treibendes Mittel schon von früher her in wetten «reisen bekannt. Auch andere als die genannten Arzneipflanzen eignen sich noch zu Teemischungen für den Haushalt so z. B, die Kamillen (MerMatt Nr. 7) und das wilde Stiefmütterchen (Merkblatt

?lr 9)!

Ein Rundschreiben des Kriegsernährungsamts ,o« 18. Mai 1917, das ebenfalls auf brauchbare Leemischungen aus inländischen Kräutern hinweist, benennt als verwendbaren Ersatz für chinesischen Tee tzie jungen, getrockneten und sodann zerkleinerten Blätter folgender Pflanzen: Erdbeere, Brombeere, Heidelbeere, Moosbeere, Kronsbeere, Preiselbeere, schwarze Johannisbeere, Himbeere, Stechpalme, Kirsche, Birke, Ulme, Weide, Eberesche, Schwarz- sder Schlehdorn, Waldmeister, Walnußbaum, Weiden-

Von > anderer Seite werden außerdem noch empfohlen die Blätter der Rosen, Weiden, Linden, Brenuessel, des Spitzwegerichs, Huflattichs und der Minzearten, ferner der Pappel, des Weißdorns, Holunders und Ahorns.

Es kommen ferner die Blüten '.des Heidekrauts, «uch die zerkleinerten jungen Zweige samt den Blättern und Blüten dieser Pflanze und die getrock­neten Stiele der Kirschen, namentlich der Sauer­kirschen, in Betracht: bekannt ist auch der Teeaufguß aus den getrockneten Schalen der Aepfel und Birnen.

Bon besonderer Art ist der Tee aus Rosenkernen, ,on dem unten noch die Rede sein wird.

Als Tee-Ersatz werden also die Blätter, Blüten und sonstigen Teile der verschiedensten Pflanzen empfohlen. Je nach dem persönlichen Geschmack wird man entweder nur bestimmte Blätterarten zur Teebereitung verwenden oder Mischungen der an­gegebenen Pflanzenteile, die verschiedenartig, je nachdem ein milder oder ein würziger, ein duftender oder ein herber Tee gewünscht wird, zusammenzu- zustellen sind. Zweckmäßig wird die Hauptmenge des Teegemischs aus solchen Blättern bestehen, die einen milden Geschmack besitzen, wie z. B. die Erd- berr-, Himbeer-, Brombeerblätter. Indessen wird es bei der großen Verschiedenheit der Geschmacks­richtungen nicht leicht ein Gemisch geben, das allen Personen so gleichmäßig wie der chinesische Tee mundet. Deshalb ist von der Empfehlung bestimmter Mischungen hier abgesehen; es sind nur Beispiele für die Zusammensetzung einzelner, viel gebrauchter Sorten sogenannten deutschen Tees angegeben.!

Erfahrungsgemäß hängt es garnicht so sehr von einem bestimmten Mengenverhältnis der verwendeten Pslcmzenbestandteile ab, ob man eine brauchbare Mischung erhält; es genügt, darauf zu achten, daß nicht zu große Mengen an streng und aufdringlich schmeckenden Pflanzen zu der Mischung verwendet «erden.

Der Kriegsausschutz für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel bezeichnet eine Mischung von ^/s Erd­beerblättern, "/s Brombeerblättern und */s Huflattich­blättern als einen geeigneten Tee-Ersatz.

In vier Ersatztees des Handels sind folgende Bestandteile ermittelt worden:

Sorte

Brombeerblätter Himbeerblätter Nußbaumblätter Katzenpfötchenblüten Rosenkerne

Schafgarbenblüten I In reichlicher Beimischung

Hanfnesselblätter und zugesetzt.

-blüten 1

Hauptbestandteile.

Eibischwurzel Heidekraut (Zweige mit

Blättern u. Blüten) I« spärlicher Beimischung Honigkleeblüten zugesetzt.

Kirschenstiele Wegebreitblätter

Sorte 6.

Brombeerblätter

Himbeerblätter

Nußbaumblätter

Preiselbeerblätter

Malvenblätter

Rosenkerne

Ruchgras

Stiefmütterchen

Wundkleeblüten

Schafgarbenblüten

Rainfarnblüten

Heidekraut

Hauptbestandteile.

In reichlicher Beimischung zugesetzt.

