Summe von 1374000 Mk., an die Staatskasse ab­geliefert haben. Dabei seien die Werke Friedrichstal, Königsbronn, Ludwigstal und Wilhelmshütte in sehr bedeutendem Umfang umgebaut und modernisiert worden und in Wasseralfingen sei seit einigen Jahren die sehr beträchtliche Kosten verursachende Erneuerung der Gießerei im Gange. Der Aufwand auf diese Bauten habe in den genannten 8 Jahren für alle Werke zusammen 2 278418 Mk., für Wasseralfingen allein 1344 364 Mk. betragen und sei ausschließlich aus den eigenen Mitteln der Werke bestritten worden, deren Vermögenswert dadurch eine recht beträchtliche Vermehrung erfahren habe. Der Mangel eines Reservefonds habe somit bis jetzt einer zeitgemäßen Modernisierung der Werke kein Hindernis bereitet. Die Ansammlung eines solchen Reservefonds, der auch in Zukunft entbehrlich sei, würde dem Hütten­werk Wasseralfingen auf lange Zeit einen großen Teil der zur Durchführung der Verbesserung erforder­lichen Mittel entziehen.

Stuttgart, 1. Juli. An einem Härchen hat das Schicksal des Lehrergesetzes in der Stände­versammlung gehängt und nur dem überaus geschickten und klugen Eingreifen des nationalliberalen Abge­ordneten Kübel ist es zu verdanken, daß das Gesetz gerettet wurde. Man hatte sich vorher in den Artikel 6 des Entwurfs verbissen, der die Straf­versetzung der Lehrer mit Beschwerderecht beim Ver­waltungsgerichtshof in die Hand der Oberschulbehörde legt, während sie bei andern Beamten nur im ordent­lichen Disziplinarverfahren durch den Disziplinarhof verfügt werden kann. Die Lehrer verlangten jedoch auch hierin grundsätzlich Gleichstellung mit den Beamten. Die Mehrheit der Zweiten Kammer beschloß dem­gemäß und strich den genannten Artikel. Die Erste Kammer dagegen stellte ihn durch einstimmigen Be­schluß wieder her, und beharrte darauf, auch als das Gesetz zum zweitenmal an sie kam. Der Kult­minister gab die Hoffnung einer Verständigung auf. Noch zu Beginn der letzten Freitagsitzung mußte allenthalben mit dem sicheren Scheitern des Gesetz­entwurfs gerechnet werden. Da machte der Abg. Kübel den Vorschlag, den Artikel so zu fassen, daß zwar der Oberschulrat die Strafversetzung wie bisher verfügt, der Lehrer aber das Recht erhält, entweder wie schon bisher rechtens war Beschwerde dagegen beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben, oder den Disziplinarhof zur Entscheidung anzurufen. Das war ein Ausweg aus der Verlegenheit, den die bürgerlichen Parteien ohne Ausnahme freuditz be­grüßten, den auch der Minister für gangbar erklärte. Der Antrag Kübel und mit ihm das ganze Gesetz wurde einstimmig angenommen. Auch die Erste Kammer stimmte zu. Das Gesetz war gerettet. Man wird sagen können: wenn an einer in der Praxis doch recht untergeordneten Frage dieser Gesetz­entwurf, der im übrigen den Lehrern die ersehnte Gleichstellung mit der Beamtenschaft bringt, schließ­lich gescheitert und alle mühsame Arbeit umsonst getan gewesen wäre, so hätte man das im Lande in der Tat nirgends verstanden. Von einer bloßen Prinzipienreiterei hätten auch die Lehrer letzten Endes nur das negative Ende und den Nachteil gehabt. Man wird im Volke wie in der Lehrerschaft es dem Abg. Kübel zu Dank wissen, daß seine rasche und glückliche Vermittlung den Weg zum Zustandekommen des Gesetzes gebahnt hat.

