Schuld«», lebende- »nd toteS Inventar mit Wirtschaft- erzeugaissen und Vorräten) ersichtlich zu machen.

Bei Berechnung des Einkommens aus der Forst­wirtschaft find Ergebnisse außerordentlicher Abtriebe daun nicht einzurechnen, wenn diese durch Natur- ereignisse entstanden find.

Das Einkommen aus gepachteten Grundstücken ist in gleicher Weise zu ermitteln, wie das aus selbst- bewirtschasteten Grundstücken unter Hinzurechnung des Mietwerts der mitgepachteten Wohnung.

Als Einkommen des Verpächters gilt der Pachtzins und die dem Pächter obliegenden Natural­leistungen; in Abzug zu bringen find die dem Ver­pächter obliegenden Betriebsausgaben und die Ab­schreibungen für Abnützung.

d) Beim Einkommen von Gebäuden kommt der ortsübliche Jahresmietwert der zu Wohn- ungs- und hauswirtschaftlicheu Zwecken benützten Räume in Anrechnung; von Gebäuden und Gebäude- teilen, welche teils zu Wohnungs-, teils zu gewerb- lichen oder landwirtschaftlichen Zwecken benützt werden, ist nur der dem Verhältnis der Benützung für die hauswirtschaftlicheu Zwecke entsprechende Mietwelt in Ansatz zu bringen.

Ist ein Gebäude noch vermietet, so bildet auch der Jahresmietzins einen Einnahmeposten.

Abzurechnen find die Ausgaben für Verwaltung, Instandhaltung und Reparatur (nicht Umbau, Ausbau oder Ausstattung) deS Gebäudes, die Beiträge für Versicherung gegen Feuer- und andere Schäden, ein angemessener Prozentsatz des GebäudrwerteS für die Abnützung des Gebäudes.

Für Gebäude oder Gebäudeteile, welche nicht vermietet, sondern vom Eigentümer oder Nutznießer ausschließlich zu seinem Geschäftsbetrieb, insbesondere als Scheunen, Stallungen, Wohnräume für das WirtfchaftSpersonal, Lagerräume, Werkstätten, Fabrik- räume, zu Gast- oder Schankwirtschaften, abs Schul- oder Leilaustalten verwendet werden, ist ein beson- dereS Einkommen nicht anzusetzen, ebenso für unbe- uützte Gebäude.

e. DaS Einkommen aus Gewerbe und Handel umfaßt den Gewinn aus gewerblichen und Handels- Unternehmungen jeder Art. Zur Ermittlung des Einkommens dienen als Einnahmen:

1. der Preis der im Lauf des Geschäftsjahrs gegen bar oder auf Kredit veräußerten Waren und Erzeugnisse,

2. die Gegenleistungen, Vergütungen für geschäft­lich« Leistungen,

3. die Zinse aus den zum gewerblichen Betriebs­kapital gehörenden Forderungen und Wertpapieren,

4. außerordentliche Einnahmen (Spekulations gewinne rc.),

5. der Geldwert der für den Steuerpflichtigen und seine Familienangehörigen aus dem Betriebe entnommenen Erzeugnisse und Waren,

6. der Wert des Anlage- und Betriebskapitals am Schlüsse des Geschäftsjahrs (Rohstoffe, Halb­fabrikate.)

AlS Betriebskosten find abzuzieheu, auch wenn Zahlung noch nicht erfolgt ist:

1. der Aufwand für die Unterhaltung der zum Betrieb dienenden Gebäude und des sonstigen be­weglichen Anlagekapitals,

2. der Aufwand für Versicherung von Sachen und Rechten,

3. der Pacht- und Mietzins für Grundstücke, Gebäude und Geräte,

4. die Kosten der Heizung und Beleuchtung des Betriebs,

5. die Auschaffungskosten der Roh- und Hilfs­stoffe, Waren und Materialien,

6. Gehalte und Löhne der für den Betrieb ver­wendeten Angestellten, Gesellen, Arbeiter, einschließlich deS Werts der Naturalbezüge,

