Amtliche Bekanntmachungen unS Privat-Knzeigen.

K. Oberamt Neuenbürg.

Regelung des Fleischverbrauchs.

Die Bestinunungen über den Fleischverbrauch sind lt. St.-Anz. Nr. 128 wie folgt geändert worden:

1. Als Fleisch, das nur gegen Fleischkarten abgegeben werden darf, gilt:

3 ) das Muskelfleisch und das Eingeweide von Schlacht­vieh (Rindvieh, Schweine, Schafe und Ziegen).

d) Wild- und Geflügel aller Art mit Ausnahme -es Wildgeflügels und -es Aufbruchs von Wild und zwar sowohl roh als in jeder Art der Zube­reitung zum menschlichen Genuß.

c) Wurst aller Art.

ci) Roher, gesalzener oder geräucherter Speck.

2. Die Höchstmenge von Fleisch (rohes Fleisch mit ein­gewachsenen Knochen), die eine über 10 Jahre alte Person verbrauchen darf, wird bis auf weiteres auf 3080 Gramm monatlich, 1540 halbmonatlich und 140 Gramm täglich (unter Ausschluß der fleischlosen Tage) festgesetzt. Für Kinder vom vollendeten 4. bis 10. Jahre beträgt fle die Hälfte, Kinder bis zum vollendeten 4- Jahr erhalten keine Fleifchkarte.

Diese Vorschrift gilt für Juni in der Weise, daß die blauen Fleischkarten bis 5. Juli 1916 reichen müssen. Neue Fleischkarten werden erst mit Wirkung vom 6. Juli ab ansgegeben.

3. Das Feilbieten von Wild oder Geflügel, das Auf­käufen von solchen und das Aufsuchen von Bestellungen auf solches von Haus zu Haus oder von Ort zu Ort ist verboten. Zugelassen ist jedoch der Aufkauf von Geflügel von Haus zu Haus oder von Ort zu Ort zur Ablieferung an offene Verkaufs­stellen, Gasch öse, Anstalten und dergl. (nicht aber an Privat­leute) durch solche Personen, die vor dem 17. April 1916 einen Wandergewerbeschein für 1916 zum Hausierhandel mit Geflügel besessen haben. Wegen Zulassung dieser Händler und Ueber- wachung ihres Handels erläßt die Fleischversorgungsstelle nähere Vorschriften.

4. Die Monatssteischkarte besteht außer dem Ausweis­abschnitt aus Fleischmarken im Nennwert von 100, 50 und 20 Gramm. Der Nennwert lautet auf Fleisch mit eingewachsenen Knochen. Die einzelnen Fleischartcn und -sorten, sowie Wild und Geflügel, werden auf den Nennwert der Fleischmarken wie folgt angerechnet:

Es sind abzugeben:

beim Einkauf von 100 Gramm

1. rohes Fleisch ohne Knochen,

Schinken und Dauerwurst . .

2. Herz, Leber, Kutteln (gekocht),

Lunge, Milz, gewöhnliche Blut-,

Leber-, Salvenat- und Schwarze Wurst, Leberkäs.

3. Bries, Hirn und Nieren . .

4. alle übrigen Fleisch- und Wurst­waren einschl. Zunge . . .

5. von reinen Fleischkonserven in '

Dosen für 100 Gr. Dosengewicht 70

Für gemischte Konserven (Fleisch oder Wurstkonserven mit Gemüsen u. dergl.) sind keine Fleischmarken abzugeben.

Beim Verkauf von Wild und Geflügel (mit oder ohne Fell oder Federkleid) müssen abgegeben werden:

Er Marken im Nenn­

wert von

1. 100 Gr. Wild- od. Geflügelfleisch 30 Gramm

2. einen Hasen. 1000

3. eine Gans. 2000

4. eine Ente. 800

5. ein Huhn. 600

6. ein Hahn. 400

7. eine Taube.100

Bei dem Verkauf von ganzen Rehen im Fell beträgt das anzurechnende Fleischgewicht */s des Gesamtgewichts.

Die für Wild und Geflügel festgesetzten Durchschnittsfleisch­gewichte werden auch beim Verbrauch dieser Fleischarten durch den Selbstversorger angerechnet.

