Summe von 1374000 Mk., an die Staatskasse abgeliefert haben. Dabei seien die Werke Friedrichstal, Königsbronn, Ludwigstal und Wilhelmshütte in sehr bedeutendem Umfang umgebaut und modernisiert worden und in Wasseralfingen sei seit einigen Jahren die sehr beträchtliche Kosten verursachende Erneuerung der Gießerei im Gange. Der Aufwand auf diese Bauten habe in den genannten 8 Jahren für alle Werke zusammen 2 278418 Mk., für Wasseralfingen allein 1344 364 Mk. betragen und sei ausschließlich aus den eigenen Mitteln der Werke bestritten worden, deren Vermögenswert dadurch eine recht beträchtliche Vermehrung erfahren habe. Der Mangel eines Reservefonds habe somit bis jetzt einer zeitgemäßen Modernisierung der Werke kein Hindernis bereitet. Die Ansammlung eines solchen Reservefonds, der auch in Zukunft entbehrlich sei, würde dem Hüttenwerk Wasseralfingen auf lange Zeit einen großen Teil der zur Durchführung der Verbesserung erforderlichen Mittel entziehen.
Stuttgart, 1. Juli. An einem Härchen hat das Schicksal des Lehrergesetzes in der Ständeversammlung gehängt und nur dem überaus geschickten und klugen Eingreifen des nationalliberalen Abgeordneten Kübel ist es zu verdanken, daß das Gesetz gerettet wurde. Man hatte sich vorher in den Artikel 6 des Entwurfs verbissen, der die Strafversetzung der Lehrer mit Beschwerderecht beim Verwaltungsgerichtshof in die Hand der Oberschulbehörde legt, während sie bei andern Beamten nur im ordentlichen Disziplinarverfahren durch den Disziplinarhof verfügt werden kann. Die Lehrer verlangten jedoch auch hierin grundsätzlich Gleichstellung mit den Beamten. Die Mehrheit der Zweiten Kammer beschloß demgemäß und strich den genannten Artikel. Die Erste Kammer dagegen stellte ihn durch einstimmigen Beschluß wieder her, und beharrte darauf, auch als das Gesetz zum zweitenmal an sie kam. Der Kultminister gab die Hoffnung einer Verständigung auf. Noch zu Beginn der letzten Freitagsitzung mußte allenthalben mit dem sicheren Scheitern des Gesetzentwurfs gerechnet werden. Da machte der Abg. Kübel den Vorschlag, den Artikel so zu fassen, daß zwar der Oberschulrat die Strafversetzung wie bisher verfügt, der Lehrer aber das Recht erhält, entweder — wie schon bisher rechtens war — Beschwerde dagegen beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben, oder den Disziplinarhof zur Entscheidung anzurufen. Das war ein Ausweg aus der Verlegenheit, den die bürgerlichen Parteien ohne Ausnahme freuditz begrüßten, den auch der Minister für gangbar erklärte. Der Antrag Kübel und mit ihm das ganze Gesetz wurde einstimmig angenommen. Auch die Erste Kammer stimmte zu. Das Gesetz war gerettet. Man wird sagen können: wenn an einer in der Praxis doch recht untergeordneten Frage dieser Gesetzentwurf, der im übrigen den Lehrern die ersehnte Gleichstellung mit der Beamtenschaft bringt, schließlich gescheitert und alle mühsame Arbeit umsonst getan gewesen wäre, so hätte man das im Lande in der Tat nirgends verstanden. Von einer bloßen Prinzipienreiterei hätten auch die Lehrer letzten Endes nur das negative Ende und den Nachteil gehabt. Man wird im Volke wie in der Lehrerschaft es dem Abg. Kübel zu Dank wissen, daß seine rasche und glückliche Vermittlung den Weg zum Zustandekommen des Gesetzes gebahnt hat.
