KMÄLhe Bekanntmachung«« untz Vrisat-KnZeigsm»

K. OöeramL Weuenöürg.

Familieu-Unterstützung

der zu Friedens-Hebungen einberufenen Mannschaften.

Die Herren Ortsvorsteher werden beauftragt, die Empfangs­bescheinigungen für bezahlte Friedens > Familienunterstützungen zuverlässig bis spätestens 1. November an die Oberamtspflege einzusenden.

Den 24. Okt. 1914. Oberamtmann Ziegele.

K. HöerarnL Weuenöürg.

Ueberwachuug des Verkehrs mit Wein.

K. Forstamt Laugeubraud.

Neuenbürg.

!öeia!lLlr-VerKaU^ Laut Bekanntmachung des K. Ministeriums des Innern

»i . vom 22 . ds. Mts. hat das K. Stello. Generalkommando m

! am Samstag den 31. Oktober, 20. ds. Mts. die ^

Polizeistunde

vormittags 11 Uhr z imHirsch" in Langenbrand' aus Staatswald IV Hengstberg vom 1. Nov. ds. Js. ab auf II. Uhr nachts festgesetzt.

Abt' 12 - ^ n j Dm Okt. 1914. Stadtschultheißeuamt.

Rm.: Eichen-Roller 1, Laub- s_

Holz-Anbruch 7, Nadelholz-s Anbruch 181. ;

tadt Wildbab.

Dennach.

Stammholz-Verkauf

I. Es wird darauf hingewiesen, daß die etwaige Zuckerung der diesjährigen inländische» Weiumosterzeuguiffe der Ortspolizeibehörde anzuzeigen ist. Die Letztere hat zu prüfen, ob die Zuckerung als zulässig betrachtet werden kann und gegebenenfalls die Beteiligten zu belehren oder in Zweifelsfällen mit dem aufgestellten Weinsachverständigen ins Benehmen zu treten.

Die Zuckerung ausländischer Erzeugnisse ist in allen Fällen, in guten wie in schlechten Jahrgängen, unzulässig.

Die Ortspolizeibehördeu haben vorstehendes in orts­üblicher Weise bekannt zu machen.

II. Wer Wein gewerbsmäßig in Verkehr bringt, hat nach Z 11 Abs. 3 des Weingesetzes die Herstellung von Haustrunk der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Weingärtner, die ihren gesamten Traubenmost an der Kelter verkaufen und fertigen Wein nicht in Verkehr bringen, unterliegen der Anzeigepflicht nach dieser Bestimmung nicht. Es ist deshalb die Beauf­sichtigung der Haustrunkherstellung hauptsächlich in den Wirtschaften und Weinhandlungen durchzuführen. Die Ortspolizeibehörden werden beauftragt, den Inhabern der in Betracht kommenden Gewerbebetriebe die Anzeigepflicht der Haustrunkherstellung in geeigneter Weise in Erinnerung Zu bringen.

Im übrigen werden die Gemeindebehörden auf die Beachtung des Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 27. Sept. 1911, Min.Amtsbl. S. 309, hingewiesen. Den 24. Okt. 1914. Oberamtmann Ziegele.

An die Schultheißenämter!

Die Schultheißenämter haben verwundete und kranke Mannschaften, die zur Erholung in die Heimat (bei Eltern, Verwandten, Vormund usw.) beurlaubt sind, sofort innerhalb 24 Stunden beim Bezirkskommando anzumelden. Die Meldung muß enthalten: Name, Dienstgrad, Truppenteil, Dauer des Urlaubs und der Erholungszeit und Angabe des Lazarettes, von welchem die Mannschaften entlassen wurde». Ebenso ist der Wiedereintritt zu den Ersatztruppenteilen dem Bezirks­kommando zu melden.

Calw, den 22. Okt. 1914.

K. Bezirkskommando.

K. Nachlaßgericht Calw.

Hkäubiger-Aufruf.

In der Nachlaßsache des am 8. ds. Ms. verstorbenen Georg Jung, Kaufmanns hier, ergeht an die Nachlaßgläubiger die Aufforderung, ihre Ansprüche innerhalb 8 Tagen dahier anzumelden.

Den 24. Okt. 1914. Vorfitzender:

Bezirksnotar Krayl.

Unterlengenhardt

bei Liebenzell.

