Bekanntmachungen und NriBat-KnZetZM«

K. HöerarnL Weuenkürg.

Musterung der Militärpflichtigen.

I. Die Musterung findet am

Freitag de« 28. Aug. ds. IS. vo« vormittags ffe8 Nhr a« im Rathaus in Neuenbürg statt.

Dabei haben zu erscheinen:

1. sämtliche bei der diesjährigen Musterung und Aushebung zurückgestellten Militärpflichtigen der Jahrgänge l893 und 1894 und diejenigen älteper Jahrgänge, über deren Militärpflicht noch nicht endgültig entschieden ist;

2. sämtliche Militärpflichtige, welche die Berechtigung für' den Einjährig-Freiwilligen-Dienst besitzen und auf Grund ihres Berechtigungsscheins zurückgestellt sind.

Die Vorstellung der Militärpflichtigen findet jahrgaugweise und innerhalb der Jahrgänge gemeindeweise statt.

II. Die Militärpflichtigen haben pünktlich zu der angegebenen Zeit zu erscheinen. Unpünktliches Erscheinen kann Bestrafung und Einstellung außerhalb der gewöhnlichen Reihenfolge bewirken. Unterlassene Anmeldung zur Stammrolle entbindet nicht vo» Gestellungspflicht.

Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist. hat ein von der Ortsbehörde beglaubigtes ärztliches Zeugnis vorzulegen.;

in. Die Herren Ortsvorsteher j

werden beauftragt: >

1. Vorstehendes in ihren Gemeinden alsbald auf ortsübliche Weise bekannt zu machen;

2. Die Gestellungspflichtigen an der Hand der Stammrollen vorzuladen und die Eröffnungsurkunden bis spätestens 25. Aug. l vorzulegen;

3. etwa in der Zwischenzeit vorkommende An- und Abmeld­ungen dem Oberamt umgehend anzuzeigen; '

4. die Musteruugsausweise der Gestellungspflichtigen und

die Berechtigungsscheine der Einjahrig-Freiwilligen cinzuziehen.

und mit den Eröfinungsurkunden (Ziff. 2) vorzulegen; !

5. dafür zu sorgen, daß die Pflichtigen vollzählig und

rechtzeitig zur Musterung erscheinen. Denselben ist zu eröffnen, daß alles Lärmen und jede Störung der Verhandlung streng bestraft und daß gegen Pflichtige, welche nicht in geordnetem Zustand erscheinen, das Geeignete verfügt werden wird. 1

Den 19. Aug. 1914. Oberamtmann Ziegele.

K. Kameralamt Neuenbürg. ^

Bekanntmachung.

Die Gelder für die bei der Mobilmachung ausgehobeneu

Pferde, Wage« usw. sind nunmehr bei dem Unterzeichneten Kameralamt eingetroffen. Die Inhaber der Anerkenntnisse werden aufgefordert, diese hierher vorzulegen und die ihnen Ankommenden Schätzungssummen in Empfang zu nehmen. Dabei wird folgendes bemerkt:

Den Besitzern ausgehobener Pferde werden die Schätz­ungssummen nur ausbezahlt, wenn sie das Eigentum Nachweise«. Dieser Nachweis kann insbesondere durch eine schriftliche Be­stätigung des Ortsvorstehers oder einer anderen dem Kameralamt als zuverlässig bekannten Person (z. B. Mitglied des Gemeinde­rats) erbracht werden. Die Bestätigung kann auf das An­erkenntnis selbst gesetzt (siehe das Muster unten) oder in einer besonderen Urkunde abgegeben werden.

Auch bei den Anerkenntnissen über ausgehobene Wagen usw. muß das Eigentum uachgewiesen werden, wenn sich beim Kameralamt Zweifel ergeben sollten, ob der Inhaber des An­erkenntnisses auch Eigentümer der Gegenstände zur Zeit der Abnahme durch die Militärverwaltung war.

Ist eine Forderung für ausgehobene Pferde, Wagen, Kraftfahrzeuge usw. an eine andere Person abgetreten, so ist mit dem Anerkenntnis auch der Abtretungsvertrag (Cessionsurkunde) vorzulegen. Ist eine Forderung gepfändet, so leistet das Ka­meralamt erst Zahlung, wenn ihm der Pfäuduugsbeschluß zu- geitellt und das Anerkenntnis übergeben ist.

Tie Empfangsberechtigten können ihre Forderungen bei dem Kameralamt

vom Dienstag den 25. ds. Mts. au abheben.

Die Herren Ortsvorsteher werden ersucht, Vorstehendes auch noch in ortsüblicher Weise besonders bekannt zu geben.

Neuenbürg, den 22. Aug. 1914. K. Kameralamt.

Mangold.

Muster einer Bestätigung an den Fuß (oder die Rückseite) des Anerkenntnisses zu setzen:

Ich bestätige, daß Herr.

von hier z. Zeit der Abnahme des obgenaunten (bezw. des auf Seite 1 genannten) Pferdes bei der Mobilmachung Eigentümer desselben war.

.. den . . Aug. 1914.

Ortsvorsteher. Gemeinderat.

Stadt Wildbad.

