Straßburg, 8. Nov. Sorben ist telegravbisch die Nachricht hier eingetroffen, daß nun auch Oberst Ferdinand v. Schimpf, der bekannte Komman­deur der 126er, bei einem forschen, rückhalllosen Ansturm an der Spitze seines Regiments an diesem letzten Freitag gefallen ist. Seine aus dem Feldzug hierher zurückgekehrten Kriegskameraden, Offiziere sowohl als auch Mannschaften, rühmten das tapfere Verhalten ihres Obersten, der ihnen allen ein gutes Beispiel gab in den Kämpfen bei Sennheim, bei Dagsburg. St. Benoit, Raon l'Elappe und so fort. Im Verlauf dieser dreimonatigen Kciegszeit errang sich der tapfere Offizier das Eiserne Kreuz zweiter und erster Klasse; außerdem aber ist ihm vom Groß­herzog von Baden das Kommandeurkreuz zweiter Klasse des Ordens vom Zahrinqer Löwen verliehen worden. 1858 zu Auendorf (Oberamls Göppingen) geboren, trat v. Schimpf am 1. Oktober 1876 in das Herr ein und kam dank seiner militärischen Befähigung rasch voran. Im 126. Infanterieregiment wurde er groß und führte zwölf Jahre hindurch seine 6. und später die 12 Kompanie, um danach weitere fünf Jahre hindurch als Kommandeur dem 3. Bataillon vorzustehen. Später berief ihn der König als Oberst­leutnant nach Ulm. von wo er wieder hierher zurück kehrte, bis er rm Mai v. Js. endgültig zum Regi­mentskommandeur befördert wurde.

Berlin, 3. Nov. Der Deutsche Kriegerbund, der 2 Millionen Mitglieder umfaßt, hat durch die VertragsgesellschaftFriedrich-Wilhelm" eine gemein­nützige Kriegssterbekasse eingerichtet, bei der jeder­mann für Kriegsteilnehmer Anteile von Mk. 5. an bis zu 40 Anteilen auf einen Kriegsteilnehmer erwerben kann. Die Beitragszahlungen von Mit­gliedern, die am Kriege nicht teilnehmen, werden als wohltätige Zuwendungen an die Kriegssterbekasse zu Gunsten der Hinterbliebenen der Kriegsteilnehmer betrachtet. Die durch eine solche Beitragsleistung erworbene Mitgliedschaft ist eine.Ehrenmitgliedschaft. Die gesamten Beiträge einschließlich ersparter Zinsen werden unverkürzt und ohne jeden Abzug unter die Hinterbliebenen der verstorbenen Kriegsteilnehmer verteilt. Anmeldescheine sind bei sämtlichen durch schwarz-weiß-rote Plakate kenntlich gemachten Firmen, bei allen Vertretern der Bundesversicherungsanstalt sowie derFriedrich-Wilhelm" erhältlich.

Württemberg.

Stuttgart, 7. Nov. (GKG.) Von der Ver­haftung der Engländer wurde in Stuttgart und auch im übrigen Württemberg nur eine verhältnismäßig kleine Anzahl betroffen. Die meisten Mitglieder der englischen Kolonie in Stuttgart sind gleich nach Kriegsausbruch von hier abgereist. In Eßlingen wurde der vieljährige Reisende einer großen Hand­schuhfabrik, der ein Engländer ist, in Haft genommen. Auch die in Württemberg verhafteten Engländer kommen nach dem Konzentrationslager bei Berlin.

Stuttgart, 6. Nov. Von Städten, Vereinen und Einzelpersonen gehen beim Krieg-Ministerium zahlreiche Gesuche um Ueberlassung von Geschützen und sonstigen Kriegsbeutestücken zur Aufstellung an geeigneten Plätzen oder in Samm­lungen ein. Das Kriegsministerium ist jedoch nicht in der Lage, diesen Gesuchen entsprechen zu können, da über die Kriegsbeute im allgemeinen erst nach Beendigung des Krieges verfügt werden kann. Die bis jetzt eingegangenen Kriegsbeutestücke sind mit stürmender Hand von württembergischen Truppen erbeutete Trophäen, die zur Abgabe an Städte oder Sammlungen überhaupt nicht in Betracht kommen. Die Einreichung von Gesuchen vor erfolgtem Frie­densschluß ist daher nutzlos. Die bisher auf dem Schloßhof aufgestellten französischen Geschütze werden demnächst zur Instandsetzung von dort zurückgezogen werden. Wo ihre Wiederaufstellung erfolgen wird, ist noch nicht entschieden.

