verflachte Fest in alter Frische und mit neuen Ausstattungen vor sich gehen zu lassen.
Pforzheim, 19. Juli. Ueber den 1. Verbandstag der Grossisten ist noch nachzutragen, daß am Montag im Saal des kaufmännischen Vereins der geschäftliche Teil der Zusammenkunft noch eine bedeutsame Fortsetzung erfuhr durch eingehende Verhandlungen bezüglich des Bijouteriehandels und seiner neuzuregelnden Bestimmungen. Die Verhandlungen fanden unter Anwesenheit des großh. Oberamtmanns Jolly statt. Am Dienstag fand noch seitens der Gäste eine Besichtigung der Kunstgewerbeschule statt. Ein Ausflug nach Wildbad, der mittags stattfand, beschloß den Verbandstag. — Da Bürgermeister Dr. Schweikert einen Ruf nach Frankfurt a. Ai. erhielt, wurden seine Gehaltsbezüge in nichtöffentlicher Sitzung durch den Bürgerausschuß in der Weise geregelt, daß der Ansangsgehalt 7000 Mark beträgt und sich bis zu 9000 erhöhen soll.
Wer seinen Lehrling nicht zur Ablegung der Gesellenprüfung anhült, macht sich strafbar. Dies mußte vor kurzem ein Meister in T. erfahren, der seinen Lehrling zwar nicht von der Teilnahme an der Prüfung abgehalten, ihn aber auch nicht dazu aufgemuntert hatte. Auf Antrag der Handwerkskammer Reutlingen wurde er wegen dieser Verletzung seiner ihm als Lehrherrn gesetzlich obliegenden Pflichten von der zuständigen Behörde zu einer Geldstrafe von 10 verurteilt.
Neuenbürg, 21. Juli. Dem heutigen Schweinemarkt zugesührte 70 Stück Milchschweine wurden zum Preise von 26—36 ^ verkauft.
Letzte Nachrichten u. Lelegrammc
Hagen (Wests.), 20. Juli. Nach der heute vormittag erfolgten Zusammenstellung erhielten bei der gestrigen Reichstags-Ersatzwahl im Kreise
Hagen-Schwelm König (Soz.) 16251, Cuno (fr. Vp.) 11180, Becker (Ztr.) 5117, Moldenhauer (ntl.) 4545, Mumm (christl. Soz.) 2163 und Chociszewski (Pole) 149 Stimmen. Die Stichwahl zwischen König und Cuno findet am 27. Juli statt. (Das Ergebnis der Hauptwahl im Jahre 1903 war folgendes: Es wurden 36 721 Stimmen abgegeben, davon erhielten Timm (Soz.) 13 870, Richter (fr. Vp.) 10 572, Funcke (ntl.) 5786, Fusangel (Ztr.) 4526, Mumm (christl. Soz.) 1855, Chociszewski (Pole) 101 Stimmen. Bei der Stichwahl wurde Richter mit 20 988 Stimmen gewählt, Timm erhielt 15018 Stimmen.)
Berlin, 20. Juli. Zur Reichstags-Ersatzwahl in Hagen-Schwelm schreibt die „Nordd. Allgem. Ztg.": Ohne die Hilfe des Zentrums ist die Erhaltung des Hagener Mandats in bürgerlichem Besitz sehr ungewiß. Mögen sich daher Leitung und Wählerschaft des Zentrums der auf ihnen ruhenden Verantwortung bewußt sein und sich den Erfordernissen der Lage gewachsen erweisen.
München, 20. Juli. Beim 15. deutschen Schützenfest hat sich bis heute nachmittag die große Zahl von 4811 affinen Schützen ergeben. Die Schießeinlagen betrugen bis heute früh 353 400 Mk., sie überschreiten also bereits den Voranschlag. — Heute nachmittag erfolgte im Anschluß an das übrige Festprogramm ein Ausflug nach Starnberg und zu dem Bismarckturm auf dem westlichen Ufer des Starnberger Sees; an dem Ausflug beteiligten sich etwa 600 Personen.
