Getränken. Ebenso unrichtig ist die Meinung, daß der Alkohol erwärme. Im Gegenteil! Das Wärmegefühl nach dem Genuß von Alkohol ist nur ein scheinbares und beruht auf Stockung der Blutzirkulation infolge von Nervenlähmung. Der Alkohol setzt tatsächlich die Blutwärme herab, und niemand erfriert leichter als ein Trinker. Daß geistige Getränke ernähren, trifft nur in ganz beschränktem Umfang zu, und eine solche Ernährung muß als der größte Luxus erscheinen, wenn man bedenkt, daß 4 Liter Bier etwa gleich viel Nährstoffe enthalten wie ein halber Wecken. Wie töricht die Ansicht ist, daß der Alkohol insbesondere für Kinder ein geeignetes Stärkungsmittel sei, davon wissen Lehrer und Erzieher zu erzählen. Solche Vorurteile gilt es zu widerlegen. Wir müssen auch der irrigen Ansicht entgegentreten, als ob Mäßigkeit und Enthaltsamkeit nur eine persönliche Angelegenheit einzelner Sonderlinge sei; das ganze Volk hat vielmehr das allergrößte Interesse daran, und Beschränkung im Verbrauch geistiger Getränke tut uns not, wollen wir uns im Kampf ums Dasein wie im Wettbewerb der Völker die nötige Spannkraft bewahren. Weiter machte der Vortragende noch interessante Mitteilungen aus seiner eigenen Erfahrung, wie aus der allgemeinen Statistik und zeigte dabei, welch weitgehender Zusammenhang besteht zwischen Alkohol einerseits und Verbrechertum, Verarmung, Erkrankung, Betriebsunfällen, Selbstmord, Prostitution, Geschlechtskrankheiten und Geistesgestörtheit andererseits. 3250 Millionen Mark gibt das deutsche Volk jährlich aus für geistige Getränke. Wenn wir das alles bedenken, kommen wir zu der festen Ueberzeugung: Es muß etwas geschehen! Es kann aber nur dann etwas wirklich Großes geleistet werden, wenn es uns gelingt, eine Volksbewegung zu entfachen, und der Blick auf Amerika, England, Schweden-Norwegen Und Finnland kann uns zeigen, was bei energischer und geduldiger Arbeit geleistet werden kann. Der reichlich gespendete Beifall bewies, welch' überzeugenden Eindruck der Redner mit seiner Ausführungen gemacht hatte. Nun ergriff Hr. Dekan Uhl das Wort, um ebenfalls mit Befriedigung darzulegen, wie in unserer Zeit der Kampf gegen den Alkoholmißbrauch von allen Seiten ausgenommen worden sei: vom Staat, von der Kirche, von der Schule; es sei namentlich auch gegenüber unverständigen Ansichten mancher Eltern notwendige Aufgabe, im geeigneten Augenblick auch einmal ein ruhiges und vernünftiges Wort zu reden. Anknüpfend an den 10. November, als den Geburtstag Luthers, belebte er zugleich das Gedächtnis an den großen Reformator, indem er ihn als eine auch in Bezug auf das Thema des Abends einwandfreie Persönlichkeit schilderte: Luther ist kein Aszet ge
wesen, er hat auch das nach der Sitte jener Zeit von seiner Hausfrau selbst gebraute Bier getrunken, aber er ist überaus mäßig im Essen und Trinken gewesen und hat je und je kräftige Worte über das Erbübel der Deutschen gebraucht. Wir wollen darum auch heute, am 10. November, das Gelöbnis tun, mäßig zu sein. Es folgte nun die formelle Gründung des Bezirksvereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke, der nun, nachdem noch ein Teil der Anwesenden seinen Beitritt erklärt hatte, über 50 Mitglieder zählt. Ein herzliches Glückauf! dem jungen Verein und reichen Erfolg seinen im edelsten Sinn gemeinnützigen Bestrebungen.
** Feldrennach, 11. Nov. Der am letzten Montag beim Gemeindeholzfällen im Karrbach verunglückte Michael Conzelmann, Bauer, 56 Jahre alt, welcher am Dienstag früh an seinen erlittenen schweren innerlichen Verletzungen gestorben ist, wurde heute zur Erde bestattet. Allgemeine Teilnahme wendet sich der schwer betroffenen Familie zu, die in dem Verstorbenen einen sehr besorgten und umsichtigen Gatten und Vater verloren hat.
