K:a"'rhe Bekanntmachung«« unH PriNal-KnIÄgM«
K. Höeramt Neuenbürg.
Arbeitsvermittlung.
I. Um der durch die veränderten politischen Verhältnisse geschaffenen Lage des Arbeitsmarktes Rechnung tragen zu können, und die in einzelnen Branchen und Betrieben freiwerdenden Arbeitskräfte soweit möglich in anderen Betrieben, welche zur Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit Arbeitskräfte benötigen, unterzubringen, auch der Landwirtschaft die für die Erntearbeiten benötigten Arbeitskräfte zu beschaffen, richten wir an alle Ar» beitgeber des Bezirks, welche in der Lage sind. Arbeitskräfte, einerlei welcher Art, einstellen zu können, die dringende Aufforderung, dies umgehend dem Arbeitsamt in Pforzheim oder Arbeitsnachweis in Calw mitzuteilen; dies kann entweder direkt oder durch Vermittlung der Schultheißenämter geschehen.
II. Freiwerdende Arbeitskräfte wollen sich sofort persönlich an das nächstgelegene Arbeitsamt oder den Arbeitsnachweis wenden und sich zwecks Nachweis von Arbeit eintragen lassen.
III. Die Herren Ortsvorsteher werden beauftragt, die Einwohnerschaft nachdrücklich auf die Benützung der öffentlichen Arbeitsnachweise hinzuweisen und die telefonische und schriftliche Vermittlung zwischen den Gesuchstellern und den Arbeitsnachweisen zu übernehmen, sowie da, wo cs zweckmäßig erscheint, für diese Aufgabe noch besondere Vertrauensleute sz. B. Geistliche oder Lehrer) aufzustellen. Hiebei wird noch besonders bemerkt, daß auch die aus den Reihen von „Jungdeutschland" sich zur Verfügung stellenden Arbeitskräfte durch Vermittlung der öffentlichen Arbeitsnachweise zu beziehen sind; der Landesverband Württemberg Jungdeutschland wird sich zu diesem Zwecke mit den öffentlichen Arbeitsnachweisen ins Benehmen setzen.
Den 7. Aug. 1914. Oberamtmann Ziegele.
K. Höeramt Neuenbürg.
Achtt-kllmis des mlWWll Warft aa ßWgea Krem-offen und «larbid.
Auf die Bekanntmachung des K. Ministeriums des Innern am 25. Septbr. ds. Js. (Staatsanzeiger Nr. 230) werden die Ortspolizeibehörde» hingewiesen mit dem Auftrag, für die Bekanntgabe der Bestimmungen an die beteiligten Personen in geeigneter Weise Sorge zu tragen.
Den 28. Sept. 1914. Oberamtmann Ziegele.
Abgabe
von kriegsunbrauchbaren Dienst» und Beutepferden.
Durch die Zeitungen ist in den letzten Tagen die vom WTB. verbreitete amtliche Nachricht gegangen, daß Dienst- und Beutepferde, welche für Zwecke der Truppen nicht brauchbar oder entbehrlich sind, durch Vermittlung der Landwirtschaftskammern der Landwirtschaft zugeführt werden. Auf diese Mitteilung hin sind bei der Zentralstelle für die Landwirtschaft in der Annahme, daß Pferde von der in Betracht stehenden Art sofort in großem Umfang abgegeben werden können, zahlreiche Bestellungen und Anfragen eingegangen. Die Zentralstelle sieht sich daher veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß ihr bis jetzt Pferde noch nicht überwiesen, und daß nach den eingezcgenen Erkundigungen erbeutete Pferde nach Württemberg überhaupt noch nicht cingeführt worden sind. Sobald der Zentralstelle Pferde überwiesen werden, wird die Versteigerung derselben unter Landwirten vorgenommen werden. Die Versteigerungstermine werden öffentlich bekannt gegeben werden.
Da der Bedarf an Gespanntieren in der Landwirtschaft durch kriegsunbrauchbare Pferde zweifellos nicht gedeckt werden kann, dürfte es sich, worauf im „Württ. Wochenblatt für Landwirtschaft" wiederholt hingewiesen wurde, empfehlen, in möglichst weitgehendem Umfang Klaueuvieh zu Gespanuarberte» heran- zuzieheu.
Stuttgart, den 23. Sept. 1914.
K. Zentralstelle für die Landwirtschaft.
Sting.
K. Amtsgericht Neuenbürg.
Im Handelsregister, Abt. für Einzelfirmen, Band I, wurde am 26. Sept. 1914 unter der Nr. 1 folgendes eingetragen:
Wilhelm Pfrommer in Schwann.
Inhaber der Firma:
Wilhelm Pfrommer, Holzhändler in Schwan».
Den 28. Sept. 1914. Amtsrichter Haid.
Nnstkigkmng mm Forderungen.
In einer Konkurs-Sache bringe ich im Aufträge des Verwalters eine Reihe unsicherer Forderungen im Gesamtbeträge von 2048 ^ 20 am
Freitag, de« 2. Okt. 1914, nachmittags 3 Uhr
im Rathause zu Calmbach zur Versteigerung.
Bezirksnotar Brehm, Wildbad.
Priwa
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Neuenbürg.
Aufforderung
ergeht an sämtliche hier wohnhaften jungen Leute, sich zur
Jugendwehr
zu melden.
Die Anmeldungen sind alsbald bei Hrn. Rrallehrer Wid- maier zu machen.
Die Jugendwehr soll die jungen Leute vom vollendeten 16. Lebensjahr aufwärts umfassen und sie während der Dauer des Kriegs für den militärischen Hilfs- und Arbeitsdienst, wie für den ihnen bevorstehenden Dienst im Heer und in der Marine vorbereiten, soweit es ohne Ausbildung mit der Waffe möglich ist. Die Richtlinien für den Unterricht sind am Rathause angeschlagen.
Den 29. Sept. 1914. Stadtfchultheißeuamt.
Stirn.
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^VilUlksä, 28. 1914.
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ist, nooli niebt 19 ^aliro 3.1t, am 9. Lept. bei 3enorm68 für 8ein Vaterland gefallen.
kor8tmei3ter IftiiLvIrlL und brau, §eb. Hau88inann.
UlIT'llilL.
3anität8rat Idk
Langenbrand, den 28. Sept. 1914.
Statt jeder besonderen Anzeige.
Verwandten und Freunden teilen wir tieferschüttert mit, daß mein innigstgeliebter Mann, unser lieber Sohn, Bruder, Schwager und Onkel
Ernst Wilhelm Bott
Gefreiter der Reserve
im Alter von 29 Jahren am 5. Septbr. in Saint Di« den Heldentod fürs Vaterland erlitten hat, und sagen zugleich herzlichen Dank für die erfahrene liebevolle Teilnahme.
In tiefer Trauer
Die Gattin Panline Bott, geb. Bischer.
Die Mutter Friederike Bott mit Familie.
Die Schwiegereltern Jak. Bischer mit Familie, Dobel.
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