Amtliche velkanntmachungen unS Privat-Knseigen.

Neuenbürg.

A» >ie K. DsirrSnter.

Die Kollektebeträge für Bernhardsweiler und Stöckmburg (AmtSbl. S. 305) find bis 20. 3nli d. I. au das Evang. Stadtpfarramt Wildbad einzusenden.

Den 1. Juli 1905. K. Dekanatamt.

Uhl.

Die Herren Grtsiir-eher

werden anfgefordert, auf 1. Juli d. I. die Sportelverzrichnifse vorfchriftsmätzig adzuschließen und eine Abschrift derselben mit den eingezogenen Sporteln einzusenden.

ES wolle darauf geachtet werden, daß in den Verzeichnissen die Tarifnummern des Sporteltarifs (oergl. Reg.-Blatt 1899, Seite 1343) richtig angegeben werden.

Sind Sporteln nicht angefallen, so ist Fehlanzeige zu erstatten. Neuenbürg, den 1. Juli 1905. K. Oberamt.

Amtmann Gaiier.

Neuenbürg.

An dir Artsoor-eher.

Nachdem in neuester Zeit ein stärkeres Auftreten der Blutlaus im Bezirk festgestellt worden ist, werden die Orts- Vorsteher veranlaßt, sämtliche Obstbäume ihrer Markungen genau untersuchen zu lassen und nötigenfalls nach Maßgabe des ober­amtlichen Ausschreibens vom 23. Mai 1882 (Enztäler von 1882 Seite 323) Einleitung zu gleichzeitiger Vornahme gemeinschaft- licher Bertilgungsmaßregeln zu treffen, auch über die getroffenen Anordnungen und den Stand der Sache hieher Anzeige zu erstatten.

Gegen Zuwiderhandelnde haben die Ortsvorsteher zu- Ireffendenfalls nach Art. 33 Ziff. 2 des Polizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 bezw. Art. 2 des Gesetzes vom 12. August 1879 einzuschreiben.

Den 1. Juli 1905. K. Oberamt.

Amtmann Gaiser A.-V.

K. Amtsgericht Neuenbürg.

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des -f Kaufmanns Wilhelm Waldmann in Herreualb wurde durch Gerichtsbeschluß vom Heutigen gem. tz 204 Abs. 1 der K.-O.

eing estellt,

nachdem sich ergeben hat, daß eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist.

Den 30. Juni 1905.

Sekretär Keller.

Dampfwalzbetrieb.

Die Dampfstraßenwalze wird in der Woche vom 3. Juli bis 5. Juli die Etter-Staatsstraße in Höfen bearbeiten, und am 6. Juli von Höfen über Calmbach, Oberreichenbach, Calw nach Deckenpfronn fahren.

Die Arbeitszeit dauert in der Regel von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends.

Reitern, sowie den Lenkern von Fuhrwerken wird beim Begegnen der Dampfwalze besondere Vorsicht empfohlen.

Wenn die von der Walze zu bearbeitende Straßenstrecke vorübergehend abgeschrankt ist, haben Reiter und Fuhrwerke vor den aufgestellten Schranken so lange anzuhalten, bis die Erlaubnis zum Durchgang gegeben wird, was in der Regel geschieht, sobald die Walze in die Nähe der betreffenden Schranke kommt.

Sakw, den 30. Juni 1905.

K. Straßenbau-Inspektion.

Burger.

I g e 1 s l o ch.

Im Wege Ln ZWW»MMiiW

werden am

Donnerstag den 6. Juki d. I.. vormittags 9 Uhr

ca. 25« Säcke Kalk, 1 Winde, 1 Speisipfanne, 1 Gießkanne, 4 Speitzbiitten, S3 Gerüst- klammern, 2 Metzstangen 5 Meter lang, 1 Schub­karren, 1 Speitzbock, 2« Bretter, 3 Schaufeln, 1 Säge und «och verschiedene Gegenstände öffentlich gegen Barzahlung versteigert. Zusammenkunft beim Rathause und sind Kaufsliebhaber hiezu eingeladen.

Gerichtsvollzieher Kcker.

RchmWchrmiilut

o. n«vl».

Forftamt Meistern.

Wir-erholln Mllgrn- vcrkimf

am Samstag den 8 Juli, vor- mittags 8 Uhr auf der Forst­amtskanzlei wegen Nichtbezahl­ung des Kaufpreises aus Abt. 15 Eisenhäusle:

I Los Reb- u. Bohnenstecke«.

Neuenbürg.

Für Auswärtige ist das

Sammeln von Amen

in den hiesigen Stadtwaldungen

verboten.

Den 29. Juni 1905.

Stadtschultheißenamt.

Stirn.

Neuenbürg.

Ein möbliertes

Zimmer

hat bis 1. August zu vermieten Karl Malmsheimer.

Herrenalb.

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A. Zrengarl.

> Württ. Verein zur Fürsorge für ent­lassene Strafgefangene.

Am Mittwoch den 5. Juli d. I., vormittags 10 Uhr findet im Oberen Museum (Rotestr. 1, II. Stock, Zimmer Nr. 4) in Stuttgart die Mitgliederversammlung statt

Zu dieser Versammlung sind die verehrlichen Mitglieder und Freunde des Vereins höflichst eingeladen.

Neuenbürg, den 1. Juli 1905.

Für den Hilfsverein Neuenbürg:

Oberamtmann Hornung.

Weirerrbürg.

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(Vom 25. Mai 1901. Reg.-Bl. S. IIS.)

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Gäste beherbergen, sind verbunden, über die bei ihnen übernachtenden Personen fortlausende Verzeichnisse zu führen, worin der Tag der Ausnahme und der Abreise, der Name, der Stand oder das Gewerbe und der Wohnort des Uebernachtenden angegeben sein müssen. Letzterer ist zur Erteilung einer wahrheitsgemäßen Auskunft, soweit dies zur ordnungs­mäßigen Führung des erwähnten Verzeichnisses erforderlich ist, verpflichtet.

Diese Verzeichnisse oder unentgeltliche Auszüge aus denselben müssen der Lrtspolizeibehörde binnen einer von ihr festzusetzenden Frist vorgelegt werden.

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