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en, Vereine oder d durch Ministerial- ausgedehnt. Die !l der Forstdirektion iolz aus Sägewerleichen.
seine Pflicht tun! e hat, als Soldat m fürs Vaterland dere ihm gebotene d gebe, wenn er che, gebe, so viel Franz Großholz.
ici.jeder Bank, Haft, Lebens- Postanstalt.
Kissingen ist ein rgehilfe 90 Pfund itte, zu 2000 Mk. Der Friseurgchiste avon.
Schornsteinfeger-
Jn allen Berufen ;el an Lehrlingen, r Industrie geM- zugendlicher. Nur >eit nicht nur kein fluß an Lehrlingen Schornsteinfegers! ;er", dem Zentral- n Deutschlands, zu ß es im Deutschen ünfegermeister gibt, lllen halten können.
: Bedarf.
Wirkung eines noch sehr geteilt ines von Professor äker beim Ostheer, owohl"bei Einge- oendet wurde, der großer Erfolg er- mnkheitsfälle nahm : Epidemie kam in lM Erlöschen.
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^»Breslau ist vom Kriegsamt die Zusammen- < -una der Bäckereibetriebe in der Weise angeordnet «orden, daß etwa 100 Betriebe bestehen bleiben und Aer 400 Bäckerbetriebe geschlossen werden sollen.
Doppelsinnig. Ehemann (vor Gericht, als schic Frau schon wieder wegen Beleidigung belangt M- .Hoher Gerichthof, es ist wahr, der Mund Mner Frau hat — offen gestanden schou viel Unheil gestiftet."
Summarisch. Parvenüsgattin (zu ihrem Mann, der vom Hamstern heimkommt): „Hast Du' was bekommen, Moritz?" — „Jawohl, 2 Pfd. Butter,
den Bauernhof dazu."
Entgegenkommen. Anwalt (einen ehmaligen Klienten besuchend): „Nun, Streitmoser, könnt Ihr mir vielleicht etwas Eier und Schmalz geben?" — Da kann i Cahna leider net aushelfen, Herr Doktor: liaber fang i an Prozeß an."
In der Küche. Köchin: „Mein Bräutigam ist d. u." Dame: „Na' n Appetit hat er aber k. v."
Starker Wechsel. Metzgermeijter! „Wer sind Sie denn schönes Fräulein?" —
Dienstmädchen: „Ich bin der Frau Geheimrat Meier ihre „heutige."
Letzte Nachrichten u. Telegramme.
London, 2. Okt. (WTB. Reuter.) Ueber die Rede Kühlmanns im Reichstag schreibt die Westminister Gazette: Wir würden entehrt sein, wenn wir den Krieg beendeten, ohne absoluten Garantien zu erhalten, daß Belgien und Serbien, um die beiden flagrantesten Beispiele zu nennen, nominell und tatsächlich wiederhergestellt würden. Das weiß der Staatssekretär wohl. Es gibt keine Atmosphäre, die die Deutschen Herstellen könnten, die uns davon absolvieren könnte, uns absolute Sicherheiten zu verschaffen. Deutschland hat uns in dieser Hinsicht seit dem Beginn des Krieges sein Wort gegeben, daß es'-Belgien unzweideutig in seinen früheren Verhältnissen wiederherstellen würde, wenn der Krieg ans wäre. Er hat sogar ausdrücklich
erklärt, Belgien würde für Deutschland nutzlos sein, wenn es nicht zugleich -Holland annektierte. Daß es dieses Versprechen erfüllt, betrachten wir als Prüfstein seines guten Glaubens in allen anderen Fragen. Wenn wir weniger annähmen, so würde das für uns der Beweis unserer Niederlage sein.
London, 2. Okt. (WTB. Reuter.) Amtlich wird mitgeteilt: Im Luftangriff vorgestern abend sind 10 Personen getötet und 38 verletzt worden.
London, 3. Okt. (WTB.) Amtlich wird gemeldet, daß eine Explosion und ein heftiger Brand in einer Munitionsfabrik in Oftengland stattgefunden habe. Der Schaden ist ansehnlich. Eine Anzahl von Arbeitern ist verletzt.
Briefkasten d. Red.
Da heute wieder die Frühpost von Stuttgart her ausgeblieben ist, können wir auch keine Nachrichten über etwaige weitere Fliegerüberfälle bringen. Alle diesbezügl. Mitteilungen unterliegen der Vorzensur.
ttimlichs Bekanntmachungen unS prival-smzeigen.
MW. MM. KriegsministeriM
Abteilung für Waffen, Feldgerät und Kriegsamtsangelegenheiten.