Krcmihoh-NerkMf

am Samstag den 29. Aug. 1914

vormittags 10 Uhr aus dem Rathaus in Wildbad aus

Stadtwald IV An der Linie, Abt 13 k. Soldatenbrunnen:

3 Rm. buchene Prügel II. Kl.,

2 tannene Scheiter,

119 Nadelholz-Prügel II.Kl. 49 Reisprügel.

Stadtwald I Meistern, II Leon­hardswald und V Wanne:

3 Rm. Nadelholz-Prügel I. Kl.,

153.II.Kl.

13 Reisprügel.

Stadtwald III Sommerberg, IV An der Linie:

9Rm. eichene Prügel II. Kl.,

9 buchene Prügel II. Kl,

1 tannene Scheiter.

242 Nadelholz-Prügelll. Kl. 12 II.Kl.

10 Reisprügel.

Stadtwald VI Kegeltal: 92Rm.Nadelholz-PrügelII.Kl. 9 .. .. I.Kl.,

106.II.Kl.

58 Reisprügel.

Stadtwald IV Abt. 13 Sol­datenbrunnen: 75Rm.tannene Rinde.

Wildbad, den 20. Aug. 1914.

Stadtschultheitzeuamt.

Baetzuer.

W. MeiVwii

für Gemüseputzen sofort gesucht.

Schwarzwaldheim Schömberg.

Kuiruil

Durch die deutsche Presse gehen zahlreiche Nachrichten über Gewallätigkeiteu, denen unsere Landsleute an Leben, Leib und Gut in den ersten Tagen des August ds. Js. in Belgien aus- gesetzt gewesen sind. Das öffentliche Interesse erfordert, daß amtlich festgestellt werde, inwieweit diese Nachrichten auf Wahr­heit beruhen.

Es ergeht daher hiermit an alle diejenigen, welche aus eigener Wahrnehmung Mißhandlungen oder Grausamkeiten der belgischen Bevölkerung und Behörden gegen deutsche Reichs- anaehörige oder Angriffe auf ihr Eigentum bezeugen können, die Aufforderung, ihre Wahrnehmungen bei der Polizeibehörde ihres Aufenthaltsorts zu Protokoll zu geben. Die Landesregierungen sind ersucht worden, die Orlsbehörden mit der Entgegennahme der Bekundungen zu beauftragen und die Protokolle an das Reichsamt des Innern gelangen zu lassen.

Bon der patriotischen Gesinnung und der Wahrheitsliebe des deutschen Volkes wird erwartet, daß alle diejenigen, aber auch nur diejenigen, die wesentliche Mitteilungen aus eigener Wahrnehmung zu machen haben oder, zuverlässige briefliche Nachrichten erhalten haben, dieser Aufforderung bereitwillig- Folge leisten.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

gez. Delbrück.

Die Ortspolizeibehörden

werden angewiesen, die Bekundungen der auf vorstehenden Aufruf etwa sich meldenden Beteiligten oder Augenzeugen in zuverlässiger und erschöpfender Weise aufzunehmen. Die Aussagen sind durch eidesstattliche Versicherung bekräftigen zu lassen. Die Vernehm­ungsprotokolle sind schleunigst hierher vorzulegen mit einer Aeußerung über die Glaubwürdigkeit der gemachten Angaben.

Neuenbürg, den 23. Aug. 1914. K. Oberamt.

Ziegele,

Neuenbürg.

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Zur Unterstützung bedürftiger Familien von Ausmarschierteu steht zunächst die reichsgesetzliche Leistung (Ehefrau 9 bezw. 12 jedes Kind unter 15 Jahren 6^-il im Monat) zu Gebot. Zur , Ergänzung dieser Leistungen können in besonderen Fällen noch s weitere Unterstützungen gewährt werden aus der sog.Unter«

I stützungsabteilung" des Roten Kreuzes und der Zentral­leitung für Wohltätigkeit. Diese Abteilung hat in den einzelnen Bezirken des Landes je einen Bezirksausschuß zur Verfügung, welcher die für den fraglichen Zweck aus dem Bezirk eingehenden Gaben zu sammeln und die von den Ortsausschüssen einzureich­enden Gesuche zu bescheiden hat. In besonders dringlichen Fällen steht es auch den Ortsausschüssen selbst zu, aus den in der Gemeinde «sammelten Mitteln sofortige Hilfe zu gewähren. Jedenfalls aber zollte seitens der örtlichen Organisationen dem Bezirksausschuß in kurzen Fristen Mitteilung gemacht werden über die von ihnen gesammelten Mittel, sowie über deren Ver­wendung. Um Beachtung dieser Richtlinien ersucht dringend die Zentralleitung (und das Rote Kreuz) mit Erlaß vom 20. Aug. ds. Js. Nr. 1543.

Im Anschluß an das Ausschreiben des Bezirksvertreters

des Roteu Kreuzes, des Vorstands des Bezirkskrieger­verbands und des Vorsitzenden des Bezirkswvhltätig- keitsvereins vom 6. Aug. ds. Js. wird um Einsendung von Gabe« aus dem Bezirk an die Bezirkssammelstelle die ihre Gelder zunächst auf der Oberamtssparkasse verwaltet, an­sgelegentlichst gebeten unter Dankesbezeugung an alle Geber, die bereits etwas gespendet haben.

Den 22. August 1914.

Ter Vorsitzende des Bezirkswohltätigkeitsvereins:

Dekan Uhl.

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