L) Sühneversuche : 45, mit Erfolg 26, ohne Erfolg 18, zurückgenommen 1
з) Gemeindegerichtliche Rechtsstreite: 19,
erledigt durch Urteil 9, durch Vergleich 3, durch Zurücknahme und Anerkenntnis 7.
6. Staudesamt-
Geburten 141, Eheschließungen 40, Todesfälle 103 (1902 116, bezw. 31, bezw. 85).
v. Stadtöauamt.
1. Oeffentliche Baute» pro 1902/03.
и) Hochbauten. Verbesserungen des Rathaus- Jnnern, Schulbänke im neuen Schulhaus und Lyceum, Verbesserungen in der Turnhalle, Verschindlung der Wohnhäuser am Zavelsteiner Weg und anderes
rund . . . 10,690
1903/04:
Aeußere Erneuerung der AmtSdienerwohnung, Verbesserungen im Rektoratsgebäude, der Turnhalle, der Kleinkinderschule, Krankenhausumbau, zus. . . . 18,630
b) Auf Straße» 1902 03.
Obere Marktstraße (soweit nicht im Straßenbau begriffen) Straßenerbreiterung im Bischofs und Bürgersteiganlage von Gundert bis Staelin, Bürgersteig in der Badstraße von Wackenhuth bis Biersteg, Dohlen daselbst (Verdeckung der Quelle bei Wwe. Beißer's Haus), Sicherheitsschranken am Brühl und Bischofs u. a.,
zus. ... 9260
1903/04:
Zufahrtsstraße im Lutz'schen Garten mit Zu- behörden,. Sicherheitsschranken im Mühl- und Falkensteinerweg, Dohlen und Bürgersteig in der inneren Badstraße, Stuttgarterstraße; auszuführen sind noch die Bürgersteige im Bischofs aufwärts der Westensabrik, in der unteren Marktstraße, Bahnhofstraße aufwärts des Eisen- bahnbauamts, Pflasterungen in der Bad-, Salz-, Leder- und Biergasse,
zus. . . . 12,310
Statistisches.
s. Private Bautätigkeit.
a. Neubauten: Wohngebäude 8,
Nebengebäude 8;
d. Bauveränderungen: Wohngebäude 49 (9
Schaufenstervergröberungen);
e. Vergrößerungen von Fabriken und sonstigen
gewerblichen Anlagen 4.
L. Die Arbeiterverstcherrmg 1903 (Kalenderjahr).
Ausgestellte Quittungskarten 1045, angezeigte Unfälle 14.
Invalidenrenten bezieh. 113 Pers. m. zus. 15 693 Altersrenten „ 21 „ „ „ 2902
Unfallrenten „ 33 „ „ „ 4124
22719
Wenn der Zuschuß der Stadtpflege zur Armenpflege von früher (1879) 14000 auf jetzt 5000 (1897: 4100 ^L.) heruntergesunken ist, so dürfen wir die Ursache hievon in diesen Rentenziffern suchen.
Die Vermögensverwaltung der Stadt stellt sich hienach als eine durchaus geordnete dar; die Schulden überschreiten in keiner Weise die nach dem fundierten und unfundierten Besitz der Gemeinde
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zulässige Höhe, diesSchuldentilguugspläne, die Grundstocksergänzungen, wo solche nötig sind, find eingehalten und machen so von Jahr zu Jahr wieder Mittel zur Inangriffnahme der neu herantretenden Aufgaben frei, ohne vorläufig^ die Steuerlast zu erhöhen.
Diese «euer» Aufgahe« find in erster Linie die Erstellung einiger einfacher Arbeiterwohnhäuser, um der seit Jahren nie verschwindenden, sich vielmehr steigernden Wohnungsnot zu begegnen. Bei dem überreichen Vorhandensein städtischer Mietshäuser und den Erfahrungen, welche die Stadt mit der Wirkung des Besitzes einfacher Häuser auf die Zahl der städtischen Armenwohnungen gemacht hat, ist eine fernere Uebernahme der Wohnungsfürsorge ausschließlich auf die Stadt abzulehnen. Der Stadtvorstand wird daher nächster Tage mit seinen Vorschlägen zur Erbauung von Arbeiterwohnhäusern unter Zuhilfenahme des Privatkapitals und der Genossenschaftsorganisation, jedoch mit Beteiligung der Stadt vor die Bürgerschaft treten.
Die Verbesserung der Stuttgarter Straße ist im Gang; ob Heuer schon die Kollegien sich mit derselben eingehender beschäftigen müssen, hängt von den Organen der Staatsstraßenverwaltung ab.
Als dringendes Bedürfnis ist von den hiesigen Verkehrsanstalten und -Gewerben wie von Privaten die Erstellung einer weiteren Berbindung der Nagoldufer oberhalb der Badstraße empfunden.
