Bekanntmachung,
betreffend die Anmeldung von Veränderungen, welche eine Berichtigung des Grund-, Gebäude- oder Gewerbekatasters bedingen.
Auf Grund des Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 1899, betreffend die Anlegung und Fortführung der Steuerbücher (Reg.-Bl. S. 1219) und Artikel 60 des Gesetzes vom 8. August 1903, betr. die Befteuerungsrechte der Gemeinden und Amtskörperschaften (Reg.-Bl. S. 397), sowie § 7 der Anweisung des K. Stcuerkollegiums, Abteilung für direkte Steuern vom 23. September 1904 zum Vollzug des Gesetzes, betreffend Abänderungen des Gesetzes vom 28. April 1873 über die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer vom 8. August 1903 (Amtsbl. des Steuerkollegiums Seite 227) werden diejenigen Grundeigentümer (und Gesällberechtigten), sowie Ge- bäubebesttzer , bei deren Grundstücken und Gefällen oder Gebäuden während des laufenden Kalenderjahrs eine Veränderung stattgefunden hat, welche eine Aenderung des Steuerkatasters zur Folge hat, aufgefordert, hievon bis 31. Dezbr. l. I., spätestens aber bis zum 15. Januar k. I. bei dem Ortsvorsteher Anzeige zu machen. Ebenso sind von den Gewerbetreibenden etwaige in ihrem Betrieb eingetrctene (nachhaltige) Veränderungen bis spätestens 31. Dezember l. I. bei dem Orts- Vorsteher anzuzeigen.
Eine Anzeigepslicht liegt insbesondere vor:
I. Bei dem Grundeigentum und den Gefälle» gemäß Artikel 70, 71
und 72 des Gesetzes vom 28. April 1873/8. August 1903 (Reg.-
Blatt von 1903, Seite 344>:
g) wenn einem Grundstück Iganz oder teilweise eine Bestimmung gegeben worden ist, für welche Steuerfreiheit begründet ist (Art. 2 Ziffer 1—4 des eben genannten Gesetzes), oder wenn ein bisher steuerfreies Grundstück infolge der Verwendung zu einem anderen Zweck diese Steuerfreiheit ganz oder teilweise verloren hat;
d) wenn ein ertragsunfähiges Grundstück oder die bisherige Grundfläche oder Hofraite eines Gebäudes der sorst- oder landwirtschaftlichen Kultur gewidmet oder sonst grundsteuerpflichtig wird, oder wenn der umgekehrte Fall eintritt:
c) wenn durch Naturereignisse (Anschwemmungen, Abschwemmungen, Erdfälle, Versandungen u. s. w.) ein neues Grundstück (Insel; gebildet oder ein bereits vorhandenes Grundstück vergrößert oder verkleinert wird, ganz verloren geht oder auf die Dauer ganz oder teilweise ertragsunsähig wird;
ck) wenn die Ertragsfähigkeit einer Grundfläche durch die Entfernung nachteiliger oder die Entstehung günstiger Verhältnisse auf die Dauer so erhöht wird, daß sie fortan unzweifelhaft in eine höhere Klasse gehört, oder wenn der umgekehrte Fall eintritt;
e) wenn die Kultur eines Grundstücks aus die Dauer verändert wird durch Verwandlung von Aeckern in Wiesen, Wald u. s. w. oder umgekehrt, Verwendung eines Grundstücks als Baumgut, Hopfengarten, Steinbruch N- s- w., oder durch das Aushören einer solchen Verwendung;
t) wenn ein Grundstück die Eigenschaft eines Gartens annimmt, oder ein als Garten cingeschätztes Grundstück diese Eigenschaft verliert; wenn ein Grundstück geteilt wird;
ti) wenn eine Grundlast abgelöst wird, oder eine im Gefällkataster lausende Nutzung aus einer anderen Ursache ausgehört oder sich verändert hat.
II. Bei den Gebäuden gemäß Artikel 81 und 82 des oben genannten
Steuergesetzes:
3 ) wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil niedergerissen worden, ganz oder teilweise zugrunde gegangen, oder sonst zur Benützung untauglich geworden ist;
b) wenn ein Gebäude eine Wertsverminderung oder eine Werls- erhöhung dadurch erhalten hat, daß es zum Zweck einer anderen dauernden Verwendung baulich umgewandelt worden ist:
c) wenn einem Gebäude ganz oder teilweise eine Bestimmung gegeben worden ist, sür welche Steuerfreiheit begründet ist <Art. 2 Ziffer 5—7 des Ges.), oder wenn bisher steuerfreie Gebäude oder Gebäudeteile infolge der Benützung zu einem anderen Zwecke diese Steuerfreiheit verloren haben;
ck) wenn eine mit einem Gebäude eingeschätzte Hofraite in Wegfall gekommen, verkleinert, auf die Dauer ganz oder teilweise unbenutzbar geworden oder der land- oder forstwirtschaftlichen Kultur zugewendet worden ist, oder eine nach Art. 2 des Gesetzes Steuerfreiheit begründende Verwendung gesunden hat:
e) wenn eine solche Hofraite durch Naturereignisse oder durch Zuziehung von bisher steuerfreien oder zur Grundsteuer zugezogenen Flächen vergrößert worden ist;
k) wenn ein Gebäude neu errichtet, oder wenn ein Gebäude durch Aufsetzen eines oder mehrerer Stockwerke, oder durch Ueberbauung einer weiteren Grundfläche vergrößert worden ist;
Z) wenn bisher ganz unbrauchbar gewesene Gebäude ganz oder teilweise nutzbar gemacht worden sind.
