K. Oberamt Neuenbürg.

Verkehr mit Verbrauchszucker.

Auf Grund des fs 8 der Verordnung des Buudesrats über den Verkehr mit Verbrauchszucker v. 10. April 1916 (R.Ges.Bl. S. 261) und gern. Min. Vers., v. 29. April 1916, (Staatsanz. Nr. 1001 wird vorläufig ungeordnet:

' 8 1-

(1) Zucker darf gegen Entgelt nur an solche Verbraucher abgegeben werden, die eine württembergifche Fleischkarte oder einen Zuckerbezugsschein (88 3, 4) besitzen. Für einen Monat dürfen auf eine Fleischkarte oder einen Bezugsschein nicht mehr als 900 Gramm Zucker abgegeben werden.

(2) Die erfolgte Abgabe ist von dem Abgebenden in dem Ausweis-Abschnitt der Fleischkarte oder aus dem Bezugsschein in folgender Weise zu vermerken:

Am (Dag). 1916 900 Gramm Zucker

(Name des Nbgcbenden).

8 2 .

Die Verbraucher haben bei der Abnahme von Zucker dafür zu sorgen, daß der in 8 1 Abs. 2 bezeichnete Eintrag in der Flcischkarte oder dem Bezugsschein gemacht wird.

8 3-

(1) Die für die Abgabe der Fleischkarten zuständigen Stellen haben denjenigen Haushaltungsvorständen ihres Bezirks, die keine Fleischkarten erhalten, einen Zuckerbezugsschein für denjenigen Monat auszufolgen, für den die gleichzeitig abge­gebenen Fleischkarten bestimmt sind.

(2) Mit Zustimmung des Haushaltungsvorstandes oder seines Beauftragten kann ein Bezugsschein über die ganze Zuckermenge ausgestellt werden, aus die er für seine sämtlichen Haushaltungsmitglieder Anspruch hat. Andernfalls ist ihm für die einzelnen Haushaltungsmitglieder je ein besonderer Bezugs­schein auszustellen.

(3) Als Haushaltungsvorstände und Mitglieder der Haus­haltung sind dieselben Personen zu betrachten wie auf dem Ge­biete der Fleischversorgung (8 10 Abs. 4 bis 7 der Verfügung des Ministeriums des Innern über die Regelung des Fleisch­verbrauchs vom 6. April 1916, Staatsanzeiger Nr. 82).

(4) Ueber die abgegebenen Bezugsscheine ist ein fortlaufendes Verzeichnis zu führen, das den Namen des Haushaltungsvor­standes, die Zahl der Haushaltungsmitglieder und den Tag der Abgabe des Bezugsscheins enthält.

8 4.

(1) Wirte, Bäcker und Konditoren erhalten für die Zwecke ihres Gewerbebetriebs vorbehältlich näherer Regelung Bezugs­scheine vom Oberamt, wenn sie ihren Zuckerbedarf glaubhaft machen.

(2) Die für diese Betriebe auszustellenden Bezugsscheine dürfen insgesamt nicht aus inehr als 5 Hundertteile der Zucker­menge lauten, die aus die Hanshaltungsvorstände des Bezirks entfällt (vergl. übrigens 8 5).

,8 5.

Die Händler haben ihren Monatsbcdarf unter Angabe ihrer mit Beginn des 25. April 1916 vorhandenen Vorräte bis zum 7. Mai 1916 dem Oberamt anzuzeigen, das über die Zu­teilung der auf den Bezirk entfallenden gesamten Zuckermenge die Händler verfügt.

8 6.

Tie vorstehenden Vorschriften treten mit ihrer Verkündung in Kraft.

8 7.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 15000 ^ bestraft.

Im übrigen wird daraus hingewiesen, daß Imker ihren Bedarf an Zucker zur Bienenfütteruua, soweit er nicht durch unversteuerten Zucker gedeckt wird, durch Vermittelung der Ortsvorsteher, welche die Richtigkeit der Angaben zu beurkunden haben, der Landesversorgungsstelle anzuzeigen haben, daß Zucker, welcher für Bienenfütterung oder für gewerbliche Zwecke geliefert worden ist, nicht an andere abgegeben werden darf, und daß, wer Zucker im Handel abgibt, über Bezug und Abgabe Buch zu führen hat.!