In spärlicher Beimischung

Kornblumen

Himmelschlüsselblüten

Eibischwurzel

Fenchel

Rotes Sandelholz

In spärlicher Beimischung zugesetzt.

Sorte L.

Nußbaumblätter

Rosenkerne

Hagebutten

Fingerkraut (potentills arZentea) Stiefmütterchen Scharfgarbenblüten Waldmeister Rosenblätter Brombeerblätter Erdbeerblätter Ruchgras Honigkleeblüten Heidekraut Faulbaumrinde

Hauptbestandteil.

In reichlicher Beimischung zugesetzt.

In spärlicher Beimischung zugesetzt.

Sorte O

(als besonders wohlschmeckend bezeichnet). Erdbeerblütter I Hauptbestandteile, die

Himbeerblätter s 3 Blattsorten ungefähr

Brombeerblätter j zu gleichen Teilen.

Lindenblüten

Sanikelwurzel

In spärlicher Beimischung.

Der schon erwähnte Rosenkerntee ist bereits seit vielen Jahren in Süddeutschland bekannt.

! Dort wird aus den sog. Hagebutten, den Fruchtge­bilden der wilden Rosen, eine beliebte Marmelade, das Hägenmärk, gewonnen. Dabei müssen die im Innern des fleischigen orangeroten Fruchtbechers befindlichen Rosenfrüchte (Kerne",Rosensamen") entfernt werden. Wenn man sie von den ihnen anhaftenden stechenden Haaren durch mehrmaliges Waschen mit kaltem Wasser befreit, alsdann scharf trocknet und in gut schließenden Gefäßen aufbewahrt, so kann man daraus während des ganzen Jahres einen gutschmeckenden Tee bereiten. Es empfiehlt sich, die Rosenkerne nicht nur aufzubrühen, sondern längere Zeit, am besten in stark zerkleinerter Form, zu kochen, worauf man nach erfolgtem Absetzen den angenehm würzig schmeckenden Tee abgießt.

Aus den vorerwähnten Mischungen wird das Teegetränk in der gleichen Weise wie bei chinesischem Tee durch Aufbrühen des Gemenges mit kochendem Wasser bereitet. Je nach dem Geschmacks des einzelnen Verbrauchers läßt sich durch mehr oder

weniger langes Ausziehen des Teegemisches mit dem heißen Master ein Getränk von mildem oder herbem Geschmack erzielen. Rur durch Probieren kann gefunden werden, wie lange das Ausziehen zu dauern hat, damit das fertige Getränk dem­jenigen zusagt, der es genießen will. Zum Schluffe gießt man das Ganze durch ein Sieb; der also ge­wonnene Tee ist dann trinkfertig und kann nach

Belieben gesüßt oder ungesüßt genossen werden.

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Vermischtes.

Berlin, 19. April. Die Einleitung zu de« Entwurf des Biersteuergesetzes, daß dieses mit Ausschluß der Königreiche Bayern und Württem­berg, des Gr'oßherzogtums Baden, Elsaß-Lothringen des Großherzoal. Vordergerichts Ostheim und des Herz. Sachsen-Koburg-Gothaischen Amtes Königs­berg gelte, hat vielfach zu der falschen Austastung Anlaß gegeben, als ob für die süddeutschen Staaten die Reform des Biersteuergesetzes nicht in Betracht käme. Dem gegenüber ist darauf hinzuweisen, daß Artikel 35, Absatz 2 der Reichsverfassung folgender­maßen lautet: In Bayern, Württemberg und Baden bleibt die Besteuerung des Branntweins und Biers der Landesgesetzgebung Vorbehalten. Die Bundes­staaten werden jedoch ihr Bestreben darauf richten, eine Uebereinstimmung der Gesetzgebung über die Besteuerung auch dieser Gegenstände herbeizuführen.

Berlin. Eine unangenehme Ueberraschung wurde einem höheren Offizier zuteil, der bisher i« Felde stand. Als er ins Feld rückte, mietete er in Berlin eine leerstehende Wohnung und stellte dort seine ganze Einrichtung unter. Auch alles, was er . an Kleidungsstücken, wertvollen Teppichen usw. be­saß, brachte er in Kisten und Koffern verpackt, nach dieser Verwahrungsstelle. Als der Offizier jetzt aus dem Felde zurückkehrte, wurde entdeckt, daß Ein­brecher für 50000 Mark Teppiche und Anzüge ge­stohlen hatten.

