bogen usw. den Vermerk setzen läßt: „Girokonto Nr.bei der Oberamts-Sparkasse in Neuenbürg.
Denn je mehr sich der Giroverkehr verbreitet, und je größer der Kreis der Teilnehmer an dem Ueberweisungsverkehr wird, desto mehr wächst auch die Möglichkeit, die Zahlungen durch einfache Ueber- weisung von Konto auf Konto zu erledigen, desto vollkommener wird der Zweck des Giroverkehrs - die bargeldlose Zahlung — erreicht.
5. Abhebungen und Ueberweisungen. Zu Verfügungen über das Guthaben sind Anweisungsformulare zu benützen, die, wie alle Formulare im Giroverkehr, von der Oberamts-Sparkasse kostenlos ausgegeben werden.
Wenn der Teilnehmer eine Anweisung bewirken will, so schreibt er die anzuweisende Geldsumme, den Empfänger, dessen Giroverbiudung, sowie den Ort und Tag der Ausstellung aus das Anweisungsformular, unterschreibt die Anweisung mit seinem Namen oder seiner Firma, versieht sodann die anhängende, zur Gutschriftsanzeige der Girokasse an den Zahlungsempfänger bestimmte Postkarte mit dem Namen und der genauen Adresse des Empfängers und übersendet die ganze Anweisung sodann in verschlossenem, portofrei gemachten Briefumschlag, der Oberamts-Sparkasse. Er kann sie aber auch bei der Sparkasse oder ihren Agenturen abgeben.
Im Interesse einer glatten Abwickelung des Verkehrs ist es sehr wichtig, daß die Giro- oder Bankverbindung des Empfängers genau, möglichst mit Kontonummer auf dem Anweisungsformular angegeben wird.
Bei Barabhebungen, die aber im eigenen Interesse des Kontoinhabers tunlichst zu vermeiden sind, ist neben einer Empfangsbescheinigung die Vorlage des Kontobuches, wenn ein solches im Besitze des Teilnehmers ist, erforderlich.
Zahlungen und Ueberweisungen im Girowege werden auch außerhalb des Oberamtsbezirks im Deutschen Reich an jedermann geleistet. Auch sind alle Ueberweisungen ohne Rücksicht aus den Bestimmungsort zulässig, wenn der Empfänger bei der Reichsbank, einer sonstigen Bank in Deutschland ein Konto oder ein Postscheckkonto hat.
Ein Verzeichnis der an den Giroverkehr angeschlossenen Gemeinden wird von der Girokasse der Sparkasse kostenlos an die Teilnehmer am Giroverband ausgegeben werden.
Zu weiteren Aufklärungen sind die Girokasse der Oberamts-Sparkasse sowie die in den meisten Bezirksorten ausgestellten Herren Agenten gerne bereit.
Der Dresdener Oberstabsarzt Weiß wange ist, wie dem „Berl. Tgbl." aus München berichtet wird, in den Garmischer Bergen mit seinen zwei Söhnen
abgestürz t. Der Vater ist tot, die Söhne wurden verletzt.
Goldhamster. In Schlettstadt im Elsaß starb neulich ein Mann, in dessen Nachlaß 25000 M. in 10- und 20-Markstücken gefunden wurden.
LsiZta REcWchtM u. LslrgrKMme.
Kopenhagen, 3. Jan. Der amtliche „Rußkij Invalid" schreibt laut „Kriegszeitung": Ruhe an den Fronten tritt nicht ein, alles verspricht, daß der Winter noch feindliche Operationen bringen wird. Der erste Akt von Rumäniens Tragödie ist nun beendet. Die Deutschen haben einen bedeutenden Vorteil eingeheimst und eine strategische Stellung von gewaltiger Stärke geschaffen. In dem neuen Kampf treten die Feinde mit verkürzter Front und nur unwesentlich verwundeter Stoßkraft ein, wodurch unsere Lage außerordentlich erschwert wird.
Rotteerdam, 3. Jan. Aus Paris erfährt man, daß seit dem 23. Dezb. in der Munitionsfabrik der Firma Pauhard und Levasseur in Jury bei Paris ein Streik ausgebrochen ist, der sich immer weiter ausbreitet. Bis jetzt haben mehr als 2500 Arbeiter ihre Tätigkeit eingestellt.
Wien, 3. Jan. Die „Zeit" meldet aus Zürich: Nach Berichten des „Temps" will Brulsilow mit seinen Angriffen erst wieder beginnen, wenn sich günstigere Bedingungen dafür darbieten. Augenblicklich sind seine Operationen gänzlich eingestellt worden.