Stuttgart,1. Juli. Die zwischen den Leitungen der Nationalliberalen Partei und der Fort­schrittlichen Volkspartei Württembergs ab­geschlossenen Verhandlungen wegen eines Abkommens für die Landtagswahlen haben die Genehmigung der beiderseitigen Parteien nicht gefunden. Sowohl in einer Sitzung des Landesausschusses der Fortschritt­lichen Volkspartei, wie auch in einer am Samstag hier gehaltenen außerordentlichen Vertreterversamm- lung der Nativnalliberalen Partei haben sich wegen der von den Parteileitungen getroffenen Abmachungen in einzelnen Bezirken, in denen die Bezirksorganisationen der beiden Parteien den größten Wert darauf legen, mit einem eigenen Kandidaten in den Wahlkampf einzutreten, Schwierigkeiten ergeben, so insbesondere bezüglich der Bezirke Heidenheim und Tübingen- Amt. Der Bezirk Ludwigsburg-Stadt, in dem die beiden liberalen Parteien bekanntlich je mit einem eigenen Kandidaten in den Wahlkampf ziehen wollen, wurde, wie auch einige andere Bezirke, von vornherein aus dem Wahlabkommen ausgeschieden. Die beider­seitigen Parteileitungen werden nunmehr zu den aufgetauchten Schwierigkeiten Stellung nehmen und in neue Verhandlungen wegen der Durchführung des Abkommens einzutreten haben. Im Interesse der beiden Parteien ist es gelegen, daß dies« neuen Verhandlungen sich nicht allzu sehr in die Länge

ziehen, damit mit der Bearbeitung der Wahlkreise in Bälde begonnen werden kann.

Stuttgart, 2. Juli. Zu der Meldung über die Schrvierikeiten, denen das Wahlabkommen der liberalen Parteien für die Landtagswahlen neuerdings begegnet, wird uns von eingeweihter volksparteilicher Seite versichert, daß der Landes­ausschuß der Fortschrittlichen Volkspartei in seiner Sitzung am Freitag dem vorliegenden Vertragsent­wurf keinerlei Schwierigkeiten bereitet, ihm vielmehr seine Zustimmung gegeben hat. DerBeob­achter" warnt heute vor der Taklik der Doppel­kandidaturen der liberalen Parteien in verschiedenen Bezirken, da mit der Anerkennung dieses Grund­satzes sich ähnliche Ansprüche in anderen Bezirken geltend machen könnten, sodaß der Fall eintceten könnte, daß nicht strittige Wahlkreise mit in die Differenzen hereingezogen würden. Nicht mit Un­recht weist das Blatt darauf hin. daß jede weitere Verzögerung des definitiven Abschlusses der Ver­handlungen diese nicht gerade erleichtern werde. Die Bezirksorganisationen der Volkspartei ließen sich nachgerade nicht mehr in den Vorarbeiten zu den kommenden Wahlen aufhalten, und wenn dann in den Bezirken schon Kandidaten ausgestellt seien, sei eine nachfolgende Verständigung umso schwerer möglich.

Landtagskandidaturen. Die Fortschrittliche Volkspartei hat den Parteisekretär Fischer-Heil­bronn als Kandidaten für die Landtagswahl im Bezirk Leonberg aufgestellt. Der Bund der Landwirte hat als Kandidaten für die Landtags­wahl im Bezirk Leonberg einstimmig wieder den bisherigen Abgeordneten, Rechtsanwalt Roth, als Kandidaten ausgestellt, der die Kandidatur ange­nommen hat. Die Fortschrittliche Volkspartei in Nürtingen hatin der Annahme, daß das Landes­wahlabkommen zwischen der Deutschen Partei und der Fortschrittlichen Volkspartei den Bezirk Nürtingen der Volkspartei zuweisen wird, da die Fortschrittliche Volkspartei bei den zwei letzten Reichstagswahlen die Deutsche Partei erfolgreich unterstützt hat", be­schlossen, als Kandidaten für die Landlagswahl den Oberamtspfleger Löchner aufzustellen, der die Wahl angenommen hat. Die Volkspartei hat für den Bezirk Münsingen den Stadtschultheißen Hörner- Münsingen als Kandidaten für die Landtagswahl aufgestellt. Im Falle des Abschlusses des Wahl­abkommens wird der Kandidat die Unterstützung der Deutschen Partei erhalten.

