Bekanntmachung
des K. Ministeriums des Innern, betreffend das Auswahlen von Brotgetreide.
Auf Grund von 8 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung über das Auswahlen von Brotgetreide vom 28. Oktbr. ds. Js. (Reichs-Gesetzblatt S. 461) wird die Ausmahlung des Weizens in den württembergischen Mühlen in der Weise zugelassen, daß hiebei ein Auszugsmehl von 30 vom Hundert hergestellt wird. Stuttgart, 20. Nov. 1914. Fleischhauer.
Die Ortsbehörden werden beauftragt, Vorstehendes zur Kenntnis der beteiligten Gewerbetreibenden zu bringen und dafür Sorge zu tragen, daß der Prozentsatz des Auszugsmehls nicht überschritten wird.
Neuenbürg, den 24. Nov. 1914. K. Oberamt.
Ziege le.
K. Höerarnt Mrrenöürg.
Einjährig-freiwilliger Militärdienst.
Diejenigen im Jahre 1895 geborenen jungen Leute, welche zur Zeit ihren dauernden Aufenthalt im Königreich Württemberg haben, gültige (Schul-) Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-sreiwilligen Dienst besitzen und die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erwerben wollen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Gesuche um Erteilung des Berechtigungsscheines zum eiujährig.frei' willigen Dienst alsbald und spätestens bis zum 1. Februar 1915 unter Beifügung der in Z 89 Ziff. 4, Buchst, a—c bezw. Ziff. 5, Buchst, u der deutschen Wehrordnung (s. Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901, Seite 275 u. ff.) vorgeschriebenen Papiere, nämlich I
s.) eines standesamtlichen Gebnrtszeugnisses, !
d) der nach Muster 17a zu H 89 der deutschen Wehrordnung erteilten Eiuwilligungserklärnug des gesetzlichen Vertreters, o) eines Unbescholteuheitszenguiffes (d. h. eines Leumund- zeuqnisses vom Geburts- und Aufenthaltsort und zwar je neueren Datums).
ä) des (Schnl')Zeuguifses über die wifseuschastliche Befähigung für den einjährig freiwillige« Dienst, bei der K. Württ. Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige in Kndwigsvurg schriftlich einzureichen sind.
Hiebei wird bemerkt, daß es zulässig ist, schon vom vollendeten 17. Lebensjahre an um Erteilung des Berechtigungsscheins zum einjährig-sreiwilligen Dienst nachzusuchen, und daß es sich für die Nachsuchenden empfiehlt, mit der Einreichung des Gesuchs nicht bis zum Eintritt in das militärpflichtige Alter zuzuwarten.
Im übrigen wird auf die Bekanntmachung der K. Württ. Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige vom 7. Nov. 1914 (Staatsanzeiger Nr. 278, Beilage) hingewiesen, worin das Nähere über die fragliche Berechtigung, ihre Erwerbung und den dabei zu führenden Nachweis enthalten ist.
Neuenbürg, dm 25. Nov. 1914.
Oberamtmann Ziegele.
K. Bezirkssteueramt Neuenbürg.
Postscheckkonto Nr. 638.
Aufforderung
zur Bezahlung der Einkommen- und Kapitalsteuer
von 1S14.
Diejenigen Steuerpflichtigen, welche die auf 1. August und 1 November ds. Js. fälligen Teilbeträge an Einkommen- und Kapitalsteuer noch nicht entrichtet haben, werden zur umgehenden Bezahlung aufgefordert. Gegen Schuldner, die bis 5. Dezember d. I. ihrer Verpflichtung nicht Nachkommen, müßte das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden.
Neuenbürg, den 25. Nov. 1914.
Mangold.
K. Höemrnt Weuenöürg.
Erweiterung der Wasserversorgung ! der Gemeinde Schömberg.
Die Gemeinde Schömberg sucht um die Erlaubnis zur Entnahme von weiteren 3 Sekundmetern Wasser aus den staatlichen Quellen auf Parzelle Nr. 442 am Calmbächle, Markung Schömberg, zur Erweiterung ihrer Wasserversorgung nach. j Dieses Vorhaben der Gemeindebehörden wird hiemit unter Hinweis auf Art. 3 des Wassergesetzes öffentlich bekannt gegeben. Den 26. Nov. 1914. Oberamtmann Ziegele. l
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> Vorwärts und drauf, Germania,
, Es gilt Tsingtau zu rächen!
Man muß mit der Britannia Aus schärs'rer Tonart sprechen!
In Tsingtau ist die Heldenschar Der Uebermacht erlegen;
Flieg aus, du kühner deutscher Aar, Tu deine Flügel regen!
Zwei Monat ward der Uebermacht Kampfmutig widerstanden;
Die Deutschen hielten treu die Wacht, Bis sie ihr Ende fanden.
Vorwärts und drauf. Germania,
Zu Wasser und zu Lande!
„Wir schießen bald Viktoria Zum Trotz der Räuberbande!"
Wein nicht, wein nicht, Germania,
. Um deine Heldensöhne!
Bald zittert die Britannia ! Vor urserm Schlachtgetöne. j Weh, England dir, du falsch Geschlecht i Und deinen Raubgescllen!
! Wir üben das Vergeltungsrecht, Daß dir die Ohren gellen! Backnang. G. Ulshöfer.
Druck und Verlag der C. Meeh'schen BuSdruckerei des Enztälers. — Verantwortlicher Redakteur C. Meeh in Neuenbürg.