Bei Abgabe von Kalbfleisch mit Knochen, darf die Knochenbeilage einschließlich der eingewachsenen Knochen nicht mehr als ein Viertel, bei Abgabe anderen Fleisches mit Knochen nicht mehr als Os des Gesamtgewichts ausmachen. Die Ver­abreichung von Fleisch darf nicht vorn gleichzeitigen Erwerb ausgelöfter Knochen abhängig gemacht werden und umgekehrt.

Die Ortsbehörden werden beauftragt. Vorstehendes orts­üblich bekannt zu machen und die Durchführung dieser Vor­schriften zu überwachen.

K. Oberamt Neuenbürg.

Einlösung von Kersutnugsanttkeuutuiffkn.

Gemäß 21 Abs. 3 des Kriegsleistungsgesetzes werden die Gemeinden Neuenbürg, Calmbach, Herrenalb, Schömberg und Wildbad aufgefordert, ihre Anerkenntnisse über Vergütungen für Kriegsleistungen in den Monaten April 1915 bis März 1916 bei der Oberamtspflege behufs Empfangnahme der Kapital­summen nebst Zinsen vorzulegen.

Der Zinsenlauf endigt am 30. ds. Mts.

Den 8. Juni 1916. Oberamtmann Ziegele.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Pstngsturlauber

wollen ihre Brotmarken am

Samstag den 10. Juni, nachm. 46 Nhr

auf dem Rathaus abholen.

Den 6. Juni 1916.

Geschäftsstelle für Kriegsmaßnahmen.

Marken im Nenn­wert von

120 Gramm

40

70

100

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Morgen Samstag den 10. Juni werden im Rathaus

Kier

abgegeben:

vorm. 78 Uhr an die Inhaber der Fleischkarte Nr. 1200, 8-9 201-400,

910401b. Schl.

Familien 'bis zu 4 Köpfen erhalten 5, soweit der Vorrat reicht, größere Familien 10 Stück.

Den 9. Juni 1916.

Geschäftsstelle für Kriegsmaßnahmen.

Den 8. Juni 1916.

Oberamtmann Ziegels.

Am nächste« Montag den 12. Jnni

haben wir wieder in unseren Stallungen

im Gasthaus zumBadischen Hof" in Calw

einen sehr großen Transport

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bestehend in

jungrn stakkru Wilchdöhm (LchaMkeuj, einer zrche« Kusmist gemhnirr starker HMrWiger Kildiauea, schöner starker Liiere, sowie aas- aahmsweis schönem Znngnich

zum Verkauf, wozu Liebhaber freundlichst einladen

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erscheint soeben

Sonderkarte «an Verdun «ad

1:100000

In einem ca. 38 x 46 cm großen Kartenbilde werden die Gebiete zwischen Etam im Osten und Fleury im Westen, Senon im Norden und St. Mihiel iin Süden gezeigt. Die Karte ist außerordentlich reich beschriftet, der große Maßstab gestattet die Wieder­gabe zahlreicher Einzelheiten wie Höhen, Gehöfte usw. Zu dein billigen Preise von 40 Pfg. dient sie sowohl dem Zeitungsleser, wie die Uebersendung unseren Feldgrauen Freude bereiten wird.

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Euztälers

K. Forstamt Neuenbürg.

MMjser-Pkhch«,

Am Mittwoch den 14. IM.

nachmittags 2 Uhr, wird auf der ForstarntÄmM das auf den Markungen Arn­bach, Gräfenhausen, Unter-M Oberniebelsbach gelegene W- rvasser im Arnbach und dessn Nebenbächen auf eine Rest von Jahren verpachtet.

Großer Posten

Rhabarber

Bund (10 Pfd.) 1.40

soeben eingetroffen.

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alle noch jung, hat zu verkaufe«' Gustav Siegler, Weichenwärter, Rotenbach OA. Neuenbürg,

Birkenfeld.

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Anekdoten für unsere Soldat« 20^

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Stein, UnterhaltungsschriD für deutsche Soldaten 15^

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C. Meeü.

Druck und Verlag der C. Meeh'scken Buchdruckerei des Enztcilers. Verantwortlicher Redakteur C. Meeh in Neuenbürg.