Vaterländischer Hilfsdienst

Aufforderung

des Württ. Kriegsministeriums zur freiwilligen Mel­dung gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über de« Vaterländischen Hilfsdienst.

Weitere Hilfsdienstpflichtige Männer werden zur Verwen­dung bei Militär- und Marinebehörden, sowie Zivilverwaltungen im besetzten Gebiet für folgende Beschäftigungsarten gesucht: Sicherheitsdienst und Wachdienst Schreibdienst einschl. Maschinenschrift und Stenographie Burschen- und Ordonanzdienst Kaufmännischer Dienst Kraftfahrerdienst Technischer Dienst Bäcker- und Schlächterdienst Post- und Telegraphendienst Bahn- und Speditiondienst Sonstiger Handwerkerdienst Sonstiger Arbeitsdienst.

Hilfsdienstpflichtige mit französischen und vlämischen Sprach- kenntnissen werden bevorzugt.

Bis zur endgültigen Ueberweisung an die Bedarfsstellen des besetzten Gebiets wird ein vorläufiger Dienstvertrag abge­schlossen. Die Hilfsdienstpflichtigen erhalten:

Freie Verpflegung oder Geldentschädigung für Selbstverpfleg­ung, freie Unterkunft, freie Eisenbahnfahrt zum. Bestimmungsort und zurück, freie Benützung der Feldpost, freie ärztliche u. Lazarett­behandlung, sowie einen angemessenen Barlohn für die Dauer des vorläufigen Vertrags.

Die endgiltige Höhe des Lohnes oder Gehaltes kann erst bei Abschluß des endgiltigen Dienstvertrages festgesetzt werden und richtet sich nach Art und Dauer der Arbeitsweise nach der Leistung, eine auskömmliche Bezahlung wird zugesichert.

Im Falle des Bedürfnisses werden außerdem Zulagen ge­währt für die in der Heiniat zu versorgenden Familienange­hörigen.

Die Versorgung Hilfsdienstpflichtiger, die eine Kriegsdienst­beschädigung erleiden und ihrer Hinterbliebenen wird noch be­sonders geregelt.

Meldungen nimmt entgegen: Kriegsministerium Abteilung Weka, Stuttgart, Olgastraße 13, Zimmer 73. (Auf dem Um­schlag schriftlicher Angebote ist zu vermerken:V. H. i. b. G.")

Beizubringen ist bezw. der schriftlichen Meldung beizu­fügen : 1) Leumundszeugnis, 2) etwaige Militärpapiere, 3) Be­schäftigungsausweis oder Arbeitspapiere, erforderlichenfalls eine Bescheinigung gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über den Vater­ländischen Hilfsdienst (Abkehrschein), 4) Versicherungskarten, 5) Angabe ob der Bewerber sofort, oder wenn er verfügbar ist, 6) Gesundheitszustand.

Erwünscht ist eine Photographie.

Angebote von Wehrpflichtigen wollen unterbleiben, da die­selben für diese Stellen nicht in Frage kommen.

Stuttgart, den 26. April 1917.

K. Württ. Kriegsmimsterium Abtlg. für Waffen, Feldgerät und Kriegsamtangelegenheiten v. Tognarelli.

8aui»»lrWftIicher Bkzirksmck Neuenbürg,

Saatkartoffel-Angebvt.

Die Aussichten für den Bezug von Saatkartoffeln sind ungünstig. Der volle Bedarf kann nicht gedeckt werden. Wir erhalten nur einen Bruchteil unserer Bestellung. Es ist darum absolut notwendig, daß die Kartoffel-Erzeuger in erster Linie sich mit eigenem Saatgut helfen und daß Bestell­ungen von Saatkartoffeln nur von solchen Erzeugern gemacht werden, die sich nicht selbst helfen können.

Wir bitten nun die Gemeinden, die Vermittlung und Verteilung von Saatkartoffeln in die Hand zu nehmen und die Sammelbestellungen längstens binnen 3 Tagen an Vereins­sekretär Kübler, Neuenbürg einreichen zu wollen. Auch Nicht­mitglieder können bestellen. Preise und Sorten sind noch nicht bekannt.

