dazu, so ergibt sich im Verhältnis zur Einwohnerzahl gewiß ein schönes Ergebnis.

Alten steig, 25. April. Im Gaststall der Trauben"-Wirtschaft wurde eine wertvolle herren­lose Kuh entdeckt. Sie soll von einem Knecht in Ettmannsweiler gestohlen und bis nach Altensteig getrieben worden fein.

Crnteflächenerhebung im Jahr 1918. Wie aus der oberamtlichen Bekanntmachung im amt­lichen Teil des heutigen Blattes ersichtlich, ist durch Bundesratsverordnung vom 21. März und Min.- Verf. vom 16. April 1918 auch für dieses Jahr eine Erhebung der Ernteflächen angeordnet worden. Die Erhebung findet in der Zeit vom 6. Mai bis 1. Juni statt. Die Ausführung der Erhebung liegt den Ortsvorstehern in Verbindung mit den von ihnen zu diesem Zwecke bestellten Sachverstän­digen oder Vertrauensleuten ob und erfolgt ent­weder mittels Orts liste in der Weise, daß die Angaben von den Anzeigepflichtigen mündlich dem Ortsvorsteher oder dem von dem letzteren bestellten Vertrauensmann (Zähler) zu machen sind und un­mittelbar in die Ortsliste eingetragen werden, oder durch Fragebogen, welche von dem Ortsvorsteher an sämtliche Betriebsinhaber zur Ausfüllung abzu­geben und von den letzteren nach erfolgter Ausfül­lung an den Ortsvorsteher zurückzugeben sind.

Anzugeben ist von dem Betriebsinhaber einmal die gesamte bewirtschaftete Fläche und ihre Verteilung auf die Hauptbodenbenutzungsarten (Wald- und Holzland einfchl. Parks, im Ertrag stehende Weinberge, Hausgärten oder sonstiges Gartenland einfchl. Gärtnereien, landwirtschaftlich als Aecker, Wiesen oder Weiden benützte Flächen), weiterhin die Art der Verteilung der landwirtschaft­lich benutzten Fläche auf bestellte Ackerflächen, nicht­bestellte Ackerfläche und Brache, Wiesen (mit Unter­scheidung von Berväfferungs- und anderen Wiesen) und Weiden (mit Unterscheidung von Dauerweiden und Ackerweiden), endlich die Art der Verteilung der bestellten Ackerfläche auf die einzelnen Fruchtarten und Früchte (Getreide, Hülsenfrüchte, Oelfrüchte, Gespinstpflanzen, Kartoffeln, Gemüse, Futterpflanzen usw.). Anzeigepflichtig ist derjenige, der sei es als Landwirt im Hauptberuf, fei es nur nebenberuflich, d. i. neben seinem Hauptberuf als Handwerker, Beamter, Arbeiter usw. die Boden- fiäche selbsttätig bewirtschaftet oder sein Stellver­treter; demnach sind die Flächen der verpachteten Grundstücke vom Pächter (nicht vom Eigentümer), die Flächen der Allmandgrundstücke vom Nutzungs­berechtigte», die Flächen der Besoldungsgrundstücke

Tagen für eins gütliche Verständigung, da er s den bestimmten Auftrag habe, nach Abiauf dieser , Zeit mit Privaiklage und gerichtlicher Anzeige ! gegen den widerrechtlichen Inhaber des Ben- s dnnerschen Nachlasses uorzugehen. i Dabei machte er bsrcirs gewisse Anerbietungen, > ! die erleuuen ließen, wie er sich diese Verständi» s s gung dachte. Er ließ durchbluten, daß sein Man- > l dan: bei Vermeidung eines Prozesses wahrschein- j lich bereu sein würde, von einer Rechnungs- ^ leguug sür die seu dem Antritt der Erbschaft ! ^ verflossene Zeit Abstand zu nehmen und sich mit ! ' den von Herrn Voßberg wahrend dieser Zeit s getroffenen Maßnahmen ohne allzu ängstliche s

> Prüfung ihrL!>, Zweckmäßigkeit nachträglich einver- ! s standen zu erklären.^ Ja. selbst über die Zahlung s

einer angemessenen «unime an den freiwillig Zu- i ! rückiretenden würde sich inner Umstünden reden s s lassen. Ließe Herr Voßberg aber die vierzehn ; i Tage verstreichen, ohne eine befriedigende Er­klärung abzngeben, so habe er aus irgendwelche i Rücksichtnahme von seiten seines Mandanten s unter keinen Umständen mehr zu rechnen, s Zwischen Herbert Voßbergs Augenbrauen ! war eine trotzige Falte, als er den Brief beiseite ! legte. So sprach man zu einem Betrüger, nicht !

> zu einem ehrlichen Manne. Und wenn er diesen ' Brief überhaupt einer Antwort würdigte, so s konnte kein Zweifel darüber bestehen, wie sie ! aussallen müsse. Er war bereit. Eschenhagen in i derselben Stunde Hu verlassen, wo er von der i Unrechtmäßigkeit der eigenen Besitznahme und ! von der Legalität der Ansprüche des andern s überzeugt war, gleichviel, ob er diese Aleber-

> zeugung aus dem Spruch eines Gerichtes oder aus andere Weise gewonnen. Auf bloße Drohungen hin aber würde er niemals das Feld räumen. Er hatte diesen Reichtum nicht gesucht und erstrebt,

