reich veranlaßt, um Spanien seinem Willen gefügig ju machen. Wir wissen übrigens durch die Geständ­nisse der Humanitö und der Victoire, daß die Fran­zosen in Spanien nichts geringeres erstreben, als die Beseitigung der Monarchie Alfons Xlll. und die Leitung der spanischen Republik durch den spanischen Deniselos, Grafen Romanones.

Genf,30. Aug. (GKG.)Journals de Debats" meldet, daß der Ministerrat dem Staatsbudget für 1918 zugestimmt hat, das mehr als 25 Milliarden Franken für die Fortsetzung des Krieges und 5 Mil­liarden Franken für die Ueberführung der Kriegs­wirtschaft in den Friedenszustand aufweist.

Genf, 28. Aug. Nachdem die Schweizer Regie­rung die Erlaubnis zu einem öffentlichen Vortrag des Abbe Wetterle in Genf verweigert hatte, sprach dieser am letzten Sonntag in dem französischen Grenzstädtchen Annemasse in einer Volksversammlung, wobei er auseinandersetzte, daß Frankreich ehren­vollerweise erst dann Frieden schließen dürfe, wenn der Rhein verriegelt sein werde und kein preußischer Soldat mehr aus dem linken Rheiufer stehe. Das Interessante an dieser Versammlung ist, daß nach einem Bericht derTribüne de Geneve" der fran­zösische Ackerbauminister Fernand David, an dessen Seite sich auch der Präfekt des Departements Hoch- Savoyen befand, den Vorsitz führte und in einem Schlußwort dem Abbe Wetterle ausdrücklich für dieseAbtretung" des linken Rheinufers den Dank Frankreichs aussprach.

Berlin, 30. Aug. DieTägliche Rundschau" meldet aus dem Haag: DieTimes" berichten aus dem französischen Hauptquartier, daß während der letzten Kämpfe bei Verdun auf beiden Seiten der Maas über 1000 französische Geschütze auf einer Frontbreite von 14 englischen Meilen tätig waren.

Die französische Schande. Mit welchen Mitteln die Franzosen Kriegsgefangene zu völker­rechtswidrigen Arbeiten zwingen, zeigt folgender Be­richt eines aus Frankreich ausgetauschten Kriegsge­fangenen' ' Als Anfang Januar 1917 von mehreren hundert deutschen Kriegsgefangenen, die gezwungen worden waren, Munition in die französische Schützen­linie zu tragen, 32 durch deutsches Artilleriefeuer gefallen waren, weigerten sich die anderen Deutschen trotz der Androhung, erschossen zn werden, Munition herbeizuschaffen. Sie wurden daraus zusammenge­trieben: man stellte Maschinengewehre vor ihnen aus und bedeutete ihnen, sie würden alle erschossen werden, wenn sie bei ihrer Weigerung verharrten. Als sie sich trotzdem weigerten, wagte man zwar nicht, sie zu erschießen, sie wurden aber nach dem Straflager Carpiagne abtransportiert, wo sie fast! verhungert und todesmatt anlangten, da man ihnen längere Zeit überhaupt keine Nahrung verabreicht hatte. So behandelt der Franzose deutsche Kriegs­gefangene, die davor zurückschrecken, Geschosse her­beizuschaffen, die eigene Kameraden töten sollen!

Berlin, 29. Aug. (WTB.) DieNordd. Allg. Zeitg." schreibt: Am 16. Juli d. I. ist bekanntlich der Hamburger DampferBrietzig" in den nieder­ländischen Hoheitsgewässern von den Engländern geraubt worden. Die Ladung des Dampfers bestand aus Kohlen für Skandinavien. Ungeachtet dieser neutralen Bestimmung hat England den Dampfer nach Rouen gesandt, um seine Kohlen an Frankreich abzugeben. In den skandinavischen Ländern dürste dieses typische Beispiel britischer Rücksichtslosigkeit angesichts der dort herrschenden Kohlenot besondere Erbitterung erwecken, Verfügung gestellt.