Gemeinden, die beim Verband landw. Genossenschaften in Stuttgart direkt bestellt und eine Zuweisung -von diesem zu erwarten haben, haben dies hierher mitzuteilen, damit ein Ausgleich stattfinden kann.

Im übrigen wird ausdrücklich bemerkt, daß bestehender Vorschrift gemäß sämtliche bezogenen Saatkartoffeln, also auch die direkt bezogenen, auf den Speisekartoffelbedarf der Gemeinden in Anrechnung gebracht werden müssen und daß Erzeuger sowohl als auch Gemeinden, die auf Grund der Vorratserhebung vom November 1916 Ueberschuß haben, Speisekartoffeln abgeben müssen.

Rascheste Einreichung der Bestellungen ist dringend er­wünscht.

Den 27. April 1917. Vereinssekretär Kübler. I

l. Verzeichnis

s) der in Württemberg vom Handel ausgeschloffenen

Ersatzmittel:

Ada" Waschpasta, Hersteller Willy Knödler, Stuttgart. Büsings" Waschmittel, Hersteller Otto Fellmeth, Stuttgart. Erox" Waschsalbe", Hersteller Karl Pfannkuch, Stuttgart. Jura" Waschmittel, Herst. Aug.Strobel, Klingenstein(Blaubeuren) Königin" Kunsthonigpulver, Hersteller Karl Dosier, Nürtingen. Korona" Salmiakschmierwaschmittel, Hersteller Chem.-technische Fabrik, Wilh. Stettiner, Vaihingen a F.

Noas" Honig-Aroma, Herst. MaxNoa, Berlin-Niederschönhausen. Pauline" Stärkeersatz, Herst. Hansa Jmportgesellschaft, Berlin. Phönix" Vanillin-Pulver, Herst. Spruli G. m. b. H., Fürth. Praktische Hausfrau" Waschmittel, Herst. Paul Jakob, Stuttgart. Siegeskraft" Nährkaffee, Hersteller Colonialwerke P. Rumpus, Gmünd (früher Biberach).

Stärkin" Stärkeersatz, Hersteller Fritz Neumann, Leipzig. Waschmittel" Schmierseifeersatz,Waschpulver", Hersteller Haschko-Werk, Stuttgart.

Waschseife",Waschmittel" ohne nähere Bezeichnung,Hand­seife" oderHandwaschblock", Hersteller Joh. Hauser, Schwenningen a. N.

Wasserkönigin" Extrakt-Waschpulver,Wasserkönigin" Schmier­waschmittel Kriegsersatz, Herst. Karl Nittinger, Gmünd, d) der Ersatzmittel mit Preisbeschränkungen im Handel. Estol" Salatbeiguß, Preis im Kleinhandel höchstens 45 ^ für

1 Liter, Hersteller Estol-Aktien-Gesellschaft, Mannheim. Schmutz-Doktor", konzentriertes Schmierwaschmittel, Preis im

Kleinhandel höchstens 1 für 1 lr§, Hersteller Che­mische Werre, Otto Bärlocher, München. Waschpulver", Preis im Kleinhandel höchstens 20 für'/? Pfd.- Paket, Hersteller Seifenfabrik Horb, S. Gideon, Horb a,N. Stuttgart, den 23. April 1917.

Württ. Landespreisstelle.

K. Oberamt Neuenbürg

MroL-Abgclbe.

Es besteht Anlaß, auf folgende Vorschriften von neuem hinzuweisen:

Weizenhausbrot darf wie Roggenbrot erst 24 Stunden nach Beendigung des Backens aus den Bäckereien und Konditoreien abgegeben werden. Jedes Stück ist mit einer Ziffer zu bezeichnen, die dem Tag seiner Herstellung entspricht. Die Ziffer ist auf der Oberfläche des gebackenen Brots selbst anzubringen; sie darf also nicht nur aufgeklebt werden.

Hausbrot darf an dem Tage, der auf den Herstellungstag folgt, erst von nachmittags 2 Uhr an abgegeben werden. Sonntags darf Hausbrot, das am Samstag gebacken wurde, während der zugelassenen Verkaufszeit auch vormittags ab­gegeben werden. Die Vorschrift, wonach das Hausbrot erst 24 Stunden nach Beendigung des Backens abgegeben werden darf, wird hiedurch nicht berührt."