Warme Sachen für das 13. Armeekorps. In der Paketwoche vom 19. bis 26. Okt. wurde in Frankfurt und in Darmstadt je ein Sonderzug for­miert, der mit Begleitpersonal versehen war und die Pakete für das aktive 13. (württemb.) Armeekorps bis an das Etappenende brachte. Von den Etappen- stationen im Felde sind die Sendungen sofort durch Kraftwagen an die Regimenter in Front gebracht worden. Der Chef des Stabes des 13. Armeekorps hat. lautFranks. Zeitung", erklärt^ daß die Truppen nunmehr hinreichend mit warmen Sachen versorgt seien.

Stuttgart, 6. Nov. Die Gesundheitsausstellung schließt mit einem Fehlbetrag von rund 200 000 -46 ab.

Eßlingen, 7. Nov. Die beiden Söhne des Schulrats Schnizer, die beide als Kriegsfreiwillige ins Feld gezogen sind und in der gleichen Kompanie

des Inf. Regt. 180 Schulter an Schulter kämpften, sind am 1. Nov. in Nordfrankreich zur selben Stunde nebeneinander fürs Vaterland gefallen. Der eine, Friedrich, war Maschineningenieur, der andere, Otto, studierte Philologie.

lieber eine wackre Tat des 3. Bataillons des Heilbronner Füsilier-Regiments 122 bei der Gefangennahme von Engländern berichtet ein von der Neckarzeitung veröffentlichter Brief des Leutnants der Reserve und Kompanieführsrs Alfred Lempp aus Heilbronn, Forstassessor in Liebenstein: Um 4 Uhr kam der Befehl, das 3. Bataillon soll sich in den Besitz von La V. setzen, es hänge ganz riesig viel davon ab; später wurde dann noch­mals bekannt gegeben, die Ortschaft müsse genommen werden, es koste, was es wolle. Also los! Herr Hauptmann Thomas mit in vorderster Linie, ich auf dem linken Flügel, so griffen wir an. Glücklicherweise war die englische Artillerie allem Anschein nach schwach und die Infanterie schoß sehr schlecht. So drangen wir unter geringen Verlusten unaufhaltsam vor, bis wir auf die englischen Schützengräben kurz vor dem Ort stießen. Mein . . . stürzt voraus, schreit kurz auf und fällt, alles andere rast weiter auf die Engländer los. Dann gings auf das Dorf zu, doch da es allmählich zu dunkeln anfängt. kommt der Befehl von rechts:Halten!" Wie ich meine Kompanie, d. h etwa nur 50 Mann davon, anhalte, meldet mir ein Mann, die Ortschaft sei gedrängt voll mit Engländern, die sich an die Häuser und Sckeunen drängten. Ich konnte mit Recht annehmen, daß diese Bande durch unsere schwere Artillerie so gelitten hatte, daß sie sich nicht mehr zu feuern traute. Also in das Dorf hinein Marsch. Marsch, und wie verrückt Hurra gebrüllt. Da steht auch schon eine Gesellschaft von 181 Mann, die alle die Waffen wegwarfen und auf meinen gut englischen Zurufhands up" gehorfamst den Befehl ausführten. Während ich die Herren ordne und von meinen 50 Männeken hinaustransportieren lassen will, ruft mir ein Mann zu:Herr Leutnant, i glaub, da obe in ere Scheuer stecket no me!" Ich renne hinauf, reiße die Tür auf, da liegt die ganze Scheuer voll Engländer, die aber noch alle die Waffen haben. Da bin ich doch geschwind stutzig geworden, da Hab ich aber wieder wie wahnsinnighands up" gebrüllt und schon parierte die ganze Bagage. Noch in der Nacht mußte ich alle Gefangenen zurückbringen und in der Zitadelle in L. abgeben. Es waren im ganzen 9 Offiziere und 555 Mann. Gelt, das nennt man Dusel! Wenn bloß mein V . . . nicht gefallen wäre!