?. die für das Personal entrichteten Beiträge an Kranken-, Unfall- rc. Kassen,

8. die Abgaben au Biersteuer, Umgeld, Zöllen rc.,

9. die uneinbringlich gewordenen Forderungen;

1V. der Werl des Anlage- und Betriebskapitals

bei Beginn deS Geschäftsjahrs,

II. die Abschreibung für Abnützung am Wert der Betriebsanlagen.

ct. Das Einkommen aus Kapitalien u. Renten umfaßt sämtliche Erträge aus Kapitalien und Renten aus Bezügen innerhalb oder außerhalb Württembergs abzüglich der Verwaltuugskosten, dagegen nicht die­jenigen Forderungen, welche Teile des gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betriebskapitals bilden.

«. Als Einkommen aus Beruf, Dienst rc. wird jede Einnahme ans gewinnbringender Beschäftig, una, sei es in baren oder Naturalbezügen, angesehen, Welche nicht als Landwirtschafts, oder Gewerbebetrieb I

gilt. Steuerpflichtig sind auch Nebeneinnahmen, wie Weihuachts- und Neujahrsgeschenke, welche herkömm- lich gewährt zu werden Pflegen, ebenso die Geschenke der Kellner, Portiers.

Ferner fallen hierunter die Pensionen, Ruhe­gehalte, Wartegrlder, Unterstützungen, die Invaliden-, Unfall, und Altersrenten, sofern das Gesamteinkommen der Steuerpflichtigen den Betrag von 500 erreicht.

Das Einkommen zweier Ehegatten ist vom Mann als Einheit zu versteuern, auch ist dem Ein- kommen des Familienhauptes daS Einkommen der unter seiner elterlichen Gewalt stehenden (unter 21 Jahre alten) Kinder zuzurechnen, wenn das Ein­kommen nicht aus eigener Erwerbstätigkeit deS Kindes fließt oder der Nutznießung des Familienhaupts ent­zogen ist.

Bei jedem der genannten Einkommen bildet der nach Abzug der Betriebskosten verbleibende Be- trag die Roheinnahme, von der noch weiter abgehen:

a. die kür den Staat erhobenen Ertragssteuern aus Grund, Gebäuden, Gewerben und Kapitalien,

b. die Schuldzinsen, Renten und Lasten, soweit sie nicht auf den außerwürttembergischen, also in Württemberg nicht steuerpflichtigen Einkommens­quellen haften,

c. Versicherungsbeiträge zu Kranken-, Unfall-, Invaliden-, PenfionS-, Witwen- und Waisenkassen, die der Steuerpflichtige nach Gesetz oder Arbeits­vertrag für seine Person entrichtet, also nicht Beiträge für Lebensversicherungen.

Der nach den gemachten Abzügen ver­bleibende Rest ist das steuerpflichtige Rein­einkommen. (Nachdruck verboten.)

(Fortsetzung im nächsten Blatt.)

Vennischresl

(Das Heilmittel gegen Tuberkulose) des Mailänder Professors Joseph Levi besteht auS einer allotropischen Jodlösuna, welche, mittels Einspritzungen unter die Haut ins Bttit eingeführt, mit der ganzen Kraft des Jod antiseptisch wirkt, zum Unterschiede vom einfachen Jod, welches bei Berührung mit Blut seine antiseptische Kraft fast vollständig verliert. Levi machte zunächst unter der Aufsicht der städtischen Aerzte des Mailänder Schlachthauses Heilversuche au tuberkulösen Rindern mit vollständigem Erfolg und darauf an Menschen mit gleich guter Wirkung. Nach 30 bis 50 Einspritzungen ist die Heilung voll­ständig. Die durch die Tuberkulose hervorgerufenen Läsionen vernarben und es wird neues, gesundes Gewebe angesetzt. Prof. Levi teilte vor feiner Ab- reise iuS Ausland dem König in einem Brief mit, das er durch Anwendung einer Jodkur die vollständige Heilung der Tuberkulose bei Tieren und Menschen erreichen konnte. .Es ist in der Tat bekannt," sagte Levi in dem Brief, daß das Jod die Eigenschaft be­sitzt, unverzüglich den aktivsten und rötlichsten Virus in Impfstoff zu verwandeln. Hieraus folgt, daß ein tuberkulöser Mensch fähig werden kann, auS sich heraus und in sich selbst eigenes Heilserum zu er­zeugen, wenn dieses Jod im Blut zirkulieren kann. Und gerade das habe ich mit meiner neuen Methode erreicht."