Nr. 33771 X 17 VäX. 8cl.
An Stelle der am 20. 6. 17 (Staatsanzeiger Nr. 143 vom 22: 6. 17) erlassenen
Ausführungsbestimmunge»
zur Bekanntmachung des Stellv. Generalkommandos XIII. (K. W.) Armeekorps Nr. 11323 X. 17 VäX. 8 betreffend den Verkauf von Nadelholzstammholz vom 25. Mai 1917. (Staatsanzeiger Nr. 125 vom 1. 6. 17) treten die nachfolgenden
Bestimmungen:
8 1-
Zwischen der Kriegsbedarf- und Rohstoffstelle (Holzbeschaffung) und der Königlichen Forstdirektion werden die Preise für Radelholzstammholz (Fichten und Tannen) ab 1. Oktober 1917 wie folgt vereinbart:
Klaffe i n m n v vr
Langholz Mk. 53.- 49.- 45.- 40.- 35.- 30.-
Sägholz „ 50.— 44.— 36.
(Abschnitte)
mr je ein Festmeter.
Zu diesem Preis ist das von der Kriegsbedarf- und Roh- s,Melle (Holzbeschaffung) beanspruchte Holz aus den Staats-, Körperschafts- und Privatwaldungen zur Belieferung des Feldheeres den Sägewerken zu überweisen.
Die Vereinbarung ist mit der Maßgabe getroffen worden, daß für die Anwendung der neuen Preise der Tag des Einlaufs der Anmeldung bei der Kriegsbedarf- und Rohstoffstelle entscheidend ist.
Diese Preise gelten bis zur Abänderung der gegenwärtigen Verfügung durch eine weitere ^Bekanntgabe.
Die Sägewerke Württembergs stick in 10 Gruppen gegliedert mit je'einem Gruppenführer an der Spitze:
Kruppe l. Enztal mit unterem Nagoldtat. Gruppenführer Herr Direktor Holzer (Firma Krauth u. Co.)/ Höfen.
Erupe II. Oberes Nagoldtal. Gruppenführer Herr G. Gras (Firma Graf u. Köhler), Dornstetten.
Gruppe III. Murgtal mit Freudenstadt. Gruppenführer Herr F. Haisch (Firma Fritz Haisch), Klosterreichenbach.
Gruppe IV. Oberes Neckargeviet bis Horb. Gruppenführung: Mauser G. m. b. H. Abteilung Dampfsägewerk, Oberndorf.
Gruppe V. Mittleres Neckargebiet. Gruppenführer Herr P. Dietz (Firma Julius Wurster), Derendingen.
Gruppe VI. Filstal mit Bietigheim und Stuttgart. Gruppenführer Herr A. Wälz (Firma Johann Weber),! Göppingen.
.Remstal. Gruppenführer Herr Max Eggenberger (Firma Ehr. Hespeler), Schorndorf. Gruppe VII. Unteres Neckargebiet und Jagsttal. Gruppenführer Herr M. Hespeler (Firma Martin .piekveler) Neckariulm.
Gruppe VIII. Hohenlohe, Franken, Brenz- und Kochertat.
Gruppenführer Herr G. Gscheidel (Firma Speer u. Gscheidel), Crailsheim.
Gruppe IX. Oberschwaben mit Allgäu, Grenze Saulgau- Ravensburg. Gruppenführer Herr C. Platz (Firma C. Platz), Saulgau.
Gruppe X. Ulm, Laupheim, Biberach, Btaubeuren.
Gruppenführer Herr M. Haderer (Firma I. Himmelsbach, Freiburg), Werk Ummendorf.
8 3.'
Die Kriegsbedarf- und Rohstoffstelle (Holzbeschaffung) Erweist das ihr als angefallen gemeldete Nadelholzstammholz einer Gruppe oder verteilt es je nach Lage des Holzes unter
mehrere Gruppen. Als Käuferin gilt die Firma des betreffenden Gruppenführers, die für rechtzeitige Bezahlung des Kaufpreises Sorge zu tragen hat. Reklamationen können nur durch Vermittlung dieser Firma vorgebracht werden.
8 4.
Das Holz ist nach den staatlichen Vorschriften über Fällung, Zurichtung, Messung und Klassen aufzubereiten und zu verzeichnen.
Abweichend von diesen Vorschriften wird bestimmt, daß die Abschnitte klüftig nur in der einfachen oder mehrfachen Minenbahlenlänge (2,31 m, 4,62 m usw.) aufzubereiten sind.
Als Grundsatz gilt, daß das Holz nach Form und Beschaffenheit den Anforderungen, die an Nutzholz gestellt werden, zu entsprechen hat.