Kus StaSt» Bezirk unS Umgebung.

Das Eiserne Kreuz erhielt der Einjähr.-Unter- offizier Bernhard Mezger im bad. Pionierbataillon ! Nr. 14, Sohn des Oberamtsdieners Mezger von Neuenbürg.

Neuenbürg, 9. Nov. In der heute im Staats» anzeiger erscheinenden 56. württ. Verlustliste vom 9. November sind aus dem hiesigen Bezirk folgende Namen aufgeführt:

Infanterie-Regiment Nr. 125, Stuttgart: Landwehrm. Karl Burghardt, Kapfenhardt, gefallen,

Gottl. Fenchel. Schwarzenberg, gefallen, Kriegsfreiwilliger Friedr. Krauß, Calmbach, verw., Reservist Albert Wacker. Conweiler, verw, Kriegsfreiwill. Hermann Seyfried, Calmbach, verw.,

Robert Rapp, Calmbach, vermißt, Reservist Ernst Supper, Engelsbrand, l. verw.. Musketier Theodor Wessinger, Birkenfeld, l. verw-, Unteroff. d. R. Matth. Kusterer, Waldrennach, verw., Gefr. Chr. Neuweiler, Dennach, verw.,

Kriegsfreiw. Heinrich Brüderlein, Herrenalb, verw.

* Neuenbürg, 8. Nov. Der hiesige Gesamt- kirchengemeinderat hat am 1. ds. Mts. beschlossen, auf Weihnachten sämtlichen Soldaten unseres Kirch­spiels, die im Feindesland stehen, einen Gruß aus der Heimatkirche zu übersenden. Die kirchlichen Opfer bei den Kriegsbetstunden sowie das Opfer des Ernte- und Herbstdankfests (15. November) sind für diesen Zweck beschlußgemäß festgelegt. So­wohl aus der Mitte des hiesigen wie des Wald- rennacher Kirchengemeinderats ist eine Kommission bestellt, die sich mit Ausführung des Beschlusses be­fassen wird. Gaben für den edlen Zweck durch Opfer in der Kirche oder durch sonstige Zuwendung sind willkommen.

Neuenbürg, 9. Nov. Gestern nacht kam es in Folge Händeleien in einer Wirtschaft zwischen jungen Leuten auf der Straße bei Schwann zu einer

bösen Schlägerei, wobei der Kutscher des Hrn. Ober- amtstierarzt Böpple, ein braver Bursche namens Fritz Schmid von Egenhausen, schwer verletzt wurde. Er wurde in bewußtlosem Zustand noch nachts ins Bezirkskrankenhaus verbracht. Auch die beiden Kameraden, ein Kutscher und ein Küferbursche, die abends etwa um 8 Uhr von hier aus zu einer Hoch- zeit nach Feldrennach fuhren, seien verletzt worden. Es ist wahrlich ein trauriges Zeichen, wenn in der jetzigen schweren Kriegszeit solch schwere Aus- schreitungen Vorkommen. Man fragt sich, ist es denn möglich, daß solch Leichtsinnigen noch nicht zum Bewußtsein gekommen sein soll, daß dieser grausige Krieg der Opfer wahrlich viele und große genug von uns fordert. Muß nicht einem Jedem von uns unwillkürlich der Wunsch vom Munde kommen, daß es für solche Burschen heilsam wäre, wenn sie an Stelle ihrer Väter oder Brüder vor den Feind gestellt wären.

Ottenhausen. 9. Nov Auf bedauernswerte Weise verunglückte Rößleswirt Gottfr. Roth von hier. Er war auf dem Heimweg von Pfaffenrot über Ittersbach nach hier begriffen, als er, wahr­scheinlich in Folge Fehlgehens, bei der Schlehmühle über den Damm auf die Straße berab fiel, wo er tot aufgefunden wurde. Zwei Söhne des so jäh Verstorbenen stehen im Feld vor dem Feind.