Letzi« Nachrichten u. Telegramme.

Berlin, 24. März. (Priv.-Tel.) Von der gestrigen ersten Steuerdebatte im Reichstag gewinnt man, lautBerl. Lokalanz.", den Eindruck, daß die Gesetze, wenn auch mit wesentlichen Veränderungen angenommen werden dürsten und daß der Reichstag jedenfalls die Höhe der verlangten Summe nicht zu beanstanden gedenke. Der Vorwärts bezeichnet es als eine angenehme Ueberraschung, daß der Sprecher des Zentrums den Ausbau der Erbschafts­steuer und die sofortige Erledigung der Kriegsge­winnsteuer verlangte.

Berlin, 24. April. (Priv.-Tel.) Eine De­pesche des Berl. Lokalanz. aus Basel besagt: Laut Havas fand in Ostamerika und Utah ein Erdbeben statt. Die Inseln Hömel und San Jacinto wur­den völlig zertrümmert und alle Gebäude zerstört. Das Erdbeben, das 20 Sekunden dauerte, wurde > in ganz Kalifornien verspürt und rief Panik hervor.

Berlin, 24. April. (Priv.-Tel.) DemBerl. Lokalanz." wird aus Wien mitgeteilt: Aus Kie» wird berichtet, in der Krim herrsche Anarchie. Bol­schewik erpressen Kontributionen. In Kiew traf eine Abordnung aus der Krim ein, die bei der Rada die Einverleibung der Krim in die Ukraine durchsetzen soll. Auch das Gouvernement Minsk und der Kreis Homel bitten um Einverleibung.

ttmtlich« Sekanntmachungen unS privat-SlnIÄgsn.

K. Oberamt Neuenbürg.

Einlösung von Verglltungsanerkemitnissen.

Gemäß 8 21 Abs. 3 des Kriegsleistungsgesetzes wird die Gemeinde Maiseubach aufgefordert, ihre Anerkenntnisse über Vergütungen für Kriegsleistungen im Monat November 1917 bei der Oberamtspflege behufs Empfangnahme der Kapital­summen nebst Zinsen vorzulegen.

Der Zinsenlauf endigt am 30. April 1918.

Den 22. April 1918. _ Oberamtmann Ziegele.

K. Oberamt Neuenbürg.

Richtpreise für Gemüsesamen.

Für den Handel mit Gemüsesamen hat das Preußische «misterium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten mit Zu- mmmung des Kriegsernährungsamts Richtpreise veröffentlicht, auch in Württemberg Geltung haben. Dieselben sind in Ar Beilage zum Staatsanzeiger Nr. 83 vom 10. April 1918 «rannt gegeben worden.

^ .Es wird darauf hingewiesen, daß ihre Ueberschreitung ein «trastersahren wegen übermäßiger Preissteigerung gemäß § 23 /w -Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. Juli 1915 Meichsgesetzblatt Seite 467) zu Folge hat.

Den 19. April 1918. Oberamtmann Ziegele.

Gemeinde Aichelberg.

Forchenstammholz-Verkaus

im schriftliche« Aufstreich

aus Gemeindewald bei Aichelberg:

Langholz Kl. I 32 Stück mit 88,21 Fm.

II 63 mit 114,74 F«.

III 9 mit 10,78 F».

IV 2 mit 1,68 Fm.

V 3 mit 1,76 Fm.

VI 1 mit 0,65 Km.

Sägholz Kl. I 3 Stück mit 5,39 Fm.

II 2 1,61 Km.

Bedingungslose, in ganzen Prozenten der Taxpreise. An­gebote find schriftlich und verschlossen mit der AufschriftGebot auf Forchenstammholz" bis spätestens

Samstag, den 4. Mai, vormittags 11 Uhr

bei« Schultheißenamt einzureichen.

Den 20. April 1918. Schnttheitzenamt:

Kre,.

Oberamtsstadt Reueu-Sug.

werden ausgegeben für die drin­gendste« Falle am Douuers- tag, de« 25. April, vormittags 89 Uhr f. Nr. 721 rückwärts bis 350, 910 Uhr für Nr. 350 rückwärts bis Rr. 1.

Stadt. LebeusruitteHelle.

Knödel.

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besseres und älteres und Tafelklavier von Privat oder Händler gegen Bar­zahlung zu kaufen gesucht.

A. Geyer, Stuttgart.

Schellingftr. 5.