Augsburg, 1. April. Der Doppelraubmörder Josef Hörmann, dem daS Ehepaar Zott in Dinkel- scherben in Bayern zum Opfer fiel, hat nach seiner Verhaftung vor dem Untersuchungsrichter ein um- fassendes Geständnis abgelegt, das die Tat nur noch grauenhafter erscheinen läßt. Danach ist er von Iran Zott beim Zusammeuraffen des Geldes über­rascht worden, worauf er sie mit einem Schlächter- bei! sofort niederschlug. Die alte Frau gab keinen Laut von sich, doch war ihr 77jähriger Ehemann von dem Geräusch der Schläge und des Niederfallens des Körpers aufgewacht. Der Greis bat den Mörder mit gefalteten hocherhobenen Händen flehentlich um sein Leben. Um nicht durch ihn verraten zu werden, ermordete ihn Hörmanu in derselben Weise, wie die Frau, durch mehrere Beilhiebe. In der Angst, daß die Bitten des alten ManneS außerhalb des Hauses gehört sein könnten, begnügte sich der Mordbube mit etwa 1500 o/L Bargeld, das er aus einer Kommode ent- wendet hatte; über 100000in bar und Wertpapieren sind ihm entgangen. Der Doppelmörder verließ eiligst die Wohnung und versperrte die Tür mit dem Hausschlüssel, den er einige Tage zuvor den alten Leuten gestohlen hatte. Er versteckte sich dann in dem Taubenschlage auf dem Boden des Hauses, wo er wohnte; dort wurde er ergriffen.

Die Hinrichtung von Verbrechern erfolgt in Abessynlen in barbarischer Weise. Die Gattin des Wiener Ingenieurs Henze, der im Auftrag des Kaisers Menelik in Abesfhuieu eine Münze errichtet, schreibt

über eine solche Hinrichtung: Wir machten einen Ritt außerhalb des Wohnorte-, als ein Verurteilter in den Tod befördert wurde. Es wurden ihm die Hände auf den Rücken gebunden und dann warf ein Mann ihm aus einer Entfernung von etwa drei Metern eine Lanze in den Unterleib. Unmittelbar darauf hieben vier Männer mit Säbeln auf den Verurteilten in blinder Wut los, auf Gesicht, Kopf, Hals ustv wohin sie eben trafen, und der Mann sank alsbald zusammen. Doch damit war es noch nicht genug es wurden noch 12 Schüsse auS zwei Revolvern und zwei Schüsse aus zwei Büchsen auf ihn abgegeben Jetzt lösten die Leuten den Strick von ihm und warfen ihn ins Wasser; dann bedeckten sie den Kopf des Toten mit Fetzen und verließen die Stätte. Hat der Hingerichtete nicht Verwandte oder Freunde, die ihn fortbringe» und bestatten, oder legt nicht «n abeffy. nischer Großer seine Fürsprache ein, damit der Tote begraben werde, so bleibt er auf dem Platze, wo er gefallen ist, einfach liegen den Hyänen zum Frche..,

(Ein Geschenk von 200000000 ^/L) will Ich«

D. Rockefeller, der Direktor der Standard Oil Com- Par.y, wohl der reichste Mann der Welt, der Uni- versttät Chikago machen; diese Ankündigung entnimmt man einem Briefe, den Rockefeller au den Präsidenten der Universität, William Harper, gerichtet hat und in dem er sich bereit erklärt, die von diesem geäußerten Wünsche anszuführen.

