Amtlich« Bekanntmachungen unS Privat-Knzeigen.

Bekanntmachung,

betreffend die Hundeabgabe.

Gcmäß Beschlusses der bürgerlichen Kollegien vom 13. August 1906, welcher von dem K. Ministerium des Innern am 28. August 1906 genehmigt wurde, erhebt die hiesige Gemeinde vom i. April ISO? bis 31. März 1012 für sämtliche über 3 Monate alten Hunde, welche im hiesigen Gemeindebezirk nicht blos vorübergehend gehalten werden, eine jährliche (er­höhte) Abgabe von 12 Mark.

Höfen, den 1. September 1906.

Gemeinderat.

Vorstand Feldweg.

Giserne Kochöfen

in nur solider Qualität im

Ausverkauf Kr dum Zeit

vLib ZO"« Rakstzh

gegen bar.

MntzaMung F. Jehetnmyr,

Pforzheim.

Unterniebelsbach.

Ktrißkn-Zvme.

Infolge Verlängerung der Wasserleitung ist die Straße durch den Ort 8 Tage lang

unbefahrbar.

Den 1. Septbr. 1906.

Schultheitzenamt.

Gräsenhausen.

GMiger-Aiisrils.

In der Nachlaßsache des

a) Gottlieb Herman, ge

wefcnen Bauers in Obern- hanscn; b) Gottfr. Kratzer,

gewesenen Bauers in Obern- Hausen, werden die Gläubiger ersucht, ihre Forderungen inner­halb 8 Tagen bei der örtlichen Jnvcnturbehörde dahier schrift­lich anzumelden.

Den 30. August 1906. Schultheiß Kircher.

ttsnNslslski'snslsll

lnilltut I. 8sng»» mit ?»nsion»t. 6«gl". 1882. Rüder« Samlslssvlillls, Leslseiuils mit vuterriedt in äea NeiiaelsviseeasvkLktoii unä »iokerer Vordsreitllll^ tür ües rinisiirlgsn-aremon. rlastsr-Loatoi Rroexekts uns Lsleismeu ümek virsdtor Ldsimsr.

ilürliiiNr-ilsiv. s »»usiN»!! 18. 8eptdr. j

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Ztachdem die ^

Ut«k Gcmciii-eoriniuW für Württeiiiberg

kürzlich von der Ständekammer verabschiedet wurde, ist der Text! derselben nunmehr im Regierungsblatt veröffentlicht worden.

Conweiler.

ZmilO-IttsteWW.

Im Zwangsvollsireckungsweg ! werden am Dienstag vor­mittag 11 Uhr folgende j Gegenstände gegen Barzahlung ^ öffentlich versteigert:

1 Pferd, ungefähr 20 ! Air. He«, verschiedene ! Ketten, Loteisen, ein Weudring, 1 Pferde­kummet, 1 Komode.

I

Vom 1. September ab llabo iell mioll in al8

prM. Li'UIllllckl'rl Kkbilltsdölktt

i»ietl«rKeIa88vi».

iVIoino >VollnnnK boünllet sied im Hauso llo8 von liier ver^o^enen

8rn Vr. HvrrnLr»iLii,

äessen La88vi»pr-axi8 ick voriäuüg ver- tr6tung8>voi86 übernommen bade.

vr. Millinger.

I

lleberkinger

voiLÜ^livke«, koltl6v8ärlr6linltiK68

jny-: l'atelvasser.

Von vielen .-lernten empkoblen null 8elb8t vemvenllet. Vertreter: <^«tt1. liiübler, Lautmann in Oalmdaeb: Xiellerlase in lVillldaü: IVilb. rr-vlber, Hg.tllaa8sa88e.

^ . Zusammenkunft beim Rathaus,

obgleich dmes neue wichtige Gesetz erst am 1. Dezember V. «

1907 in Kraft tritt, die zu dessen Ausführung noch zu erlassen-' Gerichtsvollzieher Kappler.

den Ministerialverfügungen auch erst in Monaten zu erwarten! Schwann

sind, vorher aber eine richtig kommentierte Ausgabe nicht i . ...

möglich ist, dürfte es dem Bedürfnis der Behörden und des .

