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Bekanntmachung

-es Medizinalkollegiums, Tierärztliche Abteilung, betr. Abwehrmaßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.

1. Während die Maul- und Klauenseuche zurzeit in Württemberg nur in zwei Grenzgemeinden (Marktlustenau, OA. Crailsheim, und Hofs, OA. Leutkirch) herrscht, hat die Seuche im übrigen Reichsgebiet eine erhebliche Ausbreitung gewonnen. Nach der übereinstimmenden Ansicht des Medizinalkollegiums und der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft sind auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen alle Mittel anzuwenden, um oen wertvollen einheimischen Viehbestand vor Seucheneinschlepp­ungen zu bewahren, und zwar umsomehr, als infolge des weit­gehenden Entzugs von Pferden für den Heeresdienst die Ver­wendung von Rindviehgespannen zur Felderbestellung in großem Umfang erforderlich ist, wenn nicht die Fortführung vieler land­wirtschaftlicher Betriebe in Frage gestellt werden soll.

2. Im Hinblick auf die gesteigerte Seuchengefahr ist daher die in Abs. 1 Buchst, b der diesseitigen Bekanntmachung vom 12. November 1913 (Staatsanzeiger Nr. 266) angeordnete Maßregel der fünftägigen Beobachtung von jetzt ab auf alle von außerhalb Landes, ausgenommen von Hohenzollern, ein­geführten Widerkäuer «ud Schweine (vergl. jedoch Abs. 3) mit der Wirkung anzuwenden, daß bei der Einführung der Tiere die vorgeschriebene Anzeige zu erstatten ist und die im Eisenbahn­oder Schiffsverkehr eingesührten Tiere bei dem Entladen der amtstierärztlichen Untersuchung unterliegen.

3. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß die polizeiliche Beobachtung nach 8 166 Abs. 3 der Verfügung des K. Mini­steriums des Innern vom 11. Juli 1912, betr. Ausführungs­vorschriften zum Viehseuchengesetz (Reg.Bl. S. 293), durch das Oberamt des Entladeorts oder Grenzorts für Vieh nachgelassen werden kann, das nachweislich (z. B. Ursprungszeugnis und! Frachtbrief) aus seuchenfreien Bezirken stammt, d. h. seinen letzten dauernden Standort in solchen hatte und unmittelbar, also nicht über Märkte oder sonstige ähnliche Vieh-Sammelorte eingeführt wird. Auch kann im Grenzverkehr das Oberamt die Beobachtung von Schlachtvieh für Herkünfte aus seuchenfreien Nachbarbezirken allgemein Nachlassen. Ferner treten bei Tieren, die unmittelbar einem öffentlichen Schlachthaus oder einem Schlachtvichhof zugeführt werden, die in 8 166 Abs. 4 der genannten Mini- sterialverfügung bezeichneten Vergünstigungen ein.

4. Im übrigen bleiben die Bestimmungen der Bekannt­machung vom 12. November 1913 unberührt.

Stuttgart, den 28. Sept. 1914. Nestle.

K. HöeranrL Aeuenöürg.

Die Ortspolireldehiirden

werden beauftragt, vorstehende Bekanntmachung des K. Medi­zinalkollegiums, Tierärztliche Abteilung, alsbald ortsüblich bekannt zn machen und den .Viehhändlern noch besonders gegen Be­scheinigung zu eröffnen.

Ueber die Anordnung polizeilicher Beobachtung eingeführter Tiere ist dem Oberamt unter Vorlage eines Verzeichnisses dieser Tiere und unter Angabe, wo und wie sie untergebracht sind, Anzeige zu erstatten (8 167 der Min.-Verf. v. 11. 7. 1912, Reg.-Bl. S. 366). Die oben erwähnte Bekanntmachung des K. Medizinalkollegiums vom 12.11.1913 ist im Enztäler Nr. 183 von 1913 abgedruckt.

Den 3. Okt. 1914. Oberamtmann Ziegele.

K. Hkeramt Yeuenbürg.

Verleih««- -es FemmWenstchenzkichkns.

