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betr. die Volkszählung am 1. Dezember Vs. Js.
Dieser Tage gehen den Ortsvorstehern die nötigen Druck, sachen für die am 1. Dezember ds. Js. vorzunehmende Volkszählung zu, und es ist nach der in dem gedruckten oberamtlichen Erlaß für die Gemeiudebehörden gegebenen Anweisung das Weitere zu besorgen.
Vor allem ist in Gemäßheit des § 5 der Min.-Vers, vom 25. August 1905 (Reg.-Bl. S. 181) die Bildung der durch den Gemeinderat zu bestellende» Zahlungskommisfioneu derart in Angriff zu nehmen, daß die Bildung der Kommissionen bis zum 15. November ds. Js. und die Bestellung der Zähler bis zum 20. November vollendet ist. Von der erfolgten Bestellung der Zählungskommission und der Zähler ist dem Oberamt unter Angabe der Namen der Kommisstonsmitglieder und der Zähler, sowie der Zahl der Zählbezirke Anzeige zu erstatten. Wegen der Einteilung der Gemeinden in Zählbezirke (ausreichende Zahl der Zählbezirke!), der Auswahl der Zähler und ihrer Einleitung in die Geschäfte wird auf die tztz 6—8 der zit. Min -Verfügung hingewiesen. Insbesondere wird darauf aufmerksam gemacht, daß für das Ehrenamt als Zähler nur zu dem Geschäft ge- eignete, ganz zuverlässige und möglichst ortskundige Männer aus- zuwählen find. Die Zähler haben alsbald nach ihrer Bestell- ung in Gemäßheit der ihnen erteilten Anweisung in Tätigkeit zu treten.
Was die Durchführung der Zählung im Einzelnen betrifft, so wird es zur Vermeidung ungenauer und unrichtiger Ausfüllung der Haushaltungslifteu Aufgabe der Zähler sein, schon bei der Verteilung der Haushaltungslifteu die Haushalt- ungsvorstände auf vollständige Eintragung aller in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember in ihrer Wohnung und den zugehörigen Räumlichkeiten ständig oder vorübergehend anwesenden Personen hinzuweisen. Auch haben die Zähler zur Vermeidung von Verzögerungen im Zählgeschäft die Haushalt- ungsvorstände bei Austeilung der Zählpapiere auf deren sorgsame Aufbewahrung bis zum Zähluugstag aufmerksam zu machen Auf die genaue Durchführung der Aufnahme der Wohn- Verhältnisse (S. 2 der Haushaltuugsliste unten), sowie der Wohngebäudezählung (S. 4 der Kontrollliste unten) wollen die Zähler besonders hingewiesen werden.
Im übrigen ist darauf zu achten, daß der 1. Dezember von das Zählungsgeschäft störenden Veranstaltungen möglichst freigehalten wird. Wegen etwaiger besonderer Maßnahmen, welche in dieser Hiufiche geboten erscheinen, wäre umgehend an das Oberamt zu berichten. »
Wegen etwa erforderlicher Nachbestellungen von Formu- larien wolle möglichst rechtzeitig an das Oberamt berichtet werden.
Es wird erwartet werden dürfen, daß die Ortsvorsteher unter genauer Einhaltung der gestellten Termine alle Sorge tragen werden, daß das wichtige und verantwortungsvolle Ge- schüft der Volkszählung pünktlich eingeleitet, überwacht und durchgesührt wird.
Neuenbürg, den 20. Okt. 1905. K. Oberamt.
Amtmann Gaiser A.-V.
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Danksagung.
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Ich sage daher für alle mir geleistete Hilfe meinen aufrichtigsten Dank.
Dobel, 20. Okt. 1905.
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Bezirksschulversammlung.
Zum Beginn derselben am Mittwoch de» 2S. Okt., vormittags 1V Uhr findet in der Stadtkirche die übliche musikalische Ausführung statt. Es wird zum Vortrag kommen:
1) Präludium von Bach (s äur)
2) Jehovah, Mannerchor von Knecht
3) Ich weiß, daß mein Erlöser lebt, Sopransolo aus Messias von Händel
4) Glaube, Liebe, Hoffnung, 3 stimmiger Schülerchor von Kreutzer
5) Des Höchsten Herrlichkeit, Männerchor von Marcello
6) Orgelstück.
Man gestattet sich, zum Besuch dieser Aufführung geziemend einzuladen.
Höfen, den 21. Oktober 1905.
K. Bezirksschulinspektorat. Schneider.
Lofsena«.
KoLz-Werkcruf.
Am Dienstag den 31. Oktober 1905
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Den 19. Oktober 1905.
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Redaktion, vnuk »nd Verlag von L. Mreh in Neuenbürg.