Auf Antrag der Beteiligten bringe ich die im Grundbuch von Unterlengenhardt zur Hälfte auf den Namen der Marie Barbara, geb. Grimm. Witwe des Johannes Stahl, Taglöhners von da und zur Hälfte auf die Namen der Erben deren verst. Ehemanns, eingetragenen Grundstücke:

Gebäude Nr. 1: 96 gm Wohnhaus, Holzschopf und

Schweinstall, oben im Dorf am Buschweg, ferner zusammen 7 Parzellen Acker im Meßgehalt von zusammen 1 da 28 g, 95 gm

am Donnerstag, de« 2S. Okt. 1914 vormittags 10 Uhr

auf dem Rathaus in Unterlengenhardt im öffentlichen Aufftreich zum Verkauf.

Kaufsliebhaber sind eingeladen.

Den 23. Okt. 1914. K. Grnndbuchamt.

Pieper.

Im ZMWMgk

wird am

Mittwoch de« 28. d. Mts. nachmittags 1 Uhr

1 Pferd

öffentlich gegen Barzahlung ver­steigert.

Zusammenkunft beim Rathaus.

Ecker,

Gerichtsvollzieher beim Königl. Amtsgericht Neuenbürg, Wohnsitz Herrenalb.

2

76

11

Die bei der Stadtpflege be­stellten

Kartoffeln

sind angekaust.

Die einzelnen Besteller werden bei Eintreffen der Waggons zwecks Abholung besonders be­nachrichtigt.

Neuenbürg, 26. Okt. 1914.

Stadtpflege.

Neuenbürg.

Eine

2 Immer-Mchmns

samt Zubehör hat sofort zu ver­mieten.

Mühlstr. 112.

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12 Stück Künstler-Postkarten

zus. 1.58, 1 St. 15

zu haben in der

l. MeehMen öMMIms.

! am Dienstag, den 3. November 1914 > vormittags 18 Uhr

auf dem Rathaus in Wildbad im schriftlichen Aufstreich aus s Stadtwald I Meistern, II Leonhardswald und V Wanne

' 445 Stück tannenes und forchenes Langholz IVI. Kl. mit zus ! 357 86 Fm. '

81 Sägholz IIII. Kl. mit zus.

^ 72,98 Fm.

Stadtwald II Leonhardswald, Abt. 5 Sandsteigle, 7 Meisternwegle

16 Stück tannenes Langholz VVI. Kl. mit zus. 2,91 Fm.

Sägholz IIIII. Kl. mit zus. 0,46 Fm. Langholz IVVI. Kl. mit zus. 17,41 Fm, Sägholz IIIII. Kl. mit zus. 3,52 Fm.

' Stadtwald II! Sommerberg, IV An der Linie

229 Stück tannenes und forchenes Langholz IVI. Kl. mit zus s 203.46 Fm. '

i 42 Sägholz 1III. Kt. mit zus.

l 109.92 Fm.

Stadtwald IV An der Linie, Abt. 13 Soldatenbrunnen

160 Stück tannenes Langholz IVI. Kl. mit zus. 273,39 Fm. i 32 Sägholz IIII. Kl. mit zus. 40,36 Fm.

! Stadtwald VI Kegeltal

. 206 Stück tannenes und forchenes Langholz IVI. Kl. mit zus.

! 201.07 Fm.

,, Sägholz III. Kl. mit zus,

39,32 Fm.

Langholz IVI. Kl. mit zus. 239,66 F»

Sägholz III. Kl. mit zus. 34 89 Fm.

Stadtwald IV An der Linie, Abt 8 Miß

1 Buche mit 0,47 Fm. V. Kl.

Stadlwald VI Kegeltal, Abt. 7 Schöntann 2 Birken VVI. Kl. mit zus. 0,22 Fm.

Die verschlossenen, vom Bieter Unterzeichneten, bedingungs­losen, in ganzen und Zchntelsprozenten ausgedrückten Angebote mit der AufschriftAngebot auf Nadelholzstammholz" wollen spätestens zu obengenannter Stunde dem Stadtschultheißemmt übergeben werden; der alsbald auf dem Rathaus hier erfolgenden Eröffnung können die Bieter anwohnen. Klasseneinteilung und s Taxpreise pro 1914; der Ausschuß ist zu 100°/» der Taxpreise j angeschlagen.

! Wildbad, den 24. Okt. 1914.

' Stabtfchullhetßenamt.

Baetzner.

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Kriegschronik

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