Stuttgart. 2. Juli. Es verlautet, daß als Landesturninspektor an Stelle des verstorbenen Professors Keßler der Oberreallehrer Dr. Eber­hardt in Oehringen in Aussicht genommen ist.

Stuttgart, 1. Juli. Der zwischen der Stadt­verwaltung Stuttgart und der Stuttgarter Fleischer­innung abgeschlossene Vertrag wegen der Bildung einer ständigen Kommission zur Festsetzung der Fleischpreise ist nunmehr von der Stuttgarter Fleischerinnung einstimmig genehmigt worden. Der Vertrag tritt mit dem heutigen Tage in Kraft; er ist zunächst auf 1 Jahr abgeschlossen. Die Kommission besteht aus 4 Vertretern der Stadtverwaltung und 4 Vertretern der Metzgerschaft. Vorsitzender der Kommission ist Dr. Dollinger, der, wenn keine Einigung zwischen den Vertretern der Metzgerschaft und denen der Stadtverwaltung hinsichtlich der Fest­setzung der Fleischpreise zu erzielen ist, den Stich­entscheid zu geben hat. Als Vertreter der Stuttgarter Metzgerinnung wurden die Metzgermeisler Konrad Gwinner, Paul Beck und Karl Bayer jun. be­stimmt, zu denen ein der Innung nicht angehörender Metzger kommt, da die außerhalb der Stuttgarter Fleischerinnung stehenden Metzger sich gegen Kon­ventionalstrafe verpflichten mußten, ebenfalls die von der städtischen Fleischpreisfestsetzungskommission fest­gestellten Preise einzuhalten.

Stuttgart, 1. Juli. Der Mordprozeß Pfromm er beschäftigt das Schwurgericht zum zweiten Male. Bekanntlich hat der Gerichtshof am 8. Mai nach zweitägiger Verhandlung den An­geklagten wegen schweren Diebstahls und Totschlags, begangen an dem Maurer Grob von Steinenbronn, unter Einrechnung von 10 Jahren Zuchthaus, die er von der Strafkammer Tübingen wegen mehrerer in Liebenzell verübter Einbruchsdiebstähle erhalten, zu der gesetzlich zulässigen Höchststrafe von 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Diese Strafe ist rechtskräftig. Die Geschworenen hatten Pfrommer auch des Mords an dem Forstwart Rees schuldig gesprochen. Das Gericht war aber der Ansicht, daß sich die Ge­schworenen mit der Bejahung der auf Mord lauten­den Schuldfrage zum Nachteil des Angeklagten geirrt hätten und verwies den Fall Rees zur erneuten Verhandlung an das nächste Schwurgericht. Der

Spruch der Geschworenen in der zweiten Verhand­lung ist endgültig, eine nochmalige Verhandlung gibt es nicht. Der Angeklagte hat, wie schon früher be­merkt wurde, viele und schwere Vorstrafen. Seine erste Strafe hat er mit 14 Jahren erhalten. Er verteidigte sich wie bei der letzten Verhandlung. Nach der Vernehmung des Angeklagten wurde in die Beweisaufnahme eingetreten. Von Interesse waren die Aussagen des vr. moä. Beißwänger von Vaihingen, dem Rees auf dem Weg zum Kranken­haus den Hergang geschildert hat. Rees habe ihm erzählt, daß er im Wald einen ihm verdächtigen Mann beobachtet habe, der parallel mit ihm ge­laufen sei. Als er, Rees, auf den Weg getreten sei, auf dem der Mann gelaufen sei, habe dieser nach ihm geschossen. Hauptlehrer Haug von Teinach gab Auskunft über die häuslichen Verhältnisse des An­geklagten. Pfrommer sei in der Schule immer etwas verschlossen gewesen. Schon im 12. Lebensjahr habe er sich Verfehlungen zu Schulden kommen lassen. Seine Erziehung sei sehr mangelhaft gewesen, zu Hause habe er nichts gutes gehört, seine Eltern seien öfters mit den Gerichten in Berührung gekommen. Forstmeister Keller schilderte den erschossenen Forst­wart Rees als ruhigen Mann. Der Zeuge hält es für ausgeschlossen, daß Rees seiner Instruktion, daß er auf Fliehende nicht schießen dürfe, entgegen ge­handelt habe. Wenn Rees dem Angeklagten im Anschlag gegenüber gestanden wäre, hätte er nicht in die linke Seite getroffen werden können. Diesen Standpunkt vertraten auch die medizinischen Sach­verständigen und Büchsenmacher Stähle. Aus der weiteren Zeugenvernehmung ging hervor, daß der Angeklagte schon in früheren Fällen seinen Verfolgern den Revolver entgegen gehalten hat.