Publikums entsprechen, alsbald wenigstens den Text des neuen^ Mer Bezahlung gesucht: Gesetzes zu erhalten. Die Verlagsbuchhandlung von W. Kohl-j

Hammer in Stuttgart wird daher in nächster Zeit ausgeben Z . ^

Teelnusgade Lehrlinge und

der neuen Oemeindeordnung mit kurzen Anmerkungen, i LehvMNbtheN,

I. Teil, Text. 'auch können einige Hilss-

(II. Teil, die Vollzugsvorschriften, erscheint dann nach Erlaß ders.) artzeiter Untreren bei

Außerdem wird erscheinen : ? KerM. Aeiker.

Ae Nikttmb. Gemeiildc- md Bezirksorkmg!

nebst den dazu ergehenden Vollzugsbestimmungen !

erläutert von !

Oberamtmann I)r. Michel im Kgl. Ministerium des Innern.'

Pforzheim.

Einige tüchtige

Zimmcclentc

Der Kommentar wird eingehende Erläuterungen zu den beiden finden sofort Arbeit bei

Ein ordentlicher Mensch findet sofort Stelle als

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^ hat zu verkaufen.

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neuen am t. Dezember 1907 in Kraft tretenden Gesetzen unter sorg- sältiger Benützung des gesamten Auslegungsmalerials enthalten. Bei ' der durchgreifenden Aenderung, die das Berwaltungsrecht durch die Ge- ^ meinde- und Bezirksordnung erfährt, wird das Buch, das alsbald nach der Veröffentlichung der Bollzugsbestimmungen erscheinen' wird, für die Staats- und Gemeindebehörden ein wertvolles Hilfsmittel sein, s

Das im gleichen Verlag erschienene Fleisch h auer'sche Werk,

Die Württembergifche Gesetzgebung über die Verwaltung der Gemeinden,

Amtskörperschaften und Stiftungen" wird nicht mehr neu herausgegeben.

Ferner wird im gleichen Berlage das frühere

jrisch'sche Handbuch der Vermögensverwaltung und des Nkchunugswesens

der bürgerlichen Gemeinden im Königreich Württemberg, mit dessen Neu­bearbeitung Oberamtmann Dr. Michel schon seit längerer Zeit besaßt ist, erscheinen. Das Handbuch wird eine teilweise veränderte Gestaltung erfahren: es wird eine systematische Darstellung des gellenden Verwaltungsrechts, insbesondere der Vermögensverwaltung der Gemeinden enthalten und gleichzeitig durch die Anordnung des Stoffes den Bedürfnissen der Praxis Rechnung tragen.

Die beiden Werke, der Kommentar zur Gemeinde- und Be­zirksordnung und das neubearbeitete Frisch'sche Buch, sollen zusammen der Nebenberuf ausübt und einHandbuch der Württembergischen Gesetzgebung über die tjjllümx Trau besitzt vorrüal Verwaltung der Gemeinden und Amtskörperschaften" bilden. orauoesitzl vorzugl.

Ein Beilageband wird als dritter Teil das ganze Werk abschließen. Auskommen. Kleine Kaution er-

Ten Bezug dieser Werke vermittelt und erbittet sich gefl. forderlich.

Bestellungen hierauf die Buchhandlung von Offerten mit kurzer Angabe

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Anläßlch der gol- » . 2 ^ denen Hochzeitsfeier

unseres Seniors, des ft Hrn. Meister Kade, werden die Mit­glieder zu zahlreicher Beteilig­ung auf morgen Dienstag abend in denBären" eingeladen. Der Schützenmeister.

Liednkmz Nmiltmg.

Mittwoch, 3. Septbr., abends fft9 Uhr beginnen wieder die regel­mäßigen

Singstunden.

Sämtliche Sänger werden ersucht, daran teilzunehmen.

Der Worstand.

Neuenbürg.

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per Pfund ^ 1.30, trifft wieder regelmäßig ein.

R. Hagmayer.

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