Amtliche Sekanntmachungen unS Privat-Knzeigen.

K. Höerarnl Yeuenbürg.

Kekannlmachnng,

belr. de« Kinderschuh.

Es ist Anlaß gegeben, auf nachstehende Bestimmungen des Reichsgesetzes, betr. Kinderarbeit in gewerblichen Be­triebe», vom 30. März 1903 (R.G.Bl. S. 113) zur Beacht­ung hinzuweisen:

1. Als Kinder im Sinne dieses Gesetzes gelten Knaben und Mädchen unter 13 Jahren, sowie solche Knaben und Mäd­chen über 13 Jahre, welche noch zum Besuche der Volksschule verpflichtet sind.

2. Bei Bauten aller Art, im Betrieb von Ziegeleien, Brüchen und Gruben, in Werkstätten der Steinhauer, der Maler und Anstreicher, beim Mischen und Malen von Farben, beim Steinklopfen, sowie in mit dem Speditionsgeschäft verbundenen Fuhrwerksbetrieben dürfen sowohl eigene als auch fremde Kruder nicht beschäftigt werden.

3. Verboten ist die Beschäftigung fremder Kruder unter 12 Jahren im Handelsgewerbe, in Berkehrsgewerben, im Betrieb von Gast- und Schankwirtschaften, beim Austragen von Waren und bei sonstigen Botengängen in gewerblichen Betrieben jeder Art.

4. Die Beschäftigung von fremden Kindern über 12 Jahren in den oben Ziffer 3 genannten Betrieben, sowie beim Austragen von Waren und bei sonstigen Botengängen darf nicht in der Zeit zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens und nicht vor dem Vormittagsunterricht stattfinden. Sie darf nicht länger als 3 Stunden und während der Schulferien nicht länger als 4 Stunden täglich dauern. Um Mittag ist den Kindern eine mindestens 2stündige Pause zu gewähren. Am Nachmittag darf die Beschäftigung erst eine Stunde nach beendetem Unterricht beginnen.

5. Für die Beschäftigung fremder Kinder ist die Ausstell­ung einer Arbeitskarte durch die Ortspolizeibehörde erforderlich; auch ist, wenn fremde Kinder beschäftigt werden sollen, vor dem

Beginn der Beschäftigung der Ortspolizeibehörde eine schrift­liche Anzeige zn machen.

Den 1. Oktober 1909.

Oberamtmann Hornung.

N«tzhol;-Uerka«f.

Das Grotzh. Forstamt Kaltenbronn in Gernsbach

verkauft aus Domänenwaldungen mit Borgfrist bis 1. Mai 1910 im Wege schriftlichen Angebots nachverzeichnetes Schlag-, Dürr- nnd Windfallholz, worüber losweise Auszüge un­entgeltlich, Einzelverzeichnisse wie bisher gegen Ersatz der Schreibgebühren vom Forstamt und den Forstwarten bezogen werden können.

Aus den Dienstbezirken Dürreych, Brotenau und Rombach Abt. 149, 83 und 84 Forlenstämme: 342 1.IV. Kl.; Forlen­abschnitte: 17 II. Kl.; Nadelholzstämme: 3212 I.Vl. Kl.; Nadelholzabschnitte: 709 I.III. Kl., zusammen ca. 4300 Fm.

Die Angebote sind nach Abteilungen und Klassen getrennt auf 1 Fm. der Normalhölzer zu stellen, wozu die Formulare vom Forstamt und den Forstwarten unentgeltlich bezogen werden können. Die Ausschußhölzer hat der Käufer um 90°/«, seines Angebots zu übernehmen. Die Angebote müssen verschlossen und mit der AufschriftAngebot auf Nutzholz" versehen, spätestens am Samstag de« 23. Oktober 19«», vormittags 1V Uhr, beim Korstamt Kaltenbronn in Gernsbach, eingereicht sein, woselbst um diese Zeit die Oeffnung derselben erfolgt und inzwischen die Berkaufsbedingungen eingesehen werden können. Das Holz wird vorgezeigt von den Forstwarten Lauer in Dürreych, Rheinschmidt in Brotenau und Schultheiß in Rombach.

