reich veranlaßt, um Spanien seinem Willen gefügig ju machen. Wir wissen übrigens durch die Geständnisse der Humanitö und der Victoire, daß die Franzosen in Spanien nichts geringeres erstreben, als die Beseitigung der Monarchie Alfons Xlll. und die Leitung der spanischen Republik durch den spanischen Deniselos, Grafen Romanones.
Genf,30. Aug. (GKG.) „Journals de Debats" meldet, daß der Ministerrat dem Staatsbudget für 1918 zugestimmt hat, das mehr als 25 Milliarden Franken für die Fortsetzung des Krieges und 5 Milliarden Franken für die Ueberführung der Kriegswirtschaft in den Friedenszustand aufweist.
Genf, 28. Aug. Nachdem die Schweizer Regierung die Erlaubnis zu einem öffentlichen Vortrag des Abbe Wetterle in Genf verweigert hatte, sprach dieser am letzten Sonntag in dem französischen Grenzstädtchen Annemasse in einer Volksversammlung, wobei er auseinandersetzte, daß Frankreich ehrenvollerweise erst dann Frieden schließen dürfe, wenn der Rhein verriegelt sein werde und kein preußischer Soldat mehr aus dem linken Rheiufer stehe. Das Interessante an dieser Versammlung ist, daß nach einem Bericht der „Tribüne de Geneve" der französische Ackerbauminister Fernand David, an dessen Seite sich auch der Präfekt des Departements Hoch- Savoyen befand, den Vorsitz führte und in einem Schlußwort dem Abbe Wetterle ausdrücklich für diese „Abtretung" des linken Rheinufers den Dank Frankreichs aussprach.
Berlin, 30. Aug. Die „Tägliche Rundschau" meldet aus dem Haag: Die „Times" berichten aus dem französischen Hauptquartier, daß während der letzten Kämpfe bei Verdun auf beiden Seiten der Maas über 1000 französische Geschütze auf einer Frontbreite von 14 englischen Meilen tätig waren.
Die französische Schande. Mit welchen Mitteln die Franzosen Kriegsgefangene zu völkerrechtswidrigen Arbeiten zwingen, zeigt folgender Bericht eines aus Frankreich ausgetauschten Kriegsgefangenen' ' Als Anfang Januar 1917 von mehreren hundert deutschen Kriegsgefangenen, die gezwungen worden waren, Munition in die französische Schützenlinie zu tragen, 32 durch deutsches Artilleriefeuer gefallen waren, weigerten sich die anderen Deutschen trotz der Androhung, erschossen zn werden, Munition herbeizuschaffen. Sie wurden daraus zusammengetrieben: man stellte Maschinengewehre vor ihnen aus und bedeutete ihnen, sie würden alle erschossen werden, wenn sie bei ihrer Weigerung verharrten. Als sie sich trotzdem weigerten, wagte man zwar nicht, sie zu erschießen, sie wurden aber nach dem Straflager Carpiagne abtransportiert, wo sie fast! verhungert und todesmatt anlangten, da man ihnen längere Zeit überhaupt keine Nahrung verabreicht hatte. So behandelt der Franzose deutsche Kriegsgefangene, die davor zurückschrecken, Geschosse herbeizuschaffen, die eigene Kameraden töten sollen!
Berlin, 29. Aug. (WTB.) Die „Nordd. Allg. Zeitg." schreibt: Am 16. Juli d. I. ist bekanntlich der Hamburger Dampfer „Brietzig" in den niederländischen Hoheitsgewässern von den Engländern geraubt worden. Die Ladung des Dampfers bestand aus Kohlen für Skandinavien. Ungeachtet dieser neutralen Bestimmung hat England den Dampfer nach Rouen gesandt, um seine Kohlen an Frankreich abzugeben. In den skandinavischen Ländern dürste dieses typische Beispiel britischer Rücksichtslosigkeit angesichts der dort herrschenden Kohlenot besondere Erbitterung erwecken, Verfügung gestellt.
