Amtliche Bekanntmachungen unS Privat-Knzeigen.

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Auf Grund des tz 9d des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit der Kabinettsorder vom 31. Juli 1914, den Uebergang der voll­ziehenden Gewalt auf die Militärbehörde betreffend, werden hiermit für den Monat Februar jede Art von Sonderaus­verkäufen, wie Inventur- oder Saison-Ausverkäufe, sogenannte Weiße Wochen oder Tage, Propaganda- und Reklame-Wochen oder Tage, sowie jede andere eine besondere Beschleunigung des Verkaufs bezweckende Veranstaltung, insbesondere die Ankün­digung von Verkäufen zu herabgesetzten Preisen für Web- und Wirkstoffe und für Waren, die aus Web- und Wirkstoffen hergestellt sind, oder bei deren Herstellung Web- oder Wirkstoffe verwandt sind, sowie für alle Strickwaren verboten.

Stuttgart, den 8. Februar 1916.

Der stellv. kommandierende General v. Schaefer.

K. Oberamt Neuenbürg.

Saal-Arlaul».

In den Saat-Urlaubs-Gesuchen ist der für die Feld­bestellung richtige Zeitpunkt einzusetzen.

Als Saatzeit kommt für den Oberamtsbezirk Neuenbürg die Zeit vom 10.15. April bis 10. 45. Mai in Betracht.

Wird in den Gesuchen ein anderer Zeitpunkt angegeben, so ist die Abweichung zu begründen.

Den 15. Febr. 1916. Oberamtmann Ziegele.

K. Oberamt Neuenbürg.

Um die Ablieferung der beschlagnahmten Gegenstände von Kupfer, Messing und Reinnickel zu fördern, wird für die Sammelstelle Neuenbürg mittlere Sensenfabrik der Firma Haueisen u. Sohn, die seither auf Mittwoch Nachmittags von 25 Uhr festgesetzte Ablieserungszeit auf den ganzen Tag aus­gedehnt.

Die Herren Ortsvorsteher der zu dieser Sammelstelle ge­hörigen Gemeinden Neuenbürg, Arnbach, Birkenfeld, Gräfen- hausen, Oberniebelsbach, Unterniebelsbach und Waldrennach wollen dies sofort in ortsüblicher Weise bekannt machen lassen und die Betroffenen zur baldigen Ablieferung ihrer enteigneten Gegenstände auffordern.

Den 12. Februar 1916. Amtmann Häfele.

Gv. Dekanataml UeuerrbSrg.

Die Ev. Pfarrämter werden unter Hinweis auf § 5 der Min.Verfügung vom 1. Juni 1912 veranlaßt, ihren Bedarf an Bezirkspostwertzeichen unter Verwendung des vorgeschriebenen Vordrucks und unter Beachtung der Zi. 3 des § 5 auf 1. März ds. Js. bei dem Dekanatamt anzumelden.

Gleichzeitig wird die Bekanntmachung des Ev. Konsistoriums vom 30. Juli 1914 (A.Bl. XVII, S. 63), betr. Beschränkung des Gebrauchs staatlicher Postwertzeichen, in Erinnerung gebracht.

Den 15. Februar 1916. Dekan Uhl.

Für Kriegsinvaliden!

Laut Mitteilung der Beratungsstelle Schwäbisch Gmünd vom 11. ds. Mts. ist dort eine Lehr- und Uebungswerkstätte für Etuistischlerei und Etuismacherei sowie eine solche für Korb­machern eingerichtet worden. Kriegsbeschädigte, namentlich Fußverletzte, welche sich genötigt sehen, den Beruf zu wechseln, werden auf diese Einrichtungen aufmerksam gemacht. Beide Gewerbe können in 46 Monaten erlernt werden. Der Eintritt in den Lehrkurs ist jederzeit möglich. Lusttragende wollen sich wegen der näheren Bedingungen an die im Bezirk aufgestellten Berufsberater wenden.

Berufsberater sind: Oberamtspfleger Kübler-Neuenbürg, Pfarrer Gonser- Calmbach, Stadtbaumeister Schnaitmann- Herrenalb, Pfarrer Supper-Schömberg, Stadtpfarrer Rösler-

Wildbad.

Den 16. Februar 1916. I. A.: Dekan Uhl.

Neuenbürg.

Die dienstlichen Verhältnisse machen es notwendig, daß die

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beschränkt werden aus folgende Zeit:

täglich (Werktags): 1112 Uhr vorm.,

67 nachm.

Dringende Sachen können jederzeit vorgebracht werden, im übrigen aber bitte ich, die genannten Tageszeiten einzuhalten.

Den 14. Februar 1916. Stadtschultheißenamt.

Stv. Knödel.

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