Die Ortspolizeibehörden haben die Durchführung dieser Vorschriften zu überwachen.

Den 26. April 1917. Oberamtmann Ziegele.

Neuenbürg.

Srst- im- lkbrnsiiiittilkarlkii Abg ibe

Dienstag, den 1. Mai, von vormittags 8 Uhr an, in der üblichen Reihenfolge.

Es wird wiederholt dringend ersucht, die von früheren Ausgaben noch zu Händen habenden Lebensmittelkarten anher zurückzugeben, ebenso Butterkarten III (orange).

Städt. Lebensmittelstelle.

I. A. Gemeinderat Meisel.

Neuenbürg.

Flrischlarlrn Abgabe

Mittwoch, den 2. Mai 1917, von vormittags 8 Uhr ab, in der üblichen Reihenfolge.

Stäkt. Lebensmittelstelle.

I. A. Gemeinderat Meisel.

Grüfenhausen.

Stammholz-Verkauf.

Aus dem oberen Wald, Abt. Reut, Vorderer Kopf und Hausacker kommen im Wege des schriftlichen Aufstreichs zum Verkauf:

518 Stück Tannen und Forchen mit 423 Fm.,

2 Buchen 1

1 Eiche 0,75

Die verschlossenen, bedingungslosen Angebote sind bis

Samstag, den 8. Mai 1S17» nachmittags 3 Ahr,

beim Schultheißenamt einzureichen.

Losverzeichniffe erteilt Waldmeister Kappler.

Den 28. April 1917. - Schuttheitzenamt.

Kircher.

2 vuooao.

KmihchNlrktz

am Samstag, d. 5. Maid ^

vorm. 9 Uhr

auf dem Rathaus in Wildbak im öffentlichen Aufstreich aus Stadtwald I Meistern, Abt 11 Großer Rank, Abt. 2 r<nesiü°> 2 Rm. buch. Prügel !!. K?' 45 Rm. Nadelholzprügel II « 17 Nadelholzreisprüqel

in " Z^°!rprügelII.jk 10 Nadelholzrersprügel

Stadtwald I Meistern, Abt 81 Riesenstein, Abt. 9 Jägerwegl,-. 1 Rm. buch. Prügel II. As. '

16 Nadelholzprüael II. Kl 30 Nadelholzprügel II. Kl.

5 Nadelholzreisprügrl Stadtwald I Meistern, Abt. UI

Tannschächtle:

7 Rm. eich. Prügel II. KI.

9 Nadelholzprüael I. m 82 Nadelholzprügel II. U 28 Nadelholzreisprügel Stadtwald I! Leonhardswch Abt. 1 Spahnplatz, Abt.OMaier- hofwegle, Abt. 10 Guldenbrück,!

6 Rm. Nadelholzprügel II. KI. 14 Nadelholzprügel II. KI.

1 Nadelholzreisprügel. Wildbad, den 25. April 19U. Stadtschultheißenamt: B a e tz n e r.

Neuenbürg.

oder später zu vermieten.

3ak. Lehrer, Windhos.

2 mittelschwere

ilidelll-Dil! >

gesucht.

Papierfabr.M«.

20 Mk. Belohnung

demjenigen, welcher mir Angaben machen kann, welcher HM meine wertvolle Ente in Stück, gerissen hat bei Schuhmacher Maisenbachers Haus.

Adolf Theurer, Schömberg.

SleilfllllWeil

nicht unter 20 Jahren, für eine» kleinen besseren Haushalt nach Pforzheim gesucht.

Gest. Angebote an das Kontor desEnztälers" erbeten.

Gili-Kanta Ar. 2t

bei der

Oberamts-SpaMe Neuenbürg:

O.LLssN

Buchdruckerei und Geschäfts' stelle des Enztälers Buchbinderei, Buchhandlü»- Bezirksvertreter der Württ. Bibelanstalt (Hilfsbibelverein).

Druck und Vertag der C. Meeh'schen Buchdruckerei des Enztälers. Beranrworklicher Nedatteur C. Meeh in Neuenbürg