Ebenso dringend wird von Einheimischen und insbesondere von den Fremden die Gelegenheit eines reinen erfrischenden Flußbades gewünscht.
Von den neuerlichen Bestrebungen zur Hebung des Fremdenverkehrs darf die Stadtverwaltung auch ferner ihre Hand nicht abziehen, wenn ein erfreuliches Ergebnis erzielt werden will.
Wenn so in besonnener Beschränkung auf das jeweils dringendste die Verwaltung der Stadt voranschreitet, ist zu hoffen, daß neben den aus der Gemeinde selbst herauswachsenden Bedürfnissen auch die mit gesetzlichem Zwang an dieselben herantretenden Anforderungen, wie solche in der Schulnovelle z. B. schlummern, ohne besondere Erschütterungen des Gcmeindehaushalts und des Privatgeldbeutels in den nächsten Jahren befriedigt werden können.
Unterreichenbach. Am Samstag Abend war hier im „Löwen" der Gewerbeverein Calw versammelt, um zunächst einen Vortrag des Handwerkskammersekretärs Dietrich aus Reutlingen über die neuen württ. Steuergesetze anzuhören. Diese neuen Gesetze, erklärte der Redner, (nachdem er das Wesen der alten mit einigen Worten erläutert) haben keine vollständige Umgestaltung unseres Steuerwesens, auch keine Vereinfachung gebracht. Man habe zwar eine allgemeine „Einkommenssteuer" eingeführt, aber die alten „Ertragssteuern" beibehalten, wenigstens auf 5 Jahre noch. UebrigenS erscheine in den Gesetzen selbst manches nicht klar genug; man müsse auf die „Ausführungsbestimmungen" warten, die noch nicht erschienen seien. (Die neuen Gesetze, von denen jedoch keines ganz neu ist, werden voraussichtlich am 1. April 1905 in Kraft treten.) — Redner berichtete nun im einzelnen über das Einkommensteuergesetz. Nach diesem sind steuerpflichtig sämtliche Bewohner Württembergs — ausgenommen diejenigen, welche weniger als 500 ^ Gesamteinkommen haben. Unter „Einkommen" sind zu
FtUiklklVU. Nachdruck verboten.
Krcrö döv!
Erzählung von C. von Dorn au.
(Fortsetzung.)
„Merken Sie sich vor allem eins: Gräfin Nitland spielt unter keinen Umständen die Rolle deS Lauschers, verstehen Sie? Ich befand mich gestern abend an jenem Waldrande auf meinem eigenen Grund und Boden, als Jagdherrin, auf dem Anstande! Der Fußsteig vom Niepmerower Fahrwege durch das Wäldchen hindurch und weiter über die Wiese ist mein Privateigentum und für Nichtbefugte verboten. Ich konnte nicht ahnen, daß Fremde die Warnungstafel am Eingänge übersehen und mir die Jagd verderben würden. Ich war im Begriffe, Sie um Ihre — Entfernung zu bitten, als ich Klaus Behrendts Stimme hinter Ihnen hörte. Da habe ich allerdings geschwiegen und meine Anwesenheit nicht verraten; aber nicht aus Neugier tat ich das, sondern um Ihnen jede Beschämung zu ersparen — und dann vielleicht auch, weil ich ergründen wollte, wie weit zwei Menschen in der Verblendung ihr eigenes Glück gefährden können."
Die Gräfin hielt einen Augenblick inne und blickte wieder durchdringend zu der anderen hinüber. Die aber antwortete nicht — sie war in den Sessel am Fenster gesunken und blickte finster brütend vor sich hin.