In Zweifelsfällen erteilen die königlichen Forstämter näheren Aufschluß.
»»»»
Neuenbürg.
Milk MiSie
hat abzugeben
Traugott Fiukbeiner.
Neuenbürg.
Eine Lauffrau
wird für einige Stunden morgens für sofort gesucht.
Frau Bleyer Witwe.
8 5 .
Bei der Anmeldung des Schlagergebnisses an die Kriegsbedarf- und Rohstoffstelle (Holzbeschaffung) oder an die Forstämter genügt die summarische Angabe des Holzanfalles nicht. Die Anmeldung hat vielmehr die Holzmenge der einzelnen Langholz- und Sägholzklassen zu enthalten.
8 6 .
Dem Kauf liegen die staatlichen Bedingungen vom 30.12.16 insbesondere die Zahlungsbedingungen zu Grund, zu denen noch nachzutragen ist, daß bei Bezahlung des Kaufpreises innerhalb eines Monats, vom Tage der Zustellung der Loszettel, an die Käufer 1°/° Kassenskonto zu gewähren ist.
Stuttgart, den 25. September 1917.
Königl. Württ. Kriegsministerium Abteilung für Waffen, Feldgerät und Kriegsamtsangelegenheiten v. Tognarelli.
Dobel.
Meinen werten Gästen zur gefl. Kenntnis, daß ich mein
infolge Einberufung bis auf weiteres
geschloffen habe.
Hochachtungsvoll
Emil Kramer,
Hotel „Sonne".
Bekanntmachung.
Laut Bundesratsverordnung sind sämtliche Traubentrester und Traubenkerne in diesem Jahre wieder an den Kriegsausschuß für Ersatzsutter abzuliefern, doch dürfen die im eigenen Betriebe gewonnenen Trester vorher für den eigenen Bedarf des Erzeugers auf Haustrunk verarbeitet oder abgebrannt werden. Nach dem Haustrunkbereiten oder Abbrennen sind die Trester wie frische gut trocken abzupressen und bis zur Abnahme- in Fässer oder Bottiche fest einzustampfen und luftdicht abzuschließen. Dem Vertrauensmann muß alsdann so rasch wie möglich angezeigt werden, wieviel Trester zum Versand bereitstehen, worauf der Vertrauensmann für den Abtransport und alles weitere sorgen muß.
Das Verfüttern der Trester im eigenen Wirtschastsbetrieb ist dem Erzeuger gestattet. Traubenkerne dürfen nur aus den zur Versütterung gelangenden Trester zum Zwecke des Verkaufs ausgesondert werden, nicht aber zu den für den Verkauf bestimmten. Verderbenlassen der Trester oder Verwendung solcher zu Dungzwecken ist strafbar.
Wer gewerbsmäßig zum Zwecke des Branntweinverkaufs Trester abbrennen und ferner Trester zu diesem Zwecke aufkaufen will, muß beim Kriegsausschuß für Ersatzfutter die Erlaubnis dazu einhslen. Formulare für solche Brenngesuche sind bei den Schultheißenämtern zu erhalten. Dem gewerbsmäßigen Brenner ist das Verfüttern von Trestern nur mit vorheriger Genehmigung des Kriegesausschusses gestattet.
Sämtliche Trester sind bis spätestens 30. April 1918 an den Kriegsausschuß für Ersatzfutter oder, an die von ihm bezeichnten Stellen abzuliefern. Für die kommende Trestersammelperiode sind für einwandfreie Ware folgende Höchstpreise festgesetzt :
Für ungewässerte Frischtrester . . . . M. 6 ,— per 62 .
„ Haustrunkrrester.„ 2,— „ „
„ abgebrannte Trester . . . . „ 2,— „ „
„ Traubenkerne.. 24,— „ „
Für zu nasse oder mit erdigen Beimischungen verunreinigte Trester werden Preisabzüge gemacht.
Berlin, September 1917.
Kriegsausschuß für Ersaßfutter.
GGGGGsGGGGG
Dobel.
Einen 12 Monate alten
Farren
(Gelbscheck) setzt dem Verkauf
aus Emil Kramer,
z. Sonne.
'Wsr
etwas zu kaufen sucht, etwas zu verkaufen hat, eine Stelle sucht, / eine Stelle zu vergeben hat, etwas zu vermieten hat, etwas zu mieten sucht
inseriert «in erfolgreichsten und billigsten im
A« Äamulm
zu
Erlaubnis-Schein zur Oelgewinnung
und zu
Ausweis für Obst- Beförderung
zu haben in der
Buchdruckerei des Enztakrs