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Zweites

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33

Neuenbürg, Freitag dm 27. Februar 1914.

72. Jahrgang.

RunSschau.

Wegen Spionage wurden vom Reichsgericht der 17'/- Jahre alte Kaufmannslehrling Bernhard Schnitzler aus Köln zu 5 Jahren Gefängnis, der 87 Jahre alt« Kaufmann Heinrich Kossler aus Köln zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Aus der Begründung geht hervor, daß Schnitzler als Registrator einer großen Sprengstoff Fabrik eine große Anzahl geheim zu haltender Schriftstücke, die sich auf die für den Fall der Mobilisierung zu liefernden Rohstoffe, wie Pulver und Kohle, bezogen, dem französischen Nachrichtenbureau übermittelt und dafür Entlohnung erhalten hatte. Der Angeklagte Kossler hatte von der Handlungsweise Schnitzlers Kenntnis, hatte aber trotzdem unter Annahme von Schweige­geld unterlassen, der Behörde Anzeige zu erstatten.

Berlin. 26. Febr. Bei einer Explosion, die heute vormittag 11 Uhr 15 Minuten in Rummels­burg in der Aktiengesellschaft für Anilin-Fabri­kation stattfand, hat man bis 1 Uhr mittags 12 Tote aus den Trümmern des zusammen­gestürzten Gebäudes geborgen. Doch muß leider noch mit einer großen Zahl weiterer Verunglückier gerechnet werden. Die Trümmer des Fabrikgebäudes gerieten sofort nach dem Einsturz in Brand, so daß sich die Aufräumungsarbeiten außerordentlich schwierig gestalteten. Es scheint sich um die Explosion eines Kessels zu handeln.

Neiße, 25. Febr. Als der Kommandeur der 24. Infanterie-Brigade, Generalmajor Böß, gestern früh seine beiden Burschen, die nicht zur rechten Zeit aufgestanden waren, wecken wollte, wurde er von ihnen überfallen und leichtverletzt. Die Burschen entflohen, wurden aber auf der Eisenbahn- strecke Neiße-Oppeln zwischen den Stationen Neiße und Mischke tot aufgefunden. Vermutlich haben sie sich absichtlich vom Zug überfahren lassen.

Karlsruhe. Beim Uebergang in eine höhere Wagenklasse oder von einem Personenzug in einen Eilzug wurde die dadurch bedingte Nachlösung des Zuschlags auf der Station, auf der der Uebergang stattfand, von den Reisenden oft als sehr lästig empfunden. Die badische Eisenbahnverwaltung hat nun die Stationen ermächtigt, sog. Uebergangskarten auszugeben, die nicht nur gültig zum Uebergang von der eigenen Station, sondern von jeder anderen Station ausgefertigt werden können. Es kann also der Reisende schon auf der Abgangsstation sich den Zuschlag für einen Eilzug oder eine höhere Wagen­klaffe lösen, auch wenn er den Uebergang erst auf einer späteren Station bewerkstelligen will.

Paris, 25. Febr. Einen furchtbaren Selbst­mord verübte die Frau des Bankdirektors Desseaux in Amiens in Abwesenheit ihres Gatten. Sie wickelte sich in eine mit Petroleum getränkte Decke ein und zündete diese an. Um keinen Schmerzens­schrei auszustoßen, steckte sie sich einen Knebel in den Mund. Als der Gatte heimkehrte, fand er den vollständig verkohlten Leichnam seiner Frau vor.

London, 26. Febr. In Manchester fuhr ein Motorwagenführer in raschem Tempo über ein provi­sorisches Geleise. Der Wagen sprang aus den Schienen, stürzte um und wurde zertrümmert. Von den 30 Personen, die sich im Wagen befanden, wurde der größte Teil schwer verletzt. Ein Teil erlitt leichtere Verletzungen.

Bei dem Brande eines Wohnhauses in dem Dorfe Ernetwil (Sankt Gallen) kamen vier Schulkinder ums Leben.

Württemberg.

Konzentration des Viehhandrls in Württemberg.

Stuttgart, 24. Febr. Die für den ganzen württembergischen Viehhandel überaus wichtige Frage der Konzentration des Viehhandels in Würt- temb 9 auf einen großen Markt in Stutt­gart/. -- der sowohl Landwirte, wie Händler und Metzger interessiert sind, wurde in einer gestern unter dem Vorsitz von Regierungsdirektor v. Sting hier gehaltenen Sitzung des Gesamtkollegiums der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft gelegentlich der Beratung der Einführung des Lebendgewichts-