„So habe ich denn alles mit angehört," begann die Gräfin nach einer kleinen
verstehen die Erträge der Grundstücke und Gebäude, die Ankünfte aus Gewerbebetrieben, Kapitalien und Reckten, die Gehälter, Löhne u. dergl. Vom steuerbaren Einkommen dürfen aber abgezogen werden: die-Verwaltung?- und Betriebsausgaben (Geschäftsunkosten). die Abschreibungen wegen Wertverminderung, die staatlichen Ertragssteuern, die Schuld- zicksen und Renten (die der Steuerpflichtige zu entrichten hat) und Aufwendungen für Kranken-, Alters u. dergl. Versicherung. Dagegen sind nicht abziehbar die Ausgaben für Geschäftserweiterungen, Kapitalanlagen, Abzahlungen an Kapitalsschulden, Zinsen für eigene Betriebskapitalien, Gemeindesteuern, Haushaltungsausgaben jeder Art. Für die Erhebung der Steuern sind Einheitssätze vorgesehen, die stufenweise wachsen. Der Einheitssatz für 600 Jahreseinkommen z. B. beträgt 2 ^., für 900 4, 1200 7, 1800 16, 2400 28, 3000 44, 6000 168 (Für die Einkommen von 30 000 ^ an ist die Steuer nach Prozenten bemessen, und zwar auf 4—5 °/°. Ob der ganze Einheitssatz (oder auch mehr) zu erheben ist, bestimmt immer für je zwei Jahre ein „Finanzgesetz". Steuerpflichtige mit 2 oder 3 noch nicht 15 Jahre alten Kindern genießen, wenn ihr Gesamteinkommen weniger als 3200 beträgt, eine Erleichterung insofern, als man sie ein oder zwei Stufen niedriger einschätzt. Deshalb können unter Umständen nicht bloß Steuerpflichtige mit noch nicht 650 (1. Stufe),
sondern auch solche mit weniger als 800 ^ (II. Stufe) steuerfrei werden. Uebrigens steht das Recht der Steuererklärung („Fassion") jedem zu; Pflicht dagegen ist es für diejenigen, die mindestens 2600 Einkommen beziehen. — Soviel aus dem für die Zukunft wichtigsten Steuergesetze. Die übrigen Staatssteuergesetze sind im wesentlichen, bis auf einige Punkte, unverändert geblieben. Letztere führen wir hier an: 1) An den Grundkatastern (ausge- genommen dasjenige der Forsten) sind, weil der Ertrag aus Grund und Boden in den letzten Jahrzehnten gesunken ist, Abstriche vorzunehmen, nämlich am Weinbergkataster 40°/», an den übrigen landwirtschaftlichen Katastern 20 °/°. 2) Das Gebäudekataster wird von Zeit zu Zeit einer allgemeinen Revision unterzogen. 3) Von dem Gewerbesteuerkapital sind 60, 50, 40, 30 "/-> frei, je nachdem das Kapital nicht mehr als 1000, 5000, 10 000, 30 000 beträgt. Von den größeren Kapitalien werden nur 20"/» abgezogen. Diese Abstriche find nicht anders als billig, da der Gewerbetreibende auch Einkommensteuer zu zahlen hat. — Unter den Gemeindesteuern spielen wie bisher die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuern die erste Rolle (Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes unrichtig verfaßt l); von dieser Dreiheit hängen alle anderen Gemeindesteuern (Kapital-, Einkommen-, Wohn-, Grundstückumsatz-, Verbrauchs-, Hundesteuern) ab. Die Wohnsteued ist allgemein auf 2 für den Kopf festgesetzt; Verbrauchsabgaben auf Fleisch sind nur noch bis 1909 gestattet. Neu sind die Bauplatzsteuer (hauptsächlich für Gemeinden mit mehr als 10000 Einwohnern) und die obligatorische Warenhaussteuer. Elftere wird als Zuschlag zur Grundsteuer berechnet, letztere nach dem Jahresumsatz und zwar in Gemeinden bis zu 10000 Einw. von 80000 an,
Pause von neuem. „Sein inniges Werben um Ihre Vergebung, und Ihr trotziges, kindisches Nichtverstehenwollen —"
„Er hat nur mit mir gespielt, er hat mich übermütig seine Macht fühlen lassen — eL war ihm nicht ernst!" rief Käthe leidenschaftlich. Sie hob die gefalteten Hände empor und sah die Gräfin flehend an. So tief war sie bewegt und so zwingend war der Eindruck, den die ganze Persönlichkeit ihres seltsamen Gastes hinterließ, daß es ihr gar nicht in den Sinn kam, zu fragen: „Was willst du eigentlich? Mit welchem Rechte mischst du dich in meine Angelegenheiten?"
Die Gräfin hatte sich auf die Tischecke gesetzt, die Arme übereinander geschlagen und sah das jüngere Mädchen fest und ernst an.
„Sie sind ein gänzlich überspanntes Frauenzimmer!" sagte sie nachdrücklich. „Was verlangen Sie denn eigentlich noch? Was wollten Sie weiter für Beweise! Er hat versucht, Sie zu versöhnen, so lange seine männliche Selbstachtung das irgend zuließ, dann hat er Sie gehen lassen, zu stolz, sich weiter vor Ihnen zu demütigen, da Sie ihm doch keinen Glauben schenkten. — Aber wissen Sie, was er getan hat, als Sie ihn verlassen hatten, Käthe Romberg? Ec dachte allein zu sein und von keinem Menschenauge gesehen in seinem Schmerze — da hat er ihren Namen gerufen, wie das Wild schreit in seiner Todesnot, wenn es den Schuß empfangen hat. — Die Arme hat er ausgebreitet nach Ihnen, als müßte er Sie durch die Kraft seiner Sehnsucht zu sich ziehen zu können — auf das Moos hat er sich geworfen, auf dem Sie gestanden hatten und geweint. — Wissen Sie, was es heißt, wenn ein solcher Mann, — ein Mann, der aus eigener