Bern, 30. Aug. DemBund" zufolga hat sich die Einfuhr deutscher Kohlen von 207 000 Tonnen im Juni auf 214676 Tonnen im Juli erhöht. Mit Genugtuung stellen verschiedene Schweizer Blätter fest, daß der vergangene Montag der stärkste Tag der Kohleneinfuhr war. An diesem Tage wurden 10000 Tonnen eingeführt. Und in Deutschland fehlen die Kohlen!

Leipzig, 30. Aug. Der Geschäftsverkehr auf der Leipziger HerLstmustermesse gestaltete sich im weiteren Verlauf "sehr lebhaft. Die Aufmerksamkeit der Einkäufer, die in noch nie dagewesener Zahl erschienen, erstreckte sich auf fast alle auf der Leip­ziger Mustermesse vertretenen Warengattungen. Die Aussteller, deren Zahl größer war als auf irgend einer der vorangegangenen Kriegsmeffen, konnten große Bestellungen, die die beteiligten Industrien auf lange Zeit hinaus beschäftigen werden, vor­merken. Die Lieferungsfristen werden auf einen weiteren Zeitraum als unter gewöhnlichen Verhält­nissen erstreckt. Auch wurden fast überall Preis­aufschläge festgesetzt. Beides hängt mit der er­schwerten Beschaffung von Rohmaterialien zusammen. Diese Schwierigkeit ist es auch, die die Verwendung von Ersatzstoffen und dementsprechend auch vielfach die Ausstellung von Ersatzfabrikaten im Gefolge hat. So hat das Kunstgewerbe, namentlich die

Bildgießerei, neben den aus Bronee erzeugten Ge­genständen mit Erfolg Eisen besonders ausgesuchter Qualität verarbeitet. Die Beleuchtungsindustrie hat sehr geschmackvolle Beleuchtungskörper aus Holz hergestellt. Das Textilgewerbe, das bisher im allge­meinen nicht auf der Leipziger Mustermesse ver­treten war, zeigt aus Papiergarn hergestellte Beklei­dungsstücke, Wäsche, Verpackungsmaterial usw. Alle diese Waren, ebenso die auf der Nahrungsmittel­messe und Papiermesse ausgestellten Erzeugnisse be­gegneten einem lebhaften Interesse. Auf Gebrauchs­geschirr wie auf feines Luxusporzellan wurden große Aufträge erteilt. Spielwarenfabrikanten waren aus allen Teilen des Reichs nach Leipzig gekommen. Allgemein läßt sich sagen, daß das Fernbleiben der dem feindlichen Ausland angehörenden Einkäuferin seiner Einwirkung auf den Geschäftsnmfang zum großen Teil durch die Bestellungen des Inlands, sowie des neutralen und des verbündeten Auslands ausgeglichen wird.

Württemberg.

Stuttgart, 29. Aug. Durch eine neue Ver­ordnung der Reichsstelle für Gemüse und Obst soll die Verarbeitung von Obst zu Konserven und geistigen Getränken noch weiter eingeschränkt werden. Es sind den einschränkenden Bestimmungen unterworfen von nun ab auch alle nicht gewerbsmäßigen Her­steller von Konserven usw., die mehr als 20 Doppel­zentner und alle nicht gewerbsmäßigen Hersteller von Obstwein, die mehr als 30 Doppelzentner Obst im Jahre verarbeiten. Es gelten als Obkonserven: Kompottfrüchte, Dunstobst, Obstmus, Obstmark, Be­legfrüchte, kandierte Früchte, Gelees, Fruchtsäfte, Fruchtsirupe, Obstkraut, Dörrobst und Marmeladen die aus Obst oder unter Zusatz von Obst oder Fruchtsästen hergestellt sind: als Obstwein: Most und Wein aus Obst, außer aus Weintrauben sowie Wein aus Rabarber: als Obstbranntwein: Likör und Branntwein aus Obst außer aus Erzeugnissen der Weintraube.

