und viel Mobiliar verbrannte. Nachschr. Ein der Brandstiftung verdächtiger Mann wurde heute ! verhaftet.

Württemberg.

Der neue Landtag.

Nachstehend geben wir eine kurze Gegenüber­stellung über die Zusammensetzung, welche der neue württembergische Landtag nach Annahme der Ver­fassungsreform zeigt: Der neue Landtag hat nach wie vor zwei Kammern: die der Abgeordneten und die der Standesherren, die zweite und die erste Kammer, ein Unterhaus und ein Oberhaus. Neu wird deren Zusammensetzung. Die Kammer der Abgeordneten hat bisher 92 Mitglieder gehabt: die aus dem allgemeinen Wahlrecht hervorgehenden 63 Abgeordneten der 63 Oberamtsbezirke, ferner die 6 ebenso gewählten Abgeordneten der 6 guten Städte (Ellwangen, Heilbronn, Ludwigsburg, Reut­lingen, Tübingen, Ülm), sowie 23 Privilegierte d. h. 13 Ritter, 6 evangelische Prälaten, 3 katho­lische Kirchenverlreter (einschließlich Bischof) und 1 Universitätskanzler. Diese Privilegierten scheiden jetzt aus und rücken teilweis in die Standesherren­kammer hinüber. Dafür erhält die Abgeordneten­kammer weitere 23 Volksabgeordnete (6 für die Stadt Stuttgart, 9 aus dem Neckar- und Jagstkreis und 8 aus dem Schwarzwald- und Donaukreis), so daß die zweite Kammer jetzt nicht mehr die Mischung von Gewühlten und Privilegierten (zu­sammen 92), sondern nur Gewühlte (im ganzen auch 92) enthält: diereine Volkskammer". Der Wahl­modus bleibt bei den 63 Abgeordneten der Ober­amtsbezirke und bei den 6 der guten Städte der gleiche; nur die Stichwahl wird anders, indem die Beschränkung aus die zwei Kandidaten mit höchster Stimmenzahl wegfällt und dafür nach demromani­schen System" dann, wenn im ersten Wahlgang keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten hat, ein völlig freier zweiter Wahlgang einzutreten hat, bei dem alle Kandidaten noch einmal, ja selbst neue austreten können, nur daß dann die verhältnismäßige Mehrheit schon ent­scheidet. Die neuen 23 Abgeordneten (6 für Stutt­gart und 17 für die beiden Landeshälften) gehen aus der Listen- und Verhältniswahl (Proporz) hervor.

Dieser fo verstärktenreinen Volkskammer" von 92 gewählten Abgeordneten steht gegenüber die eben­falls verstärkte erste Kammer mit jetzt 50 Mit­gliedern (gegenüber bisher 29). Diese 50 Mitglieder sind: die bisherigen 29 Standesherren (die Prinzen des kgl. Hauses, die Häupter der fürstlichen und gräflichen Familien, auf deren Besitzungen vormals eine Reichs- oder Kreistagsstimme geruht hat, sowie die Häupter der gräflichen Familien, auf deren Be­sitzungen vormals eine Reichs- oder Kreistagsstimme geruht hat, sowie die Häupter der gräflichen Familien v. Rechberg und v. Neipperg, höchstens 6 vom König ans Lebenszeit zu ernennende Mitglieder); ferner die folgenden alle neu 8 Ritter (von ihren Standesgenosfen zu wählen), 4 Vertreter der evangelischen Kirche (Konfiftorialpräsident, Landes­synodepräsident und 2 Prälaten, die von ihren Amts­kollegen bestimmt werden), 2 Vertreter der katho­lischen Kirche (ein vom bischöflichen Ordinariat aus seiner Mitte zu bestimmendes Mitglied und ein katholischer Dekan, der von seinen Amtskollegen ge­wählt wird), 1 Vertreter der Landesuniversität Tübingen und ein Vertreter der Technischen Hoch­schule Stuttgart (je vom akademischen Senat aus feiner Mitte zu wählen), 2 Vertreter von Handel und Industrie, 2 Vertreter der Landwirtschaft und 1 Vertreter des Handwerks (diese 5 Berufsvertreter werden vom König aus dem Kreise der von den Organisationen dieser Berufsgruppen vorzuschlagenden Kandidaten ernannt). Die Mitglieder der ersten Kammer, die seither, ohne in Württemberg oder im deutschen Reiche einen Wohnsitz zu haben, an der Gesetzgebung teilnehmen konnten, müssen von nun ab wenigstens einen Wohnsitz im deutschen Reiche haben. Das Stimmenübertragungsrecht der Standes­herren (Geisterstimmen) ist aufgehoben, dagegen dürfen sie sich durch Agnaten (männliche Verwandte von väterlicher Seite) vertreten lassen.

