Amtlich« Bekanntmachungen unS privat-klnzeigen.

Calw.

Ergebnis der Rrichstagsnnrhl im VII. wiirtt. Wahlkreis.

Die am 16. Juni 1903 vollzogene Wahl eines Abgeord­neten zum deutschen Reichstag im VII. württ. Wahlkreis hat nachstehendes Ergebnis geliefert:

Oberamts­

bezirk.

Wahlberechtigte.

§5

Gütige Stimmen.

Schrempf, Friedrich, - Redakteur in Stuttgart

SchweiLHardt, Heinrich Z Kaufmann Z

in Tübingen

celen au

ZSG

§

Hröver, Adolf

Landgerichtsrat

in Heilbronn

Calw

5546

4422

4412

2106

1536

749

2

Herrenberg

5246

4042

4037

2801

750

184

297 .

Nagold

5163

3976

3954

1950

1800

97

105

Neuenbürg

6440

4793

4783

921

1885

1946

18

22395

17233

17186

7778

5971

2976

422

Hienach hat sich für keinen der Kandidaten eine absolute Stimmenmehrheit ergeben und ist nunmehr gemäß § 12 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten Friedrich Schrempf und Heinrich Schweickhardt, welche die meisten Stimmen erhalten haben, vorzunehmen, bei Welcher aber auf andere Kandidaten fallende Stimmen ungiltig sind. Diese engere Wahl findet am

Donnerstag den 2». Juni d. I.

von vormittags 10 Uhr bis abends 7 Uhr

statt.

Calw, den 20. Juni 1903.

Der Wahlkommifsär: Negierungsrat Voelter.

Bekanntmachung,

bete. die Reichstagswahl.

Da nach der heute in Calw vorgenommenen Ermittlung des Ergebnisses der Reichstagswahl vom 16. ds. Mts. eine ab- solute Mehrheit der im VII. Wahlkreise abgegebenen giltigen Stimmen sich nicht herausgestellt hat, so wurde gemäß ß 12 des Wahlgesetzes vom 31. Mar 1869 die Vornahme einer engeren Wahl (L-tichwahl) auf

Donnerstag den 25. Juni 1S03,

von vormittags 10 Uhr bis abends 7 Uhr anberaumt. Auf die engere Wahl kommen nur die 2 Kandidaten

Friedrich Schrempf, Redakteur in Stuttgart, und Heinrich Schweickhardt, Kaufmann in Tübingen, welche bei der Wahl am 16. ds. Mts. die meisten Stimmen erhalten haben Alle auf andere Kandidaten bei der Wahl am 25. d. M. fallende Stimmen find ungiltig, worauf hiemit besonders hingewiesen wird.

Die Schultheisienämter, sowie die Anwaltämter der Teilgemeinden haben vorstehendes alsbald in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu laffen und den Voll­zug unfehlbar bis Mittwoch den 24. d. M. bei Wart­botenvermeidung hieher anzuzeigen. Zugleich ist eine vom Gemeinderat bezw. Teilgemeinderat auszustellende Bescheinigung hierüber dem Wahlvorsteher zu übergeben, welcher solche dem Wahlprotokoll beizulegen hat (§31 Abs. 4 des Regle­ments). Formulare zu diesen Bescheinigungen, zu den Wahl- Protokollen, Gegenlisten und Plakate, sowie die zweiten Exemplare der Wählerlisten und die Wahlumschläge werden den Schult­heißenämtern zugeschickt; die Wählerlisten, Wahlprotokolle, Gegen­listen, Wahlumschläge und sonstigen für die Wahlvorsteher bestimmten Formulare sind an die Wahlvorsteher zur Benützung bei der engeren Wahl am 25. ds. Mts. alsbald weiter zu geben. Eine wiederholte Auflegung der Wählerliste findet nicht statt, auch darf eine Berichtigung derselben jetzt nicht mehr vorgenommen werden (§31 Schlußsatz des Reglements).

Die Wahlbezirke, Wahllokale und die Wahlvorsteher bleiben unverändert.