! sondern er war ihm ohne jedes eigene Zutun s in den Schoß gefallen. Aber er war in dem

und des sonstigen Dienstlandes vom Nutznießer zugeben. Es sind die gesamten von dem Betriebe inhaber angebauten Flächen anzugeben, ohne Räch sicht darauf, ob es sich um eigenes Land, Pachtland Allmandland, Besoldungs- oder sonstiges Dienstlantz handelt und gleichviel, ob die Flächen innerhalb oder außerhalb der Gemeindemarkung liege». Personen, die nicht selbst Landwirtschaft treibet aber sich durch Pacht oder ähnliche Verträge die Rechte von Selbstversorgern zu verschaffen suche», während sie die Bebauung des gepachteten Baden­den Verpächtern überlassen, sind nicht als Betriebs- inhaber anzusehen; in Fällen solcher Art ist das Grundstück von demjenigen zur Ernteflächenerhebun, anzuzeigen, der die Bebauung tatsächlich vorninmt. Befreit von der Anzeigepflicht bleibt der Anba» von Früchten in eigentlichen Hausgärten, wobei die Lage des Gartens zum Haus, ob un­mittelbar bei demselben oder von demselben entfernt gelegen, nicht ausschlaggebend ist. Dagegen ist jeder Anbau im freien Felde, auch der gartenmäßij (mit Spaten) betriebene, anzeigepflichtig. Die Flächen sind durchweg in Ar anzugeben.

Zur Nachprüfung der von den Befragten ge­machten Angaben über die Größe der von ihnen bewirtschafteten Fläche haben die Ortsvorsteher über­all die Einkommens'- und Teileinkommens- nachweifungen heranzuziehen, etwaigen hiebei sich ergebenden Unstimmigkeiten nachzugeheü und sie richtig zu stellen, gegebenenfalls auch Strafanzeige gegen die Anzeigepflichtigen wegen Falfchangabe z erstatten.

Die Grundeigentümer, die Bewirtschafter und ihre Stellvertreter sind verpflichtet, den Oberamts- vorständen, Ortsvorstehern oder den von ihnen be­auftragten Personen über die Eigentums-, Pacht­ung sonstige Nutzungsverhältniffe, sowie über die Verwendung und den Anbau der'Grundstücke Aus­kunft zu erteilen. Die Oberamtsvorstände, Orts­vorsteher oder die von ihnen Beauftragten sind be­fugt, zur Ermittlung richtiger Angaben über die Ernteflächen die Grundstücke der zur Angabe Ver­pflichteten zu betreten, Messungen vorzunehmen, st- ! wie die Geschäftsbücher der Bewirtschafter ein;»- ! sehen, auch hinsichtlich der Größe der landwirtschaft­lichen Güter oder einzelner Grundstücke Auskunft von den Behörden einzuholen.

Wer vorsätzlich die vorgeschriebenen Angaben nicht oder wissentlich unrichtig oder unvollständig macht, oder wer der Vorschrift zuwider das Be­treten der Grundstücke oder die Einsicht in die Ge­schäftsbücher verweigert, wird mit Gefängnis (tik zu sechs Monaten) und Geldstrafe (bis zu zehnts»- send Mark) oder mit einer dieser Strafen, «er fahrlässig in dieser Hinsicht sich vergeht, mit Geld­strafe (bis zu dreitausend Mark) bestraft. ,

Die Erhebung dient als Grundlage des den ! Verbrauch der wichtigsten Nahrungs- und Futter­mittel für das kommende Wirtschaftsjahr regelnden Wirtschaftsplanes. Insbesondere haben ihre Ergeb­nisse die Grundlage für die Beurteilung der Größe der zu erwartenden Ernte und der für allgemein?

redlichen Glauben gewesen, daß damit keines andern Menschen Rechte geschädigt würden. Und wen» dieser Glaube mit seinem Besuch bei dem Iustizrat eine für ihn selber namenlos peinigende Erschütte­rung erfahren hatte, ->so lag darin docb wahrlich noch kein Grund, unter dem Druck der Furcht die Ansprüche eines Menschen anzuerkennen, der so augenfällig den Eindruck eines skrupellosen Aben­teurers und Glücksritters machte.

Zunächst freilich ließ Herbert die unverschämten Zumutungen des Rechtsanwalts- überhaupt ohne eine Erwiderung, und er hielt es auch nicht für erforderlich, dem Iustizrat Mitteilung davon zu machen. Dies war eine Angelegenheit, die er allein auszufechten hatte, und bei deren Behand­lung er auf keinen andern Rat hören durfte als auf die Stimme des eigenen Gewissens, die ihm im entscheidenden Augenblick sicherlich den rechte» Entschluß eingeben würde.

Dieser entscheidende Augenblick aber sollte viel schneller kommen, als Herbert es für möglich ge­halten hatte. Und ein Zufall von scheinbar ge­ringfügigster Art sollte ihn herbeiführen.

Als sich Herbert am nächsten Morgen an­kleidete, hatte er das kleine Mißgeschick, eine Kra­wattennadel zu zerbrechen, und als er das Schub fach öffnete, in dem er, wie er mußte, einen Ersatz finden würde, fiel ihm während des Suchens ein fast vergessener Gegenstand in die Hände das Zigarettenetiu seines semmelblonden Reisegefährten von derAlabama". Aber er hatte Mühe, es wiederzuerkennen: denn während Herbert es als einen schwärzlichen, durch vieljährigen Gebrauch und nachlässige Behandlung sehr unansehnlich ge­wordenen Gegenstand in der Erinnerung hatte, hielt er es jetzt so b.itzblank zwischen den Fingern, als wäre es eberi erst aus der Werkstatt des Silberarbeiters heroorgegangen.

(Fortsetzung folgt.-

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I. In d den Vorschrift der MimVerf Beilage zu N

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II. Die Vorsteher in stellten Sachv ständig ist in ratsverordnun Grundstücksin' eigenen Gerne der Min.Verf Ist. Die nannten Börse beauftragt, di machen.

IV. Die Wen und ei amts vom 1