Bekanntmachung
des Aellv. Generalkommandos 13. (K W.) Armeekorps, betr. militärische Hilfe zur Feldbestellung.
Wie zur Heuernte und Ernte, so wird das stv. Generalkommando auch zur Feldbestellung immobile Mannschaften auf Antrag beurlauben, soweit es die Kriegslage irgend zuläßt.
Die Vordrucke zu Urlaubsgesuchen sind wie bisher durch die K. Oberämter (100 Stück zu 2 Mark) zu beziehen. Unvorschriftsmäßig und unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden und müssen daher zurückgewiesen werden.
Für Urlaub aus dem Feld und den Etappen sind ausschließlich die mobilen Kommandobehörden zuständig, nicht das stellv. Generalkommando; solche Gesuche gehen daher mit Stellungnahme der Oberämter 'unmittelbar an den Truppenteil. Urlaub aus dem Felde wird mit Rückficht auf die Schlagfertigkeit des Heeres nur in sehr beschränktem Umfange erteilt werden können.
Außerdem werden soweit möglich im Falle dringenden Bedarfs Arbeitskräfte (in der Hauptsache Nichtlandwirte) als Hilfskommandos, sowie Gespanne und Einzel-Pferde zur Verfügung gestellt werden, die unter Umständen telegraphisch oder telephonisch — durch die zuständigen Kriegswirtschaftsstellen zu erbitten sind.
Die Behörden haben mit aller Entschiedenheit dahin zu wirken, daß Anträge nur nach der tatsächlichen Notwendigkeit gestellt und Mißbräuche vermieden werden.
Stuttgart, den 28. August 1917.
Der stellv. kommandierende General v. Schaefer.
K. Oberamt Neuenbürg.
BreimfloffversorMg der HmshMM«, der Landwirtschaft und der Kleingewerbes.
Aus den Bekanntmachungen des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 19. und 20. Juli 1917, sowie aus der Min.Verf. vom 4. August d. Js. (Beilage zum Staatsanzeiger Nr. 182) wird Nachstehendes hervorgehoben:
1) Brennstoff im Sinne dieser Vorschriften sind Steinkohlen, Anthrazit, Steinkohlenbriketts aller Art, Braunkohlen, Braunkohlenpreßsteine, Braunkohlenbriketts aller Art und Koks aller Art.
2) Unter die Vorschriften fallen:
3. Der gesamte Hausbrand einschl. des Bedarfs der. Behörden und Anstalten mit Ausschluß der militärischen Anstalten,
b. der Bedarf der Landwirtschaft,
c. der Bedarf der Gewerbetreibende, die monatlich weniger als 10 Tonnen verbrauchen oder ohne Rücksicht auf die Höhe des Verbrauches nach § 2 Abs. 4 der Bekanntmachung des Reichskommissars vom 1?..Juni 1917 (Enzt. Nr, 153) nicht zu den meldepflichtigen gewerblichen Verbrauchern gehören (Bäckereien, Schlächtereien, Gastwirtschaften und ähnliche Betriebe, die dem täglichen Bedarf der Bevölkerung dienen).
3) Im Fall der Zuführung von Brennstoffen in den Bezirk bestimmt der Kommunalverband im Benehmen mit den Händlern, welche Gemeinden zu beliefern sind und mit welchen Mengen. Er gibt den Gemeinden erforderlichenfalls Weisungen über die Unterverteilung.
4) Der Ortsvorsteher regelt unter Beachtung der ergangenen Weisungen die Verteilung der angelieferten Brennstoffe an die Verbraucher innerhalb des Gemeindebezirks nach den örtlichen Verhältnissen. Kohlenbezugsscheine oder Kohlenmarken, die zum Bezug der Brennstoffe von dem jeweils liefernden Händler ermächtigen, sind auszugeben, wenn eine richtige Verteilung durch sonstige Anordnungen nickt sichergestellt werden kann.
5) Die Händler dürfen nur die Mengen Brennstoffe abgeben und die Besteller nur die Mengen beziehen, auf die der Bezugsschein oder die Kohlenmarken oder die sonstige Anordnung des Örtsvorstehers lauten.
6) Die Händler sind verpflichtet, an die Besteller gegen Bezugsschein oder Marken oder nach der sonstigen Anordnung des Ortsvorstehers Brennstoffe abzugeben, wenn Barzahlung geleistet wird.
7) Jeder, der Brennstoffe in den Bezirk einführt, ist verpflichtet, sobald er von der bevorstehenden Zufuhr oder von der Anlieferung der Brennstoffe Kenntnis erhält, die Menge und die Zeit, von der ab mit der Unterverteilung begonnen werden kann, dem Kommunalverband anzuzeigen. Wer für Verbraucher verschiedener Bezirke einführt, hat eine solche Anzeige an sämtliche beteiligten Kommunalverbände zu richten.
Die (Stadt--)Schultheißenämter werden beauftragt, vorstehende Bestimmungen zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen und die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.
Den 8. August 1917. Ob'eranttmann Ziegele.