Salmbach, 9. Nov. Gestern abend zwischen 6 und 7 Uhr brach in dem Wohn- und Oekonomie- gebäude des Friedrich Fischer, Schreiner, Feuer aus. Das Gebäude, das noch ein Schindeldach hatte, brannte bis auf wenige Restmauern vollständig nieder. Der Schaden beziffert sich auf rund 6000 Mk.

In Pforzheim haben Einbrecher aus einem Zimmer des Goldwarenfabrikanten Emil Boch einen Mufterkoffer mit Goldwaren, darunter Armbänder, Ringe. Ketten, Nadeln, Etuis usw. im Werte von über 200 gestohlen.

Die Hinterbliebenenfürsorge im Krieg. Die Versorgung der Hinterbliebenen der militärischen Unterklassen ist durch die Hinterbliebenengesetze aus dem Jahre 1907 geregelt. Zu der Friedensver­sorgung tritt ergänzend hinzu die Kriegsversorgung in Gestalt des Kriegswitwen- und Kriegswaisengeldes, und da, wo der Verstorbene vor dem Eintritt in das Feldheer der hauptsächliche Ernährer seiner Eltern war, auch eines Kriegselterngeldes. Das Friedens­witwengeld beläuft sich nach 8 13 des Militär- Hinterbliebenengesetzes für alle Chargen auf mindestens 300 -46 jährlich. Dazu tritt für die Hinterbliebenen der Feldwebel ein Kriegswitwengeld von 300 -KI, der Unteroffiziere von 200 der Gemeinen von 100 -46 In allen Fällen, in denen der Gefallene Kinder hinierlassen hat, haben auch diese einen selb­ständigen Anspruch einmal auf das Friedens­waisengeld, das bis zu dem vollendeten 18. Lebens­jahr zu zahlen ist und ein Fünftel, nach dem Tode der Mutter ein Drittel des zuständigen Witwengeldes beträgt. Dazu kommt ein besonderes Kriegswaisen­geld, das für vaterlose Kinder für alle Chargen gleichmäßig 108 für elternlose Kinder 140 -/L beträgt, so daß die Gesamtversorgung der elfteren sich auf mindestens 168 -46. der letzteren auf min­destens 240 -46 stellt. Das Kriegselterngeld, das hier nur gestreift sei, beläuft sich für den Vater und jeden Großvater, die Mutter und jede Großmutter auf höchstens 250 jährlich. Es fragt sich, ob die Gesetze für die Hinterbliebenenfürsorge nach dem Kriege nicht neu geregelt werden.

Vermißt Verschollen. Diebeängstigende qualvolle Ungewißheit über das Schicksal eines An­gehörigen lastet schwerer auf dem Gemüte als die traurige Gewißheit seines Todes. In den Verlust­listen des gegenwärtigen schrecklichen Krieges kehrt immer und immer wieder das bange Wortver­mißt". Erfreulicherweise kann aber oft schon die nächstfolgende Verlustliste die berichtigende Mit­teilung bringen, daß sich der vermißt geglaubte Kämpfer bei seinem Truppenteil wieder eingefunden hat. Aber viele, gar zu viele sind und bleiben ver­mißt. Sie sind im Sinne des Bürger!. Gesetzbuchs verschollen, wenn gewisse Fristen und Voraussetzungen erledigt sind und dann beginnt ein neuer Akt: Auf­gebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung. Dieser wird durch die Zivilprozeßordnung geregelt. Die Kriegsverschollenheit hat kürzere Fristen für die Todeserklärung als die aus Friedenszeiten her­kommende Verschollenheit. Die Friedensiodeserklärung ist im allgemeinen zulässig, wenn feit zehn Jahren keine Nachricht von dem Leben, des Verschollenen eingegangen ist. Sie darf nicht vor dem Schluffe des Jahres erfolgen, in welchem der Verschollene das 31. Lebensjahr vollendet haben würde. Ein Verschollener, der das 70. Lebensjahr vollendet