Neuenbürg.

Bekanntmachung, betreffend das Musternngsgeschast 1904.

1 . Das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirk Neuenbürg wird in folgender Weise vorgenommen werden:

Donnerstag den 17. März ds. Js. Musterung in Herrenal-.

Zu erscheinen haben:

Morgens 9Vr Uhr die Militärpflichtigen von Bernbach, Dobel u. Herrenalb.

Morgens lOffe Uhr diejenigen von Loffenau, Neusatz und Rothensol.

Freitag den 18. März ds. Js. Musterung in Calmbach.

Zu erscheinen haben:

Morgens 8 Uhr die Militärpflichtigen von Calmbach, Enzklösterle u. Jgelsloch.

Morgens 9ffi Uhr diejenigen von Wildbad

Samstag den IS. März ds. Js. Musterung in Höfen.

Zu erscheinen haben:

Morgens 8 Uhr die Militärpflichtigen von Beinberg, Bieselsberg, Dennach und Höfen.

Morgens 9 Uhr diejenigen von Kapfenhardt, Langenbrand, Maisenbach und Oberlengenhardt.

Morgens 9fi'e Uhr diejenigen von Salmbach, Schömberg, Schwarzenberg und Unterlengenhardt.

Montag den 21. März ds. Js. Musterung in Neuenbürg.

Zu erscheinen haben:

Morgens 7^2 Uhr die Militärpflichtigen von Arnbach und Birkenfeld.

Morgens 8^4 Uhr diejenigen von Conweiler.

Morgens 9^/2 Uhr diejenigen von Engclsbrand.

Morgens 10 Uhr diejenigen von Feldrennach und Grunbach.

Dienstag den 22. März ds. Js. Musterung in Neuenbürg.

Zu erscheinen haben:

Morgens ?'/2 Uhr die Militärpflichtigen von Grüfenhausen.

Morgens 8ffe Uhr diejenigen von Neuenbürg.

Morgens 9 Uhr diejenigen von Oberniebelsbach und Ottenhausen.

Morgens 9^,2 Uhr diejenigen von Schwann, Unterniebelsbach u. Waldrennach.

Die Losung

findet für sämtliche Militärpflichtige des Bezirks am Mittwoch den 23. März ds. Js., morgens 8 Uhr in Neuenbürg statt.

2. Bei der Musterung haben die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1884, sowie diejenigen der Jahrgänge 1883, 1882 und früherer Jahrgänge, über deren Militärpflicht noch nicht endgültig entschieden worden ist, zu erscheinen, sofern nicht einzelne auf Ansuchen von der Gestellung ausdrücklich durch das Oberamt entbunden sind.

Die Pflichtigen früherer Jahrgänge haben ihre Losungsscheine unfehlbar mitzubringen. ebenso die Schulamtskandidaten ihre Prüsungszeugnisse.

Sämtliche Gestellungspflichtige werden hicmit aufgefordert, zur Vemeidung der gesetzlichen Strafen, Zwangsmittel und Rechtsnachteile an den vorgenannten Tagen in den Musterungsstationen (Musterungslokal in Herrenalb, Calmbach, Höfen und Neuenbürg im Rathaus) rechtzeitig sich einzufinden. Unpünktliches Erscheinen kann den Verlust der Vorteile der Losung, böswilliges oder wiederholtes Nichterscheinen die sofortige Einstellung beim Truppenteil zur Folge haben. Unter­lassene Anmeldung zur Stammrolle entbindet nicht von der Gestellungspflicht.

3 Ob die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1884 bei der Losung Per- sönlich erscheinen wollen, bleibt denselben freigestellt; für die Abwesenden wird durch ein Mitglied der Ersatzkommission gelost. Von der Losung sind ausge­schlossen : die zum einjährig freiwilligen Dienst Berechtigten, die von den Truppen­teilen angenommenen Freiwilligen, die vorweg Einzustellenden und die dauernd Unwürdigen

4. Auf Grund der Stammrollen haben die Ortsvorsteher die im laufen­den Jahre im Aushebungsbezirk Neuenbürg gestellungspflichtigen Leute sofort urkundlich zur Musterung vorzuladen und für deren rechtzeitige Gestellung vor der Ersatzkommission Sorge zu tragen.