Stuttgart,1. Juli. Die zwischen den Leitungen der Nationalliberalen Partei und der Fortschrittlichen Volkspartei Württembergs abgeschlossenen Verhandlungen wegen eines Abkommens für die Landtagswahlen haben die Genehmigung der beiderseitigen Parteien nicht gefunden. Sowohl in einer Sitzung des Landesausschusses der Fortschrittlichen Volkspartei, wie auch in einer am Samstag hier gehaltenen außerordentlichen Vertreterversamm- lung der Nativnalliberalen Partei haben sich wegen der von den Parteileitungen getroffenen Abmachungen in einzelnen Bezirken, in denen die Bezirksorganisationen der beiden Parteien den größten Wert darauf legen, mit einem eigenen Kandidaten in den Wahlkampf einzutreten, Schwierigkeiten ergeben, so insbesondere bezüglich der Bezirke Heidenheim und Tübingen- Amt. Der Bezirk Ludwigsburg-Stadt, in dem die beiden liberalen Parteien bekanntlich je mit einem eigenen Kandidaten in den Wahlkampf ziehen wollen, wurde, wie auch einige andere Bezirke, von vornherein aus dem Wahlabkommen ausgeschieden. Die beiderseitigen Parteileitungen werden nunmehr zu den aufgetauchten Schwierigkeiten Stellung nehmen und in neue Verhandlungen wegen der Durchführung des Abkommens einzutreten haben. Im Interesse der beiden Parteien ist es gelegen, daß dies« neuen Verhandlungen sich nicht allzu sehr in die Länge
ziehen, damit mit der Bearbeitung der Wahlkreise in Bälde begonnen werden kann.
Stuttgart, 2. Juli. Zu der Meldung über die Schrvierikeiten, denen das Wahlabkommen der liberalen Parteien für die Landtagswahlen neuerdings begegnet, wird uns von eingeweihter volksparteilicher Seite versichert, daß der Landesausschuß der Fortschrittlichen Volkspartei in seiner Sitzung am Freitag dem vorliegenden Vertragsentwurf keinerlei Schwierigkeiten bereitet, ihm vielmehr seine Zustimmung gegeben hat. — Der „Beobachter" warnt heute vor der Taklik der Doppelkandidaturen der liberalen Parteien in verschiedenen Bezirken, da mit der Anerkennung dieses Grundsatzes sich ähnliche Ansprüche in anderen Bezirken geltend machen könnten, sodaß der Fall eintceten könnte, daß nicht strittige Wahlkreise mit in die Differenzen hereingezogen würden. Nicht mit Unrecht weist das Blatt darauf hin. daß jede weitere Verzögerung des definitiven Abschlusses der Verhandlungen diese nicht gerade erleichtern werde. Die Bezirksorganisationen der Volkspartei ließen sich nachgerade nicht mehr in den Vorarbeiten zu den kommenden Wahlen aufhalten, und wenn dann in den Bezirken schon Kandidaten ausgestellt seien, sei eine nachfolgende Verständigung umso schwerer möglich.
Landtagskandidaturen. Die Fortschrittliche Volkspartei hat den Parteisekretär Fischer-Heilbronn als Kandidaten für die Landtagswahl im Bezirk Leonberg aufgestellt. — Der Bund der Landwirte hat als Kandidaten für die Landtagswahl im Bezirk Leonberg einstimmig wieder den bisherigen Abgeordneten, Rechtsanwalt Roth, als Kandidaten ausgestellt, der die Kandidatur angenommen hat. — Die Fortschrittliche Volkspartei in Nürtingen hat „in der Annahme, daß das Landeswahlabkommen zwischen der Deutschen Partei und der Fortschrittlichen Volkspartei den Bezirk Nürtingen der Volkspartei zuweisen wird, da die Fortschrittliche Volkspartei bei den zwei letzten Reichstagswahlen die Deutsche Partei erfolgreich unterstützt hat", beschlossen, als Kandidaten für die Landlagswahl den Oberamtspfleger Löchner aufzustellen, der die Wahl angenommen hat. — Die Volkspartei hat für den Bezirk Münsingen den Stadtschultheißen Hörner- Münsingen als Kandidaten für die Landtagswahl aufgestellt. Im Falle des Abschlusses des Wahlabkommens wird der Kandidat die Unterstützung der Deutschen Partei erhalten.