III. Bei den Gewerben gemäß Art. 100 des oben genannten Gesetzes:
3 ) wenn ein Gewerbe neu begonnen, oder mit einem schon bestehenden
Gewerbe ein weiteres verbunden worden ist;
d) wenn ein Gewerbe oder eines von mehreren durch dieselbe Person betriebenen Gewerben ausgegeben worden ist;
c) wenn das Betriebskapital oder die Zahl der Gehilfen und Arbeiter bei einem Gewerbe erheblich und nachhaltig vermehrt oder vermindert worden ist.
Die Ortsvorsteher wollen sür die ortsübliche Bekanntmachung des Vorstehenden in ihrer Gemeinde Sorge tragen. Neuenbürg, den 12. November 1906.
K. Bezirkssteueramt.
Bunz.
K. Amtsgericht Uerrenvnrg.
Im Handelsregister, Abt. für Einzelfirmen, ist heute neu eingetragen worden:
Die Firma Hermann Grotzmann, Delikatessen- und Kolonialwaren-Handlung in Wildbad. Inhaber: Hermann Großmann, Flaschnermeister daselbst.
Den 8. November 1906. Oberaintsrichter
Doderer.
Neuenbürg.
Liegenschafts-Verkauf.
Am Donnerstag, 15. Wovör. d. I, vorm. 11 Hlhr
werden aus dem hiesigen Rathause folgende Grundstücke im öffentlichen Aufstreich aus freier Hand verkauft:
a) zur Konkursmasse des Jakob Neuweiler gehörig: Parz.-Nr. 564: 7 a 32 gm Acker in den Marxenäckcrn;
b) der Katharine Neuweiler, geb. Schund, gehörig: Parz.-Nr. 533: 3 a 49 gm Acker in der Happey.
Falls annehmbare Angebote gemacht werden, erfolgt der Zuschlag sofort.
Den 30. Oktober 1906. K. Grundbuchamt.
Stirn.
^ Neusatz.
A Hiemit erlauben wir uns, Verwandte Freunde 44 und Bekannte zur
« Wer unserer Hcheit
44 auf Sonntag, den 18. Uon. ds. Is. 44 in das Gasthaus zum „Löwen" dahier
sreundlichst und ergebenst einznladen, mit der Bitte, dies als persönliche Einladung, annehmen zu wollen.
Kart 'Mischer,
Sohn.des Ernst Bischer, Schneider in Conweiler.
Luise Luh,
Tochter des Ernst Wilhelm Lutz, Bauer in Neusatz.
Ä ZÄ Kirchgang 10 Uhr in Dobel. S S S S
44 44 44 44 44
Dobel.
Wir erlauben uns hiemit, Verwandte, Freunde und Bekannte zu unserer
auf Sonntag, den 18. November ds. Zs. in das Hotel zur „Sonne" in Dobel
sreundlichst und ergebenst einzuladen, mit der Bitte, dies als persönliche Einladung annehmen zu wollen.
Wobert Ilunk, Bäcker,
Sohn des ff Ortssteuerbeamten Phil. Funk in Dobel.
Mina Waidner,
Tochter des Gemeinderats Waidner in Herrenalb.
Wegen beabsichtigter Verlegung unserer Geschäftsräume
Preisermäßigung
aus
OnWal-Mllsgrm-AMrbmiiOkseli, Rvlier-Oeseu, SM- «. Kilh-Oescn etl.
l-i.
Eisenhandlung,
K. Forstamt Meister«.
Wiesen-Verpachtung.
Am Samstag, 17. November, nachmittags 4 Uhr bei der
„Eisenmühle" wiederholte Verpachtung der Holzwiesen Parz, l618, 1619, 1622 im Klein- cnztal auf weitere 10 Jahre.
Feldrennach.
Die Anstände, betreffend
Pfinzweiler sind beseitigt. Die Hebung findet unbed. morgen Donnerstag vormittag von 8 Uhr an statt.
Den 14. Nov. 1906.
Schultheitzenamt.
Rapp.
Neuenbürg.
zum „Adlrr".
Morgen Donnerstag
wird
N geschlachtet
wozu sreundlichst einladet
r. «üa.
Neuenbürg.
Ein Baumgut
wird in der Wildbaderstraße oder auf der Ziegelhütte zu kaufen gesucht.
Offerte unter iVr. 106 und Angabe des Preises und der Größe an die Exped. ds. Bl.
Neuenbürg.
Schellfische! Wim!
lebendfrisch bis Freitag eintreffend, das Pfund von 27 an, empfiehlt
Karl Mahler.
Calmbach.
Meine Mutter, die dem Trunk ergeben ist, hat ihre drei kleine Kinder im Alter von 3 bis 7 Jahren, sowie die Familie verlassen, nachdem sie meine- Kasse erbrochen und einen großen , Griff darein getan hatte.
Ich mache das Publikum aufmerksam, daß ich für weiters Eingriffe, sowie für Schuldenmachen nicht einstehe, da ich meines Vaters Geschäft längst treibe u. käuflich erworben habe.
m <«1r.
Sägwerkbesitzer.
Eine fahrbare
Wniühlk«. W-resst
(neu oder gebraucht) wird zu
kaufen gesucht.
Bon wem? zu erfragen bei
der Exped. ds. Bl.
In rolsn öleckö 05 en Ziebl rmsvuenlKen öürLkenrtricken
) sckönsken Klsnr!
Jür die Lchulstellen
halte nachstehende Formularien vorrätig:
Schultabellen,
Schulwochenbücher,
Uebergabs-Scheine,
Neglerten-Nerzeichnrs,
Schulversäumnis-Listen,
Schutgeld-Kinzugsregister.
6). Mee/r.
Redaktion, Druck und Verlag von C. Me eh in Neuenbürg.