Stuttgart, 29. Aug. Im Anschluß an die Verfügung der Reichsstelle für Gemüse und Obst ist nunmehr vom Ministerium des Innern und der Landesversorgungsstelle eine Regelung der Obstver­sorgung für Württemberg ergangen. Darnach ist die Genehmigungspflicht auch auf den Absatz von haltbar gemachtem Obst, sowie auf den Erwerb von Obst in frischem und haltbar gemachtem Zustande ausgedehnt, insbesondere Dörrobst. Entweder der Veräußerer oder der Erwerber hat die Genehmigung zu dem Geschäft zu erlangen. Auch der unentgelt­liche Erwerb bedarf der Genehmigung. Der Absatz an Verbraucher ist frei, wenn nicht mehr als 1 lr§ an den gleichen Verbraucher abgegeben wird, sodann der Absatz auf Märkten sowie durch Händler. Um jedem - Obsterzeuger Gelegenheit zum sicheren und raschen Absatz seiner Erzeugnisse zu gewähren, sind in jedem Bezirk Bezirksobststellen und für die Ge­meinden Gemeindeobststellen einzurichten. Diese Stellen sind unter möglichst weitgehender Heranzieh­ung des Obsthandels zu besetzen. Ein ausschließ­liches Handelsvorrecht der Bezirksobststellen ist grund­sätzlich nicht vorgesehen. In der großen Mehrzahl der Fälle soll der unmittelbare Verkehr zwischen Erzeuger und Verbraucher in den durch die Vor­schriften gezogenen Rahmen zugelassen werden. Schwierig wird sich die Zuteilung der erfaßten Mengen an die einzelnen Bezirke gestalten, da ein zuverlässiger Ueberblick über die voraussichtlich auf­kommende Gesamtmenge zunächst nicht vorhanden ist. Infolge davon sind auch Schwierigkeiten in der Unterverteilung an die Händler und Verbraucher m den einzelnen Bezirken unvermeidlich. Vor allem gilt das vom Mostobst. Es muß den Gemeinden überlassen bleiben, diese Fragen der Unterverteilung nach den örtlichen Verhältnissen zu lösen. Wo das möglich ist, erscheint es besonders zweckmäßig, wenn die Gemeinde den Most Herstellen läßt, um ihn zu verteilen, sobald die Gesamtmenge feststehen wird.

Gmünd. Um den andauernden Mangel an Kleingeld zu beheben, beschloß der Gemeinderat, die zahlreichen Gasautomaten halbmonatllich leeren zu lassen. Da es sich jedoch erwies, Haß dieser Aus­weg zu kostspielig und zu umständlich ist, wird nun­mehr um 15000 ^ Kleingeld zu 50 Pfg. in Papier hergestellt.

Vom Lande, 29. Aug. Mit Freude lesen wir von der heurigen gute Frühkartoffelernte. Es ist aber nicht außer acht zu lassen, daß die nötige Saatfrucht solange im Boden gelassen werden muß, bis die Kräuter völlig dürr geworden sind. Dann werden die Knollen ansgenommen, auf einem trockenen Boden bis in den Spätherbst hinein aus­bewahrt und hernach in den Keller gebracht. Im Frühling sind die Kartoffeln bekanntlich sehr teuer und schwer zu erhalten. Darum zeitig Vorsorge treffen.

Bus SlaSt» Bezirk unS Umgebung.

>- Rotensol. Landsturmmann Karl Kull Stationsarbeiter in Herrenalb, erhielt für sein tapferes Verhalten vor dem Feind in der großen Schlacht von Mogie bei Arras unter Beförderung zum Gefreiten das Eiserne Kreuz II. Klasse.

Loffenau. Landw.-Pionier Wilhelm Herb, Zimmermann von hier, wurde für treue Pflichter­füllung vor dem Feinde mit dem Eisernen Kreuz Ik. Klaffe ausgezeichnet.