Handels am Stuttgarter Schlachthof erörtert. In der Sitzung, an der der Direktor des Stuttgarter Viehhofs, der Geschäftsführer des württ. Viehver- wertungsverbandes und Vertreter der Stuttgarter Fleischerinnung, des Vereins der württ. Viehhändler und der Viehhändler am Stuttgarter Viehhof teil- nahmen, gab Amtmann Bullinger einen Bericht über die Hebung des Viehmarktverkehrs auf dem Stuttgarter Schlachtviehhof durch die Einführung des Handels nach Lebendgewicht. Da der bisher übliche Handel nach Schlacht- und Fleischgewicht weder bei den Landwirten noch bei den Händlern beliebt sei, werde von bedeutenden Viehmärkten des Landes stets viel Vieh nach Baden und dem Rhein­land ausgeführt, wodurch die Zufuhr zum Stuttgarter Schlachthof notleide. Durch die statistischen Ermittel­ungen sei erwiesen, daß Stuttgart den geringsten Austrieb habe von mehreren großen deutschen Schlachtviehhöfen was diejenigen beiden Viehgatt­ungen anlange, die für die Fleischversorgung haupt­sächlich in Betracht kommen (Großrindvieh und Schweine). Die Ausfuhr vom Stuttgarter Schlacht­hof habe nur geringe Bedeutung, während andere Schlachtviehhöfe eine starke Ausfuhr aufzuweisen hätten. Die Konzentration des Viehhandels in Württemberg auf einem großen Markt in Stuttgart würde zweifellos preisausgleichend wirken und eine zutreffendere Preisbildung ermög­lichen. Hieran habe aber nicht nur die Stadt Stutt­gart mit ihrer großen Konsumentenzahl sondern ganz Württemberg ein Interesse, vor allem wegen des Einflusses der Preise des Stuttgarter Marktes auf die Preise der übrigen württembergischen Märkte, sowohl als auch auf die Stallpreise. Nach den von der Zentralstelle für Landwirtschaft angestellten Er­hebungen über die Handelsgebräuche auf anderen Großmärkten werde an den Großviehhandelsplätzen mit Durchgangsverkehr bei Großvieh in der Haupt­sache nach Schätzung (nach Stück) gehandelt, daneben nach Lebendgewicht, bei Kleinvieh in der Hauptsache nach Lebendgewicht. Darnach nehme der Stuttgarter Markt unter den größeren Märkten hinsichtlich der Handelsgebräuche eine Ausnahmestellung ein, die einer stärkeren Beschickung des Marktes hinderlich sei. Die Metzger seien der Ansicht, daß der Handel nach Fleisch- bezw. Schlachtgewicht der gerechteste sei. Die Interessen der Allgemeinheit wie die der vieherzeugenden Landwirtschaft und der Händler sprächen aber dafür, daß die Ausnahmestellung des Stuttgarter Marktes aufgegeben werde. Den Uebel- ständen, die der Lebendgewichthandel mit sich bringen könnte, wäre durch entsprechende Vorschriften zu be­gegnen, so insbesondere bezüglich des Ueberfütterns der Tiere. Der Referent stellte den Antrag, das Gesamtkollegium wolle beschließen: 1. Die Ein­führung des Handels nach Lebendgewicht auf dem Stuttgarter Schlachtviehmarkt ist im Interesse der weiteren Entwicklung des Marktes unbedingt geboten, 2. im Hinblick auf das große Interesse, welches sowohl die Stadt Stuttgart mit ihrer großen Zahl von Konsumenten als auch die Landwirtschaft des Landes an der Hebung des Stuttgarter Schlacht­viehmarktes hat, wird das K. Ministerium des Innern gebeten, Verhandlungen zwischen den beteiligten Behörden und Berufsständen (Land­wirten, Händlern. Metzgern) behufs Herbeiführ­ung einer Verständigung wegen Einführung des Lebendgewichtshandels auf diesem Markt einzuleiten. In der anschließenden Erörterung traten sowohl die Vertreter der Fleischerinnung, als auch die der Viehhändler dem Antrag entgegen. Von dem Ver­treter der Metzger wurde betont, daß gegen die auf dem Stuttgarter Schlachthof vorkommenden Miß­bräuche von der Innung vorgegangen werde, daß aber der zur Zeit übliche Handel immer noch dem Lebendgewichthandel vorzuziehen sei. denn auch bei letzterem seien Mißbräuche zu befürchten, insbesondere durch Ueberfütterung und übermäßiges Tränken der Tiere. Der Metzger sei nicht in der Lage, sich gegen derartige Uebervorteilung zu schützen. Die Vertreter des Viehhandels sprachen sich für die Belastung oer bisherigen Handelsgebräuche aus, es sollte aber den bestehenden Mißbräuchen beim Schlachten energischer als bisher entgegengetreten werden. Schließlich

wurde der Antrag des Berichterstatters vom Gesamt­kollegium einstimmig angenommen.