Stuttgart, 2. Juli. (Mordprozeß Pfrom­mer.) Die Verhandlung gegen Pfrommer wegen Mords wurde heute fortgesetzt. Als Zeuge ver­nommen wurde noch Landjäger Steudle. Die Schuld­fragen an die Geschworenen lauteten auf Mord, Totschlag und Körperverletzung mit nachgefolgtem Tod. Dem Staatsanwalt stand zur Begründung der Anklage ein reichlicheres Beweismaterial zu Gebot, als in der letzten Verhandlung. Großes Gewicht wurde von ihm auf das Zeugnis des Dr. Beiß­wänger gelegt. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Christlieb, suchte den Beweis zu führen, daß der Angeklagte nicht mit Ueberlegung gehandelt habe. Die Anklage sei juristisch unhaltbar. Die Ge­schworenen brauchten dem Angeklagten nicht zu glauben, sie sollten annehmen, was die Situation ergebe. Was er getan, das habe er in der Auf­regung getan. Der Verteidiger schloß seine Aus­führungen mit den Worten:Recht muß recht bleiben, auch für den Verbrecher. Vom Vorsitzenden wurden die Geschworenen dahin belehrt, in ihrer Entscheid­ung sich weder vom Spruch der früheren Geschwo­renen noch vom Verweisungsbeschluß des Gerichts bestimmen zu lassen. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten nach '/r ständiger Beratung des Mords schuldig. Das Urteil lautete sodann auf Todesstrafe. Der Angeklagte nahm das Urteil ruhig hin. Als Vertreter des Justizministeriums wohnte Ministerialrat Letzgus der Verhandlung bei.

Merklingen, 1. Juli. Gestern nachmittag wurden die beiden Opfer der Bluttat vom Frei­tag, Traubenwirt Georg Kleinfelder und Georg Kleinfelder jg., zu Grabe getragen. Eine Trauer­versammlung. wie sie Merklingen in dieser Größe wohl noch nie gesehen hat, umstand das offene Grab, Tiefe Ergriffenheit und herzliche Anteilnahme erfaßte die von nah und fern Herbeigekommenen. An der Beerdigung konnte auch der verwundete Sohn Eugen Kleinfelder teilnehmen. Die Leiche des Mörders Kurz wurde, nachdem durch eine Sektion der nor­male Zustand seines Geistes festgeftellt worden war, auf die Anatomie nach Tübingen geschafft.

Dornstetten, I.Juli. DieHauptversamm- lung des Württ. Schwarzwaldvereins ver­lief gestern und vorgestern sowohl im geschäftlichen als im festlichen Teil wohlgelungen. Am gestrigen Sonntag wurde vormittags die Aussichtskanzel eingeweiht; die Fernsicht war sehr günstig. Mittags war das Festessen in den verschiedenen Gasthöfen; nachmittags gings hinaus auf den Festplatz, wo sich bei Musik und Tanz ein fröhliches Volksfest entwickelte. Als Vorort für die nächstjährige Haupt­versammlung wurde Pforzheim gewählt.

Ehingen, 2. Juli. Während eines schweren Gewitters wurde in Allmendingen um die Mitter­nachtsstunde in der Wirtschaft zumHirsch" ein­gebrochen und eine Geldtasche mit Inhalt ent­wendet. Der Dieb wurde während der Tat durch einen Blitzstrahl beleuchtet und erkannt, so daß er verhaftet werden konnte.