Berlin, 4. Jan. Wie verschiedene Morgen- blütter berichten, flüchteten 75 amerikanische Ingenieure aus Rumänien über Rußland nach Schweden. Sie hatten den Auftrag, rumänische Petroleumquellen zu zerstören, teilweise ausgeführt.
Berlin, 4. Jan. Die italienische Presse sucht noch weiterhin den Papst zu deutschfeindlichen Maßnahmen zu bringen.
Wien, 3. Jan. Die „Zeit" meldet aus Bern: In London, ist man mit der Herstellung einer (für das Volk bestimmten) Eröterung zur Antwortnote Englands und seiner Verbündeten auf das deutsche Friedensangebot beschäftigt. Es soll darin erklärt werden, daß man die deutschen Vorschläge nicht annehmen konnte, weil bestimmt zu erwarten sei, daß sich im nächsten Frühjahr das Kriegsglück wieder wenden werde.
Berlin, 3. Jan. In Australien richteten, wie dem „Berl. Tagebl." ans Lugano mitgeteilt wird, mehrere Zyklone ungeheure Verwüstungen an. In Clermont wurden drei Viertel der Stadt zerstört. Bisher wurden 50 Leichen geborgen.
Berlin, 3. Jan. Nach der „Kreuzztg." muß man annehmen, daß die belgische Regierung angefangen hat, die Kongokolonie an England zu verpfänden.
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Berlin, 3. Jan. Aus Bonn wird dem „Berl. Tageblatt mitgeteilt: Nach kurzer Besserung trat im Oberrheingebiet erneut Regenwetter ein. Der Rhein und der Main führen stark steigendes Hochwasser. Der Tageszuwachs beträgt 40 cm.
Den 4. Januar 1917, mittags.
Berlin, 4. Jan. Das englische Landwirtschafts- Ministerium soll verfügt haben, daß zur Verbesserung des Nahrungsinittelbestandes sämtliche deutschen Kriegsgefangenen, die in der Landwirtschaft tätig waren, über das ganze Land zerstreut werden.
Berlin, 4. Jan. Infolge der englischen Kundgebung, daß jede Aussuhrerlaubnis für Kohlen nach Norwegen eingezogen sei, herrscht laut „Berliner Lokalanzeiger" in der norwegischen Presse große Aufregung, da dadurch das ganze Industrie- und Wirtschaftsleben des Landes auf die Knie gezwungen werde.
Berlin. zPriv.-Tel.) Der „Morgenpost" wird aus Gens gemeldet: Der Petersburger Berichterstatter des „Petit Parisien" telegraphierte am Dienstag, es sei zu befürchten, daß die südwestlich von Braila operierenden Heere gezwungen werden, ihre Front zu berichtigen und sich bis zum Sereth zurückzuziehen. Der sicherste Teil der Front sei noch die Moldau - siebenbürgische Grenze, aber auch dort übe die Heeresgruppe Arz einen sehr starken Druck im Gebirgsgebiet südlich der Ozena aus. Wenn sich die russisch-rumänischen Heere über den Sereth zurückziehen sollten, so bedeute das die Preisgabe von Braila, das ja noch südlich des unteren Laufes des Sereth liegt.
Basel. (Priv.-Tel.« Die französische „Agence Radio" meldet lt. „Basl. Nachr." aus Saloniki: Die Absicht des Königs Konstantin, an der Seite der Deutschen und Bulgaren gegen den Verband zu marschieren, erscheint von Tag zu Tag klarer. Die amtlichen Kreise in Athen lassen durchblicken, daß wenn die Blockade nicht aufgehoben werden sollte, die griechische Kammer «unberufen werden wird, um einer schwerwiegenden Entscheidung zuzustimmen. Das Blatt „Neon Asti" verlangt offen, die Regierung solle gegen die „Schutzmächte" mobil machen. Das Blatt „Chronos" geht noch weiter und versichert, daß die Regierung bereits entschlossen sei, den Verbündeten den Krieg zu erklären, wenn diese ihrem Verlangen nicht Nachkommen. Die Drohung des Königs, ein Rumpfparlament einzu- berusen, für den Fall, daß die Blockade aufrecht erhalten werden sollte, ist bereits in der letzten Note der griechischen Regierung ausgesprochen worden. Man erblickt darin eine neue Herausforderung, weil die Auslösung der ehemaligen Kammer bereits am 21. Juni vor. Js von den Schutzmächten verlangt und vom Kabinett Zaimis im Namen des Königs Hintertrieben worden ist. Inzwischen regiert in Wirklichkeit die Liga der Reservisten des Landes. In allen Provinzstädten finden Veranstaltungen statt, bei denen gegen die Venizelisten der Fluch ausgesprochen wird.