Pferde zum Ziehen zu bringen. Bon sch geschätzter Seite schreibt man dem N. T.: Im Neun Tagbl. Nr. 51 wird unter den vermischten Nachrichten berichtet:Eine ganz scheußliche Tierquälerei ließ sich am vergangenen Montag einer der Fahrbursche» eines Sandgrubenbesttzers rn Bebra zu schulden kommen. Das rechte Pferd wollte nicht ziehen; iu- folgedessen band er die Zunge des Tieres an einen Strick und schlang diesen um die Deichsel, damit das Tier durch den Anzug des Sattclpferdes zum Ziehen gezwungen wurde. Bevor es aber hierzu kam, sprang das gequälte Tier zurück und riß sich die Zunge fast ganz heraus. Der Tierquäler wurde sofort ver­haftet." Nun ist mir aber noch nie ein Fall vor- gekommen, daß ein Pferd nicht zum Ziehen gebracht werden konnte und zwar ohne jegliche schlechte Be­handlung, wenn die Sache folgendermaßen angefaßt wird: Man schirre das Pferd im Stall ohne Kopf- ^ zeug auf. spanne es an ein sogen. Drittel, an dem ein Strick befestigt ist, der durch eine in der Höhe des gewöhnlichen Zugs aufgehängte Rolle geleitet wird, um daun durch eine zweite an der Deck öe- festigte geführt zu werden. Am Ende des Stücks bringt man ein schweres Gewicht an. Dieses muß auf dem Boden ruhen, wenn das Tier von der Krippe zurücktritt. Sobald es fressen will, muß es ! das Gewicht in die Höhe ziehen. Wohl wird es am ! ersten Tag auziehen, um sofort wieder zurückzutreten. ( Die Lust zum Fressen treibt es aber bald wieder vor, allmählich gewöhnt es sich an die Last und nach drei Tagen, ist cs meist so weit, daß es der Last gar keine Beachtung mehr schenkt und ruhig an dem Futter stehen bleibt, dann kann eS auch als zugfeft gelten; selbstredend muß es nachts ausgespannt werben. Diese Methode empfiehlt allen ein alter Praktikus.

(In der Physikstunde) erzählt Professor Piefle seinen Sekundanern von der Geschwindigkeit des Lichtes: .... Um Ihnen die ungeheure Geschwindig­keit, mit der sich das Licht fortpflanzt, so recht an­schaulich zu machen, will ich der Fortpflanzungs­geschwindigkeit des Lichts andere Geschwindigkeiten gegenüberftrllen, so z. B. . . . die Fortpflanzung«- geschwindigkeit eines Lan'obriefträgers ..."

(Seine Erklärung!) Frau Huber: .Do lef i allweil was von .Radioaktivität', was is denn dös'? Herr Huber:Woaßt Alte, dös is, Wan» fi der Radi im Mag'» umdraht!"

(Angenehmer.) Arzt: .Sie wollen die Medizi« nicht nehmen? Ach, tunken Sie sie doch und denken Sie es sei Bier!" Patient: .Da trinke ich doch lieber Bier und denke, es sei Medizin."

(Tröstlich) Professor:Um Himmelswillen, Jean, was steckst Du denn da für Papier in den Ofen ich glaube gar. es ist von meinem Schreibtisch!" ^ Jean: .Herr Professor, es war ja beschrieben."

Sirmrätßel.

Was ist das wohl? Man kann es geben, Doch spürt man's mehr, wenn man's bekommt. Die Erde gibt's und Felsen stürzen,

Doch kommt's auch oft mit Seufzern an.

Es ist von Holz, Papier und Münzen,

Es ist von Waren mancherlei.

Doch niemals strebt es in die Breite,

Nein, immer geht's zur Höhe nur.

Redaktion, vnuk an- Verlag von L. Meeh in Neaenbürg,