Amtlich« Bekanntmachungen unS Privat-Knzeigen.
Bekanntmachung,
betreffend die Hundeabgabe.
Gcmäß Beschlusses der bürgerlichen Kollegien vom 13. August 1906, welcher von dem K. Ministerium des Innern am 28. August 1906 genehmigt wurde, erhebt die hiesige Gemeinde vom i. April ISO? bis 31. März 1012 für sämtliche über 3 Monate alten Hunde, welche im hiesigen Gemeindebezirk nicht blos vorübergehend gehalten werden, eine jährliche (erhöhte) Abgabe von 12 Mark.
Höfen, den 1. September 1906.
Gemeinderat.
Vorstand Feldweg.
Giserne Kochöfen
in nur solider Qualität im
Ausverkauf Kr dum Zeit
vLib ZO"« Rakstzh
gegen bar.
MntzaMung F. Jehetnmyr,
Pforzheim.
Unterniebelsbach.
Ktrißkn-Zvme.
Infolge Verlängerung der Wasserleitung ist die Straße durch den Ort 8 Tage lang
unbefahrbar.
Den 1. Septbr. 1906.
Schultheitzenamt.
Gräsenhausen.
GMiger-Aiisrils.
In der Nachlaßsache des
a) Gottlieb Herman, ge
wefcnen Bauers in Obern- hanscn; b) Gottfr. Kratzer,
gewesenen Bauers in Obern- Hausen, werden die Gläubiger ersucht, ihre Forderungen innerhalb 8 Tagen bei der örtlichen Jnvcnturbehörde dahier schriftlich anzumelden.
Den 30. August 1906. Schultheiß Kircher.
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lnilltut I. 8sng»» mit ?»nsion»t. 6«gl". 1882. Rüder« Samlslssvlillls, Leslseiuils mit vuterriedt in äea NeiiaelsviseeasvkLktoii unä »iokerer Vordsreitllll^ tür ües rinisiirlgsn-aremon. rlastsr-Loatoi Rroexekts uns Lsleismeu ümek virsdtor Ldsimsr.
ilürliiiNr-ilsiv. s »»usiN»!! 18. 8eptdr. j
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Ztachdem die ^
Ut«k Gcmciii-eoriniuW für Württeiiiberg
kürzlich von der Ständekammer verabschiedet wurde, ist der Text! derselben nunmehr im Regierungsblatt veröffentlicht worden.
Conweiler.
ZmilO-IttsteWW.
Im Zwangsvollsireckungsweg ! werden am Dienstag vormittag 11 Uhr folgende j Gegenstände gegen Barzahlung ^ öffentlich versteigert:
1 Pferd, ungefähr 20 ! Air. He«, verschiedene ! Ketten, Loteisen, ein Weudring, 1 Pferdekummet, 1 Komode.
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Vom 1. September ab llabo iell mioll in al8
prM. Li'UIllllckl'rl Kkbilltsdölktt
i»ietl«rKeIa88vi».
iVIoino >VollnnnK boünllet sied im Hauso llo8 von liier ver^o^enen
8rn Vr. HvrrnLr»iLii,
äessen La88vi»pr-axi8 ick — voriäuüg ver- tr6tung8>voi86 — übernommen bade.
vr. Millinger.
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lleberkinger
voiLÜ^livke«, koltl6v8ärlr6linltiK68
jny- —: l'atelvasser.
Von vielen .-lernten empkoblen null 8elb8t vemvenllet. Vertreter: <^«tt1. liiübler, Lautmann in Oalmdaeb: Xiellerlase in lVillldaü: IVilb. rr-vlber, Hg.tllaa8sa88e.
^ . Zusammenkunft beim Rathaus,
obgleich dmes neue wichtige Gesetz erst am 1. Dezember V. «
1907 in Kraft tritt, die zu dessen Ausführung noch zu erlassen-' Gerichtsvollzieher Kappler.
den Ministerialverfügungen auch erst in Monaten zu erwarten! Schwann
sind, vorher aber eine richtig kommentierte Ausgabe nicht i . ...
möglich ist, dürfte es dem Bedürfnis der Behörden und des .