In den Tuchfabriken in Lambrecht in der Pfalz sind heute, laut Meldung der „Pfälz. Presse". 200 Weber und Weberinnen in den Ausstand getreten, was die Stilllegung der sämtlichen, ungefähr 20 Fabrikbetriebe zur Folge hatte. Den noch nicht in den Ausstand getretenen Arbeitern soll gekündigt werden; ein Teil derselben hat bereits selbst gekündigt.
Eisenach, 20. Juli. Etwa 1200 Arbeiter der Eisenacher Fahrzeugfabrik sind heute, der „Eisen. Tagespost" zufolge, wegen Lohndifferenzen in den Aus st and getreten.
(Ameisen lassen sich leicht vertreiben,) wenn man Lappen, die mit einer Lösung von Kampfer in recht fussligem Alkohol kräftig getränkt sind, an ihre Gänge legt. In den Wohnungen vertilgt man sie durch Aufstellen einer Mischung von gelöster Pottasche mit reichlich demselben Quantum flüssigem Honig. Die Ameisen verzehren diese Lockspeise sehr gerne, gehen aber bald darauf zu Grunde.
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Nenenbür g.
Verkehr mit Motorfahrzeugen.
Die n»chstehenden Vorschriften der Verfügung des Kgl. Ministeriums des Innern vom 25. April 1902, betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen, werden in Erinnerung gebracht.
Die Fahrgeschwindigkeit der Motorfahrzeuge ist jederzeit so einzurichlen, daß Unfälle und Verkehrsstörungen vermieden werden. An entgegenkommenden und eingeholten Fuhrwerken, Motorfahrzeugen, Reitern, Radfahrern, Vichtransporten u. dergl. darf nur mit mäßiger Fahrgeschwindigkeit in angemessener Entfernung und von mehreren Motorfahrzeugen nur hintereinander in einfacher Reihe vorbeigefahren werden. Ebenso muß in engen Straßen, beim Umwenden und Einbiegen in andere Straßen, auch sonst beim Durchfahren scharfer Krümmungen und überall bei dichtem Verkehr, sowie bei starkem Nebel die Fahrgeschwindigkeit derart ermäßigt werden, daß sofortiges Anhalten möglich ist. Scheut ein Pferd bei dem Zusammentreffen mit dem Motorfahrzeug, so hat der Führer des letzteren sofort die Fahrgeschwindigkeit zu ermäßigen und erforderlichenfalls anzuhalten.
In keinem Fall darf die Fahrgeschwindigkeit innerhalb der Ortschaften und auf belebten Straßen 12 llm in der Stunde (— 200 m in der Minute) und außerhalb der Ortschaften bei freier Bahn 30 km in der Stunde (— 500 in in der Minute) überschreiten.
Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, die Einhaltung dieser und der übrigen Vorschriften der erwähnten Ministeriakverfügung strenge überwachen zu lassen. Insbesondere ist auf die Fahrgeschwindigkeit achten zu lassen und namentlich in Fällen, in welchen ein Motorfahrzeug in einer Ortschaft eine Strecke von 2V« n» in kürzerer Zeit als 1 Minute durchfährt, einzuschreiten.
Den 10. Juli 1906. K. Oberamt.
Hornung.
An die Grtsdehör - e«.
Die Beschlüsse über die Bezüge der Beamten der Gemeindebehörde für die Einkommensteuer wollen, soweit sie der Genehmigung der K. Kreisregierung oder des Oberamts bedürfen, alsbald vorgelegt werden.
Soweit von den damit beauftragten Beamten für die Umlage der Gemeinde-Einkommensteuer und Gemeinde-Kapitalsteuer eine besondere Belohnung beansprucht wird, wären auch diese Beschlüsse unverzüglich zur Genehmigung vorzulegen.
Wo infolge der veränderten Steuergesetzgebung eine Neuregelung der Bezüge der Gemeinderechner geboten erscheint, ist auch Hierwegen das Erforderliche ungesäumt einzuleiten.