Die Eröffnungsurkunden sind im Musterungstermin zum Gebrauch bereit zu halten.

Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaub­hafte Zeugen zu stellen.

Leute, welche gehörleidend sind oder zu sein behaupten, haben bei der Musterung mit vollkommen gereinigten Ohren zu erscheinen und event. Zeugnisse vorzulegen: ebenso haben schwachsinnige und kurzsichtige Pflichtige amtlich be- glaubigte Zeugnisse ihrer Lehrer, Geistlichen rc. mitzubringen.

Zur Musterung haben die Militärpflichtigen mit reingewaschenem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen.

Die Gemeindebehörden können von der Gestellung nicht entbinden. Wer durch Krankheit verhindert ist, zu erscheinen, hat ein ärztliches Zeugnis einzu- reichen, welches von der Gemeindebehörde beglaubigt sein muß, wenn der be- treffende Arzt nicht amtlich angestellt ist.

Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel u. s. w. dürfen auf Grund eines der­artigen Zeugnisses durch das Oberamt von der Gestellung überhaupt befreit werden.

5. Etwa in der Zwischenzeit vorkommende An- und Abmeldungen sind dem Oberamt umgehend anzuzeigen.

Die Ortsvorsteher haben darauf zu sehen, daß An- und Abmeldungen von den Militärpfiichtigen nicht fälschlicherweise gemacht werden und genau darauf zu achten, ob der An- oder Abmeldende auch wirklich seinen dauernden Aufent­halt gewechselt hat (vergl. oberamtl. Erlaß vom 23. Sept. 1878, Enztäler von 1878, S. 115). Scheinverziehungen dürfen die Ortsvorsteher nicht begünstigen; sie haben solche, eventuell noch gelegentlich des Musterungsgeschäfts der Ersatz­kommission zur Kenntnis zu bringen.

6. Bei der Musterung haben die Ortsvorsteher je mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde zu erscheinen, bei der Losung dagegen nicht. Die Rekrutierungs­stammrollen sind mitzubringen und bei der Musterung nach deren Ergebnis genau zu ergänzen. Die Losnummern sind auf Grund der Losungsscheine, wenn diese vom Oberamt den Orlsvorstehcrn behufs Ausfolge an die Pflichtigen zugesendet werden, in die Stammrollen einzutragen.

Die Ortsvorsteher sind dafür verantwortlich) daß die Militärpflichtigen bei der Musterung vollzählig und rechtzeitig auf dem Rathaus des Musterungsorts sich einfinden. Bei der Vorladung ist denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß alles Lärmen und jede Störung der Verhandlungen bei strafe verboten sei und daß gegen Pflichtige, welche nicht in geordnetem Zustand erscheinen das geeignete verfügt werden wird.

7. Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens im Musterungstermin Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aus­hebung zu stellen. Entsteht jedoch die Veranlassung zur Reklamation (z. B. Todesfall u s. w.) erst nach Beendigung des Musterungsgeschäftes, so kann der Antrag auch noch bei der Aushebung vor der K. Oberersatzkommission angebracht Werden. Die Anträge können durch Vorlegung von obrigkeitlichen beglaubigten Urkunden, sowie durch Stellung Von Zeugen und Sachverständigen unterstütze werde-

Die Verhandlung über sämtliche Reklamationsgesuche findet am Mittwoch den 23. März d. I., vormittags 9 Uhr in Neuenbürg statt.

Da behauptete Erwerbsunfähigkeit von Angehörigen der Reklamierten durch ärztliche Untersuchung beim Musterungsgcschäft festgestellt werden muß, so haben sich die betreffenden Personen zu dieser Zeit der Ersatzkommission hier vorzustellen.

8. Ueber die Klassifikation der Mannschaften der Reserve, Landwehr, Ersatz- reserve, und der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots (s. die weitere Bekanntmachung in dieser Nummer des Enztälers) findet die Verhand- lung ebenfalls am Mittwoch den 23. März d. I. in Neuenbürg statt.

