K. Oberami Neuenbürg.
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Bach Bundesratsverordnung vom 14. September 1916 über Bucheckern (Staatsanzeiger Nr. 239) hat, wer Bucheckern sammelt, die gesammelten Mengen an den Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin, oder an die von ihm bestimmten Stellen zu liefern.
Dies gilt nicht:
1 . für selbstgewonnenes Saatgut, welches der Forsteigentümer oder der sonstige Forstnutzungsberechtigte zum künstlichen Anbau henötigt;
2. für Mengen, die als Saatgut an Personen geliefert werden, die zum Samenhandel vom Kriegsausschusse zugelassen sind;
3. für die zur Herstellung von Oel in der Wirtschaft des Sammlers sowie des Forsteigentümers und seiner bei der Sammlung beteiligten Beamten erforderlichen Mengen, jedoch nicht für mehr als O 4 der gesammelten Menge und höchstens für 25 Kilogramm Bucheckern für den einzelnen Hausstand.
Die zur Herstellung von Oel (Abs. 2 Nr. 3) zurückbehaltenen Mengen dürfen nur bei der Vorlegung und Abnahme eines Erlaubnisscheins verarbeitet und zur Verarbeitung angenommen werden.
Die Ortsbehörde des Wohnorts des Sammlers stellt die Erlaubnisscheine aus. Die Scheine sind von dem Verarbeiter der Ortsbehörde allwöchentlich zurückzugeben.
Die Sammlung der Bucheckern wird in den samentragenden Buchenbestünden der Staatswaldungen durch die Gemeinde, auf deren Markung der Wald liegt, in den Buchenbeständen der Gemeinden und der von den Gemeinden verwalteten Stiftungen durch die Gemeinde, in deren Eigentum oder Verwaltung der Wald steht, betrieben. Die Gemeinde überläßt das Sammeln, soweit sie es nicht als Waldeigentümerin oder Verwalterin selbst durch ihre Organe besorgen läßt, den dazu bereiten Personen unter der Bedingung, daß sie die gesammelten Mengen an eine von der Gemeinde zu errichtende Sammelstelle gegen eine Geldbelohnung abgeben, die vom Gemeinderat in dem Rahmen von 20 bis 25 L für das Pfund frische, gereinigte Bucheckern unter Berücksichtigung der für das Sammeln mehr oder weniger günstigen örtlichen Verhältnisse festgesetzt wird. Die Sammelstelle zahlt die Belohnung in der Regel bei der Ablieferung an die Sammler aus und läßt sich die Bezahlung von diesen bescheinigen. Die Mittel hiezu werden von der Gemeinde vorschußweise zur Verfügung gestellt.
Die Ortsbehörden der in Frage kommenden Gemeinden werden beauftragt, die für die Fettversorgung der Bevölkerung dringend notwendige Bucheckernsammlung alsbald in die Wege zu leiten, die nötige Zahl von Sammlern zu werben und rm übrigen das Weitere gemäß Min.-Vers. vom 12 . Oktober 1916 (Staatsanzeiger Nr. 239) zu veranlassen.
Die Müller und sonstige Gewerbetreibende, die sich mit der Verarbeitung der von den Sammlern oder Waldeigentümern zurückbehaltenen Bucheckern befassen, sind auf die ihnen obliegenden Verpflichtungen (Ziffer 11 und ff. gen. Min.-Vers.) hinzuweisen.
Den 17. Okt. 1916. Amtmann Gaiser.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
Am Samstag, den 21. Oktober, vorm. 9 Uhr, wird am städt. Magazin in der Vorstadt eine Anzahl
Filderkrautköpse
in kleineren Mengen zu 3 L für Os lc§ verkauft.
Den 20. Oktober 1916.
Geschäftsstelle für Kriegsmaßnahmen.
Conweiler, den 19. Okt. 1916. ^
WH Verwandten, Freunden und Bekannten die traurige MS Mitteilmig, daß mein lieber Sohn, unser Bruder, W IW Schwager, Onkel und Bräutigam ^
A Md. kllpp, 8 Ml>Mr, D
ÄH Indnber ä«8 Lissrnen LrourikS und der M ^ Verdiensl-Alsdnillk H^
AH am 5. Juli in Nordfrankreich den Heldentod fürs M
M Vaterland gestorben ist. IW
DA Wir verlieren in ihm einen lieben Sohn und
W Bmd-r. U
W In tiefer Trauer: W
^ Die trauernden Hinterbliebenen. ^
Ä Der Vater: Wilh. Rapp I
D Christian Grimm, z. Zt. im Feld, und «s
DA Marie Grimm, geb. Rapp. W
M Eugen Renschler, z. Zt. im Feld, und M
W Luise Renschler, geb. Rapp. M
Die Schwester: Lina Rapp. ^
^A Die Braut: Luise Schönthaler. W
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DH Die Trauerfeier findet am Sonntag, den 22 . Okt.' nachmittags 2 Uhr, statt.
Conweiler, den 19. Oktober 1916.
g LoSLs-kinzeigs.
«H Schmerzerfüllt geben wir Verwandten, Freunden DA und Bekannten die Trauernachricht, daß unser guter, IW hoffnungsvoller Sohn, Bruder und Schwager
V Karl Rapp
W GrenaSier,
AH 4. Xomp. GrenaSier-Rgts. Nr. 1iY,
AH 20 Jahr 1 Monat alt, am 6 . August sein blühendes AH Leben fürs Vaterland geopfert hat.
M In tiefer Trauer:
Johann Rapp, Amtsdiener mit Familie.
K» Trauergottesdienst am Sonntag, den 22. Oktober, RA nachmittags 2 Uhr in Conweiler.
^ Herrenalb-Kullenmühle, den 19. Okt. 1916. ^
V Danksagung. W
DH W
DH Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme, die ^
DA wir bei dem Hinscheiden unseres so lieben Vaters ^
V MM conma «liii k
^ von allen Seiten erfahren durften, sagen wir auf ^ W diesem Wege vielen herzlichen Dank. Ganz besonders W M danken wir den alten Herren vom Veteranenverein, M KH dem Militärverein und allen denen, die unserem lieben ^ AH Vater das letzte Geleit gegeben haben.
M Im Namen aller Angehörigen: W
Mari« Rull. ^
Conweiler, den 19. Oktober 1916.
Verwandten und Bekannten geben wir die schmerzliche Nachricht, daß unser lieber Bruder, Schwager und Onkel
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im Alter von 23 Jahren am 1. Juli den Heldentod fürs Vaterland gestorben ist.
In tiefer Trauer:
Der Bruder: Eugen z. Zt. im Felde.
Der Onkel: Christian Rapp, Schuhmacher.
Der Trauergottesdienst findet Sonntag nachmittag 2 Uhr in Conweiler statt.
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