Publikums entsprechen, alsbald wenigstens den Text des neuen^ Mer Bezahlung gesucht: Gesetzes zu erhalten. Die Verlagsbuchhandlung von W. Kohl-j
Hammer in Stuttgart wird daher in nächster Zeit ausgeben Z . ^
Teelnusgade Lehrlinge und
der neuen Oemeindeordnung mit kurzen Anmerkungen, i LehvMNbtheN,
I. Teil, Text. 'auch können einige Hilss-
(II. Teil, die Vollzugsvorschriften, erscheint dann nach Erlaß ders.) artzeiter Untreren bei
Außerdem wird erscheinen : ? KerM. Aeiker.
Ae Nikttmb. Gemeiildc- md Bezirksorkmg!
nebst den dazu ergehenden Vollzugsbestimmungen !
erläutert von !
Oberamtmann I)r. Michel im Kgl. Ministerium des Innern.'
Pforzheim.
Einige tüchtige
Zimmcclentc
Der Kommentar wird eingehende Erläuterungen zu den beiden finden sofort Arbeit bei
Ein ordentlicher Mensch findet sofort Stelle als
Kauslinecht
im „Ochsen" in Höfen.
Sägewerk
sucht zuverlässigen energischen
Platzmeister
auf 1. Oktober.
Offerte an die Exped ds. Blattes erbeten.
Wildbad.
^ 4 Kühe
^ hat zu verkaufen.
Gasthof z. „gold. Roß".
neuen am t. Dezember 1907 in Kraft tretenden Gesetzen unter sorg- sältiger Benützung des gesamten Auslegungsmalerials enthalten. Bei ' der durchgreifenden Aenderung, die das Berwaltungsrecht durch die Ge- ^ meinde- und Bezirksordnung erfährt, wird das Buch, das alsbald nach der Veröffentlichung der Bollzugsbestimmungen erscheinen' wird, für die Staats- und Gemeindebehörden ein wertvolles Hilfsmittel sein, s
Das im gleichen Verlag erschienene Fleisch h auer'sche Werk,
„Die Württembergifche Gesetzgebung über die Verwaltung der Gemeinden,
Amtskörperschaften und Stiftungen" wird nicht mehr neu herausgegeben.
Ferner wird im gleichen Berlage das frühere
jrisch'sche Handbuch der Vermögensverwaltung und des Nkchunugswesens
der bürgerlichen Gemeinden im Königreich Württemberg, mit dessen Neubearbeitung Oberamtmann Dr. Michel schon seit längerer Zeit besaßt ist, erscheinen. Das Handbuch wird eine teilweise veränderte Gestaltung erfahren: es wird eine systematische Darstellung des gellenden Verwaltungsrechts, insbesondere der Vermögensverwaltung der Gemeinden enthalten und gleichzeitig durch die Anordnung des Stoffes den Bedürfnissen der Praxis Rechnung tragen.
Die beiden Werke, der Kommentar zur Gemeinde- und Bezirksordnung und das neubearbeitete Frisch'sche Buch, sollen zusammen der Nebenberuf ausübt und ein „Handbuch der Württembergischen Gesetzgebung über die tjjllümx Trau besitzt vorrüal Verwaltung der Gemeinden und Amtskörperschaften" bilden. orauoesitzl vorzugl.
Ein Beilageband wird als dritter Teil das ganze Werk abschließen. Auskommen. Kleine Kaution er-
Ten Bezug dieser Werke vermittelt und erbittet sich gefl. forderlich.
Bestellungen hierauf die Buchhandlung von Offerten mit kurzer Angabe
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Weue nöürg
Anläßlch der gol- » . 2 ^ denen Hochzeitsfeier
unseres Seniors, des ft Hrn. Meister Kade, werden die Mitglieder zu zahlreicher Beteiligung auf morgen Dienstag abend in den „Bären" eingeladen. Der Schützenmeister.
Liednkmz Nmiltmg.
Mittwoch, 3. Septbr., abends fft9 Uhr beginnen wieder die regelmäßigen
Singstunden.
Sämtliche Sänger werden ersucht, daran teilzunehmen.
Der Worstand.
Neuenbürg.
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per Pfund ^ 1.30, trifft wieder regelmäßig ein.
R. Hagmayer.
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