Rechtsanwalt übergeben wollte. Der Mensch ent­fernte sich mit dem Geld und die Frau wartet selbstverständlich heute noch auf die Rückkehr desselben.

In Dürmenz-Mühlacker ist ein etwas über 8 ar messendes Grundstück, welches vom Gemeinde­rat im Jahr 1899 behufs Verpfändung zu 100 Mk. angeschlagen worden ist, von seinem Besitzer im September 1906 zu 720 Mk. verkauft worden. Der neue Erwerber dieses Grundstücks hat nun aus der Hälfte desselben nach vierwöchigem Besitz den fabelhaften Preis von 26 900 Mk. erzielt. Käufer ist ein schweizerischer Bauunternehmer.

Gmünd, 7. Novbr. Ein glänzendes Meteor wurde gestern abend in der Richtung aus Wald­stetten beobachtet. Gegen 8 Nhr trat eine plötzliche Helle ein; am Himmel war ein kugelförmiges Meteor zu sehen, das seinen Weg von Norden nach Süden nahm. Die Erscheinung dauerte nur ganz kurze Zeit.

Aus dem Mainhardter Wald, 7. Novbr. Der Bauer Lung in Gailsbach hantierte vor dem Ort mit einem geladenen Gewehr (zu welchem Zweck ist noch nicht aufgeklärt), das sich entlud. Die ganze Ladung ging dem Mann in den Unterleib und verletzte ihn so schwer, daß er bald darauf starb.

Dornstetten, 6. Nov. Dem heutigen Martini­markt wurden zugetrieben: 83 Paar Ochsen, 128 Kühe und und 179 Stück Jungvieh. Der Handel ging hier flau. Auf dem Schweinemarkt waren 66 Stück Läufer und 208 Milchschweine, von denen elftere per Paar 4080 MZ letztere 1630 gelten. Auch hier wurde nicht alles verkauft.

Slus StaSt, Bezirk unS Umgebung.

Neuenbürg, 9. Novbr. Am Sonntag den 11. ds. werden anläßlich der Kirchweihe in Birken­feld, Gräfenhausen-Obernhausen, Arnbach,

Ottenhausen und Niebelsbach zur Bewältigung des stärkeren Personenverkehrs folgende außerordent­liche Züge eingelegt:

1) Ein Vorzug Nr. 663 Pforzheim-Neuenbürg:

Pforzheim ab . . 12.50 Nm.

Birkenfeld an . . 1.00

Neuenbürg an . . 1.14

2) Ein Vorzug Nr. 666 Neuenbürg-Pforzheim:

Neuenbürg ab . . 1.26 Nm.

Birkenfeld an . . 1.37

ab Leerzug bis Pforzheim 1.49.

3) Vorzug Nr. 665:

Pforzheim ab . . 2.04 Nm.

Birkenfeld an . . 2.18

Neuenbürg an . . 2.35

4) Vorzug Nr. 670 Neuenbürg-Pforzheim:

Neuenbürg ab . . 6.10 abends

Birkenfeld an . . 6.22

Pforzheim an . . 6.36

5) Vorzug Nr. 672 Neuenbürg-Pforzheim:

Neuenbürg ab . . 8.25 abends

Birkenfeld an . . 8.37

Pforzheim an . . 8.51

Letzte Nachrichten u. Telegramm

Berlin, 8. Nov. DerLok.-Anz." schreibt: In der letzten Zeit ist viel von einer Kanzler­krisis geschrieben und noch mehr gesprochen worden. An maßgebenden Stellen ist von dem Bestehen einer solchen Krisis nichts bekannt. Man weiß dort auch keinerlei Gründe, die einen Wechsel im Kanzleramt rechtfertigen könnten. Allerdings scheint von ge­wissen Seiten mit mehr oder weniger einwandfreien Mitteln daran gearbeitet zu werden, den Fürsten Bülow durch eine andere Persönlichkeit zu ersetzen. Aber auch recht kindische Argumente werden ange­

führt, um die Notwendigkeit eines Kanzlerwechsels zu rechtfertigen. So wird behauptet, Fürst Bülow fei außerhalb seines Palais überhaupt nicht zu sehen. Dem gegenüber ist lediglich vom Standpunkt des gewissenhaften Chronisten zu bemerken, daß der Kanzler im allgemeinen immer nur selten und nur auf kurze Zeit das Arbeitszimmer verläßt, gerade aber jetzt reitet der Kanzler fast täglich im Tier­garten, sofern ihm dies nach Lage der Geschäfte irgend möglich ist. DieNordd. Allg. Ztg." kann versichern, daß an keiner maßgebenden Stelle Pläne zur Entlassung des Reichskanzlers und Ministerpräsidenten Fürsten Bülow gehegt werden.

