«mtliche Sslcanntmachungen unS Privat-Knzeigen.
Neuenbürg.
Satzungsänderung
der Oberamtssparkaffe.
Nachdem die aus Anlaß des Beitritts der Amtskörperschaft zum Württ. Giroverband und der Ausdehnung des Einlegerkreises auf Einwohner benachbarter badischer Bezirke, sowie infolge Einführung.der Verwahrung von Kriegsanleihestücken von der Amtsversammlunb u. bezw. dem Bezirksrat beschlossenen Ergänzungen und Abänderungen der Satzung der Oberamts,parkasse von dem K. Ministerium des Innern genehmigt worden sind, «erden die Satzungsänderungen bestehender Vorschrift gemäß hiedurch bekannt gegeben:
8 2 Abs. 1 lautet nunmehr:
„Zweck der Sparkasse ist, nach Maßgabe des 8 3 Abs. 1 Gelegenheit zur sicheren, verzinslichen Anlegung von Erspar nisten und zur Anlegung von Mündelgeldern zu geben, auch Geldbedürftigen die Erlangung von Darlehen gegen satzungsgemäße Sicherheit zu ermöglichen, sowie einen Giroverkehr nach Maßgabe der Satzung des Württ. Giroverbands einzurichten."
In 8 3 Abs. 1 wurde folgender Satz 3 eingefügt:
„Außerdem können Einwohner benachbarter badischer Bezirke Einlagen machen."
8 3 erhielt folgenden neuen Absatz 7:
„Die Sparkonten der Einleger sind von den Girokonten derselben getrennt zu halten."
Als neuer 8 15a ist hinter § 15 eingeschaltet worden: „Aufbewahrung von Wertpapieren:
1) Die Sparkasse nimmt von ihren Einlegern Kriegsanleihestücke in der Form des offenen Depots in Verwahrung und Verwaltung. Dieselben werden in einem feuersicheren Kassenschrank unter Doppelverschluß und unter äußerlich erkennbarer Bezeichnung für jeden Hinterleger gesondert aufbewahrt. Der Hinterleger bleibt Eigentümer der hinterlegten Stücke und kann diese jederzeit zurückfordern. Er erhält einen Hinterlegungsschein, der den Nennwert und die Nummer der hinterlegten Stücke enthält und in dem jeder Zu- und Abgang einzutragen ist. Die Einträge im Hinterlegungsschein sind vom Rechner und Gegenrechner zu unterzeichnen. Die fälligen Zinsscheine werden von der Sparkasse eingelöst; der Erlös wird dem Sparguthaben des Hinterlegers gutgeschrieben.
2) Die Gebühren für die Verwahrung werden vom Bezirksrat festgesetzt."
8 17 Absatz 3 erhielt folgende neue Ziffer 8:
„Durch ein nach Maßgabe der Satzung des Württ. Giroverbands bei diesem anzulegendes Guthaben."
In 8 34 Abs. 1 lauten nunmehr die Ziffern 12, 20 und 25 (letztere neu):-
„12) Die Bestimmung der Verwahrungsweise der zweiten Schlüssel zum Kassen- und Wertpapierschrank (8 40 Abs. 3);
20) Die Beschlußfassung über Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Sparbücher, sowie über die Gebühren für die Verwahrung von Kriegsanleihestücken (8 15u Abs. 2);
25) Die Festsetzung des Zinsfußes der Giroguthaben."
Die Abs. 1 bis 3 des 8 40 haben nunmehr folgenden Wortlaut:
„ 1) Die Kapitalurkunden der Sparkasse (Hypothekenbriefe, Wertpapiere, Schuldscheine usw.) — eigene und belehnte — sind von dem Sparkassier und dem Gegenrechner unter gemeinsamem Verschluß zu halten. Der Gegenrechner hat ein Verzeichnis über die unter Verschluß genommenen Kapitalurkunden (bei den Lombard-Darlehen unter Angabe der verpfändeten Wertpapiere) zu führen (8 48 Ziffer 3, letzter Satz der Vollzugsverfügung zur Bezirks-Ordnung).