Neuenbürg, den 19. Juli 1906. K. Oberamt.
Hornung.
K. Forstamt Hirsau.
Schich1nutz-u.BttNut!ch-, Reisig- und Stockholz- Verkans
am Samstag, den 28. Juli, vormittags 9 Uhr im Gasthaus zum „Hirsch und Lamm" in Hirsau Scheidholz vom Altburgerberg und Lützenhardt: Beigholz: Rm. Eichen: 4 Anbruch; Buchen: 1 Schtr., 3 Prügel, 31 Klotzholz, 7 Anbruch; Nadelholz: 5 Roller, 16 Prügel, 545 Anbruch; Reisig: 10 Flächenlose Nadelholzreisig geschätzt zu 1240 Wellen; Stockholm aus Ottenbronnerberg und Lützenhardt: 103 Rm.
werden auf eine gut gesicherte Hypothek (neues Wohnhaus) sofort oder bis 1. Aug. ds. Js. gesucht.
Gefl. Anträge vermittelt unter 6 Nr. 66 die Exped. ds. Bl.
Neuenbürg.
Einige ältere
Krttladku und Sessel,
sowie einen noch gut erhaltenen
Waschkessel
hat billig zu verkaufen
Frau Stäbler Wtw.
Höfen.
Unterzeichneter hat eine mit dem dritten Kalb 29 Wochen trächtige
Kuh
zu verkaufen, dieselbe gibt täglich noch 8 Liter Milch.
I. Ruggaber, Bahnwärter.
Stadt Neuenbürg.
Langholz-, Stangen-, Brennholz- nnd Schlagronm-Unkaus.
Am Montag, den 30. Juli ds. Js., vormittags 9 Uhr
werden auf dem hiesigen Rathaus aus dem Stadtwald Distrikt I, Abt. 4 Oberer Buchberg, 7 Ob. Hinterer Berg und 8 Oberes Mühlteich im Aufstreich verkauft:
1004 St. Nadelholz-Stammholz mit Fm. Langholz:
11 II.. 103 III., 231 IV., 70 V. Kl., und Fm. Sägholz: 1 II. und 2 III. Kl. Baustangen St.: 118 I.n, 197 I.b, 106 II., 39 III. Kl. Hagstangen „ 9 I., 54 II., 75 III. Kl.
Hopfenstangen St.: 14 I., 24 II., 15 III., 5 V. Kl. Rebstecken St.: 5 I. Kl.
Brennholz: Buchen Rm: 4 Scheiter, 80 Prügel, 9 Anbruch, 17 Reisprügel; Nadelholz Rm.: 116 Prügel, 8 Rcisprügel u. 90 tannene Brennrinde
Schlagraum geschätzt zu 1000 Wellen.
Den 20. Juli 1906. Stadtfchultheißeuamt.
Stirn.
Neuenbürg.
Feuerwehr.
Infolge von Beschwerden der Wachmannschaft wird darauf aufmerksam gemacht, daß sowohl bei Brandfällrn als bei Hebungen in dem für die Feuerwehr abgesperrten Raum ohne Erlaubnis niemand gehen darf, der kein Abzeichen trägt.
Diese Bestimmung gilt nicht nur für Zuschauer, sondern auch für Passanten und Fuhrwerksleiter.
Uebertretungen dieser Vorschrift werden künftighin gemäß Z 368, Ziff. 8 des Reichs-Straf-Gesetzbuchs bestraft.
Den 19. Juli 1906. Stadtschultheißenamt.
Stirn.
Bad Tein ach.
Das Jakobi fest,
welches dieses Jahr in würdiger Weise veranstaltet werden wird, findet Mittwoch, den 23. Juli (Jakobifeiertag) hier statt. Erstmals wird damit ein Kinderfest verbunden sein.
Zu dem Festzug nachmittags 3 Uhr ist möglichst zahlreiche Beteiligung in Volkstrachten erwünscht.
Alt und Jung sind hiemit zu der Feier höflichst eingeladen,
Schnltheitzeuamt.
Schneider.