Hrkauutmachrmg,
betreffend die
Anmeldung von Veränderungen, welche eine Berichtigung des Grund-, Gebäude- oder Gewerbekatasters bedingen.
Auf Grund des Art. 4 des Gesetzes vom 20. Dez. 1899 betr. die Anlegung und Fortführung der Steuerbücher (Reg.Bl. S. 1219) und Art. 60 des Gesetzes vom 8. August 1903 betr. die Besteuerungsrechte der Gemeinden und Amtskörperschaften (Reg.Bl. S. 397) sowie H 7 der Anweisung des K. Steuerkollegiums Abteilung für direkte Steuern vom 23. Sept. 1904 zum Vollzug des Gesetzes betr. Abänderungen des Gesetzes vom 28. April 1873 über die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer vom 8. August 1903 (Amtsbl. des Steuerkollegiums S. 227) werden diejenigen Grimdeigenrümer (und Gesällberechtigten), sowie Gebäudebesitzer, bei deren Grundstücken und Gefällen oder Gebäuden während des laufenden Kalenderjahrs eine Veränderung stattgefunden hat, welche eine Aenderung des Steuerkatasters zur Folge hat, aufgefordert, hievon bis 3 t. Dezember v. I., spätestens aber bis zum 15. Januar k. I. bei dem Ortsvorsteher Anzeige zu machen. Ebenso sind von den Gewerbe
treibenden etwaige in ihrem Betrieb eingetretene (nachhaltige) Veränderungen bis spätestens 31. Dezember b. I. bei dem Ortsvorsteher anzuzeigen.
Eine Anzeigepflicht liegt vor:
I. Bei dem Grundeigentum und den Gefälle« in
den Fällen von Art. 70, 71 und 72 des Gesetzes vom
«.^August id3 (Reg.Bl. von 1903 S. 344), also insbesondere:
a) wenn die Kultur eines Grundstücks auf die Dauer verändert wird durch Verwandlung von Aeckern in Wiesen, Wald usw. oder umgekehrt, Verwendung eines Grundstücks als Baumgut, Hopfengarten, Steinbruch usw. oder durch das Aufhören einer solchen Verwendung;
b) wenn ein Grundstück die Eigenschaft eines Gartens annimmt oder ein als Garten eingeschütztes Grundstück diese Eigenschaft verliert;
e) wenn eine Grundlast abgelöst wird oder eine im Gefäll- kataster laufende Nutzung aus einer anderen Ursache aufgehört oder sich verändert hat.
II. Bei den Gebäude« in den Fällen von Art. 81 und 82 des obengenannten Steuergesetzes, also insbesondere:
u) wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil niedergerissen worden, ganz oder teilweise zugrundegegangen, oder sonst zur Benützung untauglich geworden ist; b) wenn ein Gebäude eine Wertsverminderung oder eine Wertserhöhung dadurch erhalten hat, daß es zum Zweck einer anderen dauernden Verwendung baulich umgewandelt worden ist;
-e) wenn ein Gebäude neu errichtet, oder wenn ein Gebäude durch Aufsetzen eines oder mehrerer Stockwerke, oder durch Ueberbauung einer weiteren Grundfläche vergrößert worden ist.
III. Bei den Gewerben gemäß Art. 100 des obengenannten Gesetzes:
n) wenn ein Gewerbe neu begonnen, oder mit einem schon bestehenden Gewerbe ein weiteres verbunden worden ist;
d) wenn ein Gewerbe oder eines von mehreren durch dieselbe Person betriebenen Gewerben aufgegeben worden ist;
o) wenn das Betriebskapital oder die Zahl der Gehilfen und Arbeiter bei einem Gewerbe erheblich und nachhaltig vermehrt oder vermindert worden ist.
Neuenbürg, den 14. November 1913.
K. Bezirkssteueramt.
Mangold.
Stadt Neuenbürg.
KoLz-Werkcruf.