2) Zins- und Erneuerungsscheine sind unter steten Doppelverschluß zu nehmen in räumlicher Trennung von den zugehörigen Schuldverschreibungen.
3) Die Verschlüsse der Dokumentenschränke müssen von einander verschieden sein; die zweiten Schlüssel dieser Schränke sowohl, wie die der Kassenschränke sind von den Sparkassenbeamten (Rechner und Gegenrechner) nach näherer Anordnung des Bezirksrats unter Doppelverschluß zu halten (8 34 Ziffer 12)."
Die bisherigen Absätze 3 bis 5 dieses Paragraphen wurden in Abs. 4 bis 6 abgeändert.
Neuenbürg, den 11. Juni 1917.
Overamtssparkafsier:
Holzapfel.
Rutzholzversteigerung des „Forstamts Laugen- steinbach. Donnerstag, den 21. Juni d. I., stütz 9 Uhr, im „grünen Baum" in Langensteinbach. Aus Domänenwald Köpfte, RappenVusch, Hermannsgrnnd und Wiuterhalde: 2 Eichen IV., 8 Buchen II., 26 III., 15 IV. Kl., 2 Forlenstämme I., 83 II., 58 III.. 4 IV. und V. Kl., 34 Forlenabschnitte I., 102 II.. 47 III. Kl., 4 Fichtenstämme III., V. und VI. Kl., 3 Fichtenabschnitte I., 4 II., 3 III. Klasse. Forstwart Kies in Langensteinbach zeigt das Holz.
K. Oberamt Neuenbürg.
Lebensmittelversorgung in Bäder«, Kurorten und Sommerfrischen.
In Ziffer II3 des oberamtl. Runderlasses vom 23. 5.1917 wurden die (Stadt-)Schultheißenämter u. a. beauftragt, den Inhabern der Hotels, Gastwirtschaften, Kurhäuser, Fremdenheime usw., sowie den Lebensmittelhändlern zu eröffnen, daß sie die Schließung ihres Betriebs zu gewärtigen haben, wenn sie sich in der Befolgung der für den Nahrungsmittelverkehr geltenden Vorschriften, insbesondere im Verkehr mit Fremden, unzuverlässig zeigen. Nachweis dieser Eröffnung war binnen einer Woche hierher vorzulegen.
Die damit rückständigen (Stadt-)Schultheißenämter werden an die unverzügliche Erledigung erinnert. Auch im übrigen sind die Anordnungen des erwähnten Erlasses nachdrücklich durchzuführen.
Den 11. Juni 1917. Oberamtmann Ziegele.
Neuenbürg.
Butter-Abgabe
Donnerstag, den 14. Juni, von 8—9 Uhr für Inhaber von Fleischkarten Nr. 566—721, Karte I und II grün, von 9—10 Uhr für Nr. 1—100, Karte III und IV grün.
Statt. Lebensmittelstelle.
I. A. Gemeinderat Meisel.
Neuenbürg.
Donnerstag, den 14. Juni, morgens von '/rll bis '/e12 Uhr
Abgabe van Trockenmagermilch
Pfund 1.50 ohne Karten.
Stadt. Lebensmittelstelle.
I. A. Gemeinderat Meisel.
Neuenbürg.
M MW
Eisenfurt-Sü gewerk.
Verlauft«
hat sich aus der alten Pforzheim» Straße beim altes Krankenhaus in Neuenbürg ein
Dachshund.
, Um gesl. Mitteilung bittet
Regelmann z. „Rößle". Waldrennach.
Fahrnis -Versteigerung.
Die Erben der verstorbenen Frau Apotheker Palm bringen Samstag, den 16. ds. Mts.» von morgens 8 bis 12 Uhr, aus deren Nachlaß
Möbel, Schreinwerk u. allgemeinen Hausrat
gegen Barzahlung zur Versteigerung.
Oberlengenhardt. Der Unterzeichnete setzt eine« 2*/s Jahre alten, erstklassigen
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Sr»< «ck Verlag her L Meeh'sche« BachdrRckeeet de» Tvztlller». — Verantwortlicher Redakteur T. Merti m Neaendürg.