— Vom oberen Enztal, 11. Novbr. Bei den siebenten Knaben der beiden Holzhauer Friedrich Frey von Nonnenmiß und Jakob Girrbach von Gompelscheuer hat Seine Majestät unser König die erbetene Taufpatenschaft gnädigst angenommen und den Eltern ein reiches Angebinde überreichen lassen.
Calw, 11. Nov. Zu dem Kofferleichenfund veröffentlicht Hr. Oberamtswundarzt Dr. Mezger in Calw im „Med. Korr. Blatt" einen längeren Artikel, dem folgendes entnommen ist: Psychologisch läßt sich das Verhalten des Knaben folgendermaßen erklären: Der Junge war sehr übelnehmerisch und als ihm mittags seine Bitte, barfuß zu gehen, abgeschlagen worden war, begab er sich zur Küche hinaus, ging, ohne zu grüßen, im Zorn die Treppe hinauf in den oberen Stock und suchte hier, um die Seinigen zu ängstigen, nach einem Versteck. Er fand den Koffer, legte sich hinein und dachte, man werde ihn doch bald vermissen und nach ihm suchen. Der Koffer stand an der Wand, so daß der aufgeschlagene Deckel leicht zuschlagen und das Schloß einschnappen konnte. Ein längeres Verborgenhalten der Leiche wäre an einem andern Ophaus dem Grunde unmöglich gewesen, weil am 19. August, an dem der Knabe zuerst vermißt wurde, das ganze Haus mit Ausnahme des genannten Koffers genau durchsucht worden war und auch wohl die später eingetretene Leichenstarre das Hineinzwängen der Leiche in den engen Raum (der Koffer, war 80 ein lang, 44 hoch und 39 tief) unmöglich gemacht Hütte. Die Ansicht, daß es sich um ein Verbrechen handle.
wurde zweitens dadurch immer wieder bestärkt, daß man den Toten in einer Lage auffand, die ein in ähnlicher Situation Befindlicher kaum einnehmen wird. Endlich sprach für die Annahme eines Mordes der Umstand, daß der Koffer oben und unten Fugen und in der Nähe des Schlosses ein größeres Loch hatte und daß hierdurch dem Knaben so viel Luft hätte zugeführt werden müssen, daß er längere Zeit hätte atmen können. Diese letzteren beiden Bedenken werden jedoch zerstreut dadurch, daß sich bei wiederholtem genauem Augenschein des Koffers ganz unzweifelhafte Spuren von Selb st befreiungsversuchen des lebendig in den Koffer eingeschlossenen Knaben fanden. Am Deckel waren die Spuren seiner Stiefel und an den beiden Breitseiten Kratzspuren zu sehen und die Bilder und Zeitungsausschnitte auf der Innenseite des Koffers waren vollständig zermalmt. Der Knabe war also lebend in den Koffer gekommen und als das Schloß zuschnappte, hat er sich mit allen Kräften aus seinem Gefängnis zu befreien versucht. Für diese Anstrengung bedurfte er einer größeren Menge von Sauerstoff, als er bei ruhigem Verhalten gebraucht hätte und diese Menge konnte eben durch die wenigen Luftlöcher nicht ein- drmgen und der Knabe ist infolgedessen erstickt.
' Haiterbach OA. Nagold, 13. Novbr. Der Holzhauer Hummel hat sich über einen ungeschickt ' - . ausgefallenen Tausch einer Kuh gegen eine Ziege O derart alteriert, daß er am Freitag in den Wald ging und sich erhängte. Die Leiche ist nun gefunden. , .
Pforzheim, 13. Novbr. Für den Arbeiterverkehr wollen die badische und württembergische Eisenbahndirektion nun Wochenkarten für 4 und
5 Tage einführen. Sie sind für die Wochen bestimmt, in welche ein Feiertag fällt. Die Arbeiter, welche die Enztalbahn benutzen, haben den Antrag gestellt, daß diese Neuerung infolge eines schlechten Geschäftsganges allgemein eingeführt werde, weil da die Arbeiter in solchen Zeiten oft 1 und 2 Tage feiern müssen.
Calw, 13. Nov. (Viehmarkt.) Heutige Zufuhr
6 Farren, 80 Ochsen, 42 Stiere, 202 Kühe, 93
Rinder, 40 Kälber, insgesamt 462 Stück Großvieh. Verkauft wurden 2 Farren, 20 Ochsen im Preise bis zu 1040 pro Paar, 14 Stiere, 65 Kühe im Preise bis zu 400 30 Rinder und 30 Kälber.