K. Obkramt Neuenbürg.
Regklung des Verbrauchs von Schweine-s-eck md -schwer.
Zur Vermehrung der Fettgewinnung wird auf Grund der 88 2 und 3 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung des Reichskanzlers über die Regelung des Fleischverbrauchs vom 21. August 1916 (Reichsges.Bl. S. 941) und des § 1 der zugehörigen Verfügung des Ministeriums des Innern vom 25. September 1916 (Staatsanzeiger Nr. 225) für den Bezirk Neuenbürg mit Genehmigung der Fleischversorgungsstelle verfügt:
81 -
Der bei beschaupslichtigen Schweineschlachtungen anfallende Rückenspeck und Schmer nzuß in rohem Zustand an die Schlachtuungsgemeinde käuflich abgegeben werden. In den freien Verkehr darf er weder roh, noch gesalzen, geräuchert oder zu Wurst verarbeitet, gebracht werden.
8 2-
Die Schlachtungsgemeinde hat dafür zu sorgen, daß im unmittelbaren Anschluß an jede beschaupflichtige Schweineschlachtung das Gewicht des anfallenden Rückenspecks und Schmers durch den Fleischbeschauer mittels Wägens festgestellt und daß daraus Speck und Schmer für ibre Rechnung abgenommen wird.
Der Fleischbeschauer erhält für die Gewichtsfeststellung von der Gemeinde eine besondere Gebühr von 50 Pfennig für ein Schwein.
8 3.
Die Gemeinde gibt den abgenommenen Speck und Schmer (8 2) an die Versorgungsberechtigten gegen Fleischkarten käuflich ab. Dabei ist für je 20 § Speck oder Schmer bis aus weiteres 1 Fleischmarke zu 25 § zu verlangen (§ 2 Abs. 2 der
Bekanntmachung des Präsidenten des Kriegsernährungsamts vom 21. August 1916, Reichsgesetzbl. S. 945).
8 4.
Bei der Abgabe (8 3) ist auf möglichst gleichmäßige Berücksichtigung der Versorgungsberechtigten Bedacht zu nehmen. Mehr als 40 Z Speck und Schmer dürfen daher auf eine Fleischkarte, d. h für einen Versorgungsberechtigten, nickst abgegeben werden. Auf eine Kinder-Fleischkarte dürfen höchstens 20 § Speck und Schmer abgegeben werden. Ferner sollen die Versorgungsberechtigten nach einer bestimmten Reihenfolge, etwa nach der Nummer ihrer Fleischkarten, bedient werden. Wer durch Haus- oder Notschlachtung Schweinefleisch zum Verbrauch im eigenen Haushalt gewonnen hat, ist während des Zeitraums, für den dieses Fleisch ausreichen muß, von dem Bezug von Speck und Schmer seitens der Gemeinde ausgeschlossen.
8 5 -
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften in 8 1 werden nach 8 14 Ziffer 5 der Verordnung des Reichskanzlers vom 21. August mit Gefängnis bis zu 1 Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können Speck und Schmer, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
86 .
Bei groben Zuwiderhandlungen kann außerdem die Ortspolizeibehörde oder das Oberamt das Geschäft schließen, dessen Inhaber oder Betriebsleiter gegen die Vorschriften sich verfehlt hat.
Den 29. Dez. 1916. Oberamtmann Ziegele.
K. Oberamt Neuenbrüg.
Für Freitag, 5. Januar 1917 wird der Fleischverkauf
in den Metzgerläden ausnahmsweise gestattet. Dagegen bleibt die Fleischabgabe in Wirtschaften an diesem Tage verboten.
Den 3. Jan. 1916. Oberamtmann Ziegele.
Schwarzenberg. Eine gute
hat zu verkaufen
Jakob Fenchel.
Neuenbürg.
Schöne
sofort oder später zu vermieten.
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Zu erfr. bei der Geschäftsstelle ds. Blattes.
Briefmappen,
Briefkarten,
Notizbücher,
Kalender,
Spiegelchen,
Spiele,
Zngendschrifte«
empfiehlt
C. Meeh. Buchhandlung.