Der Eintrag der am 25. ds. Mts. abgegebenen Stimmen findet in Spalte 8 der Wählerliste statt. Die Richtigkeit dieser Vermerke ist vom ganzen Wahlvorstand am Schluß der Wähler­liste in folgender Weise auf S. 2 des Anheftbogens zu beurkunden:

Die Richtigkeit der bei der heutigen engeren Wahl in

Spalte 8 gemachten Abstimmungsvermerke beurkundet.

den 25. Juni 1903

Der Wahlvorstand

Wahlvorsteher: Die Beisitzer: Protokollführer:"

Die Wählerlisten, Wahlprotokolle und Gegenlisten samt den ungiltigen Stimmzetteln, welche eventuell mit den Umschlägen dem Wahlprotokoll beizuheften sind, müssen unfehlbar am Sams­tag den 27. ds. Mts. beim Wahlkommissär, Herrn Regierungs­rat Völker in Calw, einkommen.

Das Wahlergebnis ist zuverlässig noch am 25. Juni nach Schluß der Wahlhandlung von den Schultheißenämtern dem Oberamt mittelst Extraboten oder telephonisch oder telegraphisch anzuzeigen.

Nach der Wahl sind die nicht zur Verwenduag gelangten Wahlumschläge dem Oberamt zurückzugeben, ebenso nicht ver- brauchte Formulare zu Wahlprotokollen, Gegenlisten, Bestellung von Protokollführern und Beisitzern.

Alle Stimmzettel und bei der Wahl benützten Stimmzettel, soweit sie nicht nach § 20 des Reglements dem Protokoll bei­zufügen sind, hat der Wahlvorsteher in Papier einzuschlagen, zu versiegeln und mit entsprechender Aufschrift versehen, so lange im Rathaus aufzubewahren, bis der Reichstag die Wahl definitiv für giltig erklärt hat.

Neuenbürg, den 20. Juni 1903. K. Oberamt.

Kälber.

Calw.

Bekanntmachung»

betreffend die Ermittlung des Ergebnisses bezüglich der engeren Reichstagswahl.

Es wird hiemit zur Kenntnis der Wähler des VII. Wahl­kreises gebracht, daß die Ermittlung des Ergebnisses der am 25. Juni d. I. stattfindenden engeren Reichstagswahl am

Montag den 2S. Juni b. I.

vormittags 8'/s Uhr

auf dem Rathaus in Calw vorgenommen wird, wobei der Zutritt zu dem Lokal jedem Wähler offen steht, (§ 26 des Wahlreglements.)

Calw, den 20. Juni 1903.

Der Wahlkommissär: Regierungsrat Voelter.

Klka»«tmiih«iig,

betreffend die staatliche Bezirksrindviehschau.

Die staatliche Bezirksrindviehschau findet am zSamstag den 27. d. M., vormittags 8 Uhr auf dem Turnplatz in Neuen­bürg statt.

Neuenbürg, den 20. Juni 1903. K. Oberamt.

Kälber.

Die Urrwallnüssakluare

werden aufgefordert, die Brandschadensumlagen auf 1. Januar 1903 zu fertigen und das Einzugsregister nebst den nötigen Unterlagen alsbald zur Revision vorzulegen.

Neuenbürg, den 20. Juni 1903. K. Oberamt.

Kälber.

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Nach gemeinderätlicher Be­stimmung soll, bevor mit der Erhöhung bezw. Ebnung deS Turnplatzes begonnen wird, der Versuch gemacht werden, den in demselben lagernden

Sand

zu verwerten. Es ergeht nun an diejenigen Einwohner, welche auf diesem Platz Sand gewinnen wollen, die Aufforderung, sich an die Unterzeichnete Stelle zu wenden.

Den 19. Juni 1903.

Stadts chultheißenamt.

Stirn.

Neuenbürg.

Gewerbeverein

Montag den 22. Juni

abends 8 Uhr

Versammlung

im Lokal (Pfrommer), wozu die Mitglieder freundlichst einladet der Vorstand.

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