Bern, 30. Aug. Dem „Bund" zufolga hat sich die Einfuhr deutscher Kohlen von 207 000 Tonnen im Juni auf 214676 Tonnen im Juli erhöht. Mit Genugtuung stellen verschiedene Schweizer Blätter fest, daß der vergangene Montag der stärkste Tag der Kohleneinfuhr war. An diesem Tage wurden 10000 Tonnen eingeführt. — Und in Deutschland fehlen die Kohlen!
Leipzig, 30. Aug. Der Geschäftsverkehr auf der Leipziger HerLstmustermesse gestaltete sich im weiteren Verlauf "sehr lebhaft. Die Aufmerksamkeit der Einkäufer, die in noch nie dagewesener Zahl erschienen, erstreckte sich auf fast alle auf der Leipziger Mustermesse vertretenen Warengattungen. Die Aussteller, deren Zahl größer war als auf irgend einer der vorangegangenen Kriegsmeffen, konnten große Bestellungen, die die beteiligten Industrien auf lange Zeit hinaus beschäftigen werden, vormerken. Die Lieferungsfristen werden auf einen weiteren Zeitraum als unter gewöhnlichen Verhältnissen erstreckt. Auch wurden fast überall Preisaufschläge festgesetzt. Beides hängt mit der erschwerten Beschaffung von Rohmaterialien zusammen. Diese Schwierigkeit ist es auch, die die Verwendung von Ersatzstoffen und dementsprechend auch vielfach die Ausstellung von Ersatzfabrikaten im Gefolge hat. So hat das Kunstgewerbe, namentlich die
Bildgießerei, neben den aus Bronee erzeugten Gegenständen mit Erfolg Eisen besonders ausgesuchter Qualität verarbeitet. Die Beleuchtungsindustrie hat sehr geschmackvolle Beleuchtungskörper aus Holz hergestellt. Das Textilgewerbe, das bisher im allgemeinen nicht auf der Leipziger Mustermesse vertreten war, zeigt aus Papiergarn hergestellte Bekleidungsstücke, Wäsche, Verpackungsmaterial usw. Alle diese Waren, ebenso die auf der Nahrungsmittelmesse und Papiermesse ausgestellten Erzeugnisse begegneten einem lebhaften Interesse. Auf Gebrauchsgeschirr wie auf feines Luxusporzellan wurden große Aufträge erteilt. Spielwarenfabrikanten waren aus allen Teilen des Reichs nach Leipzig gekommen. Allgemein läßt sich sagen, daß das Fernbleiben der dem feindlichen Ausland angehörenden Einkäuferin seiner Einwirkung auf den Geschäftsnmfang zum großen Teil durch die Bestellungen des Inlands, sowie des neutralen und des verbündeten Auslands ausgeglichen wird.
Württemberg.
Stuttgart, 29. Aug. Durch eine neue Verordnung der Reichsstelle für Gemüse und Obst soll die Verarbeitung von Obst zu Konserven und geistigen Getränken noch weiter eingeschränkt werden. Es sind den einschränkenden Bestimmungen unterworfen von nun ab auch alle nicht gewerbsmäßigen Hersteller von Konserven usw., die mehr als 20 Doppelzentner und alle nicht gewerbsmäßigen Hersteller von Obstwein, die mehr als 30 Doppelzentner Obst im Jahre verarbeiten. Es gelten als Obkonserven: Kompottfrüchte, Dunstobst, Obstmus, Obstmark, Belegfrüchte, kandierte Früchte, Gelees, Fruchtsäfte, Fruchtsirupe, Obstkraut, Dörrobst und Marmeladen die aus Obst oder unter Zusatz von Obst oder Fruchtsästen hergestellt sind: als Obstwein: Most und Wein aus Obst, außer aus Weintrauben sowie Wein aus Rabarber: als Obstbranntwein: Likör und Branntwein aus Obst außer aus Erzeugnissen der Weintraube.
