57o Deutsche Weichsschuhanweisungen

5 °/o Deutsche Weichsunteche, unkündbar bis 1 . Gktober 1921.

(Kriegsanleihen).

Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden S°/» Reichsschatzauweisuugeu und 3°/» Schulbverschreibuuaen d.« Reichsanleihe hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. b Her

unter Verrechnung von 5°/» Stück­zinsen.

Bedingungen.

1. Zeichuuugsstelle ist die Reichsbauk. Zeichnungen werden bis einschließlich

Sonntag, den IS. September, mittags 1 Uhr

bei dem Kontor der Reichshanptbauk für Wertpapiere in Berlin und bei allen Neichsbank-Hauptstelleu. Reichsbankstelleu und Reichsbauk-Nebevstelleu Vit Kafseneinrichtnng entaegenqenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehaudlung (Preußischen Staatsbank) und de Preußischen Central Genosseuschaftskafse in Berlin, der Königlichen Hauptbauk in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sämtlicher deutschen Banken. Bankiers und ihrer Filialen, jeder deutschen öffentlichen Sparkasse, sowie jeder deutschen Lebensversicherungsgesellschast erfolgen.

2. Die Schatzauweisuuge« werden in Höbe von Mark loooovoooo aufgelegt. Sie sind eingeteilt in 5 Serien zu je 200 Millionen Mark und M. gefertigt in Stücke,» zu: 100 000. 50000. 20000. 10000, 5000. 2000. 1000. 500. 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 1. April und 1. Oktckr jedes Jahres. Der Zinsenlauf beginnt am 1. Oktober 1914. der erste Zinsschein ist am 1. April 1915 fällig.

Die Tilgung der Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie zum 1. Oktober 1918. 1. April 1919. 1. Oktober 1919, 1. April IM

und 1. Oktober 1920. Die Auslosungen finden im April und Oktober jeden Jahres, erstmals im April 1918 statt; die Rückzahlung geschieht an dem aus

die Auslosung folgenden 1. Oktober bezw. 1. April.

Welcher Serie die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich.

3. Die Reichsauleihe ist in derselben Stückeeinteilung von 100000 bis 100 Mark ausgefertigt und mit dem gleichen Zinsenlauf und den gleichen Zinsterminen wie die Schatzanweisungen ausgestattet.

4. Der Zrichnungspreis beträgt: *

a) für diejenigen Stücke der Reichsauleihe, die mit Sperre bis 15. April 1915 in das Reichsschuldbuch einzutragen sind.

* S7,3V Mark für je 100 Mark Nennwert.

d) für alle übrigen Stücke der Reichsauleihe und für die Schatzauweisuuge« S7,5V Mark für je 100 Mark Nennwert

5. Die zugeteilten Stücke an Reichsschatzanweisungen sowohl wie an Reichsanleihe werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbank für

Wertpapiere in Berlin bis zum 1. Oktober 1915 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt,

der Zeichner kann sein Depot jederzeit auch vor Ablauf dieser Frist zurücknehmen. Die über vollgezahlte Beträge ausgefertigten Depotscheine werden bei den Darlehenskassen wie die Stücke selbst belieben.

6. Zeichnungsscheine sind bei allen Reichsbankanstalten, Bankgeschäften, öffentlichen Sparkassen und Lebensversicherungsgesellschaften zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen erfolgen, und zwar brieflich mit etwa folgendem Wortlaut:

Auf Grund der öffentlich bekanntgemachten Bedingungen zeichne ich:

«om. Mark 3°» Reichsschatzauweisungen

uom. Mark " 5°/» Reichsauleihe

und verpflichte mich zu deren Abnahme oder zur Abnahme desjenigen geringeren Betrages, der mir auf Grund gegenwärtiger Anmeldung zugeteilt wird.

Soweit meine Zeichnung auf Schatzanweisungen bei der Zuteilung nicht berücksichtigt wird, bin ich einverstanden, daß statt Schatzm Weisungen auch Reichsanleihe zugeteilt wird.

Ich bitte um Zuteilung von Reichsanleihe, die mit Sperre bis 15. April 1915 für mich in das Reichsschuldbuch einzutragen ist. zum Preise von 97,30 Mark.

Ich bitte um Zuteilung von Stücken zum Preise von 87,50 Mark.

Die mir auf meine Zeichnung zugeteilten Stücke sind dem Kontor der Reichshauplbank für Wertpapiere in Berlin zur Aufbewahrung und Verwaltung zu übergeben".

7. Die Zuteilung erfolgt tunlichst bald nach der Zeichnung. Ueber die Höhe der Zuteilung entscheidet das Ermessen der Zeichnungsstelle.

Anmeldungen auf bestimmte Stücke und Serien können nur insoweit berücksichtigt werden, als dies mit den Interessen der anderen Zeichner verträglich erscheint.

8. Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom Zuteilungstag« ab jederzeit voll bezahlen; sie sind jedoch verpflichtet:

40°/» des zugeteilten Betrages spätestens am 5. Oktober d. I.

30°/» 26. Oktober d. I.

30°/» ,. 25. November d. I.

zu bezahlen. Beträge bis 1000 Mark einschließlich sind bis zum 5. Oktober d. I. ungeteilt zu berichtigen.

9. Die Zeichner erhalten vom Reichsbank-Direktorium ausgestellte Zwischenscheine, über deren Umtausch in Schuldverschreibungen bezw. Schatzanweisungen das Erforderliche öffentlich bekanntgemacht werden wird.

Berlin, im September 1914

Das Nicht­zutreffende ist fortzulassen.

bei Zeichnungen auf Reichsanleihe

Reichsbank-Direktorium.

Haven stein. v. Grimm.

MMmchW. Einstellung der Rekruten

Zeichnungen uns die Kriegsnnleh

Die Rekruten, die bei der diesjährigen Friedensaushebung (Generalmusterung) ausgehoben wurden, werden zum

Montag den 21. September 1S14

einberufen. Die für Marine, Fußartillerie, Telegraphen-, Luftschiffer- und Fliegerbataillone bezw. Abteilungen ausgehobenen Rekruten sind hiervon aus geschlossen. Für diese wird der betreffende Gestellungstag später bekanntgegeben. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Gestellungs­befehle, die für die Einberufung maßgebend sind, wegen der noch zu bestimmenden Abfahrtszeit der Eisenbahnzüge erst kurz vor dem Gestellungstag zugesandt werden. Für die bei der Kriegs­und Landsturmmusterung Ausgehobenen kommt diese Einstellung nicht in Betracht.

Den 13 September 1914 Bezirksk0UlMa«-0 CttlW.

werden von der

Oberamtssparkasse Neuenbürg

bis spätestens

Samstag den 19. September, vorm. 11 Uhr,

entgegengenommen.

Soweit hiezu Sparkasseneinlagen benötigt werden, wird sich besondere Vereinbarung Vorbehalten. .

Infolge militLrisciier OienstleistunZl aus ^VoLsien vvrrvisl.

Die Gemeiudebehörde« haben Vorstehendes sofort ortsüblich bekannt zu machen.

Neuenbürg. 13. September 1914. K. Oberamt.

Ziegels.

vr. «rsä. VolAt,

2. 2t. I^SUtNLNt in OöttinASN.

Druck und Verlag der C. Meeh'schen Buchdruckerei des Enztälers. Verantwortlicher Redakteur C. Meeh in Neuenbürg.