K Bekanntmachung«» uns PriVat-NnISigsm«

K. Verfichenmgsamt Neuenbürg.

Dir Ortsdkhökdk» für die Akdritttl>ttßlher««g

werden auf die Bekanntmachungen des Stellvertreters des Reichskanzlers

a) vom 28. Januar 1915 über Krankenversicherung und Wochenhilfe während des Krieges, R.G.Bl. S. 49,

b) vom 26. November 1914 (Reichs Gesetzblatt. S. 485), betreffend Erhaltung von Anwartschaften aus der Kranken­versicherung sowie über die Anrechnung militärischer Dienst­leistungen in der Arbeiterversicherung

besonders aufmerksam gemacht und ersucht, dieselben den Beteiligten in geeigneter Weise bekannt zu geben.

Den 6. Februar 1915.

Mit der Stellvertretung beauftragt:

Sekretär Braun.

H. Köeramt Neuenbürg.

Die Maul- und Klauenseuche

in Ellmendingen und in Altstadt Pforzheim ist er­loschen.

Die Seuche herrscht noch im Stadtteil Brötzingen, welcher, soweit er östlich der Bahnlinie liegt, Beobachtungs­gebiet bleibt.

Im übrigen ist der Amtsbezirk Pforzheim jetzt feuchenfrei. Den 8. Februar 1915.

Mit der Stellvertretung beauftragt:

Sek, etär Braun.

K. Höeraml Neuenbürg

Vordrucke für die Schiileriiiilcrl'iickiiugen.

Die Gemeindebehörden werden unter Hinweis auf § 16, insbesondere Abs 2. der Vollz.Verf. zum Oberamtsarzt­gesetz vom 17. März 1913 (Reg.Bl. S. 82) beauftragt, den Bedarf an

Vordrucken der Gesundheitsbogen,

Schreiben für Einladungen der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an den ärztl. Untersuchungen und Schreiben für Benachrichtigungen über das Ergebnis der Untersuchung

festzustellen und längstens bis IS. Febrnar d. I. hieher anzuzeigen.

Der noch vorhandene Vorrat an Vordrucke« ist in Abzug zu bringen.

Den 8. Februar 1915.

Oberamtmann Kindel AB.

K. Höeramt Neuenbürg.

VttlkibM des zeiermInditn-khreiiMeus.

Durch Entschließung des K. Ministeriums des Innern vom 3. Februar 1915, Nr. II 493, ist dem Feuerwehrmitglied Wilhelm Hummel I in Dennach das Ehrenzeichen für langjährige, treu geleistete Dienste in der Feuerwehr auf Grund des § 1 des Statuts vom 20. Dezember 1885/22. November 1898 verliehen worden.

Den 8. Februar 1915.

Oberamtmann Kindel, AV.

K. Höeramt Yeuenöürg.

Kekanntmachnng.

Das K. Oberamt Nagold hat mit Zustimmung des dortigen Bezirksrats mit Wirkung vom Dienstag, den 9. Februar 1915, an nachstehende Anordnung auf Grund des Z 36 der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl vom 25 Januar 1915 erlassen:

Alle« Händlern, Bäcker« und Konditoren ist die Abgabe von Brot und Mehl außerhalb des Bezirks ihrer gewerblichen Niederlassung verboten

Diese Anordnung wird hiemit zur Kenntnis der beteiligten Gemeinden des Oberamtsbezirks Neuenbürg gebracht.

Den 9. Febr. 1915.

Oberamtmann Kindel, AV.

K. Höeramt Neuenbürg.

Die Teilnehmer an dem Kurse wollen sich außer bei der

Zentralstelle sofort beim Bezirkskommando Calw

melden.

Den 9. Februar 1915.

Oberamtmann Kindel, AB.

Aufgebot.

Der Uhrmacher Lndwig Löffler, die Christiane Barth, geb. Löffler, und die Wilhelmine Ran, geb. Löffler, sämtl. in Calmbach, haben als Erben des am 14. Dezember 1914 in Calmbach OA. Neuenbürg verstorbenen Schuhmachers Georg Philipp Löffler das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt.

Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Schuhmachers Georg Philipp Löffler von Calmbach spätestens in dem auf Dienstag, de« 27. April ISIS vormittags S Uhr

vor dem Unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden.

Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen.

Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht- teilsrcchten, Vermächtnissen und Auslagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinen Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit.

Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben un- beschränkr haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Neuenbürg, den 3. Februar 1915.

K. Amtsgericht.

Gerichtsaffcffor Geib.

Ev. Dekanatamt Neuenbürg.

Gemäß Anordnung des Evang. Konsistoriums wird am Lauvesbutztag, den 21. Febr. d. I., in sämtlichen evangelischen Kirchen des Landes eine allgemeine Kirchenkollekte abgehalten werden zu Gunsten der im Krieg Verwundeten und der bedürftigen Angehörige« der ins Feld Gerückten sowie für sonstige Kriegshilfe.

Den 9. Februar 1915. Dekan Uhl.

j Neuenbürg.

Zimzr-VttsteUrW.

Am Donnerstag, 11. Febr. d.J..

nachmittags 3 Uhr kommen im Wege d?r Zwangs­vollstreckung öffentlich gegen sofortige Barzahlung zur Ver­steigerung :

ca. 560 Stück Zementbodcnplatten

Zusammenkunft beim Pfandlokal. Wildbad, den 10. Febr. 1915. Hähle, Gerichtsvollzieher.

Neuenbürg.

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Metzgermeister.

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in Pforzheim, Hohberghof.

Schömberg.

Wegen Vornahme von Waffer- leitungsarbeiten ist der

MHLwrg

(Weg nach Calmbach) bis auf weiteres

gesperrt.

Den 10. Febr. 1915.

Schultheitzenamt.

Hermann.

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Die Liste kann eingesehen werden.

C. Meeh.

Druck und Verlag der C. Meeh'schen BuLdruckerei deS Euztälers. Berautwortltcher Redakteur C. Meeh in Neuenbürg.