K. HöemrnL Yeuenörkg.

Musterung des Landsturms.

I. Die Musterung und Aushebung des unausgebildelen Landsturms findet im Rathaus in Neuenbürg statt:

am Freitag de« 11. September, vormittags 7Uhr,

für die in den Jahren 18761882 einschl. geborenen,

am Samstag den 12. September, vormittags 7ffr Uhr,

für die 18831894 geborenen Landsturmpflichtigen.

Die Vorstellung der Landsturmpflichtigen erfolgt jahrgang- weise und innerhalb der Jahrgänge gemeiudeweise.

II. Zu der Musterung haben alle unausgebildelen Land- sturmpflichtigen der vorstehend genannten Jahrgänge zu erscheinen, die im Oberamtsbezirk zur Landsturmrolle gemeldet sind oder sich aufhalten und zwar auch diejenigen, die bei der am 28 vor. Mts. stattgehabten KriegSmusteruug dem Landsturm über­wiesen wurden. Unterlassene Anmeldung znr Landstnrmrolle entbindet nicht von der Gestellungspflicht.

Unpünktliches Erscheinen wird bestraft und kann außerdem Einstellung außerhalb der gewöhnlichen Reihenfolge bewirken. Wer durck Krankheit am Erscheinen verhindert ist. hat spätestens bis znm Mnsterungstag ein von der Ortsbehörde beglaubigtes ärztliches Zeugnis vorzulegen. Gemütskranke. Blödsinnige. Krüppel usw. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses vom Erscheinen durch das Oberamt entbunden werden.

III. Die Landsturmpflichtigen haben zuverlässig ihre Militär- vapiere mitzubringen; wer nicht mehr im Besitz eines solchen ist, hat dies sofort durch Vermittlung der Ortsbehörde dem Ober- amt anznzeigeu.

Wer für unabkömmlich erklärt ist, hat seine Unabkömmlich- keitsbescheiuigung mitzubringen; für unabkömmlich erklärte Beamte und Arbeiter der Eisenbahn. Post, Telegraphie und militärischen Fabriken sind von der persönlichen Gestellung befreit, haben aber die Unabkömmlichkeitsbescheinigungen einzureichen.

iv. Die Herren Ortsvorsteher

werden beauftragt: !

1) Vorstehendes in ihren Gemeinden sofort in ortsüblicher

Weise bekannt zu geben; besondere Vorladung der Militär­pflichtigen kann unterbleiben, wenn die Bekanntmachung wieder­holt erfolgt. !

2) Dafür zu sorgen, daß die Landsturmpflichtigen rechtzeitige und vollzählig zur Musterung erscheinen. Ausdrücklich wird darauf binqewiesen. daß auch die Landiturmpflichtigen zu er­scheinen haben, die sich, ohne dauernden Aufenthalt zu nehmen, im Bezirk (z. B. in einer Heilstätte) aufhalten.

3) Zur bestimmten Zeit im Musterungslokal zu erscheinen oder im Verhinderungsfall sich durch den Stellvertreter vertreten zu lassen.

Den 5. Septbr. 1914. Oberamtmann Ziegele.

K. Aorstamt Neuenbürg.

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am Freitag den 11. September

nachmittags 4 Uhr ! im Gasthaus z.Waldhorn" in Schwann aus den Abt. Roten-^ bach, Schlößle, Straubenhardt, Hagwiesle/ sowie Scheidholz ^ aus der Hut Neuenbürg:

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den 13. Septbr.

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Familien-Unterstützungen.

Den Herren Ortsvorstehern gehen die bis jetzt eingekommenen Empfangsbescheinigungen über Familien-Unterstützungen nach erfolgter Zahlungsanweisung wieder zu mit dem Auftrag, die Gemeindepflegen nunmehr zu baldigster Auszahlung der Unter­stützungen zu veranlassen.

Der Eintritt von Veränderungen (Tod, Geburt von Unterstützungsberechtigten, Wegfall der Bedürftigkeit usw.) ist vom Ortsvorsteher auf der Empfangsbescheinigung in Spalte Bemerkungen" zu verzeichnen und sofort dem Oberamt an- zuzeigen.

Nochmals wird darauf hingewiesen, daß ohne Anweisung durch das Oberamt keine Unterstützungen ansbezahlt werden dürfen. Soweit Unterstützungsanträge noch zu stellen sind, hat dies sofort zu erfolgen. Der Beruf oder Stand des Einberufenen ist dabei anzugeben.

Den 7. Scpt. 1914. Oberamtmann Ziegele.

Neuenbürg.

Wnfttzxxg dkl Familie« «o« M Hkeresdie«st rmbcnseae» Mmusihastk«.

Die Empfangsberechtigten von Neuenbürg werden in Kenntnis gesetzt, daß die Unterstützungen am Donnerstag den 10. ds. Mts. während der üblichen Kassenstunden abgehoben werden können.

Künftighin werden die Unterstützungen am 1. und 16. eines jeden Monats ausbezahlt.

Den 8. Sept. 1914 ' Oberamtspflege.

K ü b l e r.

Gv. Kirchengemeinde Uenerrbnrg.

Das kirchliche Umlageregister für das Jahr 1914 ist vom 10.16. ds. Mts. im Amtszimmer des Unterzeichneten zur Einsichtnahme der Umlagepflichtigen aufgelegt. Die Einsicht- nähme der einzelnen Pflichtigen beschränkt sich auf die Gesamt­summe der Umlage, den Betreff des Beteiligten und die der Berechnung zu Grunde gelegten Vermögensverhältnisse desselben.

Dies wird gemäß Art. 70 des Ges. v. 22. Juli 1906 mit dem Ansügen bekanntgegeben, daß Einsprachen gegen den Ansatz und die Höhe der Beiziehung, welche nicht binnen der Auflegefrist bei dem Kirckengemeinderat vorgebracht werden, ausgeschlossen sind, soweit üie Einsprachen nicht bei den Ver­waltungsgerichten geltend gemacht werden wollen.

Den 8. Sept. 1914. Ev. Stadtpfarramt.

Uhl.

Handwerkskammer Reutlingen.

Herbstgesellenprüsungen 1914.

Wie in früheren Jahren so finden auch diesen Herbst wieder Gesiellenprüfnuge« statt. Zugelassen werden hiezu diejenigen Lehrlinge und Lehrmädchen, deren Lehrzeit zwischen dem 1. Oktober 1914 und dem 15. Februar 1915 endet, ebenso aber auch diejenigen, welche ihre Lehrzeit zwar ordnungsmäßig beendigt, die Prüfung aber aus irgend einem Grunde früher nicht abgelegt haben. Die mit Lehrzeugnis und dem Zeugnis der Fortbildungsschule (Gewerbeschule) belegte Anmeldung ist zusammen mit den 5 -Kl betragenden Prüfungs­gebühren spätestens bis 15. September ds. Zs. an die Hand­werkskammer eiuznreichen, von welcher Anmeldeformulare un­entgeltlich zu beziehen sind.

Wir geben dies mit dem Anfügen bekannt, daß der Lehrherr bei Strafvermeidung die gesetzliche Verpflichtung hat, sein^ Lehrlinge bezw. Lehrmädchen zur Ablegung dieser Prüfung anzuhalten.

Reutlingen, den 2. Sept. 1914.

Ter Vorstand der Handwerkskammer: I

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Calmbach, 8. Sept. 1914.

Verwandten, Freunden und Bekannten hiermit die schmerzliche Mitteilung, daß mein lieber Sohn, unser lieber Bruder, Schwager und Onkel

Xarl Sott,

Musketier,

im Alter von 22 Jahren am 21. August auf dem ^ Felde der Ehre gefallen ist.

^ Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

i Ferdinand Bott, Gemeindepfleger. 8

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Neuenbürg, Wilhelmshöhe.

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Meuenbürg- Freitag abend 8 Uhr Trauer» gottesdienst für das im Feld gefallene Gemeindemitglied Emil Kain er.

Druck und Verlag der C. Meeh'schen Buchdruckers! des En-tälers. Verantwortlicher Redakteur C. Meeh in Neuenbürg.