Neuenbürg, 29. Aug. Bei der jetzt notwendig gewordenen Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Pflanzenarten zur Küchenverwertung kommt es nicht selten vor, daß auch die Rhabarberblätter zu Gemüse verkocht werden. Davor ist jedoch aus gesundheit­lichen Gründen dringend zu warnen, da ernste Schädi­gungen, ja selbst vereinzelte Todesfälle nach dem Genuß von Rhabarberspinat beobachtet worden sind. Die Schädlichkeit der Rhabarberblätter l beruht, soweit die bisherigen geringen Erfahrungen ein Urteil gestatten, vermutlich auf einem Gehalt an Oxalsäure.

Calw. Unter Aufsicht einer Kinderschwester von Stammheim waren Kinder im Walde auf der Suche nach Beeren. Ein Mädchen und ein Knabe gerieten an einen Tollkirschen st rauch und aßen von den Früchten. Die Kinder verspürten alsbald starke Leibschmerzett und wurden in das hiesige Be­zirkskrankenhaus verbracht, wo der drei Jahre alte Karl Gugel an dem Genuß der Früchte starb. Der Vater des Knaben steht im Felde.

Der Staatsanzeiger vom 30. 8. 17. enthält den Abdruck einer Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 8. August 1917 be­treffend Meldepflicht für gewerbliche Ver­braucher von Kohle, Koks und Briketts und eine daran anschließende Bekanntgabe der Landeskohlen­stelle. Hervorzuheben ist vor allem, daß die Mel­dungen in der Zeit vom 1. bis 5. September er­stattet werden müssen und daß die Meldekarten vom 31. August an bei den Oberämtern und auf den Rathäusern der Städte über 10000 Einwohnern erhältlich sind.

Gewerbliche Betriebszählung. Die von dem preußischen Kriegsamt auf den 15. Aug. 1917 angeordnete gewerbliche Betriebszählung ist für Württemberg in Rücksicht vor allem auf die andere Lage der Schulferien auf den 10. September 1917 hinausgeschoben worden. Wie aus demStaatsanz." hervorgeht, ist das Kgl. Statistische Landesamt nunmehr mit den noch erforderlichen Vorbereitungs­arbeiten beauftragt worden, auch hat es die vom ganzen Lande bei ihm einkommenden ausgefüllten Erhebungsbogen einer genauen Prüfung zu unter­ziehen. Die erforderlichen näheren Anweisungen für die Kgl. Oberämter wie für die Gemeindebe­hörden sind bereits in Vorbereitung und werden gegen Ende des Monats August durch das Stati­stische Landesamt, wie bei früheren derartigen Er­hebungen ausgegeben werden. Von großer Bedeut­ung ist natürlich, daß alle in Betracht kommenden ge­werblichen Betriebe mit Erhebungsbogen versehen werden, daß daher die Gemeinden eine genügende Anzahl von fachkundigen Zählern gewinnen, wozu je nach Lage der Dinge auch Schüler höherer Lehr­anstalten herangezogen werde können. Es liegt, wie den beteiligten Behörden ja bekannt ist, in ihrem eigenen Interesse, die Vorschriften genau einzuhalten, weil durch die vollständige und zuverlässige Erledigung der Erhebung selbst die späteren, lästigen und zeit­raubenden Rückfragen überflüssig werden.

Militärische Hilfe zur Weinernte. Für die bevorstehende gute und reichliche Weinernte sollen nach Möglichkeit hinreichende Zurückstellungen und Beurlaubungen stattfinden, die frühzeitig beantragt werden müssen. Zurückstellungsgesuche für Weingärtner sind an die Land- und Volkswirt- fchaftsstelle des Kriegsministeriums (Weka 11) im Hotel Viktoria in Stuttgart zu richten, für sonstige für die Weinlese in Betracht kommenden Hand­werker an die Kriegsarbeitsstelle (Weka 10) im Hotel Silber. Beurlaubungsgesuche müssen wie seither dem stellvertretenden Generalkommando eingereicht werden. _^

Ver misch tes.

Sommerfrischen-Schluß in Tirol. Die Tiroler Statthalterei hat für Anfang September die Schließung der Sommerfrischlersaison angeordnet. Lebensmittelkarten werden vom 10. September an Sommerfrischler nicht mehr abgegeben. Das Gepäck der abreisenden Fremden wird behördlich durchsucht.