K. HSerarnt Weuenöürg.

Allsheümg (ktilttMOmz) 1914 .

I. Die Aushebung findet vom 22. bis 24. Juni ds. Js.

im Rathaus zu Neuenbürg statt.

Dabei haben zu erscheinen:

am Montag den 22. Juni, morgens 8/, Uhr

die Militärpflichtigen, welche bei der Musterung für den Landsturm" oder für dieErsatzresrrve" in Vorschlag gebracht wurden, sowie diejenigen alsuntauglich" Be- zeichneten, deren persönliches Erscheinen ausdrücklich ange­ordnet ist;

am Dienstag de« 2S. Juui, morgens 7 /2 Uhr

1. die Militärpflichtigen, die sich bei der Musterung frei­willig zum Heeresdienst gemeldet haben;

2. die bei der Musterung fürtauglich Klaffe 1" erklärten Militärpflichtigen der Jahrgänge 1892 und 1893 und früherer Jahrgänge, sowie diejenigen des Jahrgangs 1894, deren Familiennamen mit den Buchstaben ^4F beginnen;

am Mittwoch den 24. Juni, morgens 7 /2 Uhr

1. die übrigen bei der Musterung alstauglich Klaffe 1" bezeichneten Militärpflichtigen des Jahrgangs 1894, also Buchstabe 62;

2. sämtliche bei der Musterung alstauglich Klaffe II" er­klärten Militärpflichtigen;

3. die Militärpflichtigen, die bei der Musterung gefehlt haben.

II. Die Militärpflichtigen haben pünktlich zu den ange­gebenen Zeiten im Rathaus in Neuenbürg zu erscheinen. Un­pünktliches Erscheine« wird uunachfichtlich bestraft und kann außerdem Einstellung außerhalb der gewöhnlichen Reihenfolge bewirken. Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein von der Ortsbehörde beglaubigtes ärztliches Zeugnis vorzulegen.

Jeder Militärpflichtige ist in dem Aushebungsbezirk ge­stellungspflichtig, in dem der Ort seines dauernden Aufenthalts oder mangels eines solchen der Ort seines Wohnsitzes liegt. Eine Gestellung in einem andern Bezirk ist unzulässig, kann jedoch ausnahmsweise solchen Militärpflichtigen gestattet werden, welche ohne ihr Verschulden an der Teilnahme am Aushebungs­geschäft in ihrem Aushebungsbezirk verhindert waren. Dieser Bestimmung Zuwiderhandelnde werden entweder bei der Aus­hebung zurückgkwieseu oder für den Bezirk ihres Gestellungs- orts ausgehobeu.

III. Die Militärpflichtigen haben zur Aushebung mit rein gewaschenem Körper, gründlich gereinigten Ohre» und in frischer Leibwäsche zu erscheinen. Die Militärpflichtigen, welche erhebliche Krankheiten durchgemacht haben oder mit Gebrechen behaftet sind, die nicht augenscheinlich sind, haben Zeugnisse be­handelnder Aerzte, der Geistlichen, Lehrer usw. beizubringen und dem Oberamt sofort vorzulegen. Dasselbe gilt für die­jenigen Militärpflichtigen, denen bei der Musterung die Bei­bringung eines ärztlichen Zeugnisses aufgegeben worden ist.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß jeder Versuch zur Täuschung der Ersatzbehörden gerichtlich strafbar ist.

IV. Die Entscheidungen der Oberersatzkommission sind endgültig. Jeder Militärpflichtige ist berechtigt, etwaige Anliegen beim Aushebungsgeschäft vorzubringen. Es wird aber darauf aufmerksam gemacht, daß Gesuche um Umbestimmnng zu einem andern Truppenteil keine Berücksichtigung finden können. Ebenso find Gesuche um Zuteilung znm Train mit kurzer Ausbildung in Rücksicht auf Familienverhältnisse vollständig aussichtslos und werden ohne weiteres zurückgewiesen.

V. Die Verhandlung über die

Zurückstellimgsgefrrche

findet nach Schluß des Aushebungsgeschästs am 24. Juni im Nathans in Reneubürg statt. Hiezu haben die Gesuch­steller zu erscheinen.