Der Schweinemarkt war sehr stark befahren, wodurch die Preise bedeutend zurückgingen. Milchschweine wurden zu 12, 22 und 25 pro Paar abgesetzt, Läufer zu 40—70 ^
Gestorben:
12 . Nov. zu Stuttgart Oberfinanzrat Friedrich Hörner, Betriebsoberinspektor a. D„ 77 I. a, in den 1870er Jahren Bahnhofverwalter in Wildbad.
ttmtlich« vekanntmachungen und privat-klnzeigsn.
K. Höeramt Hleuenöürg
An die Gemkindrbehördell,
betr. die diesjährigen Gemeinderatswahlen.
Die Gemeindebehörden werden unter Hinweis auf den Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 23. September ds. Js. (Min.-Amtsbl. S. 377) wonach mit Rücksicht auf die vom 1. Dezember 1907 an wirksame Herabsetzung der Gebühr für die Erteilung des Bürgerrechts in den Fällen des Art. 7 Abs. 1 Ziff. 1 des Gemeindeangehörigkeitsgesetzes auf 2 die Festsetzung der im Dezember ds. Js. vorzunehmenden Gemeinderatswahlen nicht auf den Anfang, sondern auf das Ende des' Monats Dezember angezeigt ist, angewiesen, über die Bestimmung des Wahltermins Beschluß zu fassen.
Die schon vor dem 1. Dezember einlaufenden Bürgerauf- nahmegcsuche können nötigenfalls beim Zutreffen der sonstigen Voraussetzungen unter Ansatz der ermäßigten Gebühr in der Weise sofort erledigt werden, daß die Aufnahme erst am 1. Dez. 1907 in Kraft tritt.
Für die Vornahme der Wahl sind die Bestimmungen der Art. 11—27 der Gem.-O. (Reg.-Bl. 1906 S. 329) und der §8 13—24 der Vollzugs-Verfügung vom 6. vor. Mts. (Reg.- Blatt 1907 S. 439) maßgebend. Die Ortsbehörden haben sich
mit denselben alsbald vertraut zu mache».
Die W. Kohlhammersche Buchdruckerei in Stuttgart hat
für die Wahl Formulare gefertigt. Die Benützung derselben wird mit Rücksicht auf das neue Wahlverfahren empfohlen.
Vorschriftsmäßige Stimmzettel.Umschläge sind in der Druckerei des Enztälers zu haben.
Die Stempelung der Umschläge (Art. 18 Gem.-O.) hat mit dem Ortsstempel zu geschehen.
Den 12. November 1907.
Oberamtmann Hornung.
K. Forstamt Laugeubraud.
Kkighelr-Nkldaiis
am Freitag den 22 November vormittags 10 Uhr
im Gasthaus z. „Grünen Baum" in Langenbrand aus Staatswald Bord. Neurißberg, Hirschbusch, Herrschaftszelken, Unt. Brennerberg, Hörnlcsbergebene, Vord. Klötzbuckel und Scheidholz vom Hengstberg und Eulenloch: Schichtderbholz: Rm.: 4 Nadelholz-Prügel, 1 Buchen- und 630 Nadelholz-Anbruch; Reisprügel: Rm.: 1 buchen und 32 Nadelholz.
K. Forstamt Meistern.
Die Wegsperre
des unteren Kleinenztal- strätzchens wird
aufgehoben.
K. Forstamt Calmbach.
Weg-Sperre.
Der Knsterersweg und Kavalloweg im Distrckt Eiberg ist vom 18. ds. Mts. ab wegen Holzsällung bis auf weiteres gesperrt.
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empfiehlt 0 U«wd.
Bekanntmachung.
An die dem Gemeindeverband der Schwarzwaldwaffer- versorgung angehörigen Gemeinden.
Nach 8 1 der bezirkspolizcilichen Vorschriften in Betreff Verhütung der Verschwendung des Wassers der Schwarzwaldwasserversorgung ist jeder Mißbrauch und jede Verschwendung des Wassers untersagt. Auf Grund hievon hat der Ausschuß der Schwarzwaldwasserversorgung die Einrichtung von Wasser« strahlpumpen und die Erstellung von Eisgerüste« als unzulässig erklärt. Die Besitzer solcher Anlagen werden aufgefordert, in Bälde derartige Einrichtungen zu entfernen, widrigenfalls sie Strafe in Aussicht zu nehmen haben.
Die Ortsbehörden haben den Vollzug dieser Anordnung zu übernehmen.
Neuenbürg, den 12. Nov. 1907. K. Oberamt.
Hornung.-
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