Zum Eintritt in beide Häuser der Ständever­sammlung bildet für die gewählten und ernannten Mitglieder nunmehr das 25. Lebensjahr die untere Grenze (bisher das 30.). Auch das aktive Wahl­recht beginnt mit dem zurückgelegten 25. Lebens­jahr. Die Ausschließung der Armenunterstützungs­empfänger vom Wahlrecht hat eine kleine Beschränk­ungerfahren, insofern ein Wähler, der eine empfangene Armenunterstützung vor Abschluß der Wählerliste zurückerstattet, das Wahlrecht wieder erlangt.

; Endlich noch das Budgetrecht. Bisher hat die ! erste Kammer nur das Recht gehabt, den Etat im ' ganzen zu verwerfen, und hat noch bei einer Durch­zählung der Stimmen beider Häuser überstimmt werden können; jetzt hat sie sich einen größeren An­teil au der Steuerverwilligung gesichert, insofern als nunmehrdiejenigen Steuern, deren Sätze im Weg der ordentlichen Gesetzgebung fest bestimmt sind", nur auf Grund eines übereinstimmenden Be­schlusses beider Kammern aufgehoben, herabgesetzt oder erhöht werden tonnen.

Stuttgart, 20. Juli. Der frühere langjährige Präsident der Kammer der Standesherrn, Fürst Wilhelm von Waldburg-Zeil-Trauchburg, ist im Alter von 71 Jahren in vergangener Nacht auf Schloß Zeit unerwartet rasch an einem Herzschlag gestorben.

Stuttgart, 20. Juli. Nach den letzten außer­ordentlich warmen Tagen, die mit ihrer drückenden Schwüle auf Mensch und Tier ermattend einwirkten, geht nun seit heute mittag über breite Striche, an­scheinend über den größten Teil Süddeutschlands ein Kühlung bringender, seiner Regen nieder, der von einem leichten Nordwest begleitet ist. Der Nieder­schlag wirkt auch auf die Fluren belebend.

Stuttgart, 20. Juli. Im Laufe des letzten Jahres ließ sich ein Kaufmann in einem hiesigen Geschäft eine Unterschlagung von 4000 Mk. zu Schulden kommen. Während feines derzeitigen Ur­laubs stellte sich die Unterschlagung heraus. Der Täter wurde in München festgenommen.

Heilbronn, 20. Juli. Der Bürgerausschuß versagte dem Gemeinderatsbeschluß auf hälftige Ab­schaffung der Fleischsteuer vom 20. August 1906 ab seine Genehmigung. Es wurde eine Durch­stimmung beider Kollegien für die nächste Sitzung beantragt. In vergangener Nacht wurde an den Blumenbeeten und Pflanzen auf der Allee von der Turmstraße bis zur Karlsstraße ganz erhebliche Ver­wüstungen und Beschädigungen verübt. Die Blumen wurden teils aus den Blumen herausgerissen, teils abgeschlagen. Schlimm wurde besonders mit den schönen Palinen umgegangen, die Blätter wurden abgerissen und fast durchweg das Herz der Pflanzen herausgeschnitten. Der Schaden ist sehr bedeutend. Der oder die Täter sind noch nicht entdeckt.

