Kekarmtmachimg,

betreffend vre Gemeinderatswahl.

I. Wegen Ablaufs ihrer Amtszeit scheiden mit Schluß des Jahres aus dem Gemeinderat und sind durch eine neue Wahl auf 6 Jahre zu ersetzen, hiebei aber wieder wählbar, die Herren

1. Karl Kübler, Oberamtspfleger,

2. Christian Bacher, Privatier,

3. Wilhelm Essig, Schreinermeister,

4. Emil Meisel, Kaufmann.

II. Die Wahl findet nach den Vorschriften der Gemeinde­ordnung und der dazu erlassenen Vollzugsverfügung statt. Als

Neuenbürg. !

Donnerstag und Freitag!

werden !

ls. lM. IUIM

ausgeladen.

Wilh. Reist z.Ochsen". Neuenbürg.

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bis Freitag eintreffend, empfiehlt

gewählt sind diejenigen zu betrachten, welche verhältnismäßig die l ^^'b^ Karl Wähler.

Neuenbürg.

meisten der gültig abgegebenen Stimmen erhalten haben.

III. Wahlberechtigt und wählbar find nach den Bestimm ungen des Gesetzes, betr. die Gemeindeangehörigkeit vom 16 Juni 1885 (Reg.-Bl. S. 257) Art. 12 ff. (vergl. mit Art. 34 Abs. 2 des Gesetzes vom 8 . August 1903, Reg.-Bl. S. 397 ), mit den hiernach bezeichneten Ausnahmen:

Alle männlichen Bürger der Gemeinde, welche am Wahl­tag das fünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt haben.

im Gemeindebezirk wohnen und daselbst Steuern aus einem ^ , -

der Besteuerung dieser Gemeinden unterworfenen Vermögen Assnf iiltjjtto Afotst, Ml! oder Einkommen oder wenigstens Wohnsteuer entrichten, sNjVUr. vlllll «Uv

oder wenn sie gefordert würden, zu entrichten hätten. j IV. Dauernd ausgeschlossen von der Wählbarkeit (nicht auch vom Wahlrecht) sind nach § 31 des Str.-G.-B. alle zu einer in Hoch- u. Hslbstämmeu, sowie Zuchthausstrafe verurteilten Personen. j Fgl!tlll!rAbjjl!M

Fm WMe»«. Btzel»

empfiehlt sich

Frau Emilie Schlegel,

Hafnersteige 23.

Schwann.

KemWime

8tstt bssonäkrer ^nrisiclk.

dlaed seknerem I^iüev ovtsodliok doute krüd sankt im 30. I^ebenssalir meine liebe k'rau

Avb. A«88ir«i'. I-rvl»ei»LvII, 10. November 1913.

I'orstLlutmg.llU

mit Lilläern Anx Ullä Lslkne. LeisstrnvA in lübinZen.

Zeitweise vom Wahlrecht und von der Mahlbarkeit aus­geschlossen sind die in Art. 14 des Gemeindeangehörigkeits­gesetzes genannten Bürger.

V. Die Wählerliste ist vom IS. November l. Js. an eine Woche lang, also bis zum Schluß des 22. November l. Js., je vormittags von 812 Uhr und nachmittags von

in besten Sorten empfiehlt

Carl Gentner,

Handelsgärtuerei und Baum­schulen.

Auch wird das Setzen mit

Von äse lleiso rurüelk

27 Ähr auf dem Rathaus (Stadtschultheißenamtskauzlei) znr übernommen, allgemeinen Einsicht anfgelegt. , Dobel.

Innerhalb dieser Woche ist jeder Wahlberechtigte befugt,' gegen die aufgelegte Liste wegen Ucbergehung von Personen, °

Alle die im

Jahr 1863

in Dobel, Neusatz und Rotensol

Geborene, sowie deren Ehegatten, werden zu ihrer 50jährigen Ge­burtstagsfeier aus kommenden

Sonntag de» 16. Novbr., von

nachmittags 2 Uhr ab, ins

welche in dieselbe aufzunehmen gewesen wären, oder wegen Auf­nahme unberechtigter Personen mündlich oder schriftlich Einsprache zu erheben.

V. Die Wahl selbst wird am Freitag den 12. Dezember l. Js. auf dem Rathaus unter Leitung eines Wahlvorstaudes vorge nommell.

Die Wahlhandlung beginnt nachmittags 4 Uhr und wird Gasthaus zur Linde hier ein- uachmittags 8 Uhr geschlossen. Nach dem für den Schluß der geladen.

Wahlhandlung bestimmten Zeitpunkt dürfen nur noch diejenigen Mehrere 1863er.

Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, welche im Wahl-!- .7 -

raum bereits anwesend sind. ! Wilddad.

Die Wahl wird in- einer ununterbrochenen Handlung durch Gesucht für Jahresstelle unmittelbare geheime Stimmabgabe der Wahlberechtigten voll- junger, solider Mann als zogen. Nur derjenige ist zur Wahl zugelassen, welcher in die /k* »

Wählerliste ausgenommen ist. Die Stimmzettel wüsten von! II H li

tyeißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen v

Versehen sei». Auf jedem Stimmzettel dürfen so viele Namen verzeichnet sein, als Mitglieder des Gemeinderats zu wählen sind. Enthält ein Stimmzettel mehr Namen, so werden die an letzter Stelle eingetragenen Namen bei der Zählung nicht be­rücksichtigt. Wenn oder soweit die Ordnung nicht zu erkennen ist, ist der Stimmzettel ungültig. Während der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses steht der Zutritt zum Wahlraum jedem Wahlberechtigten offen.

Neuenbürg, den 12 . November 1913.

Stadtschultheitz Stirn.

Neuenbürg.

Wir beehren uns hiemit, Verwandte, Freunde und Bekannte zur

Feier unserer Hochzeit

auf Samstag den 15. November ds. Js.

in das Gasthaus z.Anker" in Nenenbürg

sreundlichst und ergebenst einzuladen mit der Bitte, dies als persönliche Einladung annehmen zu wollen.

Wridotf Konst.

Sohn des ff Karl Haist, Bäckermeisters.

Marie KagenbncH,

Tochter des Karl Hagenbuch, Sägers.

Hotel z. goldenen Rotz.

Gräfenhausen.

Anläßlich der Kirchweihe

findet

m Zamiisg »es ir. mit Monis» »en > 7 . non.

in meinem Hause

Tanz-Unterhaltung

bei gutbesetzter Kapelle statt und ladet hiezu höslichst ein

ülloli Krämer rum Mlädom.

Calmbach.

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speziell Stärkwäsche, empfiehlt sich bestens

Fra« Emilie Höger,

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Druck und Verlag der C. Meeh'schen Buchdruckerei des Enztälers (Inhabers. Couradi) in Neuenbürg.