Hienach haben die Ortsvorsteher das Weitere zu besorgen.

Den 20. Februar 1904.

Der Zivilvorfitzende der Ersatzkommisfion.

Oberamtmann Kälber.

K. Amtsgericht Neuenbürg.

Im Handelsregister wurden heute eingetragen folgende Firmen und zwar

g.) irn Kirrzekfirrnerrregister:

Wilhelm Treiber's Witwe, Sägewerk und Holzhandlung in Wildbad, Inhaberin: Frau Emma Treiber, geb. Thienger, Witwe des f Wilhelm Treiber in Wildbad; b) irn Kesellschaftsfirrnenregifler:

Schmidt L Großkopf in Neuenbürg, offene Handels­gesellschaft seit 6. Februar 1904 zum Betrieb einer Brannt­weinbrennerei und Essigfabrik.

Teilhaber, von denen jeder für sich zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt ist, sind: Emil Schmidt, Fabrikant und Karl Großkopf, Kaufmann, beide in Neuenbürg.

Den 15. Februar 1904. Oberamtsrichter

Doderer.

Kgl. Amtsgericht Neuenbürg.

Aufforderung.

Der am 26. April 1885 zu Heddesheim, Bezirksamts Weinheim geborene Fabrikarbeiter (Taglöhner) Heinrich Müller, zuletzt in Arbeit beim Bau des Elektrizitätswerks in Neuenbürg, gegen welchen Anklage wegen Sachbeschädigung erhoben ist, wird aufgefordert, bei Gefahr steckbrieflicher Verfolgung seinen der­zeitigen Aufenthalt umgehend hierher anzuzeigen.

Ich ersuche tit. Behörden, dem rc. Müller dies auf Be­treten zu eröffnen und Bescheinigung hieher zu senden.

Den 20. Februar 1904. Oberamtsrichter

Doderer.

B e r n b a ch.

Kotz-Werkcruf.

Am Freitag den 26. Februar bs. Js. vormittags 16 Uhr

kommen auf hiesigem Rathaus zum Verkauf aus gemeinschaftl. Wald Hardtberg:

1 Rm. Birken-Ausschuß 95 Nadelholz-Ausschuß;

Gerechtigkeitsholz aus verschiedenen Abteilungen der Hut Bernbach: 17 Rm. tannene Scheiter 48 . Prügel.

Den 19. Februar 1904. Schultheitzenamt.

Kull.

Liebenzell.

Krenrr hol;-Merk auf.

Die Stadtgemeinde verkauft am

Mittwoch (Mathiasfeiertag), den 24. Februar ds. Js. vormittags 10 Uhr

auf hiesigem Rathaus aus den Waldteilen Bettelstock, Zeller, Blaich, Obere Wernersreute und Burkhardtsreute:

32 Rm. Nadelholz-Scheiter und 148 . Prügel,

wozu Käufer cingeladen werden.

Gemeinberat.

Vorstand Maulen.

K. Forstamt Calmbach.

Kri»ho>z-Vlrl!«iit

am Mittwoch, den 2. März 1904, vorm. 10 ff 2 Uhr in Calm­bach (Rathaus) aus Staatswald Eiberg Abt. Steinbruch, Säg­berg, Franzosenbuckel, Rauh­grund, Schloßkopf, Straß­brunnen, Kreuzstein, Plettenkopf, Mördergrube, Roter Sol, Rot­tannenbusch; Meistern Abt. Schanzenriß und vom Scheidholz Distr. Eiberg,

Rm.: 6 Rotbuchen-, 1 Weiß­buchen-Roller, 68 buchene Scheiter, 6 desgl. Prügel, 1 eich. Prügel, 2 Nadelholz- Scheiter, 23 desgl. Prügel, 19 eichener, 297 übriger Laubholz-, 353 Nadelholz- Anbruch. ,

Neuenbürg.

Frisch gewässerte

Stockfische

empfiehlt

Karl Mahler.

Redaktion, Druck und Verlag von L. Meeb in Neuenbürg.