Ulm, 19. Juli. Der Ingenieur Daimler von ckLannstatt überfuhr vorgestern auf dem Wege von Dillingen (Schwaben-Neuburg) nach Steinheim, O.-A. Heidenheim, mit seinem Automobil die 82 Jahre alte Söldnerin Lindenmayer von Steinheim, die fosort getötet wurde. Daimler und sein Chauffeur sind verletzt, das Auto liegt stark beschädigt im Straßengraben.

Eßlingen, 20. Juli. Das Anwesen Haus Nr. 16 der Küferstraße des Hrn. Rechnungsrats Schneider in Stuttgart ist an die seitherige Pächterin des Ladens (Mettler u. Gengenbach) Frau Therese Höfte, geb. Kainer aus Neuenbürg, um die Summe von 38 000 ^ ubergegangen.

Herrenberg, 18. Juli. Eine in dem, abseits vom großen Verkehr gelegenen Ort im Ammertal, Altin gen, noch nie dagewesene Tat ist gestern vormittag verübt worden. Eine unweit dieses Ortes auf dem Felde arbeitende ca. 60 jährige Frau, namens Zeller, wurde um die obengenannte Zeit von einem des Wegs daherkommenden ca. 20jähr. Burschen zur Herausgabe von 20 Z aufgefordert. Die Frau, welche dem frechen Gesellen darüber antwortete, kein Geld bei sich zu haben, auch diese Aussage, an welcher der Vagabund zweifelte, durch Umleeren ihrer Rocktasche denselben von ihrer Mittel­losigkeit zu überzeugen suchte, zitterte infolge dieses Vorgangs am ganzen Leibe. Der Straßenräuber trat hierauf an die Frau heran und durchsuchte ihre Taschen. Durch die Erfolglosigkeit seines Vor­habens aufgebracht, mißhandelte er die Frau und suchte sie zu erwürgen. Durch das rechtzeitige Hin­zukommen einiger Personen, welche die Hilferufe der Frau vernahmen, ließ der Unmensch von seinem Opfer ab und ergriff die Flucht. Trotz sofort auf­genommener Nachforschungen konnte bis jetzt eine Spur des frechen Straßenräubers nicht entdeckt werden. Wären Leute nicht in der Nähe gewesen, so Hütte Schlimmeres befürchtet werden müssen. Nur diesem Umstande ist es zu verdanken, daß die Frau mit dem Leben davonkam, deren Zustand übrigens jetzt befriedigend ist.

Slus StaSI» Bezirk uns Umgebung

Neuenbürg. Nach den von der General­direktion der Staatseisenbahnen dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten in Vorschlag gebrachten Fahrplanänderungen für den Winterdienst

1 906/07 sollen, was die Enztalbahn betrifft hauptsächlich die sogen. Saisonzüge im kommenden Winter wieder in Wegfall kommen, wie dies schon bisher der Fall war. Ferner sollen folgende Aenderungen eintreten:

Der an Sonn- und Feiertagen laufende Per­sonenzug 1213

Pforzheim ... ab 1.54 Nm.

Wildbad . . . an 2.46

soll nur im Oktober und April ausgeführt werden.

Weiter sollen die hauptsächlich der Arbeiter- besörderung dienenden Personenzüge:

1160 Wildbad ... ab 4.28 Vm.

Pforzheim . . . an 5.24

und

1178 Neuenbürg ... ab 6.14 Vm.

Pforzheim ... an 6.42

nur bis 13. Oktober und ab 15. März in diesem Kurs, vom 15. Oktober bis l4. März aber wie folgt laufen:

Nr. 1160

Wildbad ... ab 6.33 Vm.

Pforzheim . . . an 7.27

Nr. 1178

Neuenbürg ... ab 7.16 Vm.