Berlin, 8. Nov. DerBerliner Lokalanz." meldet, daß die Amtsenthebung des Landwirt­schaftsministers v. Podbielski aus seinen eigenen Antrag nunmehr erfolgt sei.

Innsbruck, 8. Nov. Infolge eines Damm­bruches am Albola-Bach ist ein Teil der Stadt Riva überschwemmt. Viele Häuser stehen unter Wasser. Der Bahnverkehr ist eingestellt.

Hongkong, 8. Novbr. Ein Telegramm aus Kanton berichtet, daß dort eine verheerende Feuersbrunst gegenüber der Stadt Scharnien wütet, durch die bereits über 800 Häuser zerstört worden sind. Es weht ein starker Wind. Die Niederlassung der Europäer sei gefährdet gewesen, aber jetzt außer Gefahr. Verluste an Menschen­leben werden nicht gemeldet. Nach weiteren Nachrichten wütet dort die Feuersbrunst mit unver­minderter Heftigkeit weiter. Alle Restaurants und Spielhäuser seien vernichtet. Von ausländischen Schiffen gelandete Mannschaften beteiligten sich heldenmütig an der Bekämpfung des Brandes.

WM" Hier« zweites Blatt. "MA

amtliche Bekanntmachungen uns privat-klnzeigsn.

Neuenbürg.

Hekanntmachmrg,

betr. Anmeldung der Wahlberechtigten für die Wahlen zur Zweiten Kammer der Ständeversammlung.

Durch Kgl. Verordnung vom 3. ds. Mts. und Verfügung des Kgl. Ministeriums des Innern vom 3. ds. Mts., ist die Wahl der Abgeordneten der Oberamtsbezirke und Städte zur Zweiten Kammer der Ständeversammlung aus

Mittwoch den 5. Dezember 1W6

anberaumt.

Zur Ausübung des Wahlrechts im Bezirk ist erforderlich der Wohnsitz oder nicht bloß vorübergehende Aufenthalt in einer Gemeinde des Bezirks Neuenbürg, ferner männliches Geschlecht, der Besitz der württembergischen Staatsangehörigkeit und Zurück­legung des 25. Lebensjahrs bis zum Tag der Wahl der Ab­geordneten der Oberamtsbezirke.

Ausgeschlossen von der Berechtigung zum Wühlen sind jedoch:

1. Personen, welche unter Vormundschaft stehen, entmündigt sind, oder wegen geistiger Gebrechen unter Pflegschaft stehen;

2. Personen, über deren Vermögen der Konkurs eröffnet ist, während der Dauer des Verfahrens;

3. Personen, welche den Fall eines vorübergehenden Un­glücks ausgenommen eine Armenunterstützung aus öffent­lichen Mitteln beziehen, oder im letzten der Wahl vorher­gegangenen Jahr bezogen haben und diese zurzeit des endgültigen Abschlusses der Wählerliste nicht wieder er­stattet haben. Die Befreiung von der Entrichtung des Schulgeldes und die unentgeltliche Abgabe von Schul­büchern und anderen Lehrmitteln, sowie die Bezahlung der Kosten der Fürsorgeerziehung sind nicht als Armen­unterstützungen zu betrachten.

Unter dem Fall eines vorübergehenden Unglücks ist auch der Fall einer vorübergehenden Krankheit zu verstehen;

4. Personen, denen infolge rechtskräftiger Verurteilung der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist, für die Zeit der Entziehung, sofern sie nicht in diese Rechte wieder eingesetzt sind.

Für die zum aktiven Heer gehörigen Militärpersonen mit Ausnahme der Militärbeamten ruht das Wahlrecht. Zur Disposition gestellte Offiziere, welche nicht in einem aktiven Kommandoverhältnis stehen, sowie die Offiziere und Mannschaften des Landjägerkorps sind wahlberechtigt.