Neuenbürg, den 2. Mai 1916.

Oberamtmann Ziegele.

K. Versicherungsamt Neuenbürg.

Die Ortsbehörden für die Arbeiterversicherung werden hiemit veranlaßt, die in den Monaten Februar, März und April d. Js. bei ihnen umgetauschten Ouittungskarten bis zun: 10. Mai d. Js. hieher einzusenden.

Den 1. Mai 1916. I. A. Reg.-Ass. Lerch.

Holzverfteigeruug

des Forstamts Mittelberg in Ettlingen am Montag den 8. Mai 1916, um 10 Uhr, imStrauß" in Moosbronn aus dem Domänenwalddistrikt Mittelberg 660 Ster buchenes, 230 eichenes, 250 sorlenes und tannenes Scheit- und Prügelholz, 22 Lose Schlagraum. Das Buchenholz sitzt am Kohlschlagweg, Schneebachweg und neuen Mittelberger Gemeindeweg. Auskunft erteilt Hilfshüter Maier in Mittelberg.

Oberamtstadt Neuenbürg.

Soweit noch Bedarf an

Hpeisekarloffeln

bis zur neuen Ernte besteht, ist solcher am nächsten Donners tag den 4. Mai d. I. beim Stadtschultheißenamt (Gehilfen zimmer) anzumelden.

Den 2. Mai 1916.

Geschäftsstelle für Kriegsmaßnahmen

Knödel.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Teigmaren

sind bis aus Weiteres bei Pfannkuch u. Comp, sowie Christian Mayer, Spezereihandlung hier, gegen Karten zu empfangen, ff- KZ zu 48 Pfg.

Den 3. Mai 1916.

Geschäftsstelle für Kriegsmaßnahmen

Knödel.

Arnbach

LtMIllhch- ll. StWMcklls.

Am Montag, den 8. Mar 1916, morgens S Nhr,

kommt ans hies. Rathaus, aus hies. Gemeindewald, aus mehreren Abteilungen im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf:

Stammholz:

160 Stück Tannen und Forchen II. VI. Kl. mit 98 Festm. 5 Lärchen III. u. VI.

31 Eichen V.u.VI. ,

2 Buchen III.

2 Birken IV. u. V. ,

Stangen und Tannen:

90 Stück Baustangen I.III. Kl.

335 Hagstaugen II.IV.

1989 Hopfenstangen I.V.

604 Rebstecken I. u. II.

370 Bohnenstecken

Lärchenstangen 30 Stück Baustangen I.III. Kl.

98 Hagstangen l. III.

401 Hopfenstangen I.n.IV.

Ten 28. April 1916.

Gemeinderat.

, Vorstand H ö l l.

2,51

9,27

1,86

1,35

l.

IMMN

Nächsten Sonntag den 7. Mai findet wieder der allgem. Schwäbische Wandertag in ganz Württemberg und Hohenzollern statt. Unser Verein wandert über Dobel zur Teufelsmühle und Hohloh. Abgang früh Punkt 5 Uhr von der Turnhalle, Rückkehr abends 8.05 von Wildbad. Mundvorrat für den ganzen Tag mitnehmen. Auch dem Verein nicht ungehörige Wanderlustige sind freundlich willkommen.

Sodann ergeht wiederholt der Aufruf zum Besuch der Turnstunden des Vereins. Dieselben finden statt für die Frauen- und Mädchen-Abteilung Montag abend von 89'/- Uhr, für die Schülerabteilung Donnerstag abend von 78 Uhr, für die Jugendabteilung Dienstag und Donnerstag abend von '/e 9 bis 10 Uhr (Dienstag abend militärische Jugendwehr-Uebuugen) und für die Männerriege Mittwoch abend ^/-910 Uhr.

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Samstag den 6. Mai, abends 8 Uhr,

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Druck und Verlag der C. Meeh'schen Buchdruckerei des Enztälers. Verantwortlicher Redakteur C. Meeh in Neuenbürg.