Stuttgart. 2. Juli. Es verlautet, daß als Landesturninspektor an Stelle des verstorbenen Professors Keßler der Oberreallehrer Dr. Eberhardt in Oehringen in Aussicht genommen ist.
Stuttgart, 1. Juli. Der zwischen der Stadtverwaltung Stuttgart und der Stuttgarter Fleischerinnung abgeschlossene Vertrag wegen der Bildung einer ständigen Kommission zur Festsetzung der Fleischpreise ist nunmehr von der Stuttgarter Fleischerinnung einstimmig genehmigt worden. Der Vertrag tritt mit dem heutigen Tage in Kraft; er ist zunächst auf 1 Jahr abgeschlossen. Die Kommission besteht aus 4 Vertretern der Stadtverwaltung und 4 Vertretern der Metzgerschaft. Vorsitzender der Kommission ist Dr. Dollinger, der, wenn keine Einigung zwischen den Vertretern der Metzgerschaft und denen der Stadtverwaltung hinsichtlich der Festsetzung der Fleischpreise zu erzielen ist, den Stichentscheid zu geben hat. Als Vertreter der Stuttgarter Metzgerinnung wurden die Metzgermeisler Konrad Gwinner, Paul Beck und Karl Bayer jun. bestimmt, zu denen ein der Innung nicht angehörender Metzger kommt, da die außerhalb der Stuttgarter Fleischerinnung stehenden Metzger sich gegen Konventionalstrafe verpflichten mußten, ebenfalls die von der städtischen Fleischpreisfestsetzungskommission festgestellten Preise einzuhalten.
Stuttgart, 1. Juli. Der Mordprozeß Pfromm er beschäftigt das Schwurgericht zum zweiten Male. Bekanntlich hat der Gerichtshof am 8. Mai nach zweitägiger Verhandlung den Angeklagten wegen schweren Diebstahls und Totschlags, begangen an dem Maurer Grob von Steinenbronn, unter Einrechnung von 10 Jahren Zuchthaus, die er von der Strafkammer Tübingen wegen mehrerer in Liebenzell verübter Einbruchsdiebstähle erhalten, zu der gesetzlich zulässigen Höchststrafe von 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Diese Strafe ist rechtskräftig. Die Geschworenen hatten Pfrommer auch des Mords an dem Forstwart Rees schuldig gesprochen. Das Gericht war aber der Ansicht, daß sich die Geschworenen mit der Bejahung der auf Mord lautenden Schuldfrage zum Nachteil des Angeklagten geirrt hätten und verwies den Fall Rees zur erneuten Verhandlung an das nächste Schwurgericht. Der
Spruch der Geschworenen in der zweiten Verhandlung ist endgültig, eine nochmalige Verhandlung gibt es nicht. Der Angeklagte hat, wie schon früher bemerkt wurde, viele und schwere Vorstrafen. Seine erste Strafe hat er mit 14 Jahren erhalten. Er verteidigte sich wie bei der letzten Verhandlung. Nach der Vernehmung des Angeklagten wurde in die Beweisaufnahme eingetreten. Von Interesse waren die Aussagen des vr. moä. Beißwänger von Vaihingen, dem Rees auf dem Weg zum Krankenhaus den Hergang geschildert hat. Rees habe ihm erzählt, daß er im Wald einen ihm verdächtigen Mann beobachtet habe, der parallel mit ihm gelaufen sei. Als er, Rees, auf den Weg getreten sei, auf dem der Mann gelaufen sei, habe dieser nach ihm geschossen. Hauptlehrer Haug von Teinach gab Auskunft über die häuslichen Verhältnisse des Angeklagten. Pfrommer sei in der Schule immer etwas verschlossen gewesen. Schon im 12. Lebensjahr habe er sich Verfehlungen zu Schulden kommen lassen. Seine Erziehung sei sehr mangelhaft gewesen, zu Hause habe er nichts gutes gehört, seine Eltern seien öfters mit den Gerichten in Berührung gekommen. Forstmeister Keller schilderte den erschossenen Forstwart Rees als ruhigen Mann. Der Zeuge hält es für ausgeschlossen, daß Rees seiner Instruktion, daß er auf Fliehende nicht schießen dürfe, entgegen gehandelt habe. Wenn Rees dem Angeklagten im Anschlag gegenüber gestanden wäre, hätte er nicht in die linke Seite getroffen werden können. Diesen Standpunkt vertraten auch die medizinischen Sachverständigen und Büchsenmacher Stähle. Aus der weiteren Zeugenvernehmung ging hervor, daß der Angeklagte schon in früheren Fällen seinen Verfolgern den Revolver entgegen gehalten hat.