Stuttgart, 29. Aug. Im Anschluß an die Verfügung der Reichsstelle für Gemüse und Obst ist nunmehr vom Ministerium des Innern und der Landesversorgungsstelle eine Regelung der Obstversorgung für Württemberg ergangen. Darnach ist die Genehmigungspflicht auch auf den Absatz von haltbar gemachtem Obst, sowie auf den Erwerb von Obst in frischem und haltbar gemachtem Zustande ausgedehnt, insbesondere Dörrobst. Entweder der Veräußerer oder der Erwerber hat die Genehmigung zu dem Geschäft zu erlangen. Auch der unentgeltliche Erwerb bedarf der Genehmigung. Der Absatz an Verbraucher ist frei, wenn nicht mehr als 1 lr§ an den gleichen Verbraucher abgegeben wird, sodann der Absatz auf Märkten sowie durch Händler. Um jedem - Obsterzeuger Gelegenheit zum sicheren und raschen Absatz seiner Erzeugnisse zu gewähren, sind in jedem Bezirk Bezirksobststellen und für die Gemeinden Gemeindeobststellen einzurichten. Diese Stellen sind unter möglichst weitgehender Heranziehung des Obsthandels zu besetzen. Ein ausschließliches Handelsvorrecht der Bezirksobststellen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. In der großen Mehrzahl der Fälle soll der unmittelbare Verkehr zwischen Erzeuger und Verbraucher in den durch die Vorschriften gezogenen Rahmen zugelassen werden. Schwierig wird sich die Zuteilung der erfaßten Mengen an die einzelnen Bezirke gestalten, da ein zuverlässiger Ueberblick über die voraussichtlich aufkommende Gesamtmenge zunächst nicht vorhanden ist. Infolge davon sind auch Schwierigkeiten in der Unterverteilung an die Händler und Verbraucher m den einzelnen Bezirken unvermeidlich. Vor allem gilt das vom Mostobst. Es muß den Gemeinden überlassen bleiben, diese Fragen der Unterverteilung nach den örtlichen Verhältnissen zu lösen. Wo das möglich ist, erscheint es besonders zweckmäßig, wenn die Gemeinde den Most Herstellen läßt, um ihn zu verteilen, sobald die Gesamtmenge feststehen wird.
Gmünd. Um den andauernden Mangel an Kleingeld zu beheben, beschloß der Gemeinderat, die zahlreichen Gasautomaten halbmonatllich leeren zu lassen. Da es sich jedoch erwies, Haß dieser Ausweg zu kostspielig und zu umständlich ist, wird nunmehr um 15000 ^ Kleingeld zu 50 Pfg. in Papier hergestellt.
Vom Lande, 29. Aug. Mit Freude lesen wir von der heurigen gute Frühkartoffelernte. Es ist aber nicht außer acht zu lassen, daß die nötige Saatfrucht solange im Boden gelassen werden muß, bis die Kräuter völlig dürr geworden sind. Dann werden die Knollen ansgenommen, auf einem trockenen Boden bis in den Spätherbst hinein ausbewahrt und hernach in den Keller gebracht. Im Frühling sind die Kartoffeln bekanntlich sehr teuer und schwer zu erhalten. Darum zeitig Vorsorge treffen.
Bus SlaSt» Bezirk unS Umgebung.
>- Rotensol. Landsturmmann Karl Kull Stationsarbeiter in Herrenalb, erhielt für sein tapferes Verhalten vor dem Feind in der großen Schlacht von Mogie bei Arras unter Beförderung zum Gefreiten das Eiserne Kreuz II. Klasse.
Loffenau. Landw.-Pionier Wilhelm Herb, Zimmermann von hier, wurde für treue Pflichterfüllung vor dem Feinde mit dem Eisernen Kreuz Ik. Klaffe ausgezeichnet.
