klmtllche Bekanntmachungen unS Privat-Knsetgen«

K. Hveramt Weuenbürg.

Kekanntmachnug,

betreffend die Hagel«Berficheru«g.

Den Landwirten wird im Hinblick auf das Herannahen des Sommers die Versicherung ihrer Frlderzrngnifse gegen Hagelgefahr dringend empfohlen. Dabei wird darauf hin­gewiesen, daß die Norddeutsche Hagelversicherungs-Gesellschaft in Berlin auf Grund der von dem württ. Staat mit ihr ab­geschlossenen Uebercinkunft vom 9. Januar 1910 und vom 21./27. April 1909 verpflichtet ist, die Fcldfrüchte sämtlicher versicherungssuchender Landwirte in Württemberg gegen Hagel­schaden in Versicherung zu nehmen und daß die württemb. Land­wirte, welche der Norddeutschen Hagelversicherungs-Gesellschaft beitreten, infolge der Uebernahme der Verpflichtung zur Nach­schußleistung aus die Staatskasse durch Bezahlung des Zuschlags von 50"/«» zur Vorprämie an den staatlichen Hagelversicherungs­solid von der Gefahr der Anforderung einer Nachschußprämie unbedingt befreit, also gegen feste Prämien versichert sein werden. Die für die einzelnen Markungen von der Versicherungs- Gesellschaft ausgestellten Prämientarifsätze sind bei den Agenten der Gesellschaft zu erfahren.

Für den hiesigen Bezirk ist als Agent aufgestellt Wilhelm Becht, Schreiner in Gräfenhausru.

Den 15. April 1911.

Oberamtmann Hornung.

Neuenbürg.

An >ie K. S». PfarrSmter.

Es wird um beschleunigte Beantwortung und Weitersendung des am 20. März ds. Js. in Umlauf gesetzten Kons.Erlasses v. 29. Dezember 1910, Nr. 14 751, betr. Kantoreudieust ersucht.

Den 18. April 1911, K. Ev. Dekanatamt.

Uhl.

Neuenbürg.

Bekanntmachung.

Der auf 19. April fällige

Bieh- und Schweinemarkt

findet wegen der Maul- und Klauenseuche nicht statt.

Den 12. April 1911. Stadtschultheitzenamt.

Stirn.

j K. Forstamt Liebeuzell.

! Zchichtdttdhch-Vkrkanl

am Dienstag den 25. April,

j vormittags 9 Uhr sin derSonne" in Lieben zell laus Staatswald Badwald, i Ernstmühlberg, Mittl. Finken­berg, Gfäll, Kchlbach, Findhag, Tannbrunnen, Hardtebcne, Tannberg. Hardtberg, Löneck, Zeller, Mahd, Hasenrain:

Rm.: eichen: 4 Anbruch; buchen: 45 Scheiter, 6 Prügel, 92 Anbruch, 2 Reisprügel; Nadelholz: 35 Prügel, 246 Anbruch.

Neuenbürg.

Einen scharfen, wachsamen

^ Hofhund

^ hat preiswürdig zu verkaufen

Christian Knöller,

Werkmeister, Eisenfurt.

Neuenbürg.

Holz-Versteigerung.

Das Gr. Forstamt Mittelberg (Ettlingen) versteigert. 1. am Donnerstag, 20. April, um LO Uhr

im Gasthaus zumKönig von Preußen" in Fraueualb: aus dem Großklosterwald Abt. 37, 39, 50, 53, 54, 57 (Revier des Forstwarts Blöth in Metzlinschwand) 900 Ster buchenes, 650 tannenes und sorlencs und 100 Ster gem. Scheit- und Prügelholz, 95 Ster tannenes Spaltholz, 20 Lose Schlagraum und l60 Ster Reisprügel;

2. am Freitag, 2 t. April, um 10 Uhr

in derMarxzcller Mühle" aus dem Großklosterwald Abt. 27 (Revier des Forstwarts Eisele in Marxzell) 680 Ster buchenes, 55 Ster eichenes, 25 Ster gemischtes Scheit- und Prügelholz, Eichenstämme: 2 St. II. Kl., 5 111. Kl., 260 St. IV.VI. Kl.

Freie Häcker-Innung

des Oderamts Neuenbürg.

Unsere 2. Innungs-Versammlung

findet

am Mittwoch den 19. ds. Mts., nachmittags 2 Ahr im Gasthaus zumAdler" in Wildbad statt.

Der Obermeister.

LessenM WtzWsiM gegen Weiner-tlans.

Die Herren Ortsvorsteher werden unter Hinweis auf den Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 21. Januar 1905 (Minist.Amtsbl. Seite 81) ersucht, alsbald einen Aufruf zur Anmeldung von Schweinen zur Impfung zu erlassen, wobei auf die Entschädigungsleistung (vergl. Ziffer 7 und 8 des ge­nannten Erlasses) und insbesondere darauf aufmerksam zu machen ist, daß nicht mehr, wie bisher, bloß die Verluste durch Jmpf- rotlauf, sondern auch diejenigen Verluste entschädigt werden, welche durch spätere, während der gewöhnlichen Dauer des Impfschutzes vorkommende Rotlauffälle erwachsen.

Hiebei ist ferner hervorzuheben, daß Eutschädiguugsleistuug nur für die öffentliche Impfung vorgesehen ist, nicht auch für die private, und daß damit zu dem Vorteil, daß die öffentliche Impfung in der Regel billiger zu stehen kommt, als die private Impfung, ein weiterer Vorteil der öffentlichen Impfung hinzutritt.

Als Termin für die Anmeldungen bei dem Ortsvorstehrr wird der 5. Mai l. 3s. bestimmt.

Die Herren Ortsvorsteher wollen die einkommenden An­meldungen in ein Verzeichnis eintragen, aus welchem die Namen der Besitzer der Tiere, sowie die Stückzahl derselben ersichtlich sind.

Das Verzeichnis ist nach Ablauf der Anmeldefrist alsbald hieher vorzulcgen.

Bemerkt wird noch, daß neuerdings an der Mindestzahl von 20 Impflingen nicht mehr unbedingt festgehalten wird, vielmehr die Impfung auch schon bei Anmeldungen einer ge­ringeren Zahl genehmigt werden kann.

Neuenbürg, den 18. April 19l1.

K. Oberamtstierarztstelle.

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