Durch Entschließung des K. Ministeriums des Innern vom 26. Sept. 1914 Nr. II 4844 ist den nachgenannten Feuerwehr­mitgliedern das Ehrenzeichen für langjährige treu geleistete Dienste in der Feuerwehr auf Grund des 8 1 des Statuts vom 20. Dez. 1885/22. Nov. 1898 verliehen worden:

Gauß. Ludwig, Sensenschmied, Neuenbürg,

Fix, Wilhelm, Goldarbeiter-Mmd Wirt, Birkenfeld,

Roth. Ernst, Goldarbeiter, Birkenfeld,

Hummel, Wilhelm, Holzhauer Dobel,

Ruff, Jakob Farrenhalter,

Hölzle, Jakob, Sägmühlarbeiter, Langenbrand,

Stahl, Jakob, Landwirt, Langenbrand,

Günthner, Karl, Gipser, Rotensol,

Müller, Jakob, Zimmermann, Rotensol,

Obrecht, Johann, Holzhauer,

Pfeiffer, Albert, Taglöhner,

Pfeiffer, Johannes, Fabrikarbeiter, Rotensol,

Pfeiffer, Ludwig, Fuhrmann,

Fenchel, Jakob, Etuismacher, Schwarzenberg,

Kraft, Jakob, Bauer, Schwarzenberg,

Rometsch, Karl, Kürschner, Wildbad.

Den 2. Okt. 1914. Oberamtmann Ziegele.

Weuenöürg.

Sonntag

den 11. Oktober

morgens 8 Uhr

I7sisu»s

des ganzen Korps.

Nur Krankheit entschuldigt.

Das Kommando.

Die Unterzeichnete nimmt hiemit die am 17. Juli 1914 über den Gottfried Nittel,

Landwirt in Arnbach, gebrauch­ten beleidigenden Aeußerungen mit dem Ausdruck des Bedauerns

zurück.

Luise Bachteler

geb. Ganzhorn, in Arnbach.

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Meeh, Buchhandlung.

K. Amtsgericht Neuenbürg.

Im Geuossenschaftsregister, Band II, Blatt 121 , wurde bei dem

Darleheuskassenverein Bernbach, e. G. m u H i» Berubach,

am 30. Scptbr. 1914 unter der Nr. 2 folgendes eingetragen: In der Generalversammlung vom 9. April 1914 wurde der 8 2 des Statuts dahin abgcändert, daß der Gegenstand des Unternehmens sich auch auf die Vermittlung des gemeinschaftlichen Ankaufs von Mehl und Lebensmitteln erstrecken soll.

Den 2. Okt. 1914. Amtsrichter Haid.

K. Amtsgericht Ueuenbürg.

Im Handelsregister, Abt. für Einzelfirmen, Band I, Blatt 195, wurde am 1. Okt. 1914 bei der Firma

Weinhandlung Christian Rothfutz in Neuenbürg

unter der Nr. 2 folgendes eingetragen:

Die Firma ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

Den 2. Okt. 1914. Amtsrichter Haid.

Jugendwehr Ueuenbürg.

Die gesamte männliche Jugend vom 16. Lebensjahr an wird biemit wiederholt und dringend anfgefordert, sich unverzüglich zur Jugendwehr anzumelden. Im Falle fortgesetzten Fernbleibens wären zwingende behördliche Maß­nahmen unausbleiblich. Wir vertrauen ober zu unseren jungen Leuten, daß sie in Nacheiferung ikrer Kameraden, die sich m erbebender Weise zu Tausenden und Abertausenden zu den Fahnen gedrängt haben, sich ebenfalls gern und willig zur Jugendwehr stellen, welche durch Vorbereitung und Ausbildung für den späteren militärischen Dienst ihnen selbst die größten Vorteile bietet. Die Uebungsabende finden Dienstag und Donnerstag abend, je von 8 Uhr ab, in der Turnhalle statt.

Stadtschultheiß Stirn. Reallehrer Widmaier.

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