Am Donnerstag den 2V. November ds. Js.,
morgens 1V Uhr,
kommen aus dem hiesigen Stadtwald Distr. I Jlgenberg Abt. 10 Mittlere Mißebene auf dem Rathaus zum Verkauf:
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Rebstecken: Stück: 1150 I. und 580 II. Kl. und 500 Stück Bohnenstecken;
Brennholz:' Rm.: 18,5 Nadelholz-Prügel.
Den 13. November 1913. Gememderat.
Vorstand Stirn.
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C. Meeh'sche Buchdr.
Stadt Wildbad (Schwarzwald).
Zagd-Verpachtung.
Die städtische Jagd (Hoch- und Rehwild) im Stadtwald Meistern und Leonhardswald und aus !den Feldern rechts der Enz hiesiger Markung mit zus. 655 da kommt
am Montag den 24. November 1S13,
nachmittags 2 Uhr,
auf dem hiesigen Rathaus auf die Dauer von 10 Jahren an den Meistbietenden zur Verpachtung.
Die Pachtbedingungen können aus dem hiesigen Rathaus eingesehen oder von dem Unterzeichneten einverlangt werden.
Stadtschuttheiß Baetzner.
GmWs-ZmMrsteizekW.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die auf Markung Herrenalb belegenen. rm Grundbuch von da. Heft 305, Abteilung I Nr. 1—2 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Gottlob Andreas Kübler, Briefträger und seiner Ehefrau Anna Pauline, geb. Faas, hier eingetragenen Grundstücke:
Geb. Nr. 53: 5 a 42 gm Wohnhaus, Backofen, Schweinstall, Hofraum an der Karlsstraße mit P. Nr. 263: 14 a 32 gm Baumacker, Gemüsegarten und Oede am Bottenberg,
— beide Stücke eine wirtschaftliche Einheit bildend und ge- meinderätlich einschließlich der als Zubehör anzusehenden, dem Pensionsbetrieb dienlichen Möbel rm Anschlag von 3925 ^ geschätzt zu 34 000 —
am Montag den 12. Januar 1914,
nachmittags 3 Uhr,
auf dem Rathause in Herrenalb versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 14. Oktober 1913 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Bersteigerungs- erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Herrenalb, den 14. Novbr. 1913. Kommissär:
Rupf, Bezirksnotar.
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Der Evangelische Bund
hält seine
Herbst-Kezirksversarnmlnng
im Gasthos z. „Bären" in Nenen-Ürg
am Sonntag den 16. November, nachm, von 4—6 Uhr
mit einem Vortrag von Hrn. Pfarrer I»»al^-Wilhelmsfeld über „Die Resormatio« und die deutsche Kultur".
Außerdem Gesänge, Deklamationen, Ansprachen.
Hiezu ist jedermann freundlichst eingeladen.
Der Obmann des Kexirirsvereins:
I. B. Pfarrer Goes in Engelsbrand.
Neuenbürg.
Nächsten Dienstag trifft für mich noch ein Waggon
IS. W.
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Wilh. Reiß z. „Ochsen".
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Offerte nur von Selbstgebern unter N. II. an die Exp. d. Bl.
Gottesdienste
irr Weuenbüvg
am Ernte, und Herbstdankfest,
den 18. November,
Kirchenchor: „Danket dem Herrn". Predigt 10 Uhr (Matth. 6, II; Lied Nr. 10): Dekan Uhl.
Christenlehre nachmittags I V- Uhr für die Töchter:
Stadtvikar Paulus.
— Das Opfer auf dem Taufstein ist für den Notstandsfonds der Zentralleitung zu Gunsten der Weingärtner bestimmt. —
Mittwoch, den 19. Novbr., abends 8 Uhr Bibelstunde.
Freitag, den 21. Novbr., abends 8 Uhr Missionsstunde.
Katholischer Gottesdienst
in Weuenbürg am Sonntag, 16 . Nov., vorm. 8 Uhr.