Pforzheim ... an 7.41

Infolge hievon soll der Personenzug 1173

Pforzheim ... ab 5.31 Vm.

Neuenbürg . . . an 5.57

vom 15. Oktober bis 14. März in Wegfall kommen.

* Neuenbürg, 20. Juli. Auf den Vortrag des Hrn. Oberinspektors Meßmerüber Haftpflicht­versicherung und über gesetzt. Haftpflicht" (s. Inserat) sei hiemit auch an dieser Stelle aufmerksam gemacht.

G Herreualb, 18. Juli. Im Verlage von C. Bechtle hier erscheint demnächst eine Wegkarte für die Umgebung des Kurorts Herreualb, gezeichnet von Geometer E. Schmidt-Stuttgart. Mil wün­schenswerter Klarheit und guter Uebersichtlichkeit unter Anwendung kräftiger Farbentöne sind die schönsten, sorgfältig ausgewählten kleineren und größeren Touren mit fortlaufenden Nummern ver­gehen, welche im Gelände mit den entsprechenden Schriftzeichen korrespondieren. An der Hand dieser Karte ist es auch dem Unkundigen möglich, in dem weitverzweigten Netz prachtvoller Waldpfade sich mit Leichtigkeit zurechtzufinden. Wir sind überzeugt, daß sie eines regen Absatzes in wandersrohen Kreisen sicher sein darf. Einzelne Mitglieder des Verschöner­ungs- und Schwarzwaldvereins haben mit selbstloser Hingabe die Feststellung und Bezeichnung der Tonren übernommen.

Pfinzweiler, 17. Juli. Da unser kleines Schulhaus den Anforderungen an Raum nicht mehr entspricht, kann eine Vergrößerung oder gar ein Neubau nicht mehr länger hinausgeschoben werden. Das billigste Verfahren wäre wohl die Hebung des Gebäudes nach System Rückgauer. Es steht deshalb die einschlägige Behörde seit längerer Zeit mit Rückgauer in Unterhandlung. Wie man nun hört, sollen diese Verhandlungen zu einem günstigen Abschluß gelangt sein, fo daß das Werk der Hebung des Hauses bald bevorstehe. Man dürste bei Anwendung aller nötigen Vorsichtsmaß­regeln nichts zu befürchten haben. Zutreffendenfalls wird deinEnztüler" das Nähere (Termin rc.) noch mitgeteilt werden.

Handelskammer Calw. (Tagesordnung für die Sitzung am Donnerstag den 2. August 1906, vormittags 9 Uhr). 1. Einlauf und Tätigkeit der Kammer seit der letzten Sitzung. 2. Neue Vollzieh­ungsverfügung zur Gewerbeordnung. 3. Abgrenzung der Abstimmungsbezirke und Festsetzung der Ab­stimmungsorte für die Handelskammerwahlen. 4. Eifenbahnverkehrsordnung. 5. Postpaketbeförderung zwischen Norddeutschland und Württemberg. 6. Die Einführung eines dienstfreien Nachmittags in der Woche bei den Stuttgarter staatlichen Behörden im Departement des Innern. 7. Geschäftsordnung der Handelskammer. 8. Pensionsberechtigung der Han­delskammersekretäre.

Teinach, t8. Juli. Die Bejahrten unter uns erinnern sich noch gerne an die fröhliche Lebhaftig­keit, mit welcher ehemals das Teinacher Jakobi­fest von Einheimischen und Nachbarn, von Kur­gästen und fremder: Besuchern gefeiert wurde. In dem richtigen Gefühle, daß solche altehrwürdige Volksgebräuche zu erhalten seien, haben nun die Gemeinde Teinach, der dortige Schwarzwaldbezirks­verein und der Verfchönerungsverein sich mit dem Badbesitzer Hrn. E. Boßhardt zusammengetan, das in den letzten Jahren leider recht verblaßte und