Stuttgart. 23. Febr. Die neuen Tages­züge zwischen Berlin und Stuttgart werden den wichtigsten Fortschritt des Sommerfahrplans bilden. Die beteiligten Verwaltungen haben jetzt die genauen Fahrzeiten vereinbart. Darnach wird man vom Anhalter Bahnhof in Berlin 7 Uhr 48 Minuten vormittags abfahren, in Heilbronn 5 Uhr 03 Minuten und in Stuttgart 5 Uhr 56 Minuten nachmittags eintreffen. In umgekehrter Richtung fährt man von Stuttgart 1 Uhr 30 Minuten nachmittags ab, von Heilbronn 2 Uhr 21 Minuten, und trifft in Berlin 11 Uhr 50 Minuten nachts ein, um noch alle öffentlichen Verkehrsmittel und Vorortbahnen zu erreichen.

Stuttgart, 24. Februar. Der Gedanke, dem karnevalistischen Treiben durch die Gesangs­darbietungen von Gesangvereinen ein mehr künstlerisches Gepräge zu geben, ist hier auf günstigen Boden ge­fallen. Der Faschingsonntag, der hier sonst kein karnevalistisches Treiben kannte, erhielt durch die , Veranstaltungen des Komitees für Wohltätigkeit im ^ Karneval eine besondere Note. In den Hotels, Restaurants und Caföhäusern erschienen von nach- . mittags 4 Uhr an abwechslungsweise Gruppen von ! Gesangsvereinen, von Gitarre- und Mandolinenklubs ! und ließen ihre Weisen hören. Ihre Darbietungen fanden durchweg freundlichste Aufnahme beim Publikum und die jungen, hübschen Damen, die die Einsammlung von Gaben für wohltätige Zwecke, insbesondere auch für die Arbeitslosen, übernommen hatten, eine er­giebige Ernte. Von schönstem Wetter begünstigt, entwickelte sich heute auf den Hauptstraßen und in den Lokalen ein buntes Fastnachtstreiben. Der alljährliche Umzug, der, wenn auch nichts besonderes, so doch manche humorvolle Pointe enthielt, halte eine ungeheuere Menschenmenge auf die Straßen gelockt. Auch die Umgegend hatte zahlreiche Besucher gestellt. Eine jähe Unterbrechung erlitt der Fastnachtstrube! zwischen 8 und 9 Uhr auf der Königstraße, denn plötzlich schlugen aus dem Dach­stock des Hauses Königstraße 58, in dem sich u. a. drei große Geschäfte, das Spezialgeschäft für photo­graphische Artikel von G. A. Krauß, Speiers Schuh­warenhaus und das Herrengarderobegeschäft von Wilh. Fröhlich befinden, hohe Flammensäulen zum Himmel. Den alarmierten Feuerwachen I und II, die rasch zur Stelle waren, gelang es nach etwa einftündiger angestrengter Tätigkeit des Feuers Herr zu werden, doch ist der ganze Dachstock ausgebrannt. Der entstandene Schaden ist beträchtlich. Ueber die Ursache des Brandes ist noch nichts bekannt.

Tübingen, 23. Febr. In einer öffentlichen, vom Handels und Gewerbeverein, sowie der Orts­gruppe des Hansabundes einberufenen Versammlung sprach Reichstagsabgeord. Schweickhardt über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe." Er legte die Grundzüge der Gesetzesvorlage dar und berichtete über die bisherigen Beratungen der Frage in der Kommission des Reichstags. Dem Gefühl nach wäre der Redner für unbedingte Sonntagsruhe, doch sei die Zeit hiefür nach den Erklärungen vieler Handelskammern und angesichts der Flut von ein­gelaufenen Resolutionen und Petitionen vorerst noch nicht gekommen. Man müsse sich also mit einer Einschränkung der Sonnlagsarbeitszeit begnügen; der Kompromißantrag der bürgerlichen Parteien scheine ihm das Richtige zu treffen; er würde einen größeren Fortschritt bringen als der Regierungs­entwurf. Auf kleinere und mittlere Plätze mit Landkundschaft sei Rücksicht zu nehmen. Je größer eine Stadt sei, desto weniger empfinde der einzelne Geschäftsmann den Zuzug der ländl. Bevölkerung; 5 ständige Arbeitszeit müsse unbedingt fallen. In der Erörterung, die sehr lebhaft einsetzte, betonte Kaufmann Flammer, daß man in Tübingen mit 3 ständigem Offen halten der Läden ganz gut aus- kommen könne, eine Ansicht, die schon Schweickhardt vertreten hatte und der auch die meisten Redner zustimmten. Im Prinzip waren fast sämtliche Sprecher für allgemeinen Ladenschluß am Sonntag, der eine machte aber diese, der andere jene Bedenken