Die Aufnahme der Wahlberechtigten in die Wählerliste erfolgt von Amtswegen. Wer in mehreren Gemeinden einen Wohnsitz oder einen bloß vorübergehenden Aufenthalt hat, wird in die Wählerliste derjenigen Gemeinde ausgenommen, in welcher er zur Zeit der Feststellung der Wählerliste sich aufhält.

Zur Sicherung ihrer Aufnahme in die Wählerliste werden

die Wahlberechtigten aufgefordert, ihre Wahlberechtigung bei der Ortswahlkommission alsbald anzumelden.

Die Berücksichtigung einer Anmeldung zu der Wahl des Abgeordneten des Oberamtsbezirks wie zu .der nach derselben stattfindenden Wahl der Abgeordneten der Landeswahlkreise fetzt voraus, daß sie spätestens in der für etwaige Beschwerden gegen die Wahlliste vorgesehenen Frist, also spätestens bis Mittwoch den 21. November 19VK, der Ortswahlkommission über­geben worden ist.

Nur derjenige wird zur Wahl des Abgeordneten des Ober­amtsbezirks wie zu der Wahl der Abgeordneten des Landeswahl­kreises zugelassen, welcher in die Wählerliste ausgenommen ist.

Die Ortsvorsteher werden beauftragt, vorstehenden Auf/ in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt zu machen, die infolge derselben einkommenden Anmeldungen entgegenzu­nehmen und der Ortswahlkommission vorzulegen, sowie das ihnen zugehende Plakat mit dem Aufruf am Rathaus auszuhängen.

Darüber, daß der Aufruf zur Anmeldung der Wahl­berechtigung in ortsüblicher Weise bekannt gemacht und am Rathaus ausgehängt wurde, ist bis 13. bs. Mts. Vollzugs­bericht zu erstatten.

Den 7. November 1906. Kgl. Oberamt.

Hornung.

i. liegen

Neuenbürg.

7/ Word.

Der sogen.Heubergweg"

soll um 507 Meter verlängert werden. Die Ausführung, mit welcher demnächst zu beginnen ist, wird im Akkord vergeben. Die Akkordsverhandlung findet am Montag, 12. Nov. ds. Js., vormittags 11 Uhr Huf dem hiesigen Rathaus statt.

""Nn und Kostenvoranschlag libgen zur Einsicht auf.

Den 8. November 1906.

Gemeinberat:

Vorstand Stirn.

Neuenbürg.

Morgen Samstag

Neuenbürg.

Bekanntmachung,

öetr. die Höstimrnungsdistrikle für die Landtags- aögeordnetenwahken.

Gemäß Art. 10 des Landtagswahlgesetzes vom 16. Juli 1906 ist die Abgrenzung der Abstimmungsdistrikte für die bevor­stehenden Landtagsabgeordnetenwahlen in folgender Weise vor­genommen worden:

1. Der Stadtgemeindebezirk Wilbbab wird in zwei Ab­stimmungsdistrikte eingeteilt.

Es umfaßt der

I. Abstimmungsdistrikt: die Stadt Wildbad rechts der Enz mit den Parzellen Kleinenzhof, Lautenhof und Windhof:

der II. Abstimmungsdistrikt: die Stadt Wildbad links der Enz und die Parzellen: Nonnenmiß, Kohlhäusle, Sprollenmühle, Sprollenhaus, Christofshof, Grünhütte, Hochwiese, Kälbermühle, Lehen­sägmühle, Rollwaffer und Ziegelhütte.

2. Die Gemeinden Ober- und Unterniebelsbach werden zu einem Abstimmungsdistrikt vereinigt.

3. Sämtliche übrigen Gemeinden bezw. Gesamtgemeinden haben je für sich einen Abstimmungsdistrikt zu bilden.

Den 7. November 1906. Kgl. Oberamt.

Hornung.

bei Robert Silbereisen.

Calmbach.

Zur Feier des

40. Geburtstages

laden wir hiemit unsere Schul­kameraden von Calmbach und Höfen auf Sonntag, den 11. ds. Mts., nachmittags 4 Uhr in das Gasthaus z.Sonne" höflichft ein.

Der beauftragte 1866 er.

Formulare

zu

Uebergavsscheine in die Christenlehre, Anszug aus dernTauf- register,

Auszug aus dem Fa- wilienregister

u. a. m. empfiehlt

S. ÄLvvL.