Zwangs-Wersteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die auf Markung Otleuhauseu belegenen, im Grundbuch von da, Heft 750. Abteilung I Nr. 1; Heft 1004 Abteilung I Nr. 3, 4, 5, 6, 7 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Ernst Holl, Malers in Ottenhausen eingetragenen Grundstücke nämlich:

Ein Viertel an: Geb. Nr. 61 und 61a 3 a 67 gm Wohnhaus, Scheuer, Backofen und Hofraum oben im Dorf, die Hälfte an: Geb. Nr. 61b 65 gm Schuppen und Hof­raum daselbst;

Der Bersteigerungsvermerk ist am 25. September 1909 in* das Grundbuch eingetragen. .

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen­falls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berück­sichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zu­schlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Ver­fahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver­steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Neuenbürg, den 1. Oktober 1909. Kommissär:

Bezirksnotar Reuß.

Höfe« a./Enz.

Dergebmig mn Grad-«. Manrerarbriten.

Die Grab- und Maurerarbeit und das Berlege« von Steinzengröhre« wird im Wege des schriftlichen An­gebots vergeben. Der Kostenvoranschlag beträgt 240 ^ Die schriftlichen Angebote wollen

bis Freitag den 28. ds. Mts., nachmittags 12 Uhr beim Schultheißenamt eingereicht werden, woselbst die Beding­ungen und der Kostenvoranschlag ausliegen.

Den 2. Oktober 1909. Schultheitzenamt.

Feldweg.

Muftk-Uerein Pforzheim.

Donnerstag den 7. Oktober, abends 8 Uhr im Saalbau: - . -

I. LON2M1'.

AusfüHrende:

Balborg Svärdströrn (Sopran), Stockholm Fritz Kreisler (Violine), Berlin,

Theodor Röhmeyer (Klavier).

Wortrcrgs-Grdnung:

1. Sonate für Klavier und Violine in L

op. 30, Nr. 2.Ludwig van Beethoven.

2. Liedervorträge:

s) Liebesseier.Felix Weingartner.

d) Der Nußbaum.Robert Schumann.

c) Die Forelle.Franz Schubert.

ci) Niemand hat's gesehen .... Carl Löwe.

3. Violinvorträge:

s) Sarabande.Johann Georg Sulzer.

d) Larghetto.Carl Maria von Weber.

c) Rondo.Wolfgang A. Mozart.

4. Liedervorträge:

s) Die Mutter an der Wiege . . . Carl Löwe.

b) Schwesterlein.Johannes.Brahms.

c) Mutterherz.Hans Herrmann.

<l) Ständchen .Richard Strauß.

e) Um Mitternacht.Heinrich Cassimir.

5. Violinvortrag:

Polonaise in .Henri Wieniawski.

6. Liedervorträge:

s) Norwegischer Gebirgsgesang . . Volkslied.

b) Killingdans ^Zickeltanz) .... Eduard Grica.

c) Echo Polka sAltschwed. Volkstanz) I. Dannström.

Konzertflügel: Schiedmayer, Pianofortefabrik, Stuttgart. Vertreter: Karl Scheid, Pforzheim.

Neuenbürg.

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aus guten Stoffen, ganz wenig getragen, für mittlere' Figur passend, verkauft billigst

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Tuchhandlung.

Conweiler.

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Karl Fanß, Wagner.

Calmbach.

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Wsamt Kalb

setzt wegen Entbehrlichkeit dem Verkauf aus.

Matth. Fuchs, Bühlhof.

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17 1 g. 21 gm

.. .. 18 2 g. 51 gm

Gras- und Baumgarten in Krähengärten, desgl.

19 2 a 59 gm

gemeinderätl. Anschlag 1600 ^

am Mittwoch den 17. November 1SVS,

nachmittags 2 Uhr

auf dem Rat Haufe in Otteuhaufen versteigert werden.

LA" Der Eintritt ist nur gegen Borzeigen der Mitglieds­karten gestattet. Bei Beginn und während der Dauer eines Musikstückes werden Saal- und Galerietüren geschloffen.

Anmeldungen ueueintretender Mitglieder find schriftlich oder mündlich an den Vorstand. Oskar Schenk, Pforzheim, Stefanieustraße 8, zn richten.

Wer sich HWW i8kkg!111^ik bereiten will, abon«

Niere auf das jeden Donnerstag in Biberach-Riß teils in Mehrfarben, druck erscheinende Witzblatt:

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r/»jährl. in Württemberg 85 -j-, im Deutschen Reich 92 ^ frei ins Haus Probe.Nummern gratis. » Inserateuzeile 1V Isg. «

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Redaktion, Druck und Verlag von C. Meeh in Neuenbürg.