Neuenbürg, 29. Aug. Bei der jetzt notwendig gewordenen Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Pflanzenarten zur Küchenverwertung kommt es nicht selten vor, daß auch die Rhabarberblätter zu Gemüse verkocht werden. Davor ist jedoch aus gesundheitlichen Gründen dringend zu warnen, da ernste Schädigungen, ja selbst vereinzelte Todesfälle nach dem Genuß von Rhabarberspinat beobachtet worden sind. Die Schädlichkeit der Rhabarberblätter l beruht, soweit die bisherigen geringen Erfahrungen ein Urteil gestatten, vermutlich auf einem Gehalt an Oxalsäure.
Calw. Unter Aufsicht einer Kinderschwester von Stammheim waren Kinder im Walde auf der Suche nach Beeren. Ein Mädchen und ein Knabe gerieten an einen Tollkirschen st rauch und aßen von den Früchten. Die Kinder verspürten alsbald starke Leibschmerzett und wurden in das hiesige Bezirkskrankenhaus verbracht, wo der drei Jahre alte Karl Gugel an dem Genuß der Früchte starb. Der Vater des Knaben steht im Felde.
Der Staatsanzeiger vom 30. 8. 17. enthält den Abdruck einer Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 8. August 1917 betreffend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von Kohle, Koks und Briketts und eine daran anschließende Bekanntgabe der Landeskohlenstelle. Hervorzuheben ist vor allem, daß die Meldungen in der Zeit vom 1. bis 5. September erstattet werden müssen und daß die Meldekarten vom 31. August an bei den Oberämtern und auf den Rathäusern der Städte über 10000 Einwohnern erhältlich sind.
Gewerbliche Betriebszählung. Die von dem preußischen Kriegsamt auf den 15. Aug. 1917 angeordnete gewerbliche Betriebszählung ist für Württemberg in Rücksicht vor allem auf die andere Lage der Schulferien auf den 10. September 1917 hinausgeschoben worden. Wie aus dem „Staatsanz." hervorgeht, ist das Kgl. Statistische Landesamt nunmehr mit den noch erforderlichen Vorbereitungsarbeiten beauftragt worden, auch hat es die vom ganzen Lande bei ihm einkommenden ausgefüllten Erhebungsbogen einer genauen Prüfung zu unterziehen. Die erforderlichen näheren Anweisungen für die Kgl. Oberämter wie für die Gemeindebehörden sind bereits in Vorbereitung und werden gegen Ende des Monats August durch das Statistische Landesamt, wie bei früheren derartigen Erhebungen ausgegeben werden. Von großer Bedeutung ist natürlich, daß alle in Betracht kommenden gewerblichen Betriebe mit Erhebungsbogen versehen werden, daß daher die Gemeinden eine genügende Anzahl von fachkundigen Zählern gewinnen, wozu je nach Lage der Dinge auch Schüler höherer Lehranstalten herangezogen werde können. Es liegt, wie den beteiligten Behörden ja bekannt ist, in ihrem eigenen Interesse, die Vorschriften genau einzuhalten, weil durch die vollständige und zuverlässige Erledigung der Erhebung selbst die späteren, lästigen und zeitraubenden Rückfragen überflüssig werden.
Militärische Hilfe zur Weinernte. Für die bevorstehende gute und reichliche Weinernte sollen nach Möglichkeit hinreichende Zurückstellungen und Beurlaubungen stattfinden, die frühzeitig beantragt werden müssen. Zurückstellungsgesuche für Weingärtner sind an die Land- und Volkswirt- fchaftsstelle des Kriegsministeriums (Weka 11) im Hotel Viktoria in Stuttgart zu richten, für sonstige für die Weinlese in Betracht kommenden Handwerker an die Kriegsarbeitsstelle (Weka 10) im Hotel Silber. Beurlaubungsgesuche müssen wie seither dem stellvertretenden Generalkommando eingereicht werden. _^
Ver misch tes.
Sommerfrischen-Schluß in Tirol. Die Tiroler Statthalterei hat für Anfang September die Schließung der Sommerfrischlersaison angeordnet. Lebensmittelkarten werden vom 10. September an Sommerfrischler nicht mehr abgegeben. Das Gepäck der abreisenden Fremden wird behördlich durchsucht.