Gesuche um Zurückstellung oder Befreiung vom aktiven Dienst können bis zum Aushebungstermin nur noch angebracht werden, wenn die Gründe für ein Gesuch erst nach Beendigung des Musterungsgeschästs entstanden sind; solche Gesuche wären alsbald beim Oberamt durch Vermittlung des Ortsvorstehers anzubringen.

vi. Die Herren Ortsvorsteher

werden beauftragt:

1. Vorstehendes auf ortsübliche Weise bekannt zu geben und die Reklamationsgesuchsteller im besonderen auf Ziffer V hinzuweisen;

2. die Militärpflichtigen unter Benützung der heute ausge­gebenen Vorladungsbogen vorzuladen und die Eröffnungs­bescheinigungen bis spätestens 15. Juui vorzulegen. Bei der Vorladung sich etwa ergebende Anstände sind sofort anzuzeigen;

3. in der Zwischenzeit vorkommende Au- und Abmeldungen dem Oberamt unverzüglich vorzulegen. Ergeben sich Fälle von Scheinvrrziehung, so sind die betr. Militärpflichtigen nicht vorzulade«, sondern in den Aushebungsbezirk ihres Gestellungsorts zu verweisen; im Anstandsfall ist vom Oberamt Bescheid einzuholen;

4. die Musternugsausweise der zur Gestellung kommenden

Militärpflichtigen einzuziehen und unter Anschluß der Stammrollen, in denen Gestellungspflichtige aufgeführt sind, sowie der Eröffnungsurkunden (Ziff. VI 2) vorzulegon. I

5. dafür zu sorgen, daß die Militärpflichtigen zu der festge­

setzten Zeit pünktlich erscheinen; das Erscheinen der Orts­vorsteher selbst ist nicht erforderlich. Die Pflichtigen sind darauf aufmerksam zu machen, daß die Vorstellung nicht gemeindeweise, sondern jahrgangweise erfolgt, daß also jeder Militärpflichtige sich von Anfang an für den Aufruf bereit zu halten hat. !

Den 28. Mai 1914. §

Der Zivilvorfitzende der Ersatzkommisfion:

Oberamtmann Ziegels. ^

frei«.

Yeuenöürg. Montag de» 8. IM, abends 7 Uhr,

. Das Kommando.

Amtskörperschaft Neuenbürg.

Steinbeisuhr. ,

Die Anfuhr von 113 Eifeubahnwaggo« Straßen» fchotter auf die Bezirksstraße von Neuenbürg nach Marxzell ab Bahnhof Neuenbürg soll im Submissionswcge vergeben werden. ^ Die Anfuhr ist in 3 Lose eingeteilt und zwar:

Los 1 Markung Arnbach 89 Waggon 2 Schwann 17

3 Conweiler 7

Die Bedingungen können auf der Amtspflegekanztei während der üblichen Kanzleistundcn eingesehen werden. j

Schriftliche Offerte wollen mit entsprechender Aufschrift! versehen und verschlossen längstens

bis 5. Juui 1914, abends « Uhr, auf der Amtspflrgekauzlei abgegeben werden.

Neuenbürg, den 29. Mai 1914.

Oberamtspflege.

__ Kübler.

Durch Beschluß des Verwaltungsrates wurden die

Preise der Metillldrahtillm-e«

wie folgt festgelegt:

18 MulMM-LmM Mk. 1.18 i«kl. Neuer 2S-88 .. .. 1.88

Die Preise treten mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Gemerndevervand Elektrizitätswerk

Teinach-Station.

Calmbach, den 2 . Juni 1914.

Für die wohltuenden Beweise herzlicher Teilnahme und die vielen Blumenspenden bei dem Heimgang unseres l. unvergeßlichen Vaters

lhr. lkeller

sprechen ihren tiefgefühltesten Dank aus

die trauernden Hinterbliebenen:

Geschwister Keller.

Neuenbürg.

Auf 1. August wird in der Nähe des Stadtbahnhoss eine

Wohnung

mit 4 schönen Zimmern samt Zubehör zu mieten gesucht.

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Neuenbürg.

Gg. Kaizmann,

Maurermeister,

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Bei Abnahme von Waggon- ladnngeu Ausnahmspreise.s j!

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Mühlewehr.

Der in Nr. 86 des Enztälers Aeußerungen von mir wieder­gebende Einsender hat wohl durch Zufall nachfolgenden Passus vergessen:

Die Stadt kann der Kunftmühle gegenüber ein großes Entgegenkommen zeigen, indem sie unter Selbstkostenberechnung den Mittelpfeiler unterhalb ihrer Brücke soweit verlängert, daß er dem Wehrsteg des Mühlewehrs als Auflage dienen kann. Durch diese Anordnung wäre es ermöglicht, in schwierigen Fällen nicht allein vom Wehrsteg, sondern auch von der festen Brücke Hilfe leisten zu können, ja bei einer Katastrophe könnte, wenn entsprechende Vorkehrungen vorgesehen, das Wehr von der festen Brücke aus gesprengt werden. Es wäre damit auch nicht nötig, den von den bürgerlichen Kollegien gefaßten Beschluß des ge­meinsamen Baues umzustoßen, nur würde eine für die Stadt günstigere Umarbeitung des Projekts erfolgen müssen.

Schmidt.

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Druck rmb Verlag der C. Me «-'scheu Bnchdrackerei der Enztälers (Inhaber B. Eonrad i) i» Neuenbürg.