Neuenbürg.
Samstag, den 1. September, von morgens 8 Uhr ab
Fleischkarten-Abgade
in der üblichen Reihenfolge.
Städt. Lebensmittelstelle.
I. A. Gemeinderat Meisel.
K. Oberamt Neuenbürg.
SmenblllMilkerne und Mohnsamen.
Die diesjährige Ernte an Sonnenblumenkernen und Mohnsamen wird, wie im Vorjahr, von den Eisenbahnstationen für den Kriegsausschuß für Oele und Fette gesammelt. Vergütet werden für 1 Kilogramm gut getrocknete Sonnenblumenkerne 52 Pfg., für 1 Kilogramm Mohnsamen 99 Pfg.
Die Bahnstationen nehmen auch Anträge auf Rücklieferung von Oelkuchen entgegen.
Zur Erleichterung der Sammlung wird den Gemeinden empfohlen, die gesamte Ernte ihrer Markung aufzukaufen und an die nächste Bahnstation abzuliefern.
Den 28. Aug. 1917. Oberamtmann Ziegele.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
Die Haushaltungsvorstände oder ihre Stellvertreter wollen ihren Bedarf und Bestand an
Brennstoffen (Kohlen, Koks)
am Samstag, den 1. Sept., von vorm. 8 Uhr ab, hier anmelden oder die Anmeldescheine zu dieser Zeit abholen lassen. Der Bestand bei Kohlenhändlern, Bedarf und Bestand bei Behörden und Anstalten, Fabriken usw., sowie für Gewerbetreibende (siehe Enztäler Nr. 202) ist besonders anzumelden.
Den 30. August 1917.
Städt. Lebensmittelstelle
Knödel.
Feldrennach, 30. August 1917.
ToS«s-klns«ige.
Heute früh 7 ff- Uhr verschied nach langem, schwerem Leiden mein l. treubesorgter Mann, unser guter Vater und Großvater, Bruder und Schwager
Gottlieb Ochs, Maurer
im Alter von 63 Jahren.
Schmerzerfüllt teilen wir dies allen Verwandten, Freunden und Bekannten mit und bitten um stille Teilnahme.
In tiefer Trauer:
Frau' Christine Ochs, geb. Conzclmann.
Die Kinder: Gottlieb Ochs, z. Zt. im Felde, mit Frau Marie, geb. Mitschele.
Ernst Ochs, z. Zt. in: Felde, mit Frau Sofie» geb. Gegenheimer.
Frida Laupp, geb. Ochs, mit Mann Wilhelm Laupp, z. Zt. im Felde. Emilie Laupp, geb. Ochs, mit Mann Gottlieb Laupp, z. Zt. im Felde. Emma Ochs.
Die Beerdigung findet Samstag, den 1. September, nachmittags 5 Uhr statt.
Kiilbermühle-Wildbad.
Z Hochzeits - LmlaSung.
Wir teilen unseren Verwandten, Freunden und Bekannten mit, daß
Samstag, den 1. September in Grömbach
und Sonntag, den 2. September im Gasthaus z. „Anker" in Kiilbermühle
unsere
Kriegs-Trauung
stattfindet und bitten, dies als persönliche Einladung betrachten zu wollen.
Jakob Bolz, Portier,
Sohn des Jakob Adam in Kälbermühle.
Christine Klenk,
Tochter des Joh. Klenk, Schneidermstrs. in Grömbach.
Kirchgang um 11 Uhr in «römbach.
i^er Art sind vorrätig in der
C. Meeh'schen Buchdr.
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Krämer- und
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in Neuenbüra.
Neuenbürg, 30. Aug. im,
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Durch Unglücksfall wurde
" uns unser l. Kind
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unerwartetraschent-
rrssen, wovon wir teilnehmende Verwandte nnd Freunde in Kenntnis schein
Die tiefgebeugten Eltern:
Max Wagner, z.Zt.i.Felde
und Fra«.
Beerdigung: Samstag) 1. Sept., nachm. 3 ff
Conweiler.
Einen schönen einjährigen
hat zu verkaufen
Faatz zum „Rößlk
Pfinzweiler. Einen schönen 12 Monate alts
Farm
hat zu verkaufen
Friedrich Ochs.
Ottenhausen. Ein 1 ffi Jahr alter
Echof-M W
hat zu verkaufen
Friedrich Keller.
Mosapp, Luther, ^3- Reyhing, Burreuhardter Leut, ^ 3.50 Echinger, Im RennwW durch die Nacht, lZ Kontre-Admiral Hollwe- Unser Recht aaf d« U-Bootskrieg, FI - Prof. Dr. Albrecht Pech U. S. Amerika, F l - Dillinger, Im Zeichen des. Doppelgestirn, 60 ^
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Buchdruckerei des 8uM
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Heut« Freitag abend S Trauerfeier hier ^ Felde gefallene Müller.
rru-l u--r Verlag der C. Meeh'lchrn Buchüruckerei des Enztälers. —- Verantwortlicher Redakteur C. Meeh in Neuenbürg.