Stuttgart, 2. Juli. (Mordprozeß Pfrommer.) Die Verhandlung gegen Pfrommer wegen Mords wurde heute fortgesetzt. Als Zeuge vernommen wurde noch Landjäger Steudle. Die Schuldfragen an die Geschworenen lauteten auf Mord, Totschlag und Körperverletzung mit nachgefolgtem Tod. Dem Staatsanwalt stand zur Begründung der Anklage ein reichlicheres Beweismaterial zu Gebot, als in der letzten Verhandlung. Großes Gewicht wurde von ihm auf das Zeugnis des Dr. Beißwänger gelegt. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Christlieb, suchte den Beweis zu führen, daß der Angeklagte nicht mit Ueberlegung gehandelt habe. Die Anklage sei juristisch unhaltbar. Die Geschworenen brauchten dem Angeklagten nicht zu glauben, sie sollten annehmen, was die Situation ergebe. Was er getan, das habe er in der Aufregung getan. Der Verteidiger schloß seine Ausführungen mit den Worten: „Recht muß recht bleiben, auch für den Verbrecher. Vom Vorsitzenden wurden die Geschworenen dahin belehrt, in ihrer Entscheidung sich weder vom Spruch der früheren Geschworenen noch vom Verweisungsbeschluß des Gerichts bestimmen zu lassen. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten nach '/r ständiger Beratung des Mords schuldig. Das Urteil lautete sodann auf Todesstrafe. Der Angeklagte nahm das Urteil ruhig hin. Als Vertreter des Justizministeriums wohnte Ministerialrat Letzgus der Verhandlung bei.
Merklingen, 1. Juli. Gestern nachmittag wurden die beiden Opfer der Bluttat vom Freitag, Traubenwirt Georg Kleinfelder und Georg Kleinfelder jg., zu Grabe getragen. Eine Trauerversammlung. wie sie Merklingen in dieser Größe wohl noch nie gesehen hat, umstand das offene Grab, Tiefe Ergriffenheit und herzliche Anteilnahme erfaßte die von nah und fern Herbeigekommenen. An der Beerdigung konnte auch der verwundete Sohn Eugen Kleinfelder teilnehmen. Die Leiche des Mörders Kurz wurde, nachdem durch eine Sektion der normale Zustand seines Geistes festgeftellt worden war, auf die Anatomie nach Tübingen geschafft.
Dornstetten, I.Juli. DieHauptversamm- lung des Württ. Schwarzwaldvereins verlief gestern und vorgestern sowohl im geschäftlichen als im festlichen Teil wohlgelungen. Am gestrigen Sonntag wurde vormittags die Aussichtskanzel eingeweiht; die Fernsicht war sehr günstig. Mittags war das Festessen in den verschiedenen Gasthöfen; nachmittags gings hinaus auf den Festplatz, wo sich bei Musik und Tanz ein fröhliches Volksfest entwickelte. Als Vorort für die nächstjährige Hauptversammlung wurde Pforzheim gewählt.
Ehingen, 2. Juli. Während eines schweren Gewitters wurde in Allmendingen um die Mitternachtsstunde in der Wirtschaft zum „Hirsch" eingebrochen und eine Geldtasche mit Inhalt entwendet. Der Dieb wurde während der Tat durch einen Blitzstrahl beleuchtet und erkannt, so daß er verhaftet werden konnte.