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Sicherung werden den Postanstalten Lohnklasse unter uscht: Die Marken, ird, müssen unbe- ein Umtausch gegen vaige höhere Wert nger bar zugezahlt s der Postkasse ist hat nur die Marken ilt zum Umtausch sie verkauft. Der er unbrauchbar ge
wordenen Versicherungsmarken bleibt, wie bisher, den Versicherungsanstalten Vorbehalten.
Das Reichsgericht zu Leipzig verurteilte am Mittwoch den des Verrats militärischer Geheimnisse angeklagten Geschäftsreisenden Becker aus Wolfenbüttel zu 3 Jahren 6 Monaten Zuchthaus, 10 Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht.
München, 6. Novbr. Da auch in diesem Winter die Verdienstverhältnisse der Arbeiter, namentlich in größeren Städten, teilweise schwie riger zu werden drohen, hat das Ministerium des Innern Anordnungen getroffen, daß die im letzten Budget genehmigten, aber noch nicht zur Ausführung gelangten Staatsbauten thunlichst in Angriff genommen werden und auch bei den Bauten aus den Kreis-, Distrikt- und Kommunalfonds auf ein gleiches Verfahren hingewirkt wird. Auch soll darauf Bedacht genommen werden, daß die Arbeiter bei Vollendung der Bauten nicht plötzlich entlassen, sondern bei anderen Bauten thunlichst weiter beschäftigt und in erster Linie inländische Arbeiter berücksichtigt werden.
Breslau, 7. Novbr. Wie von der Verwaltung des schlesischen Bankvereins mitgeteilt wird, hat sich bei einer regelmäßig vorgenommenen Durchsicht der Effekten des Instituts herausgestellt, daß der langjährige Kassierer des Geschäfts eine Summe von 230 000 veruntreut hat. Trotz dieses Verlustes nimmt die Verwaltung an, daß, soweit bis jetzt zu übersehen ist, der Geschäftsgewinn des laufenden Jahres nicht hinter dem des Vorjahres Zurückbleiben wird.
Vom Bürgerausschuß in Karlsruhe werden 66 000 Mark für Errichtung einer Leichenver- brennungsanstalt auf dem östlichen Friedhof gefordert. Solche Krematorien bestehen bis jetzt in Eisenach, Gotha, Heidelberg. Homburg, Jena, Mainz, Mannheim und Offenbach. In der Schweiz besitzen Basel, Genf, St. Gallen und Zürich Krematorien. Nach einer von dem Ge- mralsekretariat der Pariser Gesellschaft zur Förderung der Feuerbestattung veröffentlichen Statistik Men in Schweden 2, in Dänemark 1, in Frankreich (Paris) 1, in Italien 22, in den Vereinigten Staaten von Nordamerika 24 solcher Anstalten bestehen. Nach dem Vertrage mit dem Verein für Feuerbestattung erhebt die Stadtgemeinde Karlsruhe für jede Einäscherung einer Leiche 25 ,/L, wenn der Verstorbene Mitglied des Vereins oder ein minderjähriges Kind eines solchen Mitglieds ist, in den andern Fällen 40 ^
Karlsruhe, 5. Nov. Der sog. Landgraben soll nun auf seinen sämtlichen noch offenen Strecken in Gemarkung Karlsruhe überwölbt werden. Die Kosten sind einschließlich des Aufwands für die Erwerbung deS erforderlichen Geländes auf rund 390 000 veranschlagt. — Die Stadt Durlach beabsichtigt die Abwasser wie seither in den Landgraben einzuführen, wohingegen Karlsruhe protestiert mit der Motivierung, der (überwölbte) Landgraben könne diese Wasser nicht mehr fassen und es genüge der bestehende eine Strang nicht mehr. Durlach sagt aber, das gehe sie nichts an, denn die Durlacher Abwasser würden schon seit Jahrhunderten in den Landgraben geleitet, mithin hätten sie ältere Rechte auf diese „Wasserstraße" die jedenfalls noch berühmt werden soll. In erster Instanz hat denn auch Durlach gewonnen, Karlsruhe aber Berufung eingelegt. Da die Kanalisationsfrage bei dem neuen Bahnhof eine nicht untergeordnete Rolle spielt, so ist es nicht unmöglich, daß die Eisenbahnverwaltung auch aus diesem Grunde die Inangriffnahme des hies. Bahnhof-Neubaues bis zur definitiven Entscheidung dieser Angelegenheit hinausschiebt.
Karlsruhe, 2. Novbr. Auf dem mittelbadischen Gautag der Gewerbevereine, der heute in Durlach stattfand, kennzeichnete Geheimrat Braun die Stellung der Regierung zu der Frage des Befähigungsnachweises. Die Regierung sei vollständig einverstanden mit allen Bestrebungen, die auf die Erzielung einer höheren Befähigung der Gewerbe abheben, und gern bereit, alle darauf abzielenden Bestrebungen zu unterstützen. Zu diesen rechne die Regierung eine bessere Regelung des Lehrlingswesens, theoretische und praktische Aus- und Fortbildung der Lehrlinge, Gesellen und Meister, weitere Ausge
staltung des gewerblichen Unterrichts, Einführung der Meisterprüfung unter der Voraussetzung, daß sie mit dem nötigen Ernst abgenommen werde. Die Forderung des Befähigungsnachweises gehe aber über den Rahmen dieser Einrichtungen weit hinaus, denn der Zweck des Befähigungsnachweises sei ein durchaus anderer, die freie Thätigkeit des Handwerks solle eingeschränkt werden. Ganz unverhohlen werde gesagt, daß es sich nicht um den Schutz des Publikums handle, sondern in der Hauptsache darum, den Wettbewerb einzudämmen und eine Preissteigerung herbeizuführen. Die Regierung halte also im Interesse des Publikums wie des Handwerkes den Befähigungsnachweis nicht für geboten, da er nur Schranken auferlege, die die Fortentwicklung des Gewerbes hemmten. Die Regierung halte im Gegenteil den Befähigungsnachweis für schädlich. Die Regierung sei auch der Meinung, daß der Befähigungsnachweis außerordentlich schwer durchführbar sei und zwar nur durchführbar unter Schädigung einer großen Zahl von Handwerkern und unter großer Belästigung des Publikums. Die Regierung glaube aber auch nicht, daß mit dem Befähigungsnachweis der Erfolg erreicht werde, den seine Anhänger erstreben und erhoffen. Die Bedenken der Regierung seien die nämlichen, die heute vom Referenten vorgeführt worden seien, die Regierung könne einer Abkehr von den Grundsätzen der Gewerbefreiheit nicht zustimmen. Die Kon» stanzer Handwerkskammer habe sich grundsätzlich gegen den Befähigungsnachweis ausgesprochen; die übrigen drei Kammern hätten sich zustimmend zum Befähigungsnachweis im Baugewerbe geäußert, doch seien die vorgebrachten Gründe nicht so überzeugend, daß sie eine Ansichtsänderung der Negierung herbeiführen würden. Er müsse aber auch bestreiten, daß im Baugewerbe nach der Einführung der Gewerbefreiheit verhältnismäßig mehr Unfälle vorkämen, als vor deren Einführung, und wenn jetzt die Unfälle schwerer seien, so hänge das damit zusammen, daß nicht nur mehr gebaut werde, sondern daß vornehmlich größere und gefährlichere Bauten ausgeführt würden. Es sei aber auch der Nachweis nicht erbracht, daß diese Unfälle in der Mehrzahl auf eine mangelhafte Befähigung der Bauleiter zurückzuführen seien; das oft schlechte Baumaterial und die oft zutage tretende Ueberhastung im Bauen sei vielfach der Grund der Unfälle; das werde auch mit der Einführung des Befähigungsnachweises nicht anders werden. Besonders müsse aber auch hervorgehoben werden, daß gerade im Baugewerbe die Durchführung des Befähigungsnachweises besonders schwer sei, namentlich in Bezug darauf, welche Rechte aus dem Befähigungsnachweis hergeleitet werden sollten. Soll z. B. ein geprüfter Maurer in der Lage sein, ein Haus vollständig herzustellen, oder müssen neben ihm für die sonstigen, z. B. Zimmer-, Dachdecker- u. s. w. Arbeiten noch andere geprüfte Kräfte Mitwirken? Soll ein allgemein gütiger Befähigungsnachweis verlangt werden, oder ein unterschiedlicher je nach der Bedeutung des Baues oder je nachdem derselbe auf dem Lande oder in der Stadt ausgeführt wird? Den Mißständen im Baugewerbe könne auf andere Weise entgegengewirkt werden, vor allem von Seiten der Baugewerbetreibenden selbst durch eine planvolle Benützung der eigens für deren Ausbildung bestimmten Unterrichtsanstalten; auch eine strengere Handhabung der Bauaufsicht würde viel nützen, endlich könnte auch die Frage zur Erörterung gestellt werden, ob es nicht angebracht erscheine, wie das bezüglich anderer Berufe die Gewerbeordnung bereits vorsieht, den Gerichten oder Verwaltungsbehörden das Recht einzuräumen, Bauhandwerkern, die sich als unzuverlässig erweisen, die Befugnis zur selbständigen Uebernahme von Bauten zu entziehen. Lebhafter Beifall folgte diesen Ausführungen.
In Durlach beantragen die Sozialisten die Abschaffung des städtischen Oktrois, weil es die Lebensmittel verteuere. Die Stadtverwaltung aber sagt, daß sie die Einnahmen aus dem Oktroi nicht entbehren könne, und daß die Lebensmittel nach der Abschaffung gerade so teuer sein würden, wie vorher. Um in der betreffenden Bürgerausschußsitzung nnn nicht von den Sozialisten
überrumpelt zu werden, ist jedem Bürgerausschußmitglied, das unentschuldigt fehlt, eine Strafe von 2 angedroht worden.
Köln, 6. Nov. In der Nähe der Stadt Osterath wurden vom I) - Zuge Köln — Berlin 3 Knaben im Alter von 8—11 Jahren erfaßt und völlig zermalmt. Die Kinder hatte die selbstgeschlossene Barriere geöffnet und den Bahnkörper betreten, als der Schnellzug plötzeine Kurve passierte. Den Bahnwärter trifft keinerlei Schuld.
Telephonprozeß. Bei dem Landgerichte in Frankfurt a. M. schwebte ein Prozeß von prinzipieller Bedeutung, der sämtliche Instanzen beschäftigen dürfte, da der Wert des Streitgegenstandes die Berufung an das Reichsgericht erlaubt. Der Redakteur B. in Frankfurt a. M. ließ sich mit der Fernsprechsteüe in Karlsruhe verbinden. Während des geführten Gespräches erhielt er einen starken elektrischen Schlag und sank bewußtlos zu Boden, wobei ihm Blut aus Mund und Nase drang. Nach einiger Zeit erholte er sich wieder, leidet aber von da ab au einer schweren Lähmung der rechten Körperhälfte. Auf dem Prozeßwege verlangt er jetzt eine lebenslängliche Rente von 1800 da nach den ärztlichen Gutachten eine Wiederherstellung ausgeschlossen ist. Die Reichspost lehnt die Haftpflicht für diesen Unfall ab, indem sie ihn als eine unglückselige Folge höherer Gewalt hinstellt und behauptet, daß sie alle Vorkehrungen getroffen haben, um Gefahren für die Menschen beim Gebrauch des Telephons nach Möglichkeit auszuschließen.
Landau (Pfalz.) Wegen Weinpantscherei bezw. Beihilfe hierzu standen der Winzer Jakob Held aus Rhodt und dessen beide Söhne vor der hiesigen Strafkammer. Vater Held besitzt etwa 10 Morgen Weinberg, aus denen er im Jahr 1900 etwa 26 Fuder Wein gewonnen hat. Hievon verkaufte er etwa 21 Fuder an einen Rhodter Weinhändler zu 160 das Fuder. Am 15. März kaufte Held von einem Winzer 3000 Liter Tresterwein zu 105 das Fuder (1500 Liter), einige Tage darauf erwarb er nochmals 8000 Liter dieses Gemisches zu ähnlichem Preis. Diesen Tresterwein vermischten nun die Angeklagten mit den ihnen aus dem Jahrgang 1900 übrig gebliebenen 5000 Liter Naturwein, welcher Mischung sie außerdem Glycerin zusetzten. Den auf diese Weise hergestellten Wein verkaufte Held an eine Edes- heimer Weinsirma um 140 ^ die 1000 Liter, nachdem eine untersuchte Probe dessen Analysenfestigkeit bestätigt hatte. Nach Verlauf einiger Wochen wollte die Besitzerin diesen Wein mit anderem verschneiden, wobei es sich aber herausstellte, daß der Held'sche Wein kein Naturwein sein könne. Sie ließ den Wein von dem Chemiker Dr. Meyer-Landau untersuchen, der feststellte, daß es sich hier um reinen Naturwein, für den er thatsächlich verkauft worden war, nicht handeln könne, nachdem der Zusatz von Glycerin festgestellt sei. Dr. Halenke-Speyer, der den Wein nach dem neuen Weingesetz uni ersucht hat, fand, daß der Zuckergehalt wesentlich erhöht, der Säuregehalt bedeutend vermindert war und durch Glycerin einen bedeutenden Zusatz erhalten habe. In der Verhandlung konnte nicht festgestellt werden, welcher von den drei Angeklagten dem Wein das Glycerin zugesetzt hat. Das Urteil lautete für den Vater Held auf 300 Geldstrafe oder 30 Tage Gefängnis und Beschlagnahme des Weins, die beiden anderen Angeklagten wurden freigesprochen.
Württemberg.
Stuttgart, 7. Nov. Seine Majestät der König begibt sich dem Vernehmen nach heute abend zum Besuch des Erbprinzlich Wied'schen Paares nach Berlin und wird voraussichtlich am Dienstag wieder hieher zurückkehren.
Stuttgart, 7. Nov. Der Wiederzusammentritt des Landtags ist noch nicht festgelegt. Immerhin wird man nicht fehlgehen, wenn man den Anfang des Dezember hiefür in Rechnung nimmt. Auch die Kammer der Staudesherren wird eine Reihe von Sitzungen halten, um die Steuerreform durchzuberaten, mit der sich be- kanntlich demnächst ihre Steuerkommission beschäftigen wird. (S. M.)