K. Aberamt Yeuenöürg.

Musterung des Landsturms.

I. Die Musterung und Aushebung des unausgebildeten Landsturms findet im Rathaus i« Neuenbürg statt:

am Freitag den 11. September, vormittags 7Uhr,

für die in den Jahren 18761882 einschl. geborenen,

am Samstag den 12. September, vormittags 7/- Uhr,

für die 18831894 geborenen Landsturmpflichtigen.

Die Vorstellung der Landsturmpflichtigen erfolgt jahrgang- weise und innerhalb der Jahrgänge gemeindeweise.

II. Zu der Musterung haben alle unausgebildeten Land« sturmpflichtigen der vorstehend genannten Jahrgänge zu erscheinen, die im Oberamtsbezirk zur Landsturmrolle gemeldet sind oder sich aufhalten und zwar auch diejenigen, die bei der am 28. vor. Mts. stattgehabten KriegSmusterung dem Landsturm über­wiesen wurden. Unterlassene Anmeldung zur Laudsturmrolle entbindet nicht von der Gestellungspflicht.

Unpünktliches Erscheinen wird bestraft und kann außerdem Einstellung außerhalb der gewöhnlichen Reihenfolge bewirken. Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist. hat spätestens bis zum Musteruugstag ein von der Ortsbehörde beglaubigtes ärztliches Zeugnis vorzulegen. Gemütskranke. Blödsinnige, Krüppel usw. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses vom Erscheinen durch das Oberamt entbunden werden.

III. Die Landsturmpflichtigen haben zuverlässig ihre Militär» Papiere mitzubringen; wer nicht mehr im Besitz eines solchen ist, hat dies sofort durch Vermittlung der Ortsbehörde dem Ober­amt auzuzeigen.

Wer für unabkömmlich erklärt ist. hat seine Unabkömmlich- keitsbescheinigung mitzubringen; für unabkömmlich erklärte Beamte und Arbeiter der Eisenbahn. Post, Telegraphie und militärischen Fabriken sind von der persönlichen Gestellung befreit, haben aber die Unabkömmlichkeitsbescheinigungen einzureichen.

iv. Die Herren Ortsvorsteher

werden beauftragt:

1) Vorstehendes in ihren Gemeinden sofort in ortsüblicher Weise bekannt zu geben; besondere Vorladung der Militär­pflichtigen kann unterbleiben, wenn die Bekanntmachung wieder­holt erfolgt.

2) Dafür zu sorgen, daß die Landsturmpflichtigen rechtzeitig und vollzählig zur Musterung erscheinen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß auch die Landsturmpflichtigen zu er­scheinen haben, die sich, ohne dauernden Aufenthalt zu nehmen, im Bezirk (z. B. in einer Heilstätte) aushalten.

3) Zur bestimmten Zeit im Musterungslokal zu erscheinen oder im Verhinderungsfall sich durch den Stellvertreter vertreten zu lassen.

Den 5. Septbr. 1914.Oberamtmann Zregele.

perlMug des K. Uiuißnims des Inner», detr. de« Handel mit driegsdraWaren Werden. !

Zur Deckung des Bedarfs der Heeresverwaltung an kriegs-! brauchbaren Pferden wird demnächst eine weitere Pferdeaushebung eingeleitet werden. ^

Um eine geordnete Aushebung zu gewährleisten und Ver- l schiebungen im Pferdebestand des Landes möglichst einzuschränken, i hat das K. stellvertretende Generalkommando am 2. ds. Mts.! verfügt, daß bis ans weiteres Verkauf der als kriegsbrauchbar § erklärten Pferde innerhalb Württembergs vor Ablieferung der. Pferde den K. Oberämlern anzuzeigen und nach Gebieten außer­halb Württembergs überhaupt verboten ist. Diese Verfügung bezieht sich jedoch nicht auf solche Pferdekäufe, bei denen der ! bisherige und der neue Pferdebesitzer Angehörige derselben, Gemeinde sind. l

Die K. Stadtdirektion Stuttgart und die K. Oberämter! werden beauftragt, von denen ihnen hienach angezeigten Pferde-' kaufen alsbald den Ortsvorsteher der Gemeinde, in welcher der zukünftige Besitzer des zu verkaufenden Pferdes wohnt und, falls er in einem anderen Oberamtsbezirk wohnt, zugleich das für Liefen Bezirk zuständige Oberamt behufs Richtigstellung der Vorführungslisten in Kenntnis zu setzen.

Stuttgart, den 3. Sept. 1914. Fleischhauer. §

Die Ortsvorsteher haben die vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich bekannt zu machen. t» §

Neuenbürg, 5. Sept. 1914. K. Oberamt.

Oberamtmann Ziegele.

UeuenjrSrg.

Aezirkswohktätigkeitsverein.

Im Verfolg der Bekanntmachnug in Nr. 140 des Enztälers wird zur Kenntnis gebracht, daß auch Sanitätsrat vr. Koch in Schömberg nach wie vor bereit ist, unbemittelte Tuberkulöse unentgeltlich zu untersuchen und zu beraten. (l)r. Schüz-Char- lottenhöhe ist im Feld abwesend.)

Den 4. September 1914. Dekan Uhl.

Aekanntmachung.

Nachdem die Berichtigung des Grund- und Gefällsteuer- katasters der hiesigen Gemeinde auf 1 . Januar ds. Js. durch das Bezirkssteueramt gemäß Art. 73 des Gesetzes vom 28. April 1873/8. Aug. 1903, betreffend die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer (Reg.-Bl. von 1903 S. 344) stattgefunden hat, wird das Ergebnis dieser Katasterberichtigung gemäß Art. 73 Abs. 6 und Art. 6164 dieses Gesetzes 15 Tage lang, und zwar Vom s. bis 23. September ds. Js. zur Einsicht der Beteiligten auf dem Nathans ausgelegt sein.

Etwaige Beschwerde«, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an das K. Steuerkollegium, Abteilung für direkte Steuern, zu richten und längstens innerhalb dreier Tage nach dem Ablauf jener 15 Tage, also spätestens bis zum 2«. September ds. Js. bei dem Ortbvorsteher zur Weiterbeförderung (schriftlich) anzu- bringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich (Gesetz Art. 61 Abs. 2 und Art. 73 Abs. 6 ).

Neueubürg. den 4. Sept. 1914. Stadtschultheitzenamt.

» Stirn.

Diejenigen Männer, welche in keinem Militärdienstverhältnis stehen und sich dem Vaterlande erkenntlich zeigen wollen, werden aufgesordert, sich bei dem Unterzeichneten zu melden zwecks

Gründung einer Sanitätskolonne.

Herr vr. Happoldt hat sich bereitwilligst zur Verfügung gestellt und sollte das Korps möglichst rasch ausgebildct werden, weshalb sofortige Anmeldung erwünscht ist. Möge der Anregung der richtige Sinn und Verständnis entgegengebrachl werden.

Neuenbürg. Jul. Mauser.

Obernhausen, 7. September 1914.

^oäss-H.»sstZs.

Verwandten, Freunden und Bekannten zeigen wir hiemit tieferschüttert an, daß unser lieber Bruder, " Schwager und Onkel

Ernit Schöttle,

Gefr. b. Feldart. > Rgt. 50. 4. Batterie,

seinen sich auf dem Felde der Ehre zuge­zogenen Verletzungen im Lazarett zu St. Pole im Alter von 25 Jahren erlegen ist.

Um stille Teilnahme bitten

Fritz Schöttle, Pforzheim.

Adolf Schöttle mit Familie, Obernhausen. Emilie Wolfiuger, geb. Schöttle, und Wilhelm Wolfiuger, Obernhausen. Luise Bischer, geb. Schöttle. und CH. Bischer, Conweiler.

Marie Schöttle, Birkenfeld.

Der Schwager: R. Oelschläger, Bnkenfcld.

'

lies ksrirks tlsuendürg.

Sämtliche Mitglieder werden zu einer

außerordentlichen Wersammtung

auf Dienstag den 8. September ds. Js.,

nachmittags 3 Uhr,

in die Wirtschaft des Bierdepositärs Kaiser in Reuenbürg eingeladen.

Tages-Ordnung: Militärlieferungen für das 13. wnrtt. Armeekorps betreffend.

Diejenigen Mitglieder, welche verhindert sind, an der Versammlung teilzunehmen, wollen spätestens bis zum Beginn der Versammlung eine telephonische oder schriftliche Mitteilung an den Unterzeichneten gelangen lassen, ob sie sich event. an einer Lieferung beteiligen können.

Bei der Wichtigkeit der Sache wäre ein persönliches Er scheinen der Mitglieder dringend erwünscht.

Für de« Vorsitzenden:

Wilhelm Bürkle, Sattlermstr., Birkenfeld.

Neuenbürg, 7. Sept. 1914

Danksagung.

Im Namen der Familie Spors wird herzlich gedankt für die warme Anteilnahme und das ehrenvolle Geleite das ihrem Sohn u. Gatten

Res. Paul Spors

seitens der gesamten Ein- wohnersckaft, insbesondere seitens des Krieger- und Militärvereins, sowie des Liederkranzes" gewidmet wurde.

Deka« Uhl.

I

Ottenhausen.

Am nächsten Mittwoch de« S. Sept. ds. Js.

verkauft die Gemeinde

ea. 130 Zentner

Allmandobst.

(Aepfel und Birnen.)

Zusammenkunft beim Rat­haus nachmittags ^